Das Wichtigste in Kürze
- Riester wird ab Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt.
- Zu Beginn sind bis zu 30 % als Kapital entnehmbar.
- Die Auszahlung wird nachgelagert voll versteuert.
- Der Rentenbeginn ist frühestens ab 62 möglich.

Wie Riester ausgezahlt wird
Das angesparte Riester-Kapital wird ab Rentenbeginn (frühestens mit 62) als lebenslange Rente ausgezahlt. Zu Beginn dürfen Sie bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag entnehmen; der Rest wird verrentet. Kleinstrenten können auf Antrag komplett als Kapital abgefunden werden.
Besteuerung der Riester-Rente
Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert: Im Alter ist die Auszahlung voll mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz zu versteuern – der jedoch im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben. Die 30-Prozent-Teilkapitalauszahlung ist ebenfalls steuerpflichtig.
Wohn-Riester
Bei Wohn-Riester wird die Förderung über das Wohnförderkonto erfasst und im Alter besteuert – wahlweise jährlich oder einmalig mit Rabatt.
Riester-Rente Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Wie hoch Ihre Rente ausfällt, hängt stark vom Tarif ab – der Riester-Rente Vergleich zeigt Tarife mit gutem Rentenfaktor und niedrigen Kosten.

Achten Sie beim Riester-Rente Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Zulagen | 175 € + 300 € je Kind |
| Steuervorteil | Sonderausgabenabzug bis 2.100 € |
| Tarifart | klassisch, fondsgebunden, Banksparplan |
| Kostenquote | mindert die Rendite |
| Garantie | Beitragsgarantie zu Rentenbeginn |
Wichtig ist beim Riester-Rente Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.
Teilkapital clever nutzen
Zu Rentenbeginn können Sie bis zu 30 Prozent als Kapital entnehmen – etwa für eine größere Anschaffung. Bedenken Sie die Besteuerung. Wichtig für die Rentenhöhe sind ein hoher garantierter Rentenfaktor und niedrige Kosten des Tarifs.
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Wann und wie die Riester-Rente ausgezahlt wird
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62 Jahren (bei Verträgen vor 2012 ab 60) und läuft als lebenslange monatliche Rente. Zu Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent des Kapitals als Betrag auf einmal auszahlen lassen; mindestens 70 Prozent müssen verrentet werden. Ist die monatliche gesetzliche Bezugsgröße sehr klein (unter 39,55 Euro im Monat), darf der Anbieter den Vertrag als Kleinbetragsrente in einem Betrag abfinden.
| Auszahlform | Regel |
|---|---|
| lebenslange Rente | mindestens 70 % des Kapitals |
| Teilkapital zu Rentenbeginn | bis 30 % auf einmal |
| Kleinbetragsrente | Abfindung, wenn Rente unter 39,55 €/Monat |
Steuer und vorzeitige Auszahlung
Die ausgezahlte Rente versteuern Sie nachgelagert mit Ihrem persönlichen Satz; für die Kleinbetragsabfindung gilt die steuermildernde Fünftelregelung. Wer das Geld vor Rentenbeginn haben will, muss den Vertrag kündigen – diese vorzeitige Auszahlung ist eine schädliche Verwendung, bei der die Förderung zurückgezahlt wird und nur das selbst eingezahlte Kapital bleibt. Eine neue Anlage des Guthabens in einen anderen Riester-Vertrag ist dagegen förderunschädlich.
Geld oder Rente?
Die Teilauszahlung von 30 Prozent kann steuerlich und für eigene Pläne sinnvoll sein. Rechnen Sie vor Rentenbeginn beide Wege durch – die Unterschiede sind groß.
Häufige Fragen
Wie wird die Riester-Rente ausgezahlt?
Ab wann kann ich Riester auszahlen lassen?
Wird die Auszahlung besteuert?
Kann ich mir alles auf einmal auszahlen lassen?
Was gilt bei Wohn-Riester?
Wovon hängt die Rentenhöhe ab?
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