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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Rentenberechnung werden in erster Linie der Jahresbruttoverdienst und die Versicherungsdauer berücksichtigt.
  • Gehen die Versicherten frühzeitig in Rente, sieht die Rentenkasse Abschläge vor. Arbeiten sie hingegen über das Regelalter hinaus, können sie Zuschläge erwirtschaften und die Rentenleistung erhöhen.
  • Das Regeleintrittsalter der Altersrente für Personen, die nach 1964 geboren sind, liegt aktuell bei 67 Jahren.

Gesetzliche Rentenberechnung: Wie wird die Rente berechnet?

Wie die gesetzliche Rente berechnet wird und wie hoch diese für eine Einzelperson ausfällt, fragen sich viele Personen. Denn bei der Rentenberechnung werden viele verschiedene Faktoren berücksichtigt, was für Verwirrung sorgen kann. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Rente anhand des beruflichen Lebenslaufs bemessen lässt. An dem Jahreseinkommen und der Versicherungsdauer. Zusätzlich ist relevant, wann die Versicherten in Rente gehen möchten. Und ob sie eine reguläre Altersrente oder beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente beziehen möchten. Im Folgende wird erklärt, wie die Rentenberechnung am Beispiel der Altersrente funktioniert.

Die Formel zur Rentenberechnung

Die Formel zur Rentenberechnung ist für alle Versicherten gleich. Dabei werden alle wichtigen Faktoren für die Leistungsbemessung berücksichtigt. Dazu gehören auch die einbezahlten Beiträge und die Versicherungsdauer. Allerdings werden diese Werte anhand der sogenannten „Entgeltpunkte“ ermitteln.

Rentenberechnung Formel

Summe der persönlichen Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatliche Rente

Persönliche Entgeltpunkte

Bei der Rentenberechnung sind die Entgeltpunkte der wichtigste Faktor. Denn sie geben Aufschluss über den Verdienst der Versicherten. Dafür vergibt die gesetzliche Rentenversicherung jedes Jahr an ihre berufstätigen Mitglieder die Entgeltpunkte. In welcher Höhe ist von ihrem Einkommen abhängig. Entspricht der Bruttojahresverdienst einer Person dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten, erhält sie einen Entgeltpunkt. Liegt das Bruttojahreseinkommen hingegen bei der Hälfte des Durchschnitts, wird ein halber Entgeltpunkt vergeben. Wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr Punkte:

  • 1 Entgeltpunkt: Bruttojahreseinkommen entspricht dem Durchschnittsverdienst
  • 0,5 Entgeltpunkt: Bruttojahreseinkommen entspricht der Hälfte des Durchschnittverdienstes
  • 2 Entgeltpunkte: Bruttojahreseinkommen ist doppelt so hoch wie der Durchschnittsverdienst

Die Rentenkasse unterscheidet den Durchschnittsverdient zwischen Ost und West. Grund dafür ist, dass im Osten die Löhne niedriger ausfallen als im Westen. Um Nachteilen entgegenzuwirken, hebt die Rentenkasse mithilfe eines jährlichen Umrechnungsfaktors das Durchschnittseinkommen des Westens auf das West-Niveau.

In den vergangenen Jahren wurde folgendes Durchschnittsgehalt ermittelt (Ost):

2016 2017 2018 2019
36.187 Euro 37.077 Euro 38.212 Euro 38.901 Euro

Bei einem hohen Einkommen wird nicht der gesamte Verdienst berücksichtigt. Die Rentenkasse legt maximal die im aktuellen Jahr gültige Beitragsbemessungsgrenze zugrunde. Demzufolge wird das Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bei der Rentenberechnung für die Entgeltpunkte nicht berücksichtigt.

Mit der „Mütterrente“ erkennt die gesetzliche Rentenkasse die Kindererziehungszeit an. So werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, 2,5 Entgeltpunkte vergeben. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden 3 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Dabei berücksichtigt die Rentenkasse die Kindererziehungszeit für maximal 10 Jahre. Zudem müssen Verbraucher die Erziehungszeiten selbst beantragen. Und sie kann immer nur für ein Elternteil berücksichtigt werden, nicht für beide.

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor berücksichtigt den Zeitpunkt, zu dem die Rente in Anspruch genommen wird. Gehen Versicherte zum gesetzlich festgelegten Regelalter in Rente, gilt der Faktor 1. Dementsprechend fallen weder Zu- noch Abschläge an. Wer hingegen früher die Rente beansprucht, erhält eine Kürzung. Personen, die länger berufstätig sind und zu einem späteren Zeitpunkt Rente beziehen, erhalten Zuschläge.

  • Zuschläge erhalten Versicherten, die das Regelalter erreicht haben und zunächst auf die Rente verzichten. Pro Monat, der über dem regulären Beginn liegt, wird ihnen ein Zuschlag von 0,5 Prozent angerechnet.
  • Abschläge fallen an, wenn die Altersrente vor dem regulären Renteneintrittsalter bezogen wird. Dabei berücksichtigt die Rentenkasse einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat. Die bei der Rentenberechnung ermittelten Abzüge bleiben auch nach Erreichen des Regelalters bestehen.

Rentenberechnung Abzüge und Zuschläge

Zeitpunkt des Rentenbezugs Rentenfaktor
3 Jahr vor Rentenbeginn 0,892
2 Jahre vor Rentenbeginn 0,928
1 Jahr vor Rentenbeginn 0,964
Rentenbeginn zum Regelalter 1,000
1 Jahr nach Rentenbeginn 1,060
2 Jahre nach Rentenbeginn 1,120
3 Jahre nach Rentenbeginn 1,180

Reguläres Renteneintrittsalter

Das gesetzlich definierte Renteneintrittsalter, zu dem Versicherte ohne Abzüge eine Rentenleistung beziehen können, ist vom Geburtsjahr abhängig. Da das Eintrittsalter von 2012 bis 2019 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht wurde, können die meisten Verbraucher mit 67 Jahren ohne Abzüge eine Rente beziehen.

Geburtsjahr Regelalter zum abschlagsfreien Rentenbezug
1953 65 Jahre und 7 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
1964 und darüber 67 Jahre

Rentenbezug ohne Abschläge für langjährig Versicherte

Abzüge bei der Rentenberechnung aufgrund von einem vorzeitigen Eintritt fallen nicht bei allen Personen an. So können langjährige Versicherte, die mindestens 45 Jahre versichert waren, abschlagsfrei Rente beziehen. Dabei gilt jedoch das Regelalter von 63 Jahren (vor 1953 geboren) beziehungsweise 65 Jahren (nach 1964 geboren). Auch schwerbehinderte Personen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute können zu einem früheren Zeitpunkt die Rentenleistung beziehen.

Aktueller Rentenwert

Bei der Rentenberechnung in Deutschland wird die wirtschaftliche Entwicklung des Landes berücksichtigt. Dabei kommt der aktuelle Rentenwert zum Tragen. Dieser lässt sich anhand einer Formel ermitteln, welche die Lohn- und Gehaltsentwicklung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einbezieht. Außerdem ihre Aufwendungen für die Rentenversicherung.

Zudem enthält die Formel einen Nachhaltigkeitsfaktor. Des weiteren gibt es eine Schutzklausel. Diese stellt sicher, dass bei der Rentenberechnung in Deutschland auch bei einer schlechten wirtschaften Entwicklung der aktuelle Rentenwert nicht geringer ausfällt.

Die Rentenanpassung erfolgt jährlich zum 1. Juli. Sie gilt nicht nur für Personen, die in diesem Jahr eine Rente beziehen. Sondern teilweise auch für aktive Rentner. Außerdem unterscheidet die Rentenkasse zwischen West und Ost.

Historie: Rentenwert zur Rentenberechnung in Deutschland

Zeitraum West Ost
07/2015 bis 06/2016 29,21 Euro 27,05 Euro
07/2016 bis 06/2017 30,45 Euro 28,66 Euro
07/2017 bis 06/2018 31,03 Euro 29,69 Euro
07/2018 bis 06/2019 32,03 Euro 30,69 Euro
07/2019 bis 06/2020 33,05 Euro 21,89 Euro

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor definiert, um welche Form der Rente es sich handelt:

  • Der Rentenartfaktor für die Altersrente beträgt 1,0
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
  • Für die volle Erwerbsminderungsrente 1,0
  • Erziehungsrente 1,0
  • Halbwaisenrente 0,1
  • Und die Vollwaisenrente 0,2

Rentenberechnung der Witwenrente

Bei der Rentenberechnung der Witwenrente besteht eine Besonderheit. Denn die Leistung wird mit der Zeit gekürzt. In welchem Umfang ist von der Rentenform abhängig:

  • Bei der kleinen Witwenrente beträgt der Faktor bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Todesmonat 1,0. Anschließend reduziert er sich auf 0,25.
  • Bei der großen Witwenrente beträgt der Faktor bis zum Ende des dritten Monats nach Todesmonat 1,0. Anschließend reduziert er sich auf 0,55. (0,6, wenn der Ehegatte vor 2002 verstorben ist oder die Ehe vor 2002 geschlossen und ein Ehegatte vor 1962 geboren ist)

Rentenberechnung Beispiel

Das folgende Beispiel soll die Rentenberechnung noch einmal anschaulich erklären:

  • Unsere Beispielperson hat das reguläre Rentenalter erreicht und beantragt die gesetzliche Altersrente. Die ergibt einen Rentenfaktor von 1 (Altersrente) und einen Zugangsfaktor von 1 (keine Zu- oder Abschläge). Bis zum Rentenbeginn hat der Versicherte 42,5 Entgeltpunkte erwirtschaftet. Zudem gilt der aktuelle Rentenwert 33,05 Euro (West).

Formel für das Beispiel zur Rentenberechnung:

Summe der persönlichen Entgeltpunkte (42,5) x Zugangsfaktor (1) x Aktueller Rentenwert (33,05) x Rentenartfaktor (1)

Rentenleistung

Die Rentenleistung für das oben genannte Beispiel beträgt 1.404,63 Euro im Monat. Doch wichtig: Bei der Rentenberechnung ist zusätzlich ein Brutto-Netto-Rechner zu nutzen. Denn bei dem Ergebnis handelt es sich um Bruttobeträge. Zusätzlich muss der Versicherte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten und die Rente versteuern.

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