Wenn Ihr Hund Schäden verursacht hilft die Hundehaftpflicht

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Für diese Schäden kommt eine Hundehaftpflicht auf

Versicherungsriese zeigt auf ein informatives Diagramm.

Mietsachschäden

Fahrradsturz verursachen

Schäden am Hausrat

Bissverletzungen

Schäden am KFZ

Verletzung eines anderen Hundes

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hundehaftpflichtversicherung schützt vor den Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch den Hund verursacht wurden.
  • Versichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
  • In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für alle Rassen gesetzlich vorgeschrieben.

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die meisten Hundehalter vertrauen ihrem Tier so sehr, dass sie davon ausgehen, es würde nie eine Person verletzten. Doch was passiert, wenn der Hund über eine Straße läuft und einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, oder vor Freude einen Bekannten anspringt und diesem das teure Smartphone aus der Hand fällt?

Eine Hundehaftpflicht schützt Hundehalter von den Schadensersatzansprüchen Dritten, wenn ihr Tier einen Schaden verursacht hat. Versichert sind sowohl Personen- und Vermögensschäden als auch Sachschäden. Wesentlich bei der Hundehaftpflichtversicherung ist, dass auch die Verletzung anderer Tiere abgesichert ist. Sollte es zu einer Beißerei kommen und wird der zweite Hund dabei verletzt, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Tierarzt.

Rund 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen verzeichnen die deutschen Ärzte jedes Jahr. 60 bis 80 Prozent der Bissverletzungen stammen von Hunden. Immer wieder kommt es aufgrund der Bakterien zu infektiösen Komplikationen, die eine langwierige und teure Behandlung nach sich ziehen. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt die Hundebesitzer vor diesen Kosten.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/171000/Tier-und-Menschenbissverletzungen

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit für alle Halter Pflicht. Die einzige Ausnahme hierzu besteht in Mecklenburg-Vorpommern, wo keine Versicherungspflicht besteht.

Abhängig vom Bundesland kann sich die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gelten oder sich auf die Rasse beziehungsweise Auffälligkeiten des Hundes beziehen. Dies bedeutet, dass nach Rasseliste als Kampfhund geltende Rassen eine Haftpflichtabsicherung benötigen sowie Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten auffällig wurden.

Bundesland Versicherungspflicht?
Baden-Württemberg Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Bayern Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Berlin Ja, für alle Hunde
Brandenburg Ja, für alle Hunde
Bremen Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Hamburg Ja, für alle Hunde
Hessen Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Mecklenburg-Vorpommern Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Niedersachsen Ja, für alle Hunde
Nordrhein-Westfalen Bedingt, für Hunde ab 40 cm Körpergröße und 20 Kilogramm Gewicht
Rheinland-Pfalz Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Saarland Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Sachsen Nein, nur für Halter von gefährlichen Hunden
Sachsen-Anhalt Ja, für alle Hunde
Schleswig-Holstein Ja, für alle Hunde
Schleswig-Holstein Ja, für alle Hunde

Die gesetzlichen Regelungen zur Versicherungspflicht für Hunde können sich jährlich ändern, weshalb Hundehalter sich regelmäßig bei ihrer Gemeinde informieren sollten. Um sicherzugehen, sollten sich Verbraucher unabhängig von der Versicherungspflicht mit einer Hundehaftpflicht schützen.

Welche Hunde sind als "gefährlich" eingestuft?

Als „gefährlich“ gelten Hunde, denen aufgrund ihrer Rasse eine gewisse Gefährlichkeit zugemutet wird. Dabei handelt es sich um Listenhunde, auch Kampfhunde genannt, für deren Haltung gewisse Einschränkungen oder Verordnungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Beispielsweise müssen die Halter volljährig sein oder eine Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) ablegen. Abhängig von den Kommunen kann auch eine Leinen- oder Maulkorbpflicht für diese Hunderassen gelten.

Die Bundesländer führen jeweils eigene Rasselisten mit Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind. Dabei kann es zu wesentlichen Unterschieden innerhalb der Länder kommen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste#Rasselisten_in_Deutschland

Vorteile einer Haftpflichtversicherung für Hunde

Verursacht der Hund einen versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, übernimmt die Hundehaftpflicht die daraus resultierenden Kosten für die Halter.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist auch ein „passiver Rechtsschutz“, denn die Versicherung prüft, inwiefern der Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist und wehrt unberechtigte Ansprüche für die Versicherten ab.

Eine gute Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die der Hund an einer selbst bewohnten, gemieteten Wohnung oder dem gemieteten Inventar verursacht.

Die Aufwendungen für die Hundehaftpflicht können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Während die Hundesteuer bei der Haltung mehrerer Hunde meist steigt, erhalten Besitzer ab dem zweiten Hund in der Regel Nachlässe bei einer Versicherungsgesellschaft.

Bei den meisten Gesellschaften besteht der Versicherungsschutz über die Landesgrenzen hinaus, sodass Halter und Hund für einen bestimmten Zeitraum auch im Ausland abgesichert sind.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Haftpflichtversicherung für Hunde

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Besitzer von Listenhunden müssen aufgrund des erhöhten Risikos mit teuren Beiträgen rechnen.

Die Gesellschaften sind nicht verpflichtet, die Antragsteller anzunehmen und dürfen sie, beispielsweise aufgrund von Vorschäden, ablehnen.

Eigenschäden, die der Hundehalter oder im Haushalt lebende Angehörige durch das Tier erleiden, sind im Rahmen der Hundehaftpflicht nicht mitversichert.

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Hundehaftpflicht Leistungseinschränkungen. Nachteile haben die Versicherungsnehmer vor allem dann, wie die Gesellschaft Leistungen bei Fahrlässigkeit ausschließen.

Bei einem Sachschaden regulieren die Gesellschaften nach dem Zeitwert und nicht nach dem Anschaffungspreis einer Sache, was bei neuen und teuren Gegenständen nachteilig für die Geschädigten ist.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Auch wenn Halter ihren Hunden blind vertrauen und diese gut erzogen sind, lässt sich nicht jede Reaktion des Tieres vorhersehen. Denn ein Schaden kann auch entstehen, wenn der Hund keine Person angreift, sondern beispielsweise über die Straße läuft und einen Fahrradfahrer zu Fall bringt.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein Hund, der kein aggressives Verhalten zeigt, einen Schaden verursachen kann. Halter sind in diesem Fall nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches immer zum Schadenersatz verpflichtet. Sie haften im Ernstfall mit ihrem gesamten Vermögen, was die finanzielle Existenz der Betroffenen bedrohen kann.

Unter diesem Aspekt wird deutlich, dass eine Hundehaftpflichtversicherung immer sinnvoll ist, unabhängig von der Hunderasse. Denn auch der kleinste Hund kann eine Person zum Sturz bringen oder einen kostspieligen Schaden an der Mietswohnung anrichten. Verbraucher sollten sich daher nicht auf die Versicherungspflicht der Bundesländer oder bestimmter Hunderassen verlassen, sondern jeden Vierbeiner mit einer Hundehaftpflicht absichern.

833 Bürgerliches Gesetzbuch

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Welche Hundehaftpflicht ist zu empfehlen?

Grundsätzlich empfiehlt sich die Hundehaftpflichtversicherung, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Verbraucher sollten daher bei der Wahl einer geeigneten Versicherung auf alle Leistungsdetails achten. Im Regelfall halten Gesellschaften verschiedene Tarife bereit, die sich in Bezug auf die Leistungen und den Preis unterscheiden. Sogenannte Top-, Komfort oder Premiumtarife bieten dabei immer die bestmögliche Absicherung an.

Einschluss grober Fahrlässigkeit

Eine gute Hundehaftpflicht sollte immer die Klausel „Einschluss grober Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Dies bedeutet, dass auch Schäden übernommen werden, bei denen der Hundehalter fahrlässig oder unachtsam gehandelt hat. Beispielsweise dann, wenn sein Hund beim Spazierengehen zu weit von seinem Besitzer entfernt war und einen herannahenden Passanten beißt.

Um die beste Haftpflichtversicherung für den eigenen Bedarf zu finden, sollten Verbraucher verschiedene Anbieter vergleichen. So können sie herausfinden, welche Gesellschaft alle notwendigen Risiken abdeckt und ein angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis bereithält.

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Hundehaftpflichtversicherung Schaden melden

Im ersten Schritt ist es wichtig, den Schaden genau zu dokumentieren. Dafür werden die Kontaktdaten des Geschädigten notiert und, sofern ein Sachschaden vorliegt, Fotos des beschädigten Gegenstands gemacht. Versicherungsnehmer sollten weitere Informationen zu der beschädigten Sache einholen. Dafür eignet sich am besten der Kaufbeleg.

Die die eigene Hundehaftpflichtversicherung zunächst prüft, ob der Halter tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann, sollten Versicherte keine eiligen Zusagen zur Kostenübernahme treffen. Beschädigte Gegenstände dürfen zudem nicht sofort repariert oder entsorgt werden, da die Versicherungsgesellschaften unter Umständen ein Gutachten erstellen lassen.

Ein Haftpflichtschaden sollte umgehend - spätestens innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Auch dann, wenn womöglich keine Schadenregulierung notwendig sein sollte. Dafür wird der Versicherer telefonisch, schriftlich oder online über den Fall informiert.

Nachdem die Gesellschaft über den Schaden in Kenntnis gesetzt wurde, erhalten die Versicherungsnehmer einen Schadenmeldebogen. Dieser enthält wichtige Fragen zum Schadenhergang, dem Anspruchsteller und dem entstandenen Personen- oder Sachschaden. Versicherte sollten die Schadenmeldung so detailliert wie möglich ausfüllen und umgehend an die Gesellschaft zurücksenden.

Nachdem der Schaden gemeldet wurde, sollten sich die Versicherten für Rückfragen verfügbar halten. Abhängig vom Schadenaufkommen kann die Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit dürfen weder der Versicherungsnehmer noch der Geschädigte weitere Schritte einleiten.

Versicherung Schaden melden

Bei welchen Schäden zahlt die Hundehaftpflicht?

Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch das Tier verursacht wurden. Darunter fallen auch Tierarztkosten, wenn ein Hund oder ein anderes Tier verletzt wird oder versterben sollte.

  • Personenschäden liegen vor, wenn eine Person verletzt oder geschädigt wird oder stirbt. Die Haftpflicht kommt für daraus resultierende Schäden wie Behandlungs- und Krankenhauskosten sowie für Schmerzensgeld auf.
  • Ein Vermögensschaden entsteht, wenn geschädigte Personen einen finanziellen Verlust erleiden. Beispielsweise dann, wenn Selbstständige aufgrund der Verletzung vorübergehend arbeitsunfähig sind und keine Einnahmen erzielen können.
  • Ein Sachschaden bezeichnet die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahrzeuge oder Kleidung handeln.

Darüber hinaus sollten die folgenden Schäden bei der Hundehaftpflicht mitversichert sein:

  • Mietsachschäden
  • Ungewollte Deckschäden
  • Flurschäden
  • Mitversicherung von Welpen bis zu einem bestimmten Alter

Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Die Hundehaftpflichtversicherung bietet Hundebesitzern eine Absicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Allerdings gibt es einige Ausschlüsse, die sich jedoch abhängig vom Leistungskatalog der Gesellschaften unterscheiden können. Für Verbraucher ist es daher wichtig, die Bedingungen der Versicherer zu überprüfen und mit anderen Anbietern zu vergleichen.

Ausschlüsse der Hundehaftpflicht:

  • Schäden an der eigenen Person oder an eigenen Gegenständen
  • Schadensersatzansprüche von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Sofern nicht mitversichert: Fahrlässig herbeigeführte Schäden
  • Aufwendungen für Strafen und Bußgelder

Vorsicht bei Leinenzwang

Bei manchen Gesellschaften gilt die Leinenpflicht. Die Versicherung leistet also nur dann, wenn der Hund vorschriftsmäßig angeleint war und keine Halterpflichten verletzt wurden.

Hundehaftpflicht Kosten - Damit müssen Sie rechnen

Die Kosten für eine Hundehaftpflicht sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt, gibt es eine Hundehaftpflichtversicherung bereits ab 50 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich aber meist um sogenannte Basistarife, die geringe Deckungssummen und einige Leistungsausschlüsse aufweisen. Ein guter Tarif kann ab 100 Euro im Jahr kosten, für Listenhunde müssen Halter mit einem deutlichen Mehrbeitrag rechnen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/haftpflichtversicherung-fuer-haustiere-33442

Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung: Beitragsfaktoren

Die folgenden Faktoren spielen bei der Berechnung des Beitrags eine wesentliche Rolle:

  • Hunderasse
  • Versicherungspflicht (Listehunde sind deutlich teurer)
  • Anzahl der versicherten Hunde
  • Selbstbehalt
  • Versicherungssummen
  • Zusätzliche Leistungseinschlüsse
  • Zahlweise
  • Laufzeit des Vertrages

Darauf ist bei einer Haftpflichtversicherung für Hunde zu achten

Verbraucher können bei Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung wählen, wodurch die Prämie günstiger wird. Der maximale Selbstbehalt sollte 150 Euro betragen, ratsamer ist jedoch eine Hundehaftpflicht ohne Selbstbehalt.

Personenschäden sind in ihrer Höhe unbegrenzt, was im Ernstfall zu Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe führen kann. Daher sollte die Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro betragen, besser ist eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Verursacht der Hund einen Schaden an der eigenen Mietswohnung oder dem mitgemieteten Inventar, wird dieser durch die Hundehaftpflichtversicherung bezahlt. Sofern die Klausel „Mitversicherung von Mietsachschäden“ im Vertrag vorhanden ist.

Wird der Versicherungsnehmer oder sein Tier durch einen anderen Hund geschädigt, kommt die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, wenn der Verursacher keine Versicherung vorweisen kann und den Schadenersatzanspruch nicht sofort begleichen kann. Beim Einschluss der Forderungsausfalldeckung springt die eigene Gesellschaft für die Kostenübernahme ein und nimmt Regress beim Schadenverursacher.

Kommt es zu einem ungewollten Deckakt durch den eigenen Hund, muss der Halter des Rüden die daraus resultierenden Kosten übernehmen. Die Hundehaftpflicht übernimmt diese Kosten, sofern vereinbart.

Bei einigen Gesellschaften sind die Welpen einer versicherten Hündin bis zu einem bestimmten Alter, meist bis zum dritten, sechsten oder zwölften Monat, in der Hundehaftpflichtversicherung eingeschlossen. Anschließend benötigen sie eine eigene Absicherung.

Ist diese Klausel eingeschlossen, leistet die Versicherung auch dann, wenn der Hundebesitzer gegen seine Halterpflichten verstößt. Beispielsweise, wenn sein Hund nicht angeleint war.