Musikinstrumente bestens abgesichert:
Die Instrumentenversicherung

Versicherungsschutz für Hobby- und Berufsmusiker

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Musikinstrumentenversicherung können Hobby- oder Berufsmusiker ihre Instrumente gegen diverse Gefahren absichern.
  • Die Versicherungssumme entspricht entweder dem Neuwert des Instruments oder wird anhand des Zeitwerts bemessen.
  • Bei einem Vergleich der Instrumentenversicherung sollten Verbraucher nicht nur auf den Preis achten. Sondern auch die versicherten Gefahren und mögliche Leistungsbegrenzungen berücksichtigen.

Die Absicherung von Musikinstrumenten

Violine, Gitarre, Klarinette – es gibt zig verschiedene Musikinstrumente. Und die meisten davon sind in ihrer Anschaffung alles andere als günstig. Zwar können Anfänger eine einfache Gitarre für 100 bis 150 Euro erstehen, doch geben viele leidenschaftliche Musiker mit über 500 Euro weitaus mehr für ihr Instrument aus. Und auch für eine Manufakturgeige müssen sogar Einsteiger mit rund 500 Euro rechnen - nach oben sind keine Grenzen gesetzt.

Musik kann ein kostspieliges Hobby sein. Und für einige Menschen ist es mehr als nur eine Leidenschaft. Es kann die Grundlage ihrer beruflichen Existenz oder ihres lang gehegten Traums einer Musikkarriere sein. Doch egal ob Schulband, Musikverein, Orchester oder aus beruflichen Gründen, die meisten Musiker gehen äußerst sorgsam mit ihren Instrumenten um. Nichtsdestotrotz kann immer etwas passieren. Die Gitarre rutsch aus der Hand oder der wertvolle Violinenkasten wird im Zug vergessen.

Für derartige Unfälle gibt es die Musikinstrumentenversicherung oder kurz Instrumentenversicherung. Damit ist das Instrument nicht nur gegen Transportschäden, Abhandenkommen und Diebstahl versichert, sondern meist auch durch Beschädigung durch Fallenlassen.

Die Musikinstrumentenversicherung

Die Musikinstrumentenversicherung ist eine spezielle Absicherung für Instrumente. Dabei spielt es keine Rolle, ob Berufsmusiker, Hobbymusiker oder Schüler ihre wertvollen Gegenstände absichern möchten. Die Instrumentenversicherung kann von jeder Person abgeschlossen werden, die lange auf das Instrument gespart hat oder darauf angewiesen ist und im Schadensfall nicht für die teuren Kosten aufkommen möchte.

Bei der Instrumentenversicherung handelt es sich um einen Rundumschutz, der auch als Allgefahrendeckung bezeichnet wird. Im Klartext bedeutet das, die Versicherung bietet nicht nur Schutz, wenn das Musikinstrument gestohlen wird oder aus Vergesslichkeit abhandenkommt. Sondern auch wenn es beim Transport oder einfach aus Unachtsamkeit beschädigt wird. Somit sind auch Schäden mitversichert, welche die Versicherungsnehmer selbst verursachen.

Bei welchen Schäden Versicherungsschutz besteht, lässt sich den jeweiligen Vertragsbedingungen entnehmen. Die meisten Gesellschaften leisten bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen durch Diebstahl, Raub, Vandalismus, Transport, Wasser und Brand sowie Liegenlassen und Vertauschen. Welche Schäden allerdings genau mitversichert sind, ist individuell vom Tarif abhängig zu prüfen.

Nicht versichert sind im Regelfall Kratzer, Herstellungsfehler, Verschleiß und Gebrauchsspuren. Auch mutwillige Beschädigung sowie Schäden durch Streik und innere Unruhen, Krieg und ähnliche Ereignisse, Beschlagnahmung und Kernenergie sind ausgeschlossen. Außerdem können je nach Anbieter einschränkende Klauseln in Bezug auf den Diebstahlschutz gelten. Beispielsweise besteht nachts kein Versicherungsschutz, wenn das Instrument in einem Kfz deponiert ist. Zudem gibt Gesellschaften, die grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich mitversichern. Allerdings können bei diesen Schäden Leistungsbegrenzungen gelten.

Das leistet die Instrumentenversicherung

Die Leistungen der Musikinstrumentenversicherung sind von den Tarifbedingungen abhängig. Dabei können die folgenden Leistungsbausteine im Vertrag aufgeführt sein:

  • Übernahme der Reparaturkosten
  • Ersatz des Versicherungswertes / des Neuwerts oder des Zeitwerts
  • Ersatz des Zubehörs
  • Übernahme der Kosten oder Bereitstellung eines Ersatzinstruments
  • Erstattung des Wertverlustes

Versicherungssumme: Die Höhe der Erstattung

Die Höhe der Entschädigung ist von dem gewählten Tarif abhängig. Einige Gesellschaften sehen einen festen Versicherungswert vor, den sie unabhängig vom Alter des Instruments bezahlen.

Auch kann eine Neuwertentschädigung vereinbart sein. Dabei erstattet der Versicherer den Preis für die Neuanschaffung eines gleichwertigen Instruments.

Hingegen zahlen viele Anbieter nur den Zeitwert, bei dem sowohl Abnutzung und Alter wie auch eine eventuelle Wertsteigerung berücksichtigt sind.

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, den Neuwert oder einen festen Versicherungswert zu vereinbaren. Bei Instrumenten wie Violinen, die hingegen an Wert gewinnen, kann jedoch eine Zeitwertentschädigung sinnvoller sein.

Zudem kann der Tarif eine Selbstbeteiligung beinhalten. Die Erstattungssumme wird dann um den jeweiligen Eigenanteil gekürzt.

Preisvergleich: Das kostet eine Instrumentenversicherung

Bei einem Preisvergleich der Musikinstrumentenversicherung wird deutlich, dass elektronische Geräte etwas teurer sind als klassische Instrumente. Auch ist relevant, welchen Wert der Gegenstand hat. So sehen die Gesellschaften für wertvolle Violinen beispielsweise einen höheren Beitrag vor, da auch die Versicherungssummen deutlich höher sind. Des Weiteren berücksichtigen die Versicherer, ob der Versicherungsschutz nur in Deutschland oder weltweit gilt. Letzteres führt zu einem Risikozuschlag.

Kostenbeispiele

  • Bei einem namhaften Versicherer können Verbraucher eine Gitarre mit einem Neuwert von 5.000 Euro ab 148,75 Euro im Jahr Ersetzt wird der Versicherungswert bei Totalverlust. Mitversichert ist zudem das Zubehör des Instruments. Stiftung Warentest veröffentlicht sogar angemessene Angebote für die Absicherung einer Gitarre aus Hobbyzwecken ab 30 Euro.
  • Bei einem anderen Anbieter lässt sich die Instrumentenversicherung bereits für 53,55 Euro im Jahr abschließen. Versichert sind Instrumente weltweit bis zu einem maximalen Wert von 3.000 Euro.

Unser Tipp: Sparen mit Gruppenverträgen

Neben Policen für Einzelpersonen gibt es auch Gruppenverträge. Diese richten sich an Orchester, Bands, Musikschulen und Vereine. Dabei wird nicht für jedes Instrument ein einzelner Vertrag abgeschlossen. Stattdessen sind alle Instrumente der Mitglieder beziehungsweise Schüler abgesichert. Auch neu Hinzukommende. Der Vorteil bei diesen Verträgen ist, dass sie preiswerter sind als die Absicherung jedes einzelnen.

Ist eine Musikinstrumentenversicherung sinnvoll?

Ob eine Instrumentenversicherung sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Wer ein gebrauchtes und günstiges Instrument besitzt oder im Schadensfall für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen kann, benötigt nicht zwangsweise eine Absicherung.

Allerdings kann die Musikinstrumentenversicherung sinnvoll sein, wenn es sich um teure Instrumente handelt. Oder auch dann, wenn die finanziellen Mittel für einen Ersatz beziehungsweise die Reparatur knapp sind. Ein Schaden kann vor allem dann zu Problemen führen, wenn die Besitzer auf ihr Instrument angewiesen sind. Beispielsweise weil sie in einem Orchester spielen und es beruflich benötigen. Gerade bei Berufsmusikern ist das Einkommen von der Funktion des Instruments abhängig. Mit einer entsprechenden Versicherung können sie sich gegen viele Eventualitäten absichern und ihre finanzielle Existenz schützen.

Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

Unabhängig davon, ob zunächst ein Instrumentenversicherung Vergleich durchgeführt wird oder bereits ein Anbieter ausgewählt wurde, vor Vertragsabschluss sollten Hobby- und Berufsmusiker einiges beachten. Wichtig ist vor allem, dass sie die Vertragsinhalte genau überprüfen und dabei auf Einschränkungen und Entschädigungsgrenzen achten.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme definiert die Höhe der Erstattung bei einem Totalverlust oder auch die maximale Kostenübernahme bei einer Reparatur. In der Regel entscheiden Antragsteller zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertentschädigung. Letzteres empfiehlt sich für Instrumente, deren Wert steigt. Bei einer Neuwertentschädigung zahlt die Versicherung die Summe für ein Ersatzinstrument in derselben Güte. In jedem Fall ist darauf zu achten, ob die im Vertrag hinterlegte maximale Erstattungssumme ausreichend ist.

Die versicherten Gefahren

Eine Allgefahrendeckung bedeutet nicht, dass alle Risiken mitversichert sind. Daher ist der Vertrag dahingehend zu prüfen, bei welcher Art von Schäden Versicherungsschutz besteht. Auch leistet nicht jede Gesellschaft bei selbstverursachten Bruchschäden. Außerdem ist zu prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist und ob bei diesen Schäden Summenbegrenzungen gelten.

Einschränkungen und Ausschlüsse

In jedem Tarif finden sich Leistungsbeschränkungen und Ausschlüsse. Diese können im Schadensfall zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Aus diesem Grund müssen Antragsteller vor Vertragsabschluss genau überprüfen, in welchen Fällen kein oder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Häufig finden sich Beschränkungen in Bezug auf den Geltungsbereich. Nicht nur dahingehend, dass nur in Deutschland Versicherungsschutz besteht. Sondern auch, dass nur Schäden in Proberäumen mitversichert sind, die sich in bewohnten Gebäuden befinden. Und das ist häufig nicht der Fall.

Selbstbehalte

Selbstbehalte reduzieren die Höhe der Erstattungssumme. Sie können bei teuren Instrumenten sinnvoll sein, um die Kosten für die Musikinstrumentenversicherung zu reduzieren. Bei verhältnismäßig günstigen Instrumenten lohnt sich ein Eigenanteil in der Regel nicht.

Die Instrumentenversicherung im Test

Derzeit lässt sich kein aktueller Test zur Instrumentenversicherung finden. Allerdings stellt Stiftung Warentest online einen Ratgeber zu dieser Absicherung zu Verfügung. Das Verbraucherportal informiert, dass Transportschäden die häufigste Schadensursache sind. Außerdem rät das Portal, auf Ausschlüsse zu achten. Denn eine Allgefahrendeckung bedeutet nicht, dass alle Schäden uneingeschränkt abgesichert sind. Auch gelten einige Verträge nur in Deutschland. Daher ist es wichtig, auf das Kleingedruckte zu achten.

Quelle: Stiftung Warentest: Versicherungen für Musikinstrumente

Der Musikinstrumentenversicherung Vergleich

Obwohl es für diese Form der Absicherung weniger Anbieter auf dem Markt gibt als für andere Versicherungen, lohnt sich ein Vergleich der Musikinstrumentenversicherung dennoch. Denn die Anbieter unterscheiden sich nicht nur deutlich in Bezug auf die Beitragshöhe. Sondern auch beim genaueren Betrachten der Leistungen und versicherten Risiken.

Für den Instrumentenversicherung Vergleich gibt es Rechner, mit denen sich schnell und unkompliziert verschiedene Gesellschaften und ihre Tarife vergleichen lassen. Dabei sollten die Nutzer nicht nur auf den Preis achten. Sondern vor allem die Vertragsbedingungen überprüfen. So können sie erkennen, ob alle für sie wichtigen Gefahren abgesichert sind. Und sicherstellen, dass keine wesentlichen Ausschlüsse oder Leistungsbeschränkungen bestehen.

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