Versicherte Person:einfach erklärt

Die versicherte Person ist diejenige, deren Risiko bzw. Leben oder Gesundheit versichert ist – sie muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.

Kategorie: Vertrag
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Risiko sich der Versicherungsschutz erstreckt.
  • Bei ihr muss der Versicherungsfall eintreten, damit die Versicherung leistet.
  • Versicherungsnehmer und versicherte Person sind oft identisch, können aber verschieden sein.
  • Fallen beide Rollen auseinander, liegt ein Vertrag für fremde Rechnung vor.

Was ist die versicherte Person?

Als versicherte Person bezeichnet man denjenigen, auf dessen Leben, Gesundheit oder Risiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Bei ihr muss der Versicherungsfall eintreten, damit die Versicherung eine Leistung zahlt. Der Versicherte ist damit die „Kalkulationsgrundlage“ des Versicherungsvertrags: Bei einer Lebensversicherung bezieht sich die Risikoprüfung auf Alter und Gesundheitszustand dieser Person.

Anders als der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsvertrag abschließt und gegenüber dem Versicherer verpflichtet ist, trägt die abgesicherte Person keine Pflichten wie die Beitragszahlung. Ihr Risiko ist gedeckt – sie ist aber nicht zwingend diejenige, die die Police hält oder die Leistung erhält.

Versicherungsnehmer und versicherte Person: der Unterschied

Häufig ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig die versicherte Person: Wer eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist beides in einer Rolle. Grundsätzlich können beide Rollen aber auseinanderfallen. Ist der Versicherungsnehmer ungleich dem Versicherten, handelt es sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) um einen Vertrag für fremde Rechnung (auch Vertrag zugunsten Dritter).

Rolle Bedeutung
Versicherungsnehmer schließt den Vertrag, zahlt die Beiträge, hat die Rechte
Versicherte Person Mensch, auf dessen Risiko sich der Schutz erstreckt
Begünstigter erhält im Leistungsfall die Versicherungsleistung

Ein Beispiel aus der Lebensversicherung: Eine Frau schließt den Vertrag auf das Leben ihres Mannes ab. Sie ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Beiträge, ihr Mann der Versicherte. Verstirbt er, geht die Summe an den Begünstigten. Der Begünstigte kann der Versicherungsnehmer, ein Dritter oder – etwa bei der Rentenversicherung – die betroffene Person selbst sein. Auch mehrere Personen lassen sich als mitversicherte Person einbeziehen, zum Beispiel Kinder in der Familienhaftpflicht.

Warum diese Rolle wichtig ist

Wer in der Police als Versicherter festgelegt ist, entscheidet, bei wem der Versicherungsfall eintreten muss. Verletzt sich in der Unfallversicherung ein mitversichertes Kind, greift der Schutz – nicht, wenn eine unbeteiligte Person zu Schaden kommt. In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmt der Gesundheitszustand dieser Person zudem die Prüfung und die Höhe des Beitrags. Das Gesetz sieht beim Abschluss auf das Leben eines anderen oft dessen Einwilligung vor, um seinen Anspruch zu schützen.

Gut zu wissen

Wer eine Police auf einen anderen abschließen will, braucht bei Lebens- und Unfallversicherungen oft die Zustimmung der betroffenen Person. Ohne ihre Einwilligung kann der Vertrag unwirksam sein.

Häufige Fragen zur versicherten Person

Was bedeutet versicherte Person?
Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Risiko sich der Versicherungsschutz erstreckt. Bei ihr muss der Versicherungsfall eintreten, damit die Versicherung leistet.
Ist die versicherte Person immer der Versicherungsnehmer?
Nein. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind oft gleichzeitig identisch, können aber verschieden sein. Ist der Versicherungsnehmer ungleich dem Versicherten, liegt ein Vertrag für fremde Rechnung vor.
Können mehrere Personen versichert sein?
Ja. In der Familienhaftpflicht oder einer Familienunfallversicherung lassen sich mehrere als mitversicherte Person einbeziehen, etwa Ehepartner und Kinder.
Wer erhält die Leistung – der Versicherte?
Nicht zwingend. Die Leistung geht an den Begünstigten. Das kann der Versicherte selbst sein, aber auch der Versicherungsnehmer oder ein benannter Dritter.
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