Obliegenheit:einfach erklärt

Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann.

Kategorie: Pflichten
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung einhalten muss.
  • Verletzen Sie eine Obliegenheit, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
  • Wie stark, hängt vom Verschulden ab: einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Die Rechtsgrundlage steht in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Was ist eine Obliegenheit?

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung erfüllen muss. Obliegenheiten sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Anders als echte Leistungspflichten kann der Versicherer eine Obliegenheit nicht einklagen – hält der Versicherungsnehmer sie aber nicht ein, riskiert er seinen Versicherungsschutz. Obliegenheiten schützen den Versicherer davor, dass sich das versicherte Risiko unbemerkt erhöht. In der Kfz-Versicherung, der Hausrat- oder der Krankenversicherung gelten dabei je eigene Obliegenheiten.

Kurz gesagt: Obliegenheiten sind Spielregeln des Vertrags. Wer sie einhält, behält seinen vollen Anspruch. Wer eine Obliegenheit verletzt, muss mit Kürzungen rechnen.

Obliegenheiten vor und nach Vertragsabschluss

Das Versicherungsvertragsgesetz unterscheidet zwei Arten von Obliegenheiten:

  • vor Vertragsabschluss: Der Versicherungsnehmer muss alle gefahrerheblichen Fragen wahrheitsgemäß beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht).
  • während der Vertragslaufzeit: Dazu zählen etwa die Anzeige einer Gefahrerhöhung, die Schadenminderung im Schadenfall und die wahrheitsgemäße Auskunft gegenüber dem Versicherer.

Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, prüft der Versicherer, wie schwer das Verschulden wiegt.

Obliegenheitsverletzung: welche Folgen drohen?

Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung richten sich nach dem Grad des Verschuldens. § 28 VVG staffelt sie klar:

Verschulden Folge der Obliegenheitsverletzung
einfache Fahrlässigkeit Versicherer leistet voll, kann aber kündigen
grobe Fahrlässigkeit Leistung wird anteilig gekürzt (Quotelung)
Vorsatz vollständige Leistungsfreiheit – der Versicherer zahlt nicht
Arglist Anfechtung des Vertrags, Rückzahlung erhaltener Leistungen

Wichtig ist die Kausalität: Führt die Obliegenheitsverletzung weder zum Schaden noch beeinflusst sie dessen Umfang, bleibt die Leistung meist erhalten. Nur bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung tritt die volle Leistungsfreiheit unabhängig davon ein.

Das Versicherungsrecht, konkret § 28 VVG, regelt die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung genau. Bei einer nur fahrlässigen Verletzung bleibt der Anspruch meist bestehen; erst bei grober Fahrlässigkeit werden die Leistungen gekürzt, bei Vorsatz entfallen sie ganz. Diese Rechtsfolgen gelten für bestehende Verträge ebenso wie für neue.

Beispiele für Obliegenheitsverletzungen

Typische Obliegenheitsverletzungen im Alltag sind:

  • Ein Kfz-Versicherungsnehmer entfernt sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort.
  • Bei einem Einbruch meldet der Versicherungsnehmer den Schaden viel zu spät.
  • Im Antrag verschweigt der Kunde eine gefahrerhebliche Vorerkrankung.

In jedem Fall prüft der Versicherer, ob eine Obliegenheit verletzt wurde und wie hoch das Verschulden war.

Gut zu wissen

Melden Sie einen Schaden immer schnell und vollständig und beantworten Sie Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß. So vermeiden Sie eine Obliegenheitsverletzung und sichern Ihre Leistung.

Häufige Fragen zur „Obliegenheit“

Was ist eine Obliegenheit in der Versicherung?
Eine im Vertrag festgelegte Pflicht des Versicherungsnehmers, etwa die wahrheitsgemäße Auskunft oder die Schadenminderung. Sie ist nicht einklagbar, ihre Verletzung kann aber den Versicherungsschutz kosten.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Je nach Verschulden kürzt der Versicherer die Leistung (grobe Fahrlässigkeit) oder verweigert sie ganz (Vorsatz). Bei einfacher Fahrlässigkeit leistet er meist voll.
Wo sind Obliegenheiten geregelt?
Im Versicherungsvertragsgesetz, vor allem in § 28 VVG, sowie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Muss der Versicherer immer kürzen?
Nein. Wirkt sich die Obliegenheitsverletzung nicht auf Schaden oder Leistung aus, bleibt der Anspruch meist bestehen – außer bei Vorsatz.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.