Versicherte Person:einfach erklärt

Die versicherte Person ist diejenige, deren Risiko bzw. Leben oder Gesundheit versichert ist – sie muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.

Kategorie: Vertrag
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Risiko ist Gegenstand des Vertrags.
  • Kann vom Versicherungsnehmer abweichen.
  • Hat selbst keine Vertragspflichten wie die Beitragszahlung.

Was bedeutet Versicherte Person?

Die versicherte Person ist der Mensch (oder das Risiko), auf den sich der Versicherungsschutz bezieht. Bei der Lebens- oder Unfallversicherung ist es die Person, deren Tod, Gesundheit oder Unfall abgesichert wird.

Versicherte Person in der Praxis

Schließt eine Mutter eine Unfallversicherung für ihr Kind ab, ist sie Versicherungsnehmerin, das Kind die versicherte Person. Die Leistung im Versicherungsfall richtet sich nach der versicherten Person.

Worauf Sie achten sollten

Bei Verträgen auf das Leben eines Dritten ist oft dessen Zustimmung nötig. Achten Sie darauf, dass die versicherte Person korrekt benannt und der gewünschte Bezugsberechtigte eingetragen ist.

Wer wann versicherte Person ist

Ob Versicherungsnehmer und versicherte Person zusammenfallen, hängt von der Konstellation ab. Diese Beispiele zeigen die typische Aufteilung:

Versicherung Versicherungsnehmer Versicherte Person
Eigene BU Sie selbst Sie selbst
Kinderunfallversicherung Elternteil Das Kind
Risikoleben zur Kreditsicherung Kreditnehmer Kreditnehmer
Police auf das Leben des Partners Partner A Partner B

Versicherung auf fremdes Leben

Wird eine Lebens- oder Unfallversicherung auf das Leben eines anderen Menschen abgeschlossen und übersteigt die Summe die gewöhnlichen Beerdigungskosten, ist nach § 150 VVG die schriftliche Einwilligung der versicherten Person erforderlich. Das schützt davor, dass jemand ohne Wissen des Betroffenen auf dessen Leben „wettet“.

Wichtig

Ohne die erforderliche Einwilligung ist der Vertrag unwirksam – im Todesfall wird dann nicht geleistet.

Häufige Fragen zu „Versicherte Person“

Ist die versicherte Person beitragspflichtig?
Nein. Die Beiträge zahlt der Versicherungsnehmer. Die versicherte Person trägt keine Vertragspflichten.
Kann ich jemanden ohne dessen Wissen versichern?
Bei Verträgen auf das Leben eines Dritten ist in der Regel dessen Einwilligung erforderlich.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.