Das Wichtigste in Kürze
- Bereits bestehende Erkrankung.
- In der Gesundheitsprüfung anzugeben.
- Kann Zuschlag oder Ausschluss auslösen.
Was bedeutet Vorerkrankung?
Vorerkrankungen müssen im Rahmen der Gesundheitsprüfung angegeben werden. Je nach Art und Schwere führen sie zu einem Risikozuschlag, einem Ausschluss oder – selten – zur Ablehnung des Antrags.
Vorerkrankung in der Praxis
Eine behandelte Depression oder ein chronisches Rückenleiden sind typische Vorerkrankungen, die bei der BU-Versicherung abgefragt werden. Verschweigen gefährdet den Leistungsanspruch.
Worauf Sie achten sollten
Holen Sie bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage ein und schließen Sie früh ab. Bereits bei Abschluss bekannte Erkrankungen sind in der Regel nicht versicherbar.
Typische abgefragte Vorerkrankungen
- Rücken- und Gelenkleiden
- Psychische Erkrankungen (z. B. Depression)
- Allergien und Asthma
- Chronische Erkrankungen wie Diabetes
Mit Vorerkrankung zum Schutz
Vorerkrankungen führen je nach Art zu Zuschlag, Ausschluss oder selten zur Ablehnung. Verschweigen ist keine Option – es gefährdet den Leistungsanspruch.
Vorgehen
Holen Sie eine anonyme Risikovoranfrage ein und schließen Sie früh ab. Bei Abschluss bereits bekannte Erkrankungen sind in der Regel nicht versicherbar.
Häufige Fragen zu „Vorerkrankung“
Muss ich jede Vorerkrankung angeben?
Bekomme ich mit Vorerkrankung überhaupt Schutz?
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