Das Wichtigste in Kürze
- Vorsatz bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Schaden wissentlich und willentlich herbeiführt.
- Bei Vorsatz ist der Versicherer von der Leistung befreit – vorsätzliche Schäden sind nicht versichert.
- Schon bedingter Vorsatz reicht aus, damit die Versicherung nicht zahlt.
- Rechtsgrundlage für die Leistungsfreiheit ist § 81 VVG.
Was bedeutet Vorsatz?
Vorsatz bezeichnet das Wissen und Wollen eines rechtlich relevanten Erfolgs. Wer vorsätzlich handelt, kennt die maßgeblichen Umstände und nimmt den Eintritt des Schadens zumindest in Kauf. Im Versicherungsrecht heißt das: Der Versicherungsnehmer führt das Schadensereignis nicht nur wissentlich herbei – seine Handlung hat den Schaden zum Ziel.
Vorsatz ist damit die schwerste Form des Verschuldens. Er liegt oberhalb der groben Fahrlässigkeit, bei der der Versicherungsnehmer den Schaden gerade nicht will, sondern nur besonders sorglos handelt.
Vorsatz im Versicherungsrecht
Steht fest, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit. Das regelt § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Vorsätzlich verursachte Schäden sind deshalb praktisch nie durch eine Versicherung gedeckt – weder in der Haftpflicht noch in der Kasko oder der Hausratversicherung. Der Versicherungsschutz endet dort, wo der Versicherungsnehmer den Schaden bewusst selbst verursacht. Juristisch liegt Vorsatz vor, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt und den Erfolg will. In diesem Fall entfällt die Leistung, denn vorsätzliches Handeln ist in aller Regel vertraglich vom Schutz ausgeschlossen.
Welche Folgen hat Vorsatz?
Die Folgen von Vorsatz sind für den Versicherungsnehmer hart: Handelt er vorsätzlich, entfällt der Versicherungsschutz vollständig. In der Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich verursachte Schäden generell ausgeschlossen – der Täter haftet dann mit seinem eigenen Vermögen. Auch in der Kasko und der Hausratversicherung spielt Vorsatz dieselbe Rolle: Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Leistung. Ein bloß fahrlässiges Verhalten hat dagegen mildere Folgen.
Bedingter Vorsatz
Neben dem direkten Vorsatz gibt es den bedingten Vorsatz (auch Eventualvorsatz oder „dolus eventualis“). Er liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer den möglichen Schaden nicht direkt anstrebt, ihn aber billigend in Kauf nimmt. Schon dieser bedingte Vorsatz genügt, damit die Versicherung die Leistung verweigern darf. Für den Versicherungsschutz macht es also keinen Unterschied, ob jemand den Schaden direkt wollte oder ihn nur bewusst in Kauf genommen hat.
Vorsatz und Fahrlässigkeit im Vergleich
Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit entscheidet über den Versicherungsschutz:
| Verschulden | Wille zum Schaden | Leistung |
|---|---|---|
| einfache Fahrlässigkeit | nein | Versicherung zahlt voll |
| grobe Fahrlässigkeit | nein, aber sehr sorglos | Kürzung möglich |
| Vorsatz | ja | keine Leistung |
Während bei grober Fahrlässigkeit oft noch ein Teil der Leistung bleibt, führt Vorsatz fast immer zur vollständigen Leistungsfreiheit. Den Nachweis des Vorsatzes muss allerdings der Versicherer erbringen.
Gut zu wissen
In der Privathaftpflicht sind vorsätzlich verursachte Schäden ausgeschlossen. Verletzt ein Kind ohne Vorsatz jemanden, greift der Schutz dagegen – hier kommt es auf das Verschulden an.
Häufige Fragen zum „Vorsatz“
Was bedeutet Vorsatz in der Versicherung?
Zahlt die Versicherung bei Vorsatz?
Was ist bedingter Vorsatz?
Was ist der Unterschied zur groben Fahrlässigkeit?
Behalten Sie den Überblick – kostenlos
Alle Versicherungen in einer App: Wir überwachen Ihre Verträge und melden uns, sobald es einen günstigeren oder besseren Tarif gibt – die Formalitäten übernehmen wir.
- Alle Verträge & Dokumente an einem Ort
- Automatischer Schutz vor Beitragserhöhungen
- Wechselvorschläge inklusive Formalitäten – wir kümmern uns


