Das Wichtigste in Kürze
- Verhaltenspflichten vor und nach dem Schaden.
- Z. B. Türen abschließen, Schaden melden.
- Verletzung kann die Leistung kürzen.
Was bedeutet Obliegenheit?
Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um den vollen Schutz zu behalten – etwa Sicherungsvorschriften (Fenster schließen) oder Pflichten im Schadenfall (Schaden mindern und melden).
Obliegenheit in der Praxis
Lässt jemand bei Verlassen der Wohnung die Tür offen und es wird eingebrochen, kann das eine Obliegenheitsverletzung sein. Der Hausratversicherer darf die Leistung dann je nach Verschulden kürzen.
Worauf Sie achten sollten
Lesen Sie die Sicherungs- und Meldepflichten Ihres Vertrags. Im Schadenfall gilt: Schaden mindern, dokumentieren und unverzüglich melden – das erhält Ihren Leistungsanspruch.
Obliegenheiten vor und nach dem Schaden
| Zeitpunkt | Beispiele |
|---|---|
| Vor dem Schaden | Türen und Fenster schließen, Sicherungen einhalten, Rauchmelder anbringen |
| Im Schadenfall | Schaden mindern, unverzüglich melden, dokumentieren, bei Diebstahl Anzeige erstatten |
Was eine Verletzung kostet
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit, darf der Versicherer die Leistung je nach Verschulden kürzen oder verweigern:
- Vorsatz: in der Regel keine Leistung
- Grobe Fahrlässigkeit: Kürzung im Verhältnis zur Schwere
- Einfache Fahrlässigkeit: meist volle Leistung
Quotelung
Seit der VVG-Reform 2008 gilt bei grober Fahrlässigkeit keine „Alles-oder-nichts“-Regel mehr, sondern eine anteilige Kürzung je nach Verschuldensgrad.
Häufige Fragen zu „Obliegenheit“
Was ist eine Obliegenheitsverletzung?
Wird die Leistung immer gestrichen?
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