Das Wichtigste in Kürze
- Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung einhalten muss.
- Verletzen Sie eine Obliegenheit, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
- Wie stark, hängt vom Verschulden ab: einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Die Rechtsgrundlage steht in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Was ist eine Obliegenheit?
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung erfüllen muss. Obliegenheiten sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Anders als echte Leistungspflichten kann der Versicherer eine Obliegenheit nicht einklagen – hält der Versicherungsnehmer sie aber nicht ein, riskiert er seinen Versicherungsschutz. Obliegenheiten schützen den Versicherer davor, dass sich das versicherte Risiko unbemerkt erhöht. In der Kfz-Versicherung, der Hausrat- oder der Krankenversicherung gelten dabei je eigene Obliegenheiten.
Kurz gesagt: Obliegenheiten sind Spielregeln des Vertrags. Wer sie einhält, behält seinen vollen Anspruch. Wer eine Obliegenheit verletzt, muss mit Kürzungen rechnen.
Obliegenheiten vor und nach Vertragsabschluss
Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwei Arten von Obliegenheiten:
- vor Vertragsabschluss: Der Versicherungsnehmer muss alle gefahrerheblichen Fragen wahrheitsgemäß beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht).
- während der Vertragslaufzeit: Dazu zählen etwa die Anzeige einer Gefahrerhöhung, die Schadenminderung im Schadenfall und die wahrheitsgemäße Auskunft gegenüber dem Versicherer.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, prüft der Versicherer, wie schwer das Verschulden wiegt.
Obliegenheitsverletzung: welche Folgen drohen?
Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung richten sich nach dem Grad des Verschuldens. § 28 VVG staffelt sie klar:
| Verschulden | Folge der Obliegenheitsverletzung |
|---|---|
| einfache Fahrlässigkeit | Versicherer leistet voll, kann aber kündigen |
| grobe Fahrlässigkeit | Leistung wird anteilig gekürzt (Quotelung) |
| Vorsatz | vollständige Leistungsfreiheit – der Versicherer zahlt nicht |
| Arglist | Anfechtung des Vertrags, Rückzahlung erhaltener Leistungen |
Wichtig ist die Kausalität: Führt die Obliegenheitsverletzung weder zum Schaden noch beeinflusst sie dessen Umfang, bleibt die Leistung meist erhalten. Nur bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung tritt die volle Leistungsfreiheit unabhängig davon ein.
Das Versicherungsrecht, konkret § 28 VVG, regelt die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung genau. Bei einer nur fahrlässigen Verletzung bleibt der Anspruch meist bestehen; erst bei grober Fahrlässigkeit werden die Leistungen gekürzt, bei Vorsatz entfallen sie ganz. Diese Rechtsfolgen gelten für bestehende Verträge ebenso wie für neue.
Beispiele für Obliegenheitsverletzungen
Typische Obliegenheitsverletzungen im Alltag sind:
- Ein Kfz-Versicherungsnehmer entfernt sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort.
- Bei einem Einbruch meldet der Versicherungsnehmer den Schaden viel zu spät.
- Im Antrag verschweigt der Kunde eine gefahrerhebliche Vorerkrankung.
In jedem Fall prüft der Versicherer, ob eine Obliegenheit verletzt wurde und wie hoch das Verschulden war.
Gut zu wissen
Melden Sie einen Schaden immer schnell und vollständig und beantworten Sie Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß. So vermeiden Sie eine Obliegenheitsverletzung und sichern Ihre Leistung.
Häufige Fragen zur „Obliegenheit“
Was ist eine Obliegenheit in der Versicherung?
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Wo sind Obliegenheiten geregelt?
Muss der Versicherer immer kürzen?
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