Grobe Fahrlässigkeit:einfach erklärt

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt.

Kategorie: Haftung
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt.
  • Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzen.
  • Wie stark gekürzt wird, richtet sich nach der Schwere des Verschuldens (Quotelung).
  • Rechtsgrundlage ist § 81 VVG; seit der Reform 2008 gibt es keine starre „Alles-oder-nichts“-Regel mehr.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. Grob fahrlässiges Verhalten ist ein Handeln, das die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und bei dem naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden. Er tut etwas, das jedem einleuchten müsste – nach der Faustregel: „Das darf einfach nicht passieren.“ Grobe Fahrlässigkeit ist damit deutlich schwerwiegender als einfache Fahrlässigkeit, bleibt aber unterhalb des Vorsatzes: Bei grober Fahrlässigkeit will der Versicherungsnehmer den Schaden nicht, handelt aber besonders sorglos.

Für die Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit entscheidend, weil sie über die Höhe der Leistung bestimmt. Wer einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt, muss mit einer Kürzung rechnen.

Grobe Fahrlässigkeit, einfache Fahrlässigkeit und Vorsatz

Das Versicherungsrecht kennt drei Stufen des Verschuldens. Die Einstufung entscheidet, was die Versicherung zahlt:

Verschulden Bedeutung Folge
einfache Fahrlässigkeit normaler Sorgfaltsverstoß, „kann passieren“ Versicherung leistet voll
grobe Fahrlässigkeit besonders schwerer Sorgfaltsverstoß Leistung wird anteilig gekürzt
Vorsatz bewusstes Herbeiführen des Schadens keine Leistung (Leistungsfreiheit)

Der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ist im Streitfall oft entscheidend. Während einfache Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz nicht gefährdet, kann grobe Fahrlässigkeit die Leistung deutlich schmälern. Vorsatz führt dagegen fast immer zur vollständigen Leistungsfreiheit.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, entscheidet der Einzelfall. Typische Beispiele aus der Praxis:

  • Alkohol am Steuer: Wer alkoholisiert fährt und einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig – die Vollkasko kann die Leistung kürzen.
  • Brennende Kerze: Eine Kerze am Adventskranz unbeaufsichtigt zu lassen, gilt als grobe Fahrlässigkeit.
  • Defekte Waschmaschine: Die Maschine trotz bekanntem Leck laufen zu lassen und die Wohnung zu verlassen, ist grob fahrlässig.
  • Herd oder Bügeleisen: Eingeschaltete Geräte unbeaufsichtigt zu lassen, kann grobe Fahrlässigkeit sein.

In all diesen Fällen hat der Versicherungsnehmer den Schaden nicht gewollt, ihn aber durch besonders sorgloses, grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Ob im Einzelfall wirklich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, beurteilen im Streit die Gerichte – sie prüfen, ob eine sorgfältige Person so gehandelt hätte.

Grobe Fahrlässigkeit: was zahlt die Versicherung?

Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung ihre Leistung kürzen. Grundlage sind § 81 VVG für die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls und § 28 VVG für die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung. Vor der Versicherungsrechtsreform 2008 galt bei grober Fahrlässigkeit das strenge „Alles-oder-nichts“-Prinzip: Der Versicherer konnte die Leistung komplett verweigern.

Seit 2008 gilt die sogenannte Quotelung: Der Versicherer kürzt die Leistung nur in dem Maße, in dem den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft. Je grober die Fahrlässigkeit, desto höher die Leistungskürzung – von wenigen Prozent bis nahezu 100 Prozent bei besonders schwerem Verschulden. So trägt der Versicherungsnehmer nur den Anteil am Schaden, den er selbst zu verantworten hat. Bei grober Fahrlässigkeit prüft die Versicherung genau, wie grob fahrlässig der Versicherungsnehmer gehandelt hat, bevor sie die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzt.

Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?

Ob ein Verhalten grob fahrlässig ist, hängt vom Einzelfall ab und ist oft Streitpunkt zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Entscheidend ist, ob die Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und dabei auch das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen. Je schwerer das fahrlässige Handeln wiegt, desto höher fällt die Kürzung durch die Versicherung aus. Bei einem geringen Verschulden bleibt oft ein großer Teil der Kosten gedeckt, bei einem sehr schweren Verstoß kann die Versicherung den Schaden fast vollständig kürzen.

Für den Versicherungsnehmer ist wichtig: Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit trägt der Versicherer. Er muss belegen, dass ein grob fahrlässiges Verhalten den Schaden verursacht hat, bevor er die Leistung kürzt.

Grobe Fahrlässigkeit in Hausrat, Wohngebäude und Kfz

Grobe Fahrlässigkeit spielt in vielen Sparten eine Rolle:

  • Hausratversicherung: Viele Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und leisten trotzdem voll.
  • Wohngebäudeversicherung: Auch hier ist der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit oft mitversichert.
  • Kfz-Vollkasko: Bei grober Fahrlässigkeit – etwa Alkohol oder Handynutzung – kann die Leistung gekürzt werden, sofern der Verzicht nicht vereinbart ist.
  • Haftpflichtversicherung: Sie zahlt in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit; nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung

Gerade in der Kfz-Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit häufig ein Thema. Wer bei Rot über die Ampel fährt, mit dem Handy am Steuer einen Unfall baut oder alkoholisiert fährt, handelt grob fahrlässig. Die Vollkaskoversicherung kann die Leistung dann kürzen. Ohne den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst. Ein Tarif, der grobe Fahrlässigkeit einschließt, zahlt dagegen auch bei einem solchen fahrlässigen Verhalten – außer bei Alkohol und Vorsatz.

Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ist er im Tarif enthalten, zahlt die Versicherung auch dann voll, wenn der Schaden grob fahrlässig entstanden ist. Achten Sie beim Abschluss darauf: Ein Tarif mit diesem Verzicht schützt Sie davor, dass eine einzige Unachtsamkeit zu einer hohen Leistungskürzung führt.

Gut zu wissen

Der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit gilt meist nicht bei Vorsatz und oft nicht bei Alkohol- oder Drogenfahrten. Diese Ausnahmen stehen in den Versicherungsbedingungen.

Häufige Fragen zur „groben Fahrlässigkeit“

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Der Versicherungsnehmer lässt die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht – etwas, das offensichtlich nicht passieren darf. Er will den Schaden aber nicht.
Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Meist teilweise. Seit 2008 kürzt der Versicherer die Leistung anteilig zum Verschulden (Quotelung), statt sie komplett zu verweigern.
Was ist der Unterschied zu Vorsatz?
Bei grober Fahrlässigkeit will der Versicherungsnehmer den Schaden nicht, handelt aber sehr sorglos. Bei Vorsatz führt er den Schaden bewusst herbei – dann zahlt die Versicherung nicht.
Wie vermeide ich eine Kürzung?
Mit einem Tarif, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann leistet die Versicherung auch bei grob fahrlässigen Schäden voll.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.