Das Wichtigste in Kürze
- Die Höchstentschädigung ist der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadenfall auszahlt.
- Sie ist vor allem in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wichtig.
- Für Wertsachen gilt oft eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme.
- Manche Kosten werden bis zu 10 Prozent über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Was ist die Höchstentschädigung?
Die Höchstentschädigung ist die maximale Summe, die der Versicherer im Schadenfall zahlt. In der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung entspricht sie in der Regel der vereinbarten Versicherungssumme. Mehr als diesen Betrag erhält der Versicherungsnehmer selbst dann nicht, wenn der tatsächliche Schaden höher ausfällt. Deshalb sollte die Versicherungssumme den Wert der versicherten Sachen realistisch abbilden.
Neben dieser Gesamtgrenze gibt es innerhalb des Vertrags oft weitere Höchstentschädigungsgrenzen für bestimmte Gegenstände – etwa für Wertsachen. Diese Entschädigungsgrenzen sind wichtig, weil sie im Schadenfall darüber entscheiden, wie viel für einzelne Positionen tatsächlich gezahlt wird.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Antiquitäten gilt in der Hausratversicherung meist eine besondere Höchstentschädigung – als Prozentsatz der Versicherungssumme:
| Position | typische Grenze |
|---|---|
| Wertsachen insgesamt | oft 20 % der Versicherungssumme (gegen Mehrbeitrag erhöhbar) |
| Bargeld | meist ein niedriger fester Betrag |
| versicherte Kosten (z. B. Aufräum- oder Hotelkosten) | bis zu 10 % über die Versicherungssumme hinaus |
Wer viele Wertsachen besitzt, sollte prüfen, ob die Höchstentschädigung ausreicht. Reicht die Grenze nicht, lässt sie sich gegen einen Mehrbeitrag anheben oder einzelne Stücke gesondert versichern. Ohne eine solche Anpassung bleibt der Versicherungsnehmer bei teurem Schmuck oder Kunst schnell auf einem Teil des Schadens sitzen.
Gut zu wissen
Ziehen Sie in eine neue Wohnung mit mehr Quadratmetern Wohnfläche, steigt der Wert Ihres Hausrats – und die bisherige Höchstentschädigung reicht womöglich nicht mehr. Passen Sie die Versicherungssumme dann an, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Höchstentschädigung und Versicherungssumme
Damit die Höchstentschädigung im Ernstfall reicht, muss die Versicherungssumme richtig gewählt sein. In der Hausratversicherung ermittelt der Versicherer sie oft pauschal pro Quadratmeter Wohnfläche – üblich sind etwa 650 Euro pro Quadratmeter. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt das eine Versicherungssumme von 52.000 Euro, die dann zugleich die Höchstentschädigung bildet. Wer besonders hochwertig eingerichtet ist, sollte die Summe höher ansetzen, damit der Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht unterversichert ist.
Wann die Höchstentschädigung greift
Die Höchstentschädigung kommt im Versicherungsfall zum Tragen, etwa bei Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Der Versicherer ersetzt beschädigte oder zerstörte Sachen zum Neuwert, bei kleineren Fällen die Reparaturkosten – jeweils begrenzt durch die vereinbarte Höchstentschädigung. Wie hoch die Erstattung im Einzelfall ausfällt, wird anhand des Versicherungswerts festgelegt.
Ein Beispiel: Brennt Ihre Wohnung, ersetzt die Hausratversicherung den Hausrat bis zur Höchstentschädigung. Auch Dinge, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, sind über die Außenversicherung mitversichert – etwa ein Fahrrad oder Gepäck auf Reisen. Für diese Außenversicherung gilt oft eine eigene Höchstentschädigung von 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme, meist begrenzt auf einige Monate im Jahr.
Häufige Fragen zur Höchstentschädigung
Was ist die Höchstentschädigung?
Welche Grenze gilt für Wertsachen?
Werden auch Aufräum- oder Hotelkosten ersetzt?
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