Regress:einfach erklärt

Regress ist der Rückgriff des Versicherers auf den Verursacher eines Schadens, um geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Kategorie: Schaden · Auch: Rückgriff
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Regress bedeutet, dass die Versicherung gezahltes Geld ganz oder teilweise vom Verursacher zurückfordert.
  • Ein Regressanspruch entsteht vor allem bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
  • In der Kfz-Haftpflicht ist die Regressforderung gegen den Versicherungsnehmer meist auf 5.000 Euro begrenzt.
  • Regress heißt wörtlich „Rückgriff“ – die Versicherung greift auf den Verantwortlichen zurück.

Was ist Regress?

Regress bezeichnet den Rückgriff: Eine Versicherung will Geld zurück, das sie für einen Schaden geleistet hat. Der Begriff stammt vom lateinischen „regressus“ und bedeutet „Rückkehr“ oder „Rückgriff“. Ein Regressanspruch ermöglicht es der Versicherung, eine bereits erbrachte Leistung ganz oder teilweise von einem Dritten oder vom eigenen Versicherungsnehmer zurückzufordern.

Kurz gesagt: Die Versicherung reguliert zunächst den Schaden gegenüber dem Geschädigten und holt sich das Geld anschließend beim Verantwortlichen zurück. Diesen Vorgang nennt man „in Regress nehmen“.

Wann nimmt die Versicherung Regress?

Ein Regressanspruch entsteht nicht bei jedem Schaden. Die Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer vor allem dann in Regress, wenn er den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht oder eine Obliegenheit verletzt hat. Typische Gründe für eine Regressforderung sind:

  • Alkohol oder Drogen am Steuer: Wer betrunken einen Unfall verursacht, muss mit Regress rechnen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: etwa das Überfahren einer roten Ampel oder deutlich überhöhte Geschwindigkeit.
  • Obliegenheitsverletzung: zum Beispiel Fahrerflucht oder eine verspätete Schadenmeldung.
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Liegt einer dieser Gründe vor, prüft die Versicherung, ob und in welcher Höhe sie einen Teil der Schadenssumme zurückfordern kann. Nach einem Verkehrsunfall entsteht ein Regressanspruch nur, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Der Versicherer hat dann das Recht, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen. In diesem Fall kann er aufgrund des Vertrags einen Teil der Zahlungen zurückfordern; wird der Versicherungsnehmer in Regress genommen, muss er die Summe erstatten.

Regress in der Kfz-Versicherung

Am häufigsten kommt Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Verursacht der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig, zahlt die Versicherung zunächst den kompletten Schaden an den Geschädigten – schließlich soll dieser sein Geld sicher erhalten. Anschließend nimmt sie den Versicherungsnehmer in Regress. Die Regressforderung gegen den Versicherungsnehmer ist dabei gesetzlich begrenzt: In der Regel darf die Kfz-Haftpflicht höchstens 5.000 Euro zurückfordern.

Wie läuft ein Regress ab?

Ein Regress betrifft immer drei Parteien: den Geschädigten, den Versicherer und die verantwortliche Person. Der Versicherer reguliert den Schaden zunächst gegenüber dem Geschädigten und macht seinen Regressanspruch anschließend gegen den Verursacher geltend. Besteht ein Regressanspruch, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und die entstandene Summe zurückfordern. Der Versicherungsnehmer wird damit vom Versicherten zum Schuldner der Versicherung. Auch zwischen mehreren Versicherern oder Unternehmen ist ein solcher Rückgriff möglich, wenn mehrere Parteien für einen Schaden verantwortlich sind.

Beispiel für einen Regress

Ein Beispiel verdeutlicht den Regress: Ein Autofahrer verursacht alkoholisiert einen Unfall mit 30.000 Euro Schaden. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den vollen Betrag gegenüber dem Geschädigten. Weil der Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht hat, nimmt ihn die Versicherung anschließend in Regress und fordert bis zu 5.000 Euro von ihm zurück. Ohne das grobe Verschulden gäbe es keinen Regressanspruch.

Gut zu wissen

Der Geschädigte bekommt seinen Schaden immer ersetzt – der Regress betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Versicherung und dem Versicherungsnehmer, der den Schaden verursacht hat.

Häufige Fragen zum „Regress“

Was bedeutet Regress bei der Versicherung?
Die Versicherung fordert gezahltes Geld ganz oder teilweise vom Verursacher zurück. Sie nimmt den Verantwortlichen „in Regress“.
Wann entsteht ein Regressanspruch?
Vor allem bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sowie bei einer Obliegenheitsverletzung, etwa Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht.
Wie hoch ist die Regressforderung in der Kfz-Versicherung?
Gegen den Versicherungsnehmer ist sie meist auf 5.000 Euro begrenzt. Der Geschädigte erhält den vollen Schaden ersetzt.
Muss ich bei einem normalen Unfall mit Regress rechnen?
Nein. Bei einfacher Fahrlässigkeit nimmt die Versicherung keinen Regress. Er droht nur bei grobem Verschulden oder Pflichtverletzungen.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.