Rückstau:einfach erklärt

Rückstau entsteht, wenn Wasser aus der überlasteten Kanalisation zurück ins Haus drückt – versichert nur über den Elementarbaustein mit Rückstau-Klausel.

Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Rückstau entsteht, wenn Wasser aus der überlasteten Kanalisation durch Abflüsse, Toiletten oder Bodeneinläufe zurück ins Gebäude drückt.
  • Versichert ist Rückstau nur über den Elementarbaustein der Gebäude- bzw. Hausratversicherung – und dort oft nur mit ausdrücklicher Klausel.
  • Viele Tarife verlangen eine funktionierende Rückstausicherung (Rückstauklappe) als Obliegenheit.
  • Häufigste Ursache ist Starkregen – Rückstau trifft deshalb auch Häuser fernab von Flüssen.

Was bedeutet Rückstau?

Bei heftigem Regen kann die öffentliche Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Der Pegel im Kanal steigt über das Niveau der angeschlossenen Grundstücke – und das Wasser sucht sich den Weg zurück: durch Kellerabflüsse, Waschbecken, Duschen und Toiletten ins Haus. Dieser Rückstau zählt zu den Elementargefahren und verursacht ähnliche Schäden wie eine Überschwemmung, nur von innen.

Wann die Versicherung zahlt

Weder die klassische Wohngebäude- noch die Hausratversicherung decken Rückstau im Grundschutz ab. Erst der Zusatzbaustein Elementarversicherung schließt Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen und eben Rückstau ein – bei guten Tarifen ausdrücklich als benannte Gefahr. Schäden am Gebäude (Wände, Böden, Heizung) übernimmt dann die Gebäudeversicherung, durchnässte Möbel und Elektrogeräte die Hausratversicherung.

Worauf Sie achten sollten

Der wichtigste Punkt steht im Kleingedruckten: Viele Versicherer machen den Schutz davon abhängig, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung installiert und gewartet ist. Fehlt die Rückstauklappe oder klemmt sie, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Prüfen Sie außerdem, ob Rückstau in Ihrem Vertrag ausdrücklich genannt ist – ältere Elementar-Klauseln lassen ihn teils aus. Und denken Sie an die Praxis: Waschmaschine und Wertsachen gehören im rückstaugefährdeten Keller auf ein Podest.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung bei Rückstau aus der Kanalisation?
Nur mit Elementarbaustein und wenn Rückstau als Gefahr eingeschlossen ist. Im Grundschutz der Hausrat- und Gebäudeversicherung ist Rückstau nicht versichert.
Ist eine Rückstauklappe Pflicht?
Viele Tarife setzen eine funktionierende Rückstausicherung als Obliegenheit voraus – ohne sie riskieren Sie Leistungskürzungen. Unabhängig davon verlangen viele Kommunen sie ohnehin in der Entwässerungssatzung.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.