Das Wichtigste in Kürze
- Überprüfung der fortbestehenden BU.
- Während des Leistungsbezugs.
- Kann Leistung beenden.
Was bedeutet Nachprüfung?
Zahlt der Versicherer eine BU-Rente, darf er im Rahmen der Nachprüfung kontrollieren, ob die Berufsunfähigkeit noch vorliegt. Bessert sich der Zustand so weit, dass wieder gearbeitet werden kann, kann die Leistung eingestellt werden.
Nachprüfung in der Praxis
Genest ein zuvor berufsunfähiger Versicherter, sodass er seinen Beruf wieder ausüben kann, stellt der Versicherer nach der Nachprüfung die Rente ein. Eine willkürliche Einstellung ist jedoch nicht zulässig.
Worauf Sie achten sollten
Im Nachprüfungsverfahren müssen Sie mitwirken und Auskünfte erteilen. Der Versicherer trägt aber die Beweislast für eine Besserung – anders als bei der erstmaligen Leistungsprüfung.
Wie das Nachprüfungsverfahren läuft
- Leistungsbezug
Der Versicherer zahlt die BU-Rente.
- Nachprüfung
Er prüft, ob die BU fortbesteht.
- Mitwirkung
Sie erteilen Auskünfte und Befunde.
- Entscheidung
Bei Besserung kann die Leistung enden.
Wer was nachweisen muss
Wichtig
Anders als bei der erstmaligen Leistungsprüfung trägt im Nachprüfungsverfahren der Versicherer die Beweislast – er muss eine Besserung nachweisen. Eine willkürliche Leistungseinstellung ist unzulässig.
Häufige Fragen zu „Nachprüfung“
Was ist die Nachprüfung?
Wer trägt die Beweislast?
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