Rürup Rente Steuererklärung
Basisrente von Steuer absetzen & Steuervorteil sichern

Rürup Rente bis Höchstbetrag von Steuer absetzbar

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rürup Rente bietet einen entscheidenden Steuervorteil für Selbstständige, aber auch für Gutverdiener.
  • Die Beiträge der Basisrente lassen sich bis zum Höchstbetrag zur Basisversorgung (2020: 25.046 Euro) absetzen.
  • Die Rürup Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase profitieren die Versicherten von Steuervorteilen, bei Auszahlung ist die Leistung jedoch zu versteuern.

Die Basisversorgung für Selbstständige

Die Rürup Rente oder auch Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die sich in erster Linie an Selbstständige richtet. Da diese Berufsgruppe von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist, besteht bei vielen selbstständigen Tätigen die Problematik, dass sie kaum für das Alter vorgesorgt haben. Diesem Problem möchte der Staat mit der Basisrente entgegenwirken. Denn diese Altersvorsorge ähnelt der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beiträge werden subventioniert.

Die Basisrente lässt sich nicht nur von Selbstständigen abschließen. Auch Arbeitnehmer können diese private Altersvorsorge nutzen, um für das Alter vorzusorgen und von dem Steuervorteil der Rürup Rente zu profitieren.

Steuervorteil der Rürup Rente

Die Beiträge zur Basisrente werden vom Staat subventioniert. So können die Versicherten ihre Rürup Rente in der Steuererklärung angeben und als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Im Jahr 2020 erkennt das Finanzamt rund 90 Prozent der Beiträge an. Der absetzbare Betrag wird seit 2005 stufenweise angehoben, bis sich ab 2015 100 Prozent der Beiträge steuerlich geltend machen lassen.

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
60 % 62 % 64 % 66 % 68 % 70 % 72 % 74 % 76 % 78 %
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
80 % 82 % 84 % 86 % 88 % 90 % 92 % 94 % 96 % 98 % 100 %

Der Höchstbetrag zur Basisversorgung

Die Beiträge zur Rürup Rente lassen sich in der Steuererklärung bis zum Höchstbetrag für die Basisversorgung geltend machen. Dieser errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Knappschaft und wird jedes Jahr neu festgelegt.

  • 2020 lassen sich 046 Euro als Basisversorgung geltend machen
  • Bei Verheirateten erkennt das Finanzamt 2020 092 Euro an

Die Höhe der Steuererstattung ist vom Einkommen, dem persönlichen Steuersatz und auch der Höhe der Aufwendungen für die Altersvorsorge abhängig. Grundsätzlich aber gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Erstattung.

Doch Vorsicht: Wer weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk Beiträge bezahlt, muss diese Aufwendungen beim Höchstbetrag berücksichtigen. Denn der Höchstbetrag für die Basisversorgung umfasst neben der Rürup Rente auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken. Somit ist der steuerbegünstigte Betrag zur Basisrente begrenzt. Ein Beispiel:

Absetzen der Altersvorsorge eines Arbeitnehmers

Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 4.320 Euro
Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 4.320 Euro
Rürup Rente 2.400 Euro
Insgesamt 11.040 Euro
90 Prozent der Gesamtaufwendungen 9.936 Euro
Abzüglich Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 5.616 Euro
(9.936 Euro – 4.320 Euro)
Höchstbetrag zur Basisversorgung als Lediger 25.064 Euro

Der Arbeitnehmer kann im Jahr 2020 rund 5.616 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Zusätzlich verbleiben ihm 19.446 Euro bis zum Höchstbetrag (25.064 Euro abzgl. 5.616 Euro). Um die Steuervorteile voll auszuschöpfen, kann er den Beitrag für die Basisrente erhöhen oder Sonderzahlungen leisten.

Tipp: Steuervorteile nutzen

Um den Steuervorteil der Rürup Rente in einem Jahr zu nutzen, ist zu unterscheiden, ob bereits ein Vertrag besteht. Bereits Versicherte sollten prüfen, ob sie den steuerbegünstigten Höchstbetrag ausgeschöpft haben. Dabei kann ein Steuerberater behilflich sein. Wenn nicht, haben sie je nach Anbieter die Möglichkeit, Sonderzahlungen zu leisten. Diese fließen in die Altersvorsorge, erhöhen die Rentenansprüche und sind steuerlich absetzbar.

Wenn noch keine Basisrente besteht, kann diese jederzeit abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag im Januar oder im Dezember eines Jahres eröffnet wird. Alle bis zum Jahresende geleisteten Beiträge zur Rürup Rente lassen sich in der Steuererklärung angeben. Sofern ein höheres Kapital vorhanden ist, kann auch eine Rürup Rente mit Einmalzahlung infrage kommen.

Vorsicht: Bei einem Einmalbeitrag könnte der Höchstbetrag überschritten werden. In einigen Fällen kann es daher sinnvoller sein, die Einzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen, denn die Beiträge zur Rürup Rente lassen sich nicht „abschreiben“. Relevant sind immer exakt die Beiträge, die in dem steuerrelevanten Jahr entrichtet wurden.

Wer kann die Rürup Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Die Rürup Rente kann jede Person in der Steuererklärung geltend machen, die einen entsprechenden Vertrag besitzt und eine Steuererklärung abgibt. Bei Selbstständigen ist die Abgabe im Regelfall obligatorisch. Doch auch Arbeitnehmer können die Beiträge in der Lohnsteuererklärung aufführen.

Wo wird die Rürup Rente in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge zur Rürup Rente lassen sich in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Einzutragen sind diese im Mantelbogen im Formular „Vorsorgeaufwand“ unter „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004“.

Der Versicherer versendet jedes Jahr eine Beitragsbescheinigung. Dieser lässt sich entnehmen, wie hoch die tatsächlich geleisteten Aufwendungen sind.

  • Im selben Formular sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungseinrichtungen anzugeben.

Die Besteuerung der Rürup Rente bei Auszahlung

Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, während der Ansparphase profitieren die Versicherten von den Steuervorteilen. Bei Auszahlung der Rürup Rente ist die Leistung allerdings zu versteuern.

In welcher Höhe die Rürup Rente zu versteuern ist, hängt vom persönlichen Steuersatz und dem Jahr ab, in dem die Leistung bezogen wird. Denn auch wie bei der steuerlichen Begünstigung steigt der Anteil der zu versteuernden Rentenleistung jedes Jahr an. Zuerst um je zwei Prozentpunkte im Jahr, später um einen Prozentpunkt. Alle Personen, die ab 2040 in Rente gehen, müssen die Rürup Rente in voller Höhe versteuern.

2005 2006 2007 ... 2020 2021 2022 ... 2039 2040
50 % 52 % 54 % ... 80 % 82 % 84 % ... 99 % 100 %

Warum steigt die Besteuerung der Rürup Rente?

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde Schritt für Schritt die Besteuerung der Renten eingeführt. Bis zum Jahr 2040 (und 2025) befinden wir uns in einer Übergangsphase. Als Ausgleich zur Besteuerung steigt aber auch die Absetzbarkeit der Beiträge mit jedem Jahr an.

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