Das Wichtigste in Kürze
- Nachträgliche Erhöhung des Risikos.
- Muss dem Versicherer angezeigt werden.
- Kann Beitrag oder Schutz verändern.
Was bedeutet Gefahrerhöhung?
Verändert sich nach Vertragsabschluss das Risiko dauerhaft und erheblich – etwa durch eine neue Nutzung des Gebäudes oder ein gewerbliches Hobby –, liegt eine Gefahrerhöhung vor, die anzeigepflichtig ist.
Gefahrerhöhung in der Praxis
Wird ein zuvor bewohntes Haus leerstehend oder gewerblich genutzt, steigt das Risiko. Zeigt der Versicherungsnehmer das nicht an, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen.
Worauf Sie achten sollten
Melden Sie wesentliche Änderungen (Nutzung, Untervermietung, gefährliche Hobbys) Ihrem Versicherer. Er kann den Beitrag anpassen – das ist günstiger als ein gekürzter Schaden.
Typische anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen
- Ein bewohntes Haus wird leerstehend oder gewerblich genutzt
- Aufnahme eines gefährlichen Hobbys oder Nebenberufs
- Einbau einer Holzheizung oder eines Kamins
- Untervermietung oder Umbau, der das Risiko erhöht
Gefahrerhöhung anzeigen
- Veränderung erkennen
Prüfen, ob sich das Risiko dauerhaft und erheblich erhöht.
- Versicherer informieren
Die Änderung unverzüglich schriftlich melden.
- Anpassung abwarten
Der Versicherer passt ggf. Beitrag oder Bedingungen an.
Warum melden?
Eine angepasste Prämie ist immer günstiger als eine im Schadenfall gekürzte oder verweigerte Leistung.
Häufige Fragen zu „Gefahrerhöhung“
Muss ich jede Änderung melden?
Was droht bei unterlassener Anzeige?
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