Obliegenheit:einfach erklärt

Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann.

Kategorie: Pflichten
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Verhaltenspflichten vor und nach dem Schaden.
  • Z. B. Türen abschließen, Schaden melden.
  • Verletzung kann die Leistung kürzen.

Was bedeutet Obliegenheit?

Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um den vollen Schutz zu behalten – etwa Sicherungsvorschriften (Fenster schließen) oder Pflichten im Schadenfall (Schaden mindern und melden).

Obliegenheit in der Praxis

Lässt jemand bei Verlassen der Wohnung die Tür offen und es wird eingebrochen, kann das eine Obliegenheitsverletzung sein. Der Hausratversicherer darf die Leistung dann je nach Verschulden kürzen.

Worauf Sie achten sollten

Lesen Sie die Sicherungs- und Meldepflichten Ihres Vertrags. Im Schadenfall gilt: Schaden mindern, dokumentieren und unverzüglich melden – das erhält Ihren Leistungsanspruch.

Obliegenheiten vor und nach dem Schaden

Zeitpunkt Beispiele
Vor dem Schaden Türen und Fenster schließen, Sicherungen einhalten, Rauchmelder anbringen
Im Schadenfall Schaden mindern, unverzüglich melden, dokumentieren, bei Diebstahl Anzeige erstatten

Was eine Verletzung kostet

Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit, darf der Versicherer die Leistung je nach Verschulden kürzen oder verweigern:

  • Vorsatz: in der Regel keine Leistung
  • Grobe Fahrlässigkeit: Kürzung im Verhältnis zur Schwere
  • Einfache Fahrlässigkeit: meist volle Leistung

Quotelung

Seit der VVG-Reform 2008 gilt bei grober Fahrlässigkeit keine „Alles-oder-nichts“-Regel mehr, sondern eine anteilige Kürzung je nach Verschuldensgrad.

Häufige Fragen zu „Obliegenheit“

Was ist eine Obliegenheitsverletzung?
Der Verstoß gegen eine vertragliche Verhaltenspflicht, etwa das Offenlassen von Türen oder die verspätete Schadenmeldung.
Wird die Leistung immer gestrichen?
Nein. Je nach Verschuldensgrad kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder bei Vorsatz ganz verweigern.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.