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Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich 2024

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Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Passiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Schadensersatzforderungen
  • Versicherungsschutz auch bei späteren Folgeschäden
  • Empfehlenswerte Versicherung für Selbstständige und Unternehmen

Betriebshaftpflichtversicherung Definition

Wer seine Leistung auf eigene Rechnung abrechnet, ist Teilnehmer am wirtschaftlichen Verkehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern oder um eine wirtschaftlich selbständige Einzelperson handelt. Sie alle haben aber eines gemeinsam. Sie haften für die erbrachte Dienstleistung oder für das verkaufte Produkt.

Im Rahmen dieser Produktions- oder Dienstleistungsprozesse steigt die Fehlerquote an, wo ein Konsument oder Auftraggeber ungewollt einen Schaden erleidet. Diese Schäden können in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Sachschaden
  • Vermögensschaden (im Rahmen eines eingetretenen Sachschadens)
  • Personenschaden

Daher ist es eine der unternehmerischen Aufgaben, mögliche Schadensrisiken abzusichern beziehungsweise einzugrenzen. Und genau hier greift die Betriebshaftpflicht ein. Natürlich kann sie keinen Schaden vermeiden, aber sie kann im Schadensfall die Existenz des Unternehmens sichern. Doch was ist eigentlich ein Risiko? Und vor allem, wie muss es definiert und beschrieben werden?

Dies kann natürlich zunächst nur der Unternehmer selbst vornehmen. Er kennt seine Produktions- und Dienstleistungsprozesse, so dass im Gespräch mit dem Versicherer konkrete Risiken benannt werden können. Der Versicherer wiederum bewertet jedes einzelne Risiko, und kann so eine Deckungssumme benennen.

Damit ist eine Betriebshaftpflicht ein elementarer Bestandteil des Risikomanagements der Unternehmensführung. An dieser Stelle der Hinweis bezüglich der Versicherungsbezeichnung. Der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflicht und einer Berufshaftpflicht ist sehr groß. Diese zwei Vertragsarten haben nichts miteinander zu tun. In der Betriebshaftpflichtversicherung werden das Unternehmen und die Mitarbeiter versichert, dagegen ist eine Berufshaftpflichtversicherung rein personenbezogen.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht bedeutet den Transfer von betrieblichem Risiko auf ein Versicherungsunternehmen. Dieses erhält im Gegenzug eine Zahlung als Prämie.

Vorteile einer Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen

Entsteht durch eine laufende oder erbrachte Leistung einem Dritten ein Schaden, kann die Schadenssumme schnell einen sechsstelligen Bereich erreichen. Vor allem bei Feuer, Wassereinbruch oder Maschinenausfall. Für kleine Unternehmen und Freiberufler wäre dann ohne eine Betriebshaftpflicht die unternehmerische, und gegebenenfalls auch die private Existenz, gefährdet.

Die rechtliche Prüfung eines Schadens übernimmt der Versicherer. Er prüft vor allem, ob und in welchem Umfang der Geschädigte einen Anspruch hat. Dadurch wird auch der Versicherungsnehmer vor zu hohen Forderungen geschützt.

Sinkt oder steigt das Risiko für den Versicherer, muss die Haftungssumme entsprechend angepasst werden. Expandiert ein Unternehmen und stellt zusätzliche Mitarbeiter ein, wird der Versicherer dies als eine Risikoerhöhung beurteilen, und entsprechende reagieren. Es ist dann natürlich mit einer Prämienerhöhung zu rechnen. Muss ein Unternehmen Mitarbeiter entlassen oder stellt einen versicherten Geschäftszweig ein, sinkt das Risiko. Hier käme es dann zu einer Prämiensenkung.

Oft zieht ein Schaden einen weiteren Schaden hinterher. Läuft Wasser aus einer Heizung, sickert in den Fußboden und zeitversetzt in die darunter liegenden Räume, käme es zu weiteren Schäden, die aber mit dem eigentlichen Schaden nichts mehr zu tun haben.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Versicherer müssen ihr übernommenes Risiko natürlich eingrenzen. Dies wird per Haftungsausschluss vereinbart. Was konkret ausgeschlossen wird, sollte in der Versicherungspolice oder in einem Anhang festgehalten sein.

Der Aufwand im Fall eines Schadens lässt sich mit W-Fragen gut darstellen:

  • wann
  • wo
  • wie
  • warum

Es gilt dann, jede noch so kleine Kleinigkeit zu dokumentieren. Für Schäden bis etwa 10.000 Euro kommt schnell ein voller Ordner zusammen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei nahezu allen Versicherern kaum flüssig lesbar. Es folgen Anmerkungen über Haftungsein- und ausschlüsse, und dies über mehrere Seiten. Hier wird vom Versicherungsnehmer dann schnell etwas überlesen, was vielleicht elementar wichtig ist, wie beispielsweise der zu leistende Eigenanteil im Schadensfall.

Erfüllungsschaden in der Betriebshaftpflichtversicherung

In Versicherungsverträgen, die auf den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen basieren, werden Erfüllungsschäden ausgeschlossen. Doch was ist damit gemeint?

Wenn ein Auftragnehmer seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt, und einem Dritten dadurch ein Schaden entsteht, spricht man von einem Erfüllungsschaden.

Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer eine Haftungserweiterung an, und schließen Erfüllungsschäden in der Betriebshaftpflicht nicht mehr aus.

Praxisbeispiel:

Ein Sanitärunternehmen baut fehlerhaft eine Heizung ein. Dadurch tropft Wasser auf das Parkett und dringt in den Fußboden ein. Versichert im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist hier nur das Parkett und möglicherweise Nachfolgeschäden. Nicht versichert wäre der fehlerhafte Einbau der Heizung. Hier wurde durch den Auftragnehmer die vereinbarte Leistung, nämlich der Einbau einer funktionierenden Heizung, nicht erbracht.

Betriebshaftpflichtversicherung kündigen - So geht's

Wie bei anderen Verträgen im Geschäftsleben, kann auch eine Betriebshaftpflicht gekündigt werden. Wann und aus welchem Grund gekündigt werden kann und darf, findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers wieder.

Im Versicherungsvertragsgesetz § 92 ist der Kündigungsfall festgehalten. Diese Regelung kann durch angepasste AGB´s erweitert werden.

Die zwei Arten einer Kündigung

Im Fall einer Kündigung muss unterschieden werden zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Die ordentliche Kündigung wird durch Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen. Diese liegt bei den meisten Versicherungen am Ende des laufenden Versicherungsjahres. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist die Kündigungsfrist zeitlich sehr begrenzt, und kann gegebenenfalls fristlos erfolgen.

Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung

Kommt es zu einem Vertragsabschluss, wird der Versicherer entweder in einem Informationsblatt oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Kündigungsfristen dokumentieren. Im Kündigungsfall müssen Sie diese Fristen unbedingt einhalten. Auch für die fristgerechte Zustellung der Kündigung sind Sie verantwortlich. Es wird empfohlen, eine Kündigung grundsätzlich per Einschreiben zu versenden.

Praxisbeispiel:

Das Versicherungsjahr Ihrer Betriebshaftpflicht endet am 31.08. Bei einer einmonatigen Kündigungsfrist muss die Kündigung spätestens am 01.08. der Versicherung vorliegen. Rechtswirksam wird Ihr Kündigungsschreiben also nicht ab Einlieferungsdatum, sondern ab Eingangsdatum beim Versicherer.

Kündigungsfrist bei außerordentlicher und fristloser Kündigung

Der Versicherungsnehmer kann eine außerordentliche Kündigung aussprechen im Fall:

  • eines Schadens
  • einer Prämienerhöhung (bei gleichbleibendem Versicherungsumfang)
  • wenn eine versicherte Sache veräußert wird

Das Versicherungsunternehmen wird eine außerordentliche Kündigung aussprechen im Fall:

  • bei Nichtzahlung der Prämie
  • Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Insolvenz

Sonderkündigungsrecht

Nach Eintritt eines Schadenfalls hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, und kann den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies muss spätestens ein Monat nach Ablauf der Schadensregulierung erfolgen.

Für wen ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Nachfolgend eine Liste ausgewählter Branchen, wo eine Betriebshaftpflicht sehr zu empfehlen ist.

  • Kleinunternehmer
  • Landwirtschaft
  • Altpapierhandel
  • Baugewerbe
  • Bauunternehmen
  • Kindergarten
  • Gastronomie
  • Handwerk
  • Altenheim
  • Handwerker
  • Tischler
  • Tattoostudio

Hinzu kommen noch die zahlreichen Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler, wie etwa aus der IT-Branche.

Betriebshaftpflichtversicherung Preisvergleich

Ob Existenzgründer, Freiberufler oder Produktionsunternehmen, die Versicherungsprämie für die Betriebshaftpflicht soll angemessen, und die Versicherungsleistung passend sein. Hierzu bietet sich natürlich ein Preisvergleich an. Für einen ersten Überblick reichen oftmals nur die Angaben der gewünschten Haftungssumme, der mögliche Selbstbehalt, und natürlich die Branche.

Um die beste Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen zu finden, nutzen Sie diesen Versicherungsvergleich.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Um für eine Betriebshaftpflichtversicherung die Preise für den Versicherten zu bestimmen, muss der Versicherer einen umfassenden Einblick in die Geschäftstätigkeit des Unternehmens erhalten. Denn grundsätzlich umfasst die Betriebshaftpflicht den gesamten Tätigkeitsbereich eines Unternehmens.

Wichtig sind vor allem:

  • Tätigkeit nur im Inland
  • Tätigkeit im In- und Ausland
  • nur regionale Tätigkeit
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Betriebsart

Durch Berücksichtigung dieser Punkte entsteht ein fairer Preis für den Versicherungsnehmer. So wird ein reiner Bürobetrieb selten hohe Schäden verursachen. Er erhält damit eine auf ihn zugeschnittene günstige Betriebshaftpflichtversicherung.

Vor allem für das Kleingewerbe beziehungsweise Nebengewerbe wurden von den Versicherern Mindestbeiträge festgelegt. So führen Umsätze unter 25.000 Euro zu keinem Unterschied in der Prämiengestaltung.

Welche Versicherungsarten gibt es?

Für den Bereich der Betriebshaftpflicht sind keine weiteren Untersparten vorhanden. Die Versicherungsverträge unterscheiden sich nur durch Umfang und Haftungssumme. Eingegliedert ist die Betriebshaftpflicht in der Sparte der Haftpflichtversicherungen.

Besonderheit hier ist nur die Abgrenzung der Versicherten. So kann eine Privatperson keine Betriebshaftpflicht abschließen. Einige Versicherer differenzieren jedoch in:

  • Betriebshaftpflicht gewerblich
  • Betriebshaftpflicht landwirtschaftliches Unternehmen

Was deckt eine Betriebshaftpflicht ab?

Grundsätzlich sind alle Sach- und Personenschäden abgedeckt, die seitens des Versicherungsnehmers schuldhaft verursacht wurden. Einige Versicherer decken auch Vermögensschäden ab, welche oftmals mit einem gesonderten Vertrag abgesichert werden müssten.

Natürlich stellt sich die Frage, wie grenzen sich die einzelnen Schadenskategorien ab. Denn aus einem Sachschaden kann auch ein Personen- oder Vermögensschaden entstehen. Oder aus einem Vermögensschaden ein Sachschaden.

Mit der Betriebshaftpflicht wird auch ein passiver Rechtsschutz policiert. Dabei prüft der Versicherer den Haftungsanspruch des Geschädigten. Die hier anfallenden Kosten, zum Beispiel für einen Gutachter, übernimmt die Versicherung.

Was deckt eine Betriebshaftpflicht nicht ab?

Es gibt unversicherbare Risiken, die vor Vertragsabschluss besprochen werden müssen. Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht, wird vergeblich auf eine Kostenübernahme hoffen dürfen. Kulante Versicherer treten dann zwar in Vorleistung, nehmen den Verursacher aber dann in Regress.

Ebenfalls unterliegen nicht erwähnte Risiken einem Schadensübernahmeausschluss. Ein typisches Beispiel wäre ein IT-Freiberufler, der Stromleitungen zur Serveranlage selbst verlegt.

Oftmals werden Schäden auch Kategorien zugeordnet, um eine Haftungsbeschreibung zu formulieren. Diese Kategorien finden Sie nachfolgend beschrieben.

Schadenskategorien

Hier entsteht ein Schaden erst allmählich, und fällt bei einigen Versicherern in den Risikoausschluss. Betroffen sind hier vor allem Handwerksbetriebe, wie zum Beispiel Elektro oder Sanitär.

In dieser Kategorie entsteht der Schaden durch eine Tätigkeit. Entsteht bei Schweißarbeiten ein Brandherd, wäre dies ein typischer Tätigkeitsschaden.

Eine Leistung wird falsch oder schlecht ausgeführt, und einem Dritten entsteht hierdurch ein Schaden. Unterschieden wird zwischen engen und weiten Folgen.

Betroffen sind hier oftmals Handwerksbetriebe aus dem Elektro- und Sanitärbereich.

Ist grundsätzlich nicht mit in der Betriebshaftpflicht abgedeckt. Ein hier entstandener Schaden muss vom Versicherten selbst übernommen werden. Vor allem für Selbstständige und Einzelunternehmen sollte dieser Punkt mit dem Versicherer besprochen werden.

Gemeint ist der Schaden in Form eines geldwerten Nachteils einer oder mehrerer Personen. Einige Versicherer schließen diesen Punkt mittlerweile in ihre Betriebshaftpflicht mit ein, andere bieten dies als Option mit an. Bei älteren Verträgen könnte dies als Haftungsausschluss hinterlegt sein.

Ein Teilmangel einer ansonsten einwandfreien Arbeit führt zu einem Ausfall der gesamten Leistung. So führt ein defektes Bauteil einer Maschine zum kompletten Maschinenausfall, oder ein Subunternehmer arbeitet fehlerhaft. Wird ein Subunternehmer beauftragt, sollte sich der Auftraggeber über dessen Versicherungsschutz informieren.

Versicherung Schaden melden

Betriebshaftpflichtversicherung als Pflicht

Eine gesetzlich vorgeschriebene Betriebshaftpflicht als Pflichtversicherung gibt es in Deutschland nicht. Für einzelne Berufsgruppen wie zum Beispiel:

  • Juristen
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Mediziner

ist jedoch eine Berufshaftpflicht seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben.

Betriebshaftpflichtversicherung Test - Das sind die Besten

In unregelmäßigen Abständen werden Versicherungsunternehmen im Rahmen von Umfragen und Studien getestet. Anhand solcher Veröffentlichungen finden Sie die beste Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen.

Versicherer Punkte* Rang Qualitätsurteil
Ergo Versicherungsgruppe 82,9 1 sehr gut
Generali 82,0 2
R+V 80,1 3
Signal Iduna 79,9 4 gut
Versicherungskammer Bayern 79,3 5
Zurich Gruppe 78,7 6
Allianz 76,9 7
HDI Gerling 75,6 8
AXA 74,5 9
Aachen-Münchener 73,8 10

* Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 (maximal 100 Punkte erreichbar) | Quelle: https://disq.de/2014/20140207-Industrieversicherer.html

Schadensbeispiele

Die hier genannten Beispiele basieren auf reale Ereignisse, und wurden vor einem Amts- oder Landgericht verhandelt, oder durch den Versicherer als qualifizierter Schaden anerkannt. Um einen möglichst transparenten Querschnitt zu erhalten, finden Sie Schadensereignisse aus den Branchen:

  • Handwerksbetrieb
  • Industrie
  • Dienstleistung

Umweltschaden

Beispiel: Im Rahmen einer Altbausanierung sollen die Leitungen im gesamten Gebäude erneuert werden. Der Mitarbeiter erkennt beim Abflexen der alten Rohre nicht die Asbestummantelung. Es werden Asbestfasern freigesetzt, die Räume müssen einer aufwendigen Sanierung unterzogen werden.

Schadenshöhe: 80.000 Euro

Internet und Email

Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Industrieunternehmens speichert auf dem Computer eine Infobroschüre. Bei diesem Vorgang wird unbemerkt ein Virus mitgespeichert. Nachfolgend wird an Unternehmenskunden per Email die heruntergeladenen Produktinformationen versendet, und mit ihnen auch die Schadsoftware. Beim Kunden zerstört der Virus wichtige Daten.

Schadenshöhe: 4.500 Euro

Netzwerk und Server

Beispiel: Eine große Steuerberatungskanzlei erteilt dem Versicherungsnehmer den Auftrag, das vorhandene Netzwerk neu zu installieren. Bei der Einrichtung der Datensicherung unterläuft dem Versicherungsnehmer ein Fehler. Die gesamten Kundendaten werden über einen Zeitraum von mehreren Wochen nicht gesichert, und gehen bei einem Festplattenausfall verloren. Mit großem Aufwand werden die Datenbestände per Hand nachgetragen. Die hier anfallenden Kosten werden dem Versicherungsnehmer gegenüber geltend gemacht.

Schadenshöhe: ca. 11.000 Euro

Die wichtigsten Versicherer im Überblick

HUK-Coburg

Die Versicherungsgruppe HUK Coburg war ursprünglich ein reiner Sachversicherer. Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird nicht direkt über die HUK angeboten.

Allianz

Die Allianz verfügt über ein flächendeckendes Geschäftsstellennetz. Vor Abschluss einer Betriebshaftpflicht kommt auf Wunsch ein Versicherungsfachmann in das Unternehmen. Gebündelt hat die Allianz ihre Betriebshaftpflicht mit der Aufnahme von Umweltrisiken.

AXA

AXA bietet branchenspezifische Betriebshaftpflichtversicherungen an. Dies macht auch Sinn, denn ein Baubetrieb hat andere Risiken als ein Einzelhandelsgeschäft. Zudem können IT und Cyberrisiken im Rahmen der Betriebshaftpflicht mit aufgenommen werden. Haftungsbetrag und Selbstbeteiligung sind modular gestaltbar.

ERGO

ERGO bezeichnet seine Betriebshaftpflicht als Gewerbe-Versicherung an. Der Vertragsabschluss kann online erfolgen. Bei kleinen Unternehmen macht dies auch Sinn. Über den Beitragsrechner kann im Vorfeld die Versicherungsprämie berechnet werden. Zudem zeigt der Rechner an, welche Branchen seitens der ERGO versichert werden können.

VHV

Die VHV bietet eine standardisierte Betriebshaftpflicht an. Der Versicherer verfügt über kein flächendeckendes Geschäftsstellennetz. Für Interessenten wird ein Produktkatalog auf der eigenen Webseite zum Download angeboten.

Generali

Generali bietet individuell verhandelbare Deckungs- und Versicherungssummen an, und dies auch ohne Selbstbeteiligung. Weiterhin werden allgemeine Umweltschäden mitversichert.

Provinzial

Die Betriebshaftpflicht der Provinzial umfasst die Branchen:

  • Hotel- und Gaststätten
  • Handwerksbetriebe
  • Transport, Logistik und Dienstleistung
  • Industrieunternehmen
  • Baubetriebe
  • Kfz-Gewerbe

Die Versicherungsbestandteile beruhen auf bewährte Standards. Für einen individuellen Versicherungsvertrag ist ein Gespräch mit einem der Mitarbeiter unerlässlich.

Fragen und Antworten rund um die Betriebshaftpflicht