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Erfahren Sie hier, welche Betriebsausfallversicherung für Ihr Unternehmen ideal ist!
Was ist eine Betriebsausfallversicherung und warum ist sie für das Unternehmen wichtig?
Die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik beruht nicht nur auf den großen Konzernen, sondern mindestens ebenso stark auf den vielen Kleinunternehmen. Deren Situation ist aber oft angespannt. Der gesamte Geschäftsbetrieb dreht sich um den Inhaber. Kommt es zu einem Betriebsausfall, weil der Chef einen Unfall hatte oder in Quarantäne muss, bringt das den Betrieb schnell in Schwierigkeiten, wenn er nicht ausreichend versichert ist. Ohne seine Arbeitskraft kommt der Geschäftsbetrieb zum Stillstand, während feste Ausgaben wie Gehälter, Miete und Stromkosten während des Betriebsausfalls weiter laufen. In diesem Fall springt die Betriebsausfallversicherung ein. Durch sie sind die Fixkosten der Firma abgedeckt.
Die Versicherung bietet einen guten Versicherungsschutz für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer. Sie funktioniert ähnlich wie eine Krankentagegeldversicherung, allerdings für den betrieblichen Bereich.
Was ist der Unterschied zum Versicherungsschutz gegen Betriebsunterbrechung?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird auch Ertragsausfallversicherung genannt. Unter diesem Sammelbegriff verbergen sich verschiedene Versicherungsprodukte, die je nach Branche unterschiedliche Risiken einen Betriebsunterbrechung versichern. Dazu gehören zum Beispiel:
- Tierseuchen (für landwirtschaftliche Betriebe)
- Streik (bei Transportunternehmen)
- Baustopp (für Bauunternehmen)
Die Police versichert gegen bestimmte Risiken. In den meisten Fällen gehören dazu Feuer, Hagel, Sturm, Blitzschlag, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus. Andere Gefahren können in den Vertrag aufgenommen werden. Der Versicherer leistet während der Haftzeit bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dadruch werden Einnahmen ersetzt, die der Firma wegen der Betriebsunterbrechung entgangen sind.
Für welche Firmen ist eine Versicherung zum Betriebsausfall wichtig?
Die Betriebsausfallversicherung ist das richtige Produkt für alle Firmen, die durch den Inhaber geführt werden und deren Geschäftsbetrieb von einer Person abhängt. Kommt es zu dessen längerer Arbeitsunfähigkeit, droht eine Betriebsschließung. Die Versicherungsleistung gilt einer versicherten Person. Sie erfolgt, wenn es zu einer Betriebsunterbrechung wegen des Ausfalls des Inhabers aufgrund Krankheit oder Unfall kommt. Finanzielle Schäden durch Sachschaden oder Einbruchdiebstahl sind dagegen nicht versichert. Betriebsausfallversicherungen eignen sich für folgende Unternehmen oder Selbstständige:
- Anwälte
- Steuerberater
- Ärzte
- inhabergeführte Geschäfte wie Metzgereien, Bäckereien, Floristen
- Handwerksbetriebe wie Schreinereien, Dachdeckereien, Klempnereien
Die obige Aufzählung stellt nur einen kleinen Ausschnitt an Firmen dar, die sich gegen betriebliche Risiken wie entgangenen Gewinn sichern können.
Welche Risiken sind durch die Betriebsausfallversicherung abgedeckt?
Versichert ist ein Betriebsausfall aufgrund längerer Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Geleistet wird nicht nur, wenn Betriebsstätten vollständig stillstehen bzw. eine Schließung erfolgt, sondern sogar bereits, wenn der Geschäftsbetrieb um 50 oder 75 Prozent reduziert wird. Die Versicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer arbeitsunfähig wird wegen:
- Unfall (betrieblich und in der Freizeit)
- Krankheit
- verordnete Quarantäne
Wie sehen die Leistungen der Betriebsausfallversicherung aus?
Die Leistungen der Versicherung werden individuell berechnet. Dadurch lassen sich individuell betriebliche Risiken absichern. Als Versicherungssumme wird der jährliche Rohertrag der Firma angesetzt. Diese Summe wird durch den Faktor 365 geteilt, sodass ein Tagessatz zustande kommt. Im Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer diesen Betrag ausgezahlt. Er ist zur freien Verwendung und soll dazu dienen, die laufenden Betriebsausgaben wie Gehälter, Mieten und ähnliche Kosten zu decken sowie den Ertragsausfall auszugleichen. Die Zahlungen wegen Betriebsunterbrechung erfolgen erst nach Ablauf einer im Vertrag vereinbarten Karenzzeit. Diese Warteperiode bei Betriebsunterbrechung beträgt üblicherweise 21, 42 oder 90 Tage. Die Dauer des Leistungsbezugs wird Haftzeit genannt. Je nach Branche oder Berufsgruppen und Tarif beträgt sie in der Regel 12 Monate, kann aber ausnahmsweise auch länger vereinbart werden.
Wann leistet die Versicherung nicht?
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn der Ausfall des Versicherungsnehmers durch Vorsatz herbeigeführt oder das Ergebnis einer aktiven Beteiligung an kriminellen Aktivitäten ist. Auch bei Ausfällen aufgrund von Kriegen und inneren Unruhen wird nicht geleistet, ebenso wie bei den Auswirkungen von Kernenergie oder radioaktiver Strahlung.
Was bei der Auswahl des passenden Tarifs einer Versicherung gegen Betriebsschließung beachten?
Folgende Faktoren müssen dabei berücksichtigt werden:
Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssummen richtet sich nach den Ertragswerten des Unternehmens vom Vorjahr. Da es sich dabei um eine Schätzung handelt, kann das leicht zu einer Unter- oder Überversicherung führen. Darum vereinbaren die meisten Versicherer mit ihren Kunden einen Nachhaftungsbetrag. Die Deckungssumme kann nachträglich von 30 bis 50 Prozent angepasst werden. Fällt der Ertrag höher aus, muss die Firma eine Nachzahlung leisten. Sinkt er dagegen, gibt es eine Beitragsrückerstattung und Reduktion der Prämie.
Karenzzeit
Der Versicherungsnehmer muss selbst einschätzen können, wie lange er die finanziellen Folgen der Umsatzeinbußen ertragen könnte. Üblich sind Zeiten von 21, 42 oder 90 Tagen. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger wird die Prämie.
Bezugsdauer (Haftzeit)
Bei Standardpolicen zahlt die Versicherungsgesellschaft bei einem Betriebsstillstand bis zu einem Jahr. Eine längere Bezugsdauer kann vereinbart werden, dürfte aber immer nur im Einzelfall sinnvoll sein.
Zusatzoptionen
Der Schutz durch eine Betriebsausfallversicherung kann durch andere Komponenten ergänzt werden. Das kann zum Beispiel eine Elektronikversicherung oder eine Versicherung gegen Sachgefahren wie Blitzschlag oder Wasser sein. Kommt es zu einer Unterbrechung aufgrund der versicherten Gefahren, erstattet die Versicherung die Ausgaben und übernimmt die Zahlung der laufenden Kosten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebsausfallversicherung
Nein, der Versicherungsschutz reicht nicht aus, da er sich nur auf eine Person, den Inhaber oder Geschäftsführer, konzentriert. Andere Faktoren, die ebenfalls einen erheblichen Einfluss haben, werden nicht berücksichtigt. Der Versicherungsschutz sollte durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine Geschäftsinhaltsversicherung ergänzt werden.
Die Ausgaben für die Versicherungsprämie können in der Regel nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, da es sich um persönliche Ausgaben zur privaten Lebensführung handelt. Anders sieht es aus, wenn die Versicherung mit anderen Produkten kombiniert wird. Dann lassen sich die Kosten laut Bundesfinanzhof von der Steuer absetzen.
Durch einen Vergleich im Internet. Am besten holen sich Kunden bei mehreren Gesellschaften Angebote im Internet ein. Eine Betriebsausfallversicherung ist ein individuelles Produkt, das auf die Anforderungen der jeweiligen Firma zugeschnitten ist. So ein Angebot ist unverbindlich und verpflichtet zu nichts. Kunden sollten jedoch darauf achten, dass im Leistungsfall die tatsächlichen Kosten in der Betriebsausfallpolice abgesichert sind.