Rürup Rente Einmalzahlung
Steuervorteile durch Basisrente mit Einmalzahlung

Zwei Varianten der Rürup Rente mit EInmalzahlung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei Varianten der Rürup Rente mit Einmalzahlung: Sonderzahlungen bei laufender Beitragszahlung oder die Sofortrente.
  • Sonderzahlungen sind dazu geeignet, die Steuervorteile eines Jahres in voller Höhe auszuschöpfen.
  • Bei einer Einmalzahlung ist darauf zu achten, dass die Beiträge zur Rürup Rente nur bis zum Höchstbetrag der Basisversorgung steuerlich begünstigt sind.

Die Rürup Rente

Die Rürup Rente oder auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die sich vor allem an Selbstständige richtet. Dabei unterliegt das Modell der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase lassen sich die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzen. Wohingegen die Leibrente dann bei Auszahlung zu versteuern ist.

Klassischerweise werden bei der Rürup Rente die Beiträge Monat für Monat entrichtet. Dabei besteht jedoch auch die Möglichkeit, sogenannte Einmalzahlungen zu leisten. Wer etwas Geld auf der Seite hat, durch eine Erbschaft, einen Immobilienverkauf oder ein finanzstarkes Jahr, kann das zusätzliche Kapital in seine private Altersvorsorge einzahlen. Dadurch erhöht sich nicht nur die Rentenleistung im Alter. Auch die Steuervorteile der Rürup Rente lassen sich mit einer Einmalzahlung voll ausreizen.

Steuervorteile nutzen mit einer Einmalzahlung der Rürup Rente

Die subventionierten Beiträge sind die größten Argumente für den Abschluss einer Basisrente. Denn die Aufwendungen lassen sich 2023 bis zu einer Höhe von 26.528 Euro (53.056 Euro bei Verheirateten) geltend machen. Davon sind 2023 rund 96 Prozent der Beiträge absetzbar. Dieser Prozentsatz wird jedes Jahr stufenweise erhöht, bis sich die Basisrente ab 2025 in voller Höhe absetzen lässt.

Der steuerlich berücksichtigungsfähige Höchstbetrag zur Basisversorgung (2023: 26.528 Euro) wird jedes Jahr neu festgelegt. Dabei errechnet sich dieser aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Knappschaft.

Um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen, müssen die Versicherten monatlich mehr als 2.000 Euro für ihre Altersvorsorge aufbringen. Diesen Betrag kann nicht jeder Selbstständige tätigen. Und genau hier wirkt der Vorteil einer Einmalzahlung: Diese außerplanmäßige Zahlung ist nicht verpflichtend und lässt sich flexibel leisten. Wenn es die finanziellen Mittel zulassen, können die Versicherten mit der Einmalzahlung den Steuervorteil der Rürup Rente weiter ausreizen. Und zusätzlich wird für das Alter vorgesorgt.

2023 sind 25.466,88 Euro im Jahr (96 Prozent von 26.528 Euro) für die Basisversorgung steuerlich begünstigt.

Einmalzahlung bei laufender Beitragszahlung

Ist der Versicherungsvertrag auf eine laufende Beitragszahlung ausgelegt, handelt es sich bei den Einmalzahlungen um sogenannte „Sonderzahlungen“. Diese lassen sich flexibel und bei Bedarf leisten. Die Sonderzahlung wirkt sich auf die Steuer in dem Jahr aus, indem sie erbracht wird. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, höhere Beträge auf mehrere Jahre aufzuteilen, um die Steuervorteile maximal auszuschöpfen. Denn alle Beiträge, die über der Höchstgrenze zur Basisversorgung liegen, wirken sich nicht mehr auf die Steuerbegünstigung aus. Doch Vorsicht: Die meisten Anbieter verlangen Gebühren für Sonderzahlungen.

Den Höchstbetrag zur Basisversorgung prüfen

Bevor eine Einmalzahlung in die Rürup Rente erfolgt, ist zu prüfen, bis zu welcher Höhe die Steuervorteile bereits ausgeschöpft sind. Dabei ist zu beachten, dass auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungswerken in den Höchstbetrag einfließen.

Ein Beispiel

  • Ein Selbstständiger zahlt monatlich 400 Euro in seine Basisrente ein. Er ist weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert. Seine Beiträge zur Basisversorgung belaufen sich damit auf 4.800 Euro im Jahr (400 Euro x 12 Monate). Um die Steuervorteile vollständig auszunutzen, kann er bis spätestens Ende des Jahres eine Einmalzahlung über 20.246 Euro leisten. Die Begünstigung in diesem Jahr beläuft sich dann auf 22.541 Euro (90 Prozent des Höchstbetrags).
  • Wäre dieselbe Person weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, muss der Beitrag zur Rentenkasse einkalkuliert werden. Beläuft sich dieser beispielsweise auf 500 Euro im Monat (6.000 Euro jährlich), verbleiben nur noch 14.246 Euro bis zum Höchstbetrag.

Das müssen Sie beachten

  • Einmalzahlungen sind bei der Rürup Rente im Regelfall immer möglich. Um den Beitrag allerdings noch im laufenden Jahr zuordnen zu können, sollte die Zahlung spätestens am Dezember bei der Gesellschaft eingehen.
  • Die Höhe von Sofortzahlungen ist bei den meisten Gesellschaften nicht begrenzt. Zu beachten ist jedoch, dass Beiträge über dem Höchstbetrag zur Basisversorgung nicht mehr steuerlich begünstigt sind.
  • Um eine Einmalzahlung zu leisten, sollten die Versicherten mit ihrer Gesellschaft Kontakt aufnehmen. Diese stellt dem Kunden dann ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
  • Eine zusätzliche Einzahlung pro Kalenderjahr ist sinnvoller als viele kleine Beträge, da die Versicherer für jede Sonderzahlung eine Gebühr erheben.

Die Rürup Rente mit Einmalzahlung als Sofortrente

Alternativ zu einer laufenden Beitragszahlung gibt es auch die Möglichkeit, die Basisrente auf einer oder mehreren Einmalzahlungen aufzubauen. Am häufigsten kommt dabei die Sofortrente zum Einsatz.

Bei einer Sofortrente investieren die Versicherten einen größeren Betrag für ihre Altersvorsorge. Beispielsweise nach der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung oder einer Erbschaft. Dieses Kapital legt der Versicherer an und zahlt es seinem Kunden inklusive Überschüssen und möglicher Gewinne/Erträge in Form einer Rente wieder aus. Die erste Rentenleistung kann bereits kurz darauf erfolgen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt. Allerdings nicht vor dem 62. Lebensjahr. Damit ist diese Variante auch für Personen geeignet, die sich kurzfristig noch eine Altersvorsorge aufbauen möchten. Außerdem besteht auch die Möglichkeit, nach dem 62. Lebensjahr eine Sofortrente abzuschließen, um die finanziellen Mittel im Alter zu erhöhen.

Das müssen Sie bei einer Sofortrente beachten

  • Bei einer Sofortrente ist keine laufende Beitragszahlung Stattdessen investieren die Versicherten einen Einmalbeitrag (oder mehrere) für ihre Rürup Rente.
  • Die Auszahlung der Rente kann nicht vor dem 62. Lebensjahr
  • Der Abschluss einer Sofortrente ist auch nach dem 62. Lebensjahr möglich – bei einigen Anbietern sogar bis zu 85 Jahre.
  • Auch bei einer Einmalzahlung gilt die im jeweiligen Jahr gültige Höchstgrenze zur Basisversorgung in Bezug auf die steuerliche Behandlung.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Ob eine Einmalzahlung bei der Rürup Rente sinnvoll ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie lässt sich sagen, dass der Kapitalaufbau für das Alter immer sinnvoll ist. Und gerade bei Selbstständigen, die nicht riestern können, ist die Basisrente eine gute Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersvorsorge zu nutzen. Ob sich die Einmalzahlung jedoch lohnt, ist individuell zu betrachten. Wurde der Höchstbetrag eines Jahres noch nicht vollständig ausgeschöpft, können Sonderzahlungen durchaus lukrative Steuervorteile bringen. Außerdem sind die Einmalbeiträge flexibel. Denn sie sind nicht verpflichtend. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Sonderzahlung auch nur dann geleistet wird, wenn die finanziellen Mittel dies ermöglichen.

Dem entgegen steht jedoch, dass Sonderzahlungen immer mit Gebühren verbunden sind. Aus diesem Grund ist es ratsam, maximal eine zusätzliche Zahlung im Jahr vorzunehmen und nicht mehrere kleine Zusatzbeiträge zu leisten.

Eine Rürup Rente zu kündigen ist nicht möglich. Einige Gesellschaften ermöglichen maximal eine Beitragsfreistellung oder auch nur die Reduzierung der Prämie auf den Mindestbeitrag. Und da es keine Kündigungsmöglichkeit gibt, erfolgt auch keine Auszahlung eines Rückkaufwertes. Bereits getätigte Sonderzahlungen werden der Garantierente angerechnet. Sollten die Versicherten ihre Basisrente beitragsfreistellen, errechnet sich die neue Garantierente anhand der bisher geleisteten Beiträge inklusive Sonderzahlungen.

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