Rürup Rente kündigen
Wichtige Hinweise zur Kündigung der Basisrente

Kündigung nur innerhalb der ersten 30 Tage möglich

Nach Widerrufsfrist kann Rürup Rente beitragsfrei gestellt werden

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Das Wichtigste in Kürze

  • Um eine Rürup Rente zu kündigen, muss innerhalb von 30 Tagen nach erstmaligem Eingang der Vertragsunterlagen ein Widerruf ausgesprochen werden.
  • Nach Ablauf der 30-Tage-Frist lässt sich eine Rürup Rente nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen.
  • Sollte der Versicherer einer Beitragsfreistellung nicht zustimmen, lässt sich die Rentenversicherung auf den Mindestbeitrag herabsetzen.

Die Kündigung einer Rürup Rente

Eine Altersvorsorge ist immer eine Investition in die Zukunft. Manchmal passt das gewählte Produkt aber nicht mehr zur Lebenssituation. Oder die finanziellen Umstände haben sich geändert, wodurch die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können. Doch so oder so sollte es gut überlegt sein, eine Rürup Rente zu kündigen. Und vor allem sollten vor diesem Schritt auch mögliche Alternativen zur Kündigung geprüft werden.

Kann ich eine Rürup Rente kündigen?

Die Rürup Rente oder auch Basisrente ist eine besondere Form der Altersvorsorge. Nicht nur, weil sie gerade Selbstständigen und Gutverdienern erhebliche steuerliche Vorteile bietet. Sondern auch, weil sie eine spezielle Kündigungsfrist vorsieht. Denn die Basisrente lässt sich nur innerhalb von 30 Tagen nach erstmaligem Eingang der Versicherungsunterlagen kündigen beziehungsweise den Vertrag widerrufen. Doch auch wenn diese Frist verstrichen ist, gibt es Alternativen, um die Kosten für die Altersvorsorge zu senken oder abzuschaffen.

30-Tage-Frist: Den Vertrag widerrufen

Innerhalb der ersten 30 Tage nachdem die Versicherungsgesellschaft die Vertragsunterlagen zugesandt hat, kann der Vertrag widerrufen werden. Der Widerruf kommt somit einer Kündigung gleich.

Der schriftliche Widerruf muss vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein. Bestenfalls wird dieser per Einschreiben an die Gesellschaft geschickt. Der Einschreibenbeleg dient dabei als Nachweis für den Termin des Widerrufs. In dem Dokument muss kein Grund für diese Entscheidung genannt sein.

Nach Ablauf der 30-Tage-Frist die Rürup Rente kündigen

Besteht der Vertrag bereits seit einigen Jahren oder ist die 30-Tage-Frist verstrichen, gibt es eine weitere Möglichkeit, um die Rürup Rente zu kündigen. Allerdings lässt sich eine Basisrente nie gänzlich aufheben. Sie lässt sich lediglich beitragsfreistellen. Das bedeutet, die Versicherten müssen zukünftig keine weiteren Beiträge mehr entrichten. Allerdings erhalten sie auch keinen Rückkaufswert ausbezahlt. Denn die Basisrente bleibt weiterhin beim Versicherer bestehen, obwohl keine Einzahlungen mehr erfolgen. Dies hat jedoch den Vorteil, dass auch weiterhin ein Rentenanspruch besteht. Dieser ermittelt sich anhand der bisher geleisteten Beiträge.

Wer eine Rürup Rente in der Steuererklärung angibt, kann Steuern sparen. Dieser Vorteil führt aber auch dazu, dass sich diese Altersvorsorge nicht kündigen lässt. Denn die Steuervorteile werden nicht zurückgefordert.

Die Beitragsfreistellung

Bei einer Beitragsfreistellung werden zukünftig keine Beiträge mehr bezahlt. Die meisten Versicherer zeigen sich dabei kooperativ und lassen eine dauerhafte Beitragsfreistellung zu. Es gibt allerdings auch Anbieter auf dem Markt, die eine Beitragsfreistellung nicht oder nur für einen kurzen Zeitraum zulassen. In diesem Fall müssen die Versicherten nach einer bestimmten Ruhephase erneut Beiträge leisten.

Sollte der Versicherer einer Beitragsfreistellung nicht oder nur begrenzt zustimmen, sollten die Versicherten sich zunächst an die Gesellschaft wenden. Sie können erklären, weshalb sie den Vertrag nicht fortführen möchten und versuchen, gemeinsam mit dem Versicherer eine Lösung zu finden. Sofern dieser nach wie vor einer Freistellung nicht zustimmt, bleibt noch die Möglichkeit, die Beiträge auf ein Minimum zu reduzieren.

Bei einer Beitragsfreistellung fließt kein Kapital mehr in den Vertrag. Dadurch entfallen auch die bei Vertragsabschluss ermittelten Rentenansprüche. Die neue Rente errechnet sich anhand des bisher einbezahlten Kapitals und kann möglicherweise nicht ausreichend sein, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Alternativen zur Kündigung einer Rürup Rente

Das Kündigen beziehungsweise die Beitragsfreistellung einer Basisrente birgt deutliche Nachteile. Denn die Rentenansprüche reduzieren sich erheblich, wodurch die Versorgungslücke im Alter wieder größer wird. Außerdem kann nicht mehr von den steuerlichen Vorteilen der Basisrente profitiert werden. Daher ist es ratsam, vor einer Kündigung zunächst mögliche Alternativen zu prüfen.

Reduzierung des Beitrags

Bei Vertragsabschluss können die Antragsteller selbst festlegen, wie viel sie für ihre private Altersvorsorge aufbringen möchten. Es gibt sogar die Rürup Rente mit Einmalzahlung, um vorhandenes Kapital für das Alter anzusparen. Gängiger jedoch ist die regelmäßige Beitragszahlung, die auch mit den Steuervorteilen einhergeht.

Anstelle einer Kündigung besteht die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren. Dabei ist allerdings der Mindestbeitrag zu beachten. Bei vielen Anbietern liegt dieser zwischen zehn und 20 Euro monatlich.

Ausschlüsse von Zusatzleistungen

Einige Anbieter offerieren Zusatzleistungen bei ihren Basisrenten. Dabei kann es sich um einen Berufsunfähigkeitsschutz, eine Unfallzusatzversicherung oder auch eine Dynamik handeln. Abhängig davon, welche Zusatzleistungen gewählt wurden, führen diese zu einem Mehrbeitrag. Sind finanzielle Gründe für die Kündigung der Rürup Rente verantwortlich, kann es sinnvoll sein, zunächst über den Ausschluss der Zusatzbausteine nachzudenken. Dadurch reduziert sich der Beitrag und die Altersvorsorge bleibt dennoch bestehen.

Zu bedenken ist allerdings, dass die Leistungen der Bausteine verloren gehen. Und je nach Gesundheitszustand kann ein erneuter Abschluss von Zusatzleistungen wie einem Unfallschutz oder einer Berufsunfähigkeitsrente nicht möglich sein.

Anbieterwechsel

Eine weitere Alternative stellt der Anbieterwechsel dar. Dieser Schritt lohnt sich allerdings nur dann, wenn die Versicherten bei ihrem jetzigen Anbieter nicht zufrieden sind und/oder eine andere Gesellschaft bessere Konditionen bietet. Denn auch dort müssen sie weiterhin Beiträge leisten.

Lebensversicherer sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einem Anbieterwechsel zuzustimmen. Das bedeutet, sie müssen das bisher gebildete Kapital nicht an die neue Gesellschaft übertragen. Hierbei kommt es auf die Kulanz des jeweiligen Versicherers an.

Hinzu kommt, dass bei einer Kapitalübertragung Gebühren anfallen. Dadurch reduziert sich der bisher gebildete Sparbetrag. Aus diesem Grund ist ein Anbieterwechsel nur in seltenen Fällen sinnvoll.

Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, um den Vertrag bei einem günstigeren Anbieter neu abzuschließen. Günstiger bedeutet in diesem Fall, dass die Verwaltungskosten geringer sind und somit ein höherer Sparanteil in den Vertrag fließt. Bei einem Wechsel muss die neue Gesellschaft somit so preiswert sein, dass die Ersparnis die Verluste bei der Kapitalübertragung ausgleicht.

Einen neuen Vertrag abschließen

Alternativ zum Anbieterwechsel besteht auch die Möglichkeit, einen neuen Vertrag abzuschließen. Dabei bleibt die bisherige Versicherung bestehen und es werden zukünftig Beiträge beim neuen Anbieter bezahlt. Doch Vorsicht: Dieses Vorgehen ist nur sinnvoll, wenn der bisherige Versicherer einer Beitragsfreistellung zustimmt. Andernfalls müssen doppelt Beiträge entrichtet werden.

Beim Neuabschluss einer Altersvorsorge gibt es auch Alternativen zur Basisrente. Bei Arbeitnehmern eine beliebte Form der Absicherung ist die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente, an der sich der Staat in Form von Zulagen beteiligt. Selbstständige hingegen können nur über ihren Ehepartner Riester-Zulagen beziehen. Für sie ist die Basisrente aufgrund der steuerlichen Vorteile meist die beste Form der Altersvorsorge. Doch können auch nicht direkt geförderte Produkte wie eine klassische Rentenversicherung oder eine Fondsrente infrage kommen. Welche Altersvorsorge sich im Endeffekt eignet, ist immer von den persönlichen Umständen abhängig.

Beim Neuabschluss einer Altersvorsorge berechnen die Versicherer Abschlusskosten. Daher ist dieses Vorgehen auch nur sinnvoll, die wenn garantierte Rentenleistung bei gleichem Beitrag wie bisher höher ist als die Garantierente des bisherigen Versicherers.

Langfristig sparen durch Vergleichsrechner

Bevor eine neue Altersvorsorge abgeschlossen wird, ist es ratsam, einen Vergleich durchzuführen. Mit unserem Vergleichsrechner lassen sich schnell und einfach eine Vielzahl an Anbietern auf dem Markt gegenüberstellen. So wird deutlich, welche Gesellschaft eine gute Rendite bietet. Alternativ zur Rürup Rente lassen sich auch andere Altersvorsorgeprodukte wie die Riester Rente oder eine klassische private Rentenversicherung vergleichen.

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