IT-Haftpflichtversicherung Vergleich 2024
IT-Haftpflicht = Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister

Versicherungsschutz im IT- und EDV-Bereich

Hohes Haftungsrisiko durch IT Haftpflicht minimieren

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Fakten auf einen Blick

  •  IT-Branche wächst jedes Jahr mit all ihren Spezialgebieten wie zum Beispiel SEA (Search Engine Advertising) SEO (Search Engine Optimization), Webentwicklung und Domainhandel. Onlineshops, Affiliate-Seiten und Vergleichsportale sprießen so schnell und häufig aus dem Internet wie nie zu vor.
  • Besonders aufgrund immer besser werdenden Software-Architektur wird es immer einfacher, als Anfänger eine Webseite zu erstellen. Auch die zunehmende Verflechtung der sozialen Netzwerke und Marktplätze stellen für alle Unternehmen und Branchen große Chancen dar. Dieses Wachstum dürfte auch in den kommenden Jahren immer weiter zunehmen. Gleichzeitig nimmt die Vernetzung von Unternehmen untereinander einen immer höheren Stellenwert ein.
  • Für Existenzgründer und Start-ups mit guten Ideen oder Produkten bieten sich vielerlei Möglichkeiten. Chancen stehen aber immer auch Risiken gegenüber. An dieser Stelle kann eine gute IT Haftpflicht schützen, besonders wenn IT-Experten einen haftungsrelevanten Rechtsstreit durchstehen müssen.

Für IT Unternehmen ist die IT Haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil des Geschäfts und sollte daher immer entsprechend budgetiert werden.

Warum ist der Versicherungsschutz durch eine IT-Haftpflicht sinnvoll?

Speziell im IT-Bereich ist das Haftungsrisiko sehr hoch. Insbesondere die Haftungshöhe und Haftungsverpflichtungen sind oftmals nur schwer einzugrenzen. Durch fehlerhafte Soft- und Hardware kann es unter ungünstigen Umständen nicht nur zu Vermögensschäden, sondern auch zu Personen- und Sachschäden kommen. Es ist daher immer ratsam, sich bereits bei der Firmengründung des Risikopotentials bewusst zu werden und mit einer IT-Haftpflicht für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Haftungsansprüche können sich besonders bei Kleinunternehmen und Einzelunternehmen ohne IT-Haftpflicht schnell auf das gesamte Privatvermögen auswirken und die Schadenersatzforderung kann die Firma ruinieren. Hinzu kommt außerdem, dass viele Auftraggeber im IT-Bereich immer öfter den Nachweis einer Betriebshaftpflicht verlangen.

Die wichtigste Aufgabe der IT-Haftpflicht ist die Absicherung des IT-Unternehmens vor Haftungsverpflichtungen sowie die Regulierung von Schadenersatzansprüchen. Ferner übernimmt eine gute IT Haftpflichtversicherung die Abwehr unberechtigter Forderungen im Schadensfall (nebst allen entstandenen Kosten) und damit eine zweite wichtige Funktion, nämlich den passiven Rechtsschutz.

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IT Haftpflicht Leistungen: Wer und was ist mitversichert?

Unternehmer in der IT- und EDV-Branche bewegen sich oftmals in einem risikobehafteten Bereich. Fehler beim Kunden, z.B. durch Unachtsamkeit, können immer wieder passieren.

Dazu gehören häufig:

  • falsche Software Implementierung
  • Programmierfehler
  • Übertragung von Viren oder anderen Schadprogrammen
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Markenrechtsverletzungen
  • Namensrechtsverletzungen

Neben diesen Szenarien werden überdies von der IT-Haftpflichtversicherung Personenschäden und Sachschäden versichert. Allerdings kommt auch die IT-Haftpflicht nicht ohne gewisse Leistungsausschlüsse aus. Unter anderem werden vorsätzliche Schäden sowie wettbewerbsrechtliche Verstöße in den meisten vereinbarten Policen ausgeschlossen.

Für wen eignet sich die Absicherung?

Grundsätzlich kann sich jeder, der in der IT- und EDV-Branche unterwegs ist (gleich ob IT-Unternehmen oder Freelancer), mit einer IT-Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschaden sowie Personen- oder Sachschaden finanziell absichern. Das liegt daran, dass laut deutschem Haftpflichtgesetz Unternehmen und Privatpersonen für einen Vermögensschaden bzw. Sach- und Personenschaden, den sie Dritten zufügen, in vollem Umfang haften. Theoretisch ist die Haftung sogar unbegrenzt, notfalls auch mit dem Privatvermögen. Eine IT-Versicherung schützt vor Forderungen des Auftraggebers, beispielsweise wegen entgangenen Gewinn oder Umsatzausfall.

Zu den häufigsten Kunden gehören:

  • IT-Berater
  • EDV Projektierer
  • Softwarehändler
  • Onlineshopbetreiber
  • Softwareentwickler
  • EDV-/ IT-Dienstleister
  • Webentwickler
  • Webdesigner
  • SEO-Agenturen

Wie viel eine bedarfsgerechte IT-Haftpflichtversicherung kostet

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für den IT-Bereich kann völlig unterschiedliche Kosten haben. Oftmals wird der Versicherungstarif und damit auch die Beitragshöhe für den Versicherungsnehmer nach Unternehmensgröße oder Jahresumsatz bestimmt. Die Versicherungssummen und der gewünschte Leistungsumfang spielen ebenfalls eine Rolle

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein guter Tarif für einen Einzelunternehmer (IT-Freiberufler) mit einem Jahresumsatz von bis zu 100.000 Euro kostet ca. 700,00 Euro pro Jahr. In Anbetracht des hohen Schadenrisikos, das die IT-Tätigkeit mit sich bringt, ist dieses Geld sicher gut angelegt. Da die finanziellen Schäden existenzielle Folgen haben könnten, sollte hier kein Unternehmer am Beitrag für die IT-Haftpflichtversicherung sparen und eine gute IT-Haftpflicht abschließen.

Worauf ist beim Abschließen der Versicherung für IT-Unternehmen und IT-Freelancer zu achten?

Bei der Wahl der IT Haftpflichtversicherung sollten in jedem Fall eine Reihe wichtiger Punkte beachtet werden. Denn eine Versicherung, die nur einen unzureichenden Schutz aufweist, hat wenig Wert.

  • All-Gefahrendeckung: Alle für den IT- und EDV-Bereich typischen Gefahren und Risiken sollten im Rahmen der IT-Haftpflicht abgedeckt. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob folgende Rechtsverletzungen abgesichert sind: Namensrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht.
  • Eigenschäden: Untreue, Unterschlagung oder Betrug durch eigene Mitarbeiter können ein Unternehmen schwer und nachhaltig schädigen.  Eine gute IT Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister deckt diese Risiken mit ab, nicht nur echte Vermögensschäden durch Dritte.
  • Vorumsatz-/ und Folgeschäden: Die Haftpflichtversicherung für IT und EDV deckt auch Schäden ab, die aus früheren Projekten des Unternehmens oder bereits ausgeführten Aufträgen entstehen können.
  • Offene Deckung: Im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung versteht man unter diesem Begriff die nachträgliche Ausweitung des Tätigkeitsfelds. Bei offener Deckung ist die Ausweitung automatisch mitversichert.
  • Versicherungssumme oder DeckungssummeDamit ist der Betrag gemeint, den der Versicherer maximal pro Schadensereignis bezahlen wird. Die Höhe der Summe hängt von der Größe und dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens ab. In diesem Punkt gibt es starke Unterschiede zwischen Unternehmen und Freiberufler. Ein Schadensereignis kann erhebliche finanzielle Folgen für den IT-Experten nach sich ziehen. Darum sollte die Deckung ausreichend bemessen sein. Experten sehen eine Summe von 1 Million Euro als Mindestbetrag an, 5 Millionen sind besser. Üblicherweise wird im Bereich der Deckung die Absicherung von Personen- und Sachschäden (in einigen Verträgen auch Vermögensschäden) einzeln vorgenommen. Bei einigen Anbietern von Cyber- und IT-Haftpflichtversicherungen wird im Gegensatz dazu eine pauschale Deckung vereinbart. Das bedeutet, die Schadensereignisse aller Kategorien, inklusive Vermögensschäden, werden in einer Versicherungssumme zusammengefasst.
  • Laufzeit: Durch eine längere Laufzeit können Sie bei der Prämie sparen. Allerdings binden Sie sich dann an einen bestimmten Anbieter und verpassen günstigere Angebote. Der Wettbewerb in der deutschen Versicherungsbranche ist hart und Neukunden erhalten häufig beachtliche Rabatte. Versicherungsexperten empfehlen darum eine Laufzeit von 1 Jahr, maximal 3 Jahre.
  • SelbstbehaltDie Selbstbeteiligung ist ein wichtiger Baustein des Versicherungsvertrags. Mit ihrer Hilfe können dem IT-Unternehmen bereits entstandenen Kosten minimiert werden, da ein angemessener Selbstbehalt zu einer Reduzierung der Kosten führt. Wenn Sie eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen sollten, raten Experten, einen fixen Selbstbehalt zu vereinbaren. Das ist ein Festbetrag, der bei jedem Schadensfall zur Anwendung kommt. Wie hoch der Selbstbehalt sein sollte, hängt von der Finanzkraft des Unternehmens ab. Sie müssen bei der Festsetzung des Betrags jedoch beachten, dass Sie den Selbstbehalt im Versicherungsfall aus eigenen Mitteln aufbringen müssen. Experten empfehlen daher, den Selbstbehalt nicht höher als 5.000 Euro anzusetzen. Gänzlich abgeraten wird von einer prozentualen Selbstbeteiligung. Auch wenn eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 5 Prozent auf den ersten Blick niedrig erscheint, kann sich daraus eine finanziell bedrohliche Situation für die IT-Firma entwickeln, selbst wenn Versicherungsschutz besteht. Ein Schaden verursacht erhebliche Kosten. Die IT-Haftpflicht kommt zwar dafür auf und übernimmt die Kosten, bei einer Schadenssumme von 500.000 Euro kommen trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen des IT-Experten auf diesen zu. Sie würden sich in diesem Beispiel auf 25.000 Euro summieren, ein Betrag, den nur wenige Freiberufler aus eigenen Mitteln aufbringen könnten.
  • Geltungsbereich: Erfahrene IT-Fachleute sind überall gefragt. Eine gute IT-Haftpflichtversicherung bietet deshalb weltweiten Versicherungsschutz.

Wichtige Anbieter im Bereich IT-Versicherung 

Hiscox

Das Versicherungsunternehmen ist ein Spezialanbieter für IT-Versicherungen. Das Tarifmodell Net IT bietet einen weltweit gültigen Versicherungsschutz. Die maximale Deckung beträgt 5 Millionen Euro. Der Schutz umfasst unter anderem gesetzliche und öffentlich-rechtliche Haftung, Veröffentlichungsrisiken, Abmahnkosten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Vertragsstrafen und mehr.

Markel

Auch dieser Anbieter hat sich auf Versicherungsverträge in der IT-Branche spezialisiert. Das Tarifmodell Markel Pro IT bietet einen weltweit gültigen Versicherungsvertrag mit einer Selöbstbeteiligung von 250 Euro pro Schadensfall. Die Versicherungssumme darf maximal 3 Millionen Euro betragen. Versichert sind zum Beispiel gesetzliche, öffentlich-rechtliche und vertragliche Haftung, verschuldensunabhängige Haftung, Abmahnkosten, Verzögerungsschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

AXA

Die Versicherungsgesellschaft gehört zu den größten der Branche. In der Kategorie IT bietet sie die IT-Police Haftpflciht Kompakt an. Die maximale Versicherungssumme ist auf 1 Million Euro begrenzt mit einem Selbstbehalt von 350 Euro pro Schadenfall. Die Versicherung ist weltweit gültig. Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden und die in der Branche üblichen Risiken.

Neben den 3 aufgeführten Anbietern gibt es noch eine große Anzahl weiterer Versicherungsfirmen auf dem Markt, beispielsweise die Ergo, VHV, VKB- Bayerische Versicherungskammer, Zurich und weitere. Bei den meisten Anbietern können Sie die Verträge direkt online abschließen.

Lassen Sie sich vor dem Abschluss des Vertrags unbedingt durch einen unabhängigen Versicherungsmakler beraten, der sich mit dieser Art von Spezialversicherung auskennt. Der deutsche Versicherungsmarkt zeichnet sich durch eine hohe Dynamik aus. Ständig erscheinen neue Tarifmodelle, während andere Angebote verschwinden. Ein guter Versicherungsmakler ist in seiner Datenbank stets über die neuesten Entwicklungen informiert und kann für seine Kunden beachtliche Rabatte verhandeln. 

Gegen welches Risiko sollten IT-Experten noch versichert sein?

In ihrem Fachbereich müssen sich IT-Fachleute mit vielen Dingen beschäftigen. Leider passsiert es in der Praxis ziemlich häufig, dass neben den fachlichen Dingen der Versicherungsschutz außer acht gelassen wird. Zweifellos ist die IT-Haftpflichtversicherung die wichtigste von allen. Ein guter Versicherer führt für den IT-Experten jedoch noch weitere Versicherungspolicen im Angebot, die den Schutz ergänzen bzw. erweitern. Dazu gehört zum Beispiel:

Elektronikversicherung

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Sie deckt unter anderem Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Einbruch, Überspannungen und Kurzschlüsse ab. Wird Hardware beschädigt, übernimmt die Elektronikversicherung die Kosten für die Reparatur. Bei Totalverlust wird das versicherte Gerät ersetzt. Manche Policen übernehmen auch die Kosten für die Wiederherstellung gelöschter Daten.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Versicherugnsart stellt die ideale Ergänzung der bisher vorgestellten Versicherungsarten dar. Sie greift, wenn es infolge eines Sachschadens zu einem vorübergehenden Stopp der Geschäftstätigkeit kommt. Ein derartiger Vorfall kann insbesondere kleinere IT-Firmen schnell in Bedrängnis bringen. Die Einnahmen bleiben aus, aber die Zahlungsverpflichtungen wie Miete oder Leasingzahlungen laufen weiter.  Eine Betriebsunterbrechungsversicherung stellt dem angeschlagenem Unternehmen Geld zur Verfügung, sodass es seinen Zahlungsverpflichtungen weiter nachkommen kann und keine Insolvenz anmelden muss. Je nach Tarifmodell wird sogar ein Ersatz für entgangenen Gewinn geleistet.

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung ist im Versicherungspaket für alle IT-Firmen unverzichtbar, die in ihrem eigenen Gebäude oder Betriebsstätte untergebracht sind. Die Gebäudeversicherung leistet bei Schäden, die durch Leitungswasser, Feuer, Rauch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus verursacht werden. Der Schutz gegen Elementargefahren kann als Zusatzbaustein optional gebucht werden. Inbegriffen sind auch alle Gegenstände, die fest am oder im Gebäude verankert sind, zum Beispiel Heizungs- und Klimaanlagen, fotovoltaische und solarthermische Systeme und anderes.

Betriebsinhaltsversicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung

Sie ergänzt die Gebäudeversicherung und die Elektronikversicherung. Wie diese handelt es sich auch bei der Betriebsinhaltsversicherung um eine Sachversicherung. Sie schützt die technische und kaufmännische Ausstattung der Firma, zum Beispiel die Büroausstattung, Waren, Rohmaterial und Halbfertigprodukte, aber auch gelagerte Akten und andere Dokumente, gleich ob in Papierform oder auf Datenträgern.

Wenn Sie mehrere Versicherungen in einem Paket kombinieren, sind viele Versicherungsgesellschaften bereit, einen Rabatt zu gewähren. Der Unterschied zu Einzelversicherungen kann beträchtlich sein.