Zahnzusatzversicherung Sofort Versicherungen mit Sofortleistung

Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung zahlt sofort bei Leistungsfall nach Vertragsabschluss

Bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen ausgenommen

Erstattungsgrenze in den ersten Jahren nach Abschluss

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherungsschutz einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.
  • Allerdings sind bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen vom Leistungsumfang ausgenommen.
  • Die Versicherer sehen in den ersten Jahren eine Erstattungsgrenze vor. Diese entfällt, wenn eine vergleichbare Vorversicherung bestand.

Gib es eine Zahnzusatzversicherung, die sofort leistet?

Nicht jeder ist von dem Nutzen einer Zahnversicherung überzeugt. Selbst Verbraucherschützer raten beizeiten davon ab und empfehlen, lieber Geld beiseitezulegen. Doch wenn eine umfangreiche Behandlung beim Zahnarzt bevorsteht, sind die Patienten froh, wenn sie die Kosten dafür nicht selbst tragen müssen. Denn gerade Zahnersatzmaßnahmen können nicht nur Hunderte, sondern Tausende Euro kosten. Doch häufig soll die Versicherung für die Zähne erst abgeschlossen werden, wenn die Behandlung bereits bevorsteht. Daher stellen sich viele Menschen die Frage, ob es eine Zahnzusatzversicherung gibt, die sofort leistet. Und ja, die gibt es. Allerdings bietet sie nicht in jedem Fall den gewünschten Versicherungsschutz.

Die Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung

Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung verzichtet der Versicherer auf Wartezeiten. Somit besteht bereits bei Beginn des Vertrages Versicherungsschutz. Auch wenn nur wenige Zeit nach Abschluss eine Behandlung notwendig ist.

Keine Leistung für bereits angeratene Maßnahmen

Allerdings leistet die Gesellschaft nicht für Behandlungen und Maßnahmen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant oder begonnen wurden. Ein Beispiel:

  • Herr Müller wurde am 15. April von seinem Zahnarzt zu einer Prothese geraten. Da diese 3.000 Euro kostet, möchte er noch schnell eine Zahnversicherung abschließen. Er stellt am 16. April den Antrag mit Versicherungsbeginn zum 01. Mai. Am 05. Mai findet die Behandlung statt. Die Versicherung leistet nicht, da die Maßnahme bereits vor Vertragsabschluss angeraten wurde.
  • Frau Müller schließt zum 01. Juni eine Zahnversicherung ab. Am 10. Juni rät ihr der Zahnarzt zu einer Brücke. Die Zahnversicherung ohne Wartezeiten leistet, da die Behandlung erst nach Versicherungsbeginn angeraten wurde.

Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Hinzu kommt, dass viele Versicherer bei Tarifen ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen eine Leistungsstaffelung vorsehen. Das bedeutet, in den ersten Versicherungsjahren gelten Höchstsätze für die Erstattung. Zum Beispiel zahlt der Versicherer maximal 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr, 2.000 Euro für das erste und zweite Jahr insgesamt usw.

Doch gibt es einen Vorteil für Verbraucher, die bereits zuvor eine Zahnversicherung hatten und lediglich den Anbieter wechseln möchten: Sie können eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung abschließen. Denn viele Versicherer rechnen die Vorversicherungszeit an und verzichten auf die Höchstgrenzen.

Ein Beispiel:

Die neue Zahnversicherung von Frau Müller sieht eine Leistungsstaffelung von 1.000 Euro im ersten Jahr, 1.500 Euro in zwei Jahren und 2.000 Euro für die ersten drei Versicherungsjahre vor. Wenn sie erst im dritten Versicherungsjahr eine Leistung beansprucht, zahlt der Versicherer bis zu 2.000 Euro. Wenn sie im zweiten Jahr bereits 1.500 Euro ausgeschöpft hat, stehen ihr im letzten Jahr nur noch 500 Euro zur Verfügung.

Die Leistungsstaffelungen gelten im Regelfall für Zahnersatz- und Zahnbehandlungsmaßnahmen. Bei vielen Gesellschaften sind Prophylaxe, schmerzlindernde Maßnahmen etc. von der Begrenzung ausgenommen.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Bei einer Zusatzversicherung mit Sofortleistung können die Versicherten alle tariflichen Leistungen unmittelbar nach Vertragsbeginn abrufen. Somit sind die erstattungsfähigen Aufwendungen davon abhängig, welche Leistungsbausteine der Tarif beinhaltet. Umfangreiche Zahnversicherungen decken die folgenden Bereiche ab:

  • Zahnersatz: Übernahme des Eigenanteils oder Kostenbeteiligung bei hochwertigerem oder andersartigem Zahnersatz wie Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen
  • Zahnbehandlungen: Kostenübernahme oder -beteiligung an den Aufwendungen für Zahnbehandlungen wie Wurzel- und Parodontosebehandlung
  • Füllungen aus Kunststoff und Komposit: Übernahme oder Beteiligung an den Kosten für ästhetische Kunststoff- und Kompositfüllungen
  • Kieferorthopädie: Beteiligung an den Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen (Vorsicht: Häufig nur bis 18 oder 21 Jahre – darüber lediglich bei Unfallfolgen)
  • Zahnprophylaxe: Pauschale oder anteilige Erstattung der Aufwendungen für Prophylaxemaßnahmen (Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Erstellung eines Mundhygienestatus etc.)
  • Weitere Leistungen: Kostenbeteiligung an schmerzstillenden Maßnahmen wie Akupunktur, Narkose und Hypnose oder Bleaching

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung?

Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sinnvoll. Denn die meisten Versicherer sehen für Zahnersatz eine Karenzzeit von acht Monaten vor. Somit besteht während dieses Zeitraums kein Versicherungsschutz, außer bei Unfallfolgen. Auch gibt es zunehmend mehr günstige Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit. Zwar sind diese Tarife etwas teurer, doch ist der Preisunterschied meist nicht gravierend.

Zu beachten ist jedoch in jedem Fall, dass keine Leistungen für Behandlungen übernommen werden, die bereits angeraten, geplant oder begonnen wurden. Auch sind die Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren zu berücksichtigen. Allerdings verzichten die meisten Gesellschaften auf die Leistungsstaffelung, wenn bereits zuvor eine Zahnversicherung mit ähnlichem Versicherungsschutz bestand.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Sofortige Leistung nach Vertragsbeginn
  • Es muss keine Wartezeit berücksichtigt werden

Nachteile

  • Tarife sind etwas teurer
  • Leistungsstaffelung in den ersten Versicherungsjahren (Ausnahme je nach Versicherer)
  • Keine Leistung bei bereits angeratenen Behandlungen

Das müssen Sie bei einer Zahnzusatzversicherung, die sofort leistet, beachten

Eine Zahnversicherung, die sofort greift, bietet zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns Versicherungsschutz. Doch um im Leistungsfall gut abgesichert zu sein, gilt es einige Kriterien zu beachten:

Wurde mit einer Zahnbehandlung bereits begonnen oder liegt ein Heil- und Kostenplan vor, lohnt es sich nicht, nur für diese Maßnahme eine Zahnversicherung abzuschließen. Denn die Versicherer bezahlen nicht für Behandlungen, die bereits angeraten oder begonnen wurden. Auch wenn keine Wartezeiten bestehen.

Vor Vertragsabschluss ist zu prüfen, ob der Versicherer bei allen Leistungen auf Wartezeiten verzichtet. Denn häufig gilt die Sofortleistung nur für Propyhlaxemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung. Doch auch Zahnersatz und Zahnbehandlungen sollten sofort versichert sein.

Die Leistungsstaffelung ist bei jedem Versicherer verschieden. Grundsätzlich gilt aber: Umso preiswerter der Tarif, desto höher ist die Begrenzung in den ersten Jahren. Gerade bei einer günstigen Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, die Erstattungen von 50 Prozent oder eine Verdoppelung des Festzuschusses vorsieht, kann die Erstattungsgrenze in den ersten Jahren sehr niedrig sein. Es gibt Tarife, die lediglich 500 Euro und weniger leisten.

Ausschlaggebend für den Abschluss einer Versicherung für die Zähne sollte nicht nur die Leistungsstaffelung in den ersten Versicherungsjahren sein. Sondern die reguläre Erstattung, vor allem bei Zahnersatz. Gute Tarife übernehmen mindestens 80 Prozent des Eigenanteils, bestenfalls sogar 100 Prozent. Doch auch Versicherungen mit 60 oder 70 Prozent Kostenerstattung können bereits eine finanzielle Entlastung bei teuren Zahnersatzmaßnahmen sein.

Suchen gesetzlich Versicherte einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung auf, beteiligt sich die Krankenkasse nicht an den Kosten. Das kann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Zusatzversicherung haben. Denn viele Anbieter reduzieren die Erstattung, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. So können sie 20 Prozent der Gesamtkosten als Vorleistungsbetrag anrechnen. Das bedeutet, sie kürzen die Erstattung um diesen Satz.

Die Zahnversicherung leistet nicht nur bei Zahnersatz. Umfangreiche Tarife sehen auch Leistungen für Zahnbehandlungen wie die Wurzel- und Parodontosebehandlung, hochwertige Füllungen und Prophylaxe vor. Auch schmerzlindernde Maßnahmen wie Hypnose, Akupunktur und Narkose sowie Bleaching können versichert sein.

Um eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt, zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich. Denn mit dem Rechner lassen sich die verschiedensten Anbieter und ihre Tarife gegenüberstellen und prüfen. Auf diese Weise erfahren die Nutzer nicht nur, was sie für die Absicherung bezahlen. Sondern auch, welche Gesellschaft das passende Angebot für ihren Bedarf bereithält. So findet jeder mit dem Zahnzusatzversicherung Rechner schnell, einfach und unkompliziert einen bedarfsgerechten Tarif mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt sofort?

Grundsätzlich zahlt jede Zahnzusatzversicherung sofort, die auf Wartezeiten verzichtet. Auch gibt es einige wenige Anbieter auf dem Markt, welche die Kosten übernehmen, wenn bereits ein Befund vorliegt.

Zahnversicherung bei bereits angeratener Behandlung

Die ERGO biete mit dem Tarif „Zahnersatz Sofort“ eine Zahnzusatzversicherung, die sofort greift und sogar bereits angeratene Behandlungen bezahlt. Allerdings umfasst die Leistung nur die Verdoppelung des Festzuschusses.

Ob sich der Abschluss dieser Zahnversicherung mit sofortiger Leistung trotz vorhandenem Befund lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Dafür müssen zunächst die Kosten für den Tarif, die Behandlung und der Festzuschuss gegenübergestellt werden. Ist der Festzuschuss der GKV so hoch, dass durch die Verdoppelung der Eigenanteil deutlich reduziert werden kann, lohnt sich die Absicherung. Sofern die Leistung auch über dem Jahresbeitrag liegt. Doch je nach Zahnersatz beteiligt sich die Krankenkasse nur wenig an den Kosten. Zum Beispiel bei Implantaten, bei denen lediglich ein befundbezogener Festzuschuss vorgesehen ist. In jedem Fall ist somit zu prüfen, ob die finanziellen Vorteile durch die Verdoppelung des Festzuschusses überwiegen.

Welche ist die beste Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Welche die beste Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die beste Absicherung ist immer die, die den eigenen Bedarf mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis abdeckt. Wer beispielsweise nur bei Zahnersatz abgesichert sein möchte, benötigt keinen umfangreichen Tarif. Für diese Personen ist eine Zahnersatzversicherung mit hoher Kostenerstattung für Implantate, Brücken, Kronen und Prothesen ausreichend. Wer hingegen weitere Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung beanspruchen möchte, sollte einen umfangreichen Tarif mit mehreren Leistungsbausteinen abschließen.

Bei einer Zahnversicherung für Kinder ist entscheidend, dass der Tarif hohe Leistungen für Kieferorthopädie vorsieht. Denn durch kieferorthopädische Maßnahmen können Kosten von Tausenden Euro entstehen.

Testsieger Gesamtnote
Barmenia Mehr Zahn 100 Sehr gut (0,5)
Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus Sehr gut (0,5)
Bayerische Zahn Prestige Sehr gut (0,5)
Bayerische Zahn Prestige Plus Sehr gut (0,5)
DA Direkt Zahnschutz Premium Plus Sehr gut (0,5)
DFV Zahnschutz Exklusive 100 Sehr gut (0,5)
Hanse Merkur EZL Sehr gut (0,5)
HUK-Coburg ZZ Pro100 Sehr gut (0,5)
Nürnberger Z100 Sehr gut (0,5)
Ottonova Zahn 100 Sehr gut (0,5)
VRK ZZ Exclusive Sehr gut (0,5)
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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Ja, es gibt auf dem Markt die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit. Diese bietet unabhängig vom aktuellen Zahnzustand den vollen Versicherungsschutz - und zwar ab sofort. Allerdings schließen diese Tarife bereits bestehende Zahnlücken sowie angeratene Behandlungen aus.

Ja, es gibt die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung. Doch stehen diese Tarife im Regelfall nur Personen offen, die einen Versichererwechsel durchführen. In diesem Fall müssen sie vorweisen, dass vor Vertragsbeginn bereits eine Zahnversicherung mit denselben oder ähnlichen Leistungen bestand. Doch Vorsicht: Einige Gesellschaften verzichten dennoch nicht komplett auf die Leistungsstaffelung. Sie setzen lediglich die Erstattungssummen herauf oder kürzen die Begrenzungsdauer.

Pauschal lässt sich nicht beantworten, ob sich eine Versicherung für die Zähne lohnt. Wer nie Probleme hat und keine Leistungen beansprucht, profitiert nicht von der Absicherung. Doch lässt sich im Voraus nicht sagen, ob in der Zukunft Zahnprobleme auftreten werden.

Generell lohnt sich eine umfangreiche Zahnversicherung mit Prophylaxemaßnahmen, wenn die Versicherten regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung durchführen. Denn es gibt günstige Tarife, die hohe oder sogar unbegrenzte Erstattungen für Prophylaxe vorsehen. Bei einem Monatsbeitrag von 10 Euro und einer Zahnreinigung für je 90 bis 120 Euro zweimal im Jahr hat sich die Absicherung bereits doppelt gelohnt. Wesentlicher sind allerdings die Leistungen bei Zahnersatz. Denn hochwertige Zahnersatzmaßnahmen wie Implantate können Tausende Euro kosten.