Das Wichtigste in Kürze
- Der Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst zahlen.
- Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag zur Kfz-Versicherung.
- Üblich sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko.
- In der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung – nur in der Kasko.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der vertraglich festgelegte Betrag, mit dem Sie sich als Versicherungsnehmer an einem Schaden beteiligen. Statt Selbstbehalt spricht man auch von Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Zuzahlung – gemeint ist immer dasselbe. Tritt ein Schaden ein, zahlen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung selbst, den Rest übernimmt die Versicherung.
Die Selbstbeteiligung ist damit eine Art Eigenanteil am Schaden. Sie sorgt dafür, dass kleine Schäden gar nicht erst gemeldet werden, und entlastet so den Versicherer – der Versicherungsnehmer erhält im Gegenzug einen günstigeren Beitrag.
Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
Am bekanntesten ist die Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung. Sie gilt dort in der Teilkasko und der Vollkasko, nicht aber in der Kfz-Haftpflicht. Übliche Beträge sind:
| Kaskoart | übliche Selbstbeteiligung |
|---|---|
| Teilkasko | 150 Euro |
| Vollkasko | 300 Euro |
Bei einem Kaskoschaden zahlen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung, den restlichen Betrag übernimmt die Kfz-Versicherung. Lassen Sie Ihr Auto etwa nach einem Marderschaden für 600 Euro reparieren, tragen Sie bei 150 Euro Selbstbeteiligung diesen Anteil selbst – die Versicherung zahlt die übrigen 450 Euro.
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf den Beitrag aus?
Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt den Beitrag: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger die Kfz-Versicherung. Wählen Sie einen hohen Selbstbehalt, sinkt Ihre Prämie deutlich – dafür zahlen Sie im Schadenfall mehr aus eigener Tasche. Ein niedriger oder kein Selbstbehalt kostet mehr Beitrag, schont im Schadenfall aber Ihr Konto.
| Selbstbeteiligung | Beitrag | Zahlung im Schadenfall |
|---|---|---|
| 0 Euro | hoch | 0 Euro |
| 150 Euro | günstiger | 150 Euro |
| 300 Euro | noch günstiger | 300 Euro |
| 500 Euro | am günstigsten | 500 Euro |
Die richtige Höhe der Selbstbeteiligung ist also eine Abwägung zwischen niedrigem Beitrag und Eigenanteil im Schadenfall.
Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?
Als Faustregel gilt: In der Teilkasko sind 150 Euro Selbstbeteiligung sinnvoll, in der Vollkasko 300 Euro. Diese Beträge senken den Beitrag spürbar, ohne Sie im Schadenfall zu überfordern. Eine sehr hohe Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro lohnt nur, wenn Sie die Differenz im Ernstfall problemlos aufbringen können und selten Schäden melden.
Wichtig: Rechnen Sie die Ersparnis beim Beitrag gegen die höhere Selbstbeteiligung. Sparen Sie durch einen um 200 Euro höheren Selbstbehalt nur 30 Euro Beitrag im Jahr, lohnt sich das meist nicht.
Rechenbeispiel zur Selbstbeteiligung
Ein Beispiel verdeutlicht die Selbstbeteiligung: Nach einem Sturm fällt ein Ast auf Ihr Auto, die Reparatur kostet 1.200 Euro. Bei 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen Sie 150 Euro selbst, die Teilkasko übernimmt 1.050 Euro. Hätten Sie 500 Euro Selbstbehalt vereinbart, trügen Sie 500 Euro und die Versicherung nur 700 Euro. Der höhere Selbstbehalt hätte Ihnen zwar über die Jahre Beitrag gespart, kostet Sie im konkreten Schadenfall aber mehr.
Gut zu wissen
Bei einem selbst verschuldeten Vollkaskoschaden wird zusätzlich zur Selbstbeteiligung auch Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Beides zusammen macht kleine Schäden oft unwirtschaftlich.
Vor- und Nachteile der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung hat klare Vor- und Nachteile. Der größte Vorteil ist der günstigere Beitrag: Wer einen Selbstbehalt vereinbart, zahlt jedes Jahr weniger für seine Kfz-Versicherung. Zudem lohnt es sich, kleine Schäden selbst zu regulieren, statt sie zu melden – das schützt die Schadenfreiheitsklasse vor einer Rückstufung. Der Nachteil: Im Schadenfall tragen Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung immer selbst. Bei mehreren Schäden in kurzer Zeit kann die Ersparnis beim Beitrag schnell aufgezehrt sein.
Wählen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung deshalb passend zu Ihrer Fahrpraxis: Wer selten Schäden hat und finanziell flexibel ist, fährt mit einem höheren Selbstbehalt günstiger. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt eine niedrige Selbstbeteiligung oder verzichtet ganz darauf.
Selbstbeteiligung ändern
Die Höhe der Selbstbeteiligung legen Sie beim Abschluss der Kfz-Versicherung fest. Ändern lässt sie sich in der Regel zum nächsten Versicherungsjahr, oft zum Stichtag 1. Januar. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag sofort für das Folgejahr; eine niedrigere erhöht ihn entsprechend. Prüfen Sie bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung auch, welche Selbstbeteiligung im neuen Tarif vereinbart ist – sie beeinflusst den Beitrag stark.
Selbstbehalt in anderen Versicherungen
Nicht nur in der Kfz-Versicherung gibt es einen Selbstbehalt. Auch in anderen Sparten beteiligen sich Versicherte an den Kosten:
- Private Krankenversicherung: Ein vereinbarter Selbstbehalt pro Jahr senkt den Beitrag.
- Zahnzusatz- und Auslandskrankenversicherung: teils mit Eigenanteil je Rechnung.
- Rechtsschutz- und Sachversicherungen: häufig mit einer festen Selbstbeteiligung pro Schadenfall.
In der privaten Krankenversicherung wählen viele Versicherte bewusst eine jährliche Selbstbeteiligung von einigen Hundert Euro, um den monatlichen Beitrag zu senken. Ähnlich funktioniert es in der Tierkranken- oder der Rechtsschutzversicherung. Das Prinzip ist überall gleich: Der Versicherungsnehmer trägt mit der Selbstbeteiligung einen Teil des Schadens selbst und zahlt dafür einen günstigeren Beitrag.
Häufige Fragen zum „Selbstbehalt“
Was bedeutet Selbstbehalt?
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?
Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht?
Senkt der Selbstbehalt den Beitrag?
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