Das Wichtigste in Kürze
- Ihr Risiko ist Gegenstand des Vertrags.
- Kann vom Versicherungsnehmer abweichen.
- Hat selbst keine Vertragspflichten wie die Beitragszahlung.
Was bedeutet Versicherte Person?
Die versicherte Person ist der Mensch (oder das Risiko), auf den sich der Versicherungsschutz bezieht. Bei der Lebens- oder Unfallversicherung ist es die Person, deren Tod, Gesundheit oder Unfall abgesichert wird.
Versicherte Person in der Praxis
Schließt eine Mutter eine Unfallversicherung für ihr Kind ab, ist sie Versicherungsnehmerin, das Kind die versicherte Person. Die Leistung im Versicherungsfall richtet sich nach der versicherten Person.
Worauf Sie achten sollten
Bei Verträgen auf das Leben eines Dritten ist oft dessen Zustimmung nötig. Achten Sie darauf, dass die versicherte Person korrekt benannt und der gewünschte Bezugsberechtigte eingetragen ist.
Wer wann versicherte Person ist
Ob Versicherungsnehmer und versicherte Person zusammenfallen, hängt von der Konstellation ab. Diese Beispiele zeigen die typische Aufteilung:
| Versicherung | Versicherungsnehmer | Versicherte Person |
|---|---|---|
| Eigene BU | Sie selbst | Sie selbst |
| Kinderunfallversicherung | Elternteil | Das Kind |
| Risikoleben zur Kreditsicherung | Kreditnehmer | Kreditnehmer |
| Police auf das Leben des Partners | Partner A | Partner B |
Versicherung auf fremdes Leben
Wird eine Lebens- oder Unfallversicherung auf das Leben eines anderen Menschen abgeschlossen und übersteigt die Summe die gewöhnlichen Beerdigungskosten, ist nach § 150 VVG die schriftliche Einwilligung der versicherten Person erforderlich. Das schützt davor, dass jemand ohne Wissen des Betroffenen auf dessen Leben „wettet“.
Wichtig
Ohne die erforderliche Einwilligung ist der Vertrag unwirksam – im Todesfall wird dann nicht geleistet.
Häufige Fragen zu „Versicherte Person“
Ist die versicherte Person beitragspflichtig?
Kann ich jemanden ohne dessen Wissen versichern?
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