Das Wichtigste in Kürze
- Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert.
- Die Folge: Der Versicherer ersetzt Schäden nur anteilig – selbst kleine Schäden.
- Vermeiden lässt sie sich mit der richtigen Versicherungssumme oder einem Unterversicherungsverzicht.
- Rechtsgrundlage für die anteilige Kürzung ist § 75 VVG.
Was ist Unterversicherung?
Eine Unterversicherung besteht, wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. In der Hausratversicherung ist das häufig der Fall: Der Hausrat wächst über die Jahre, die Versicherungssumme bleibt aber gleich. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, sind Sie unterversichert – mit spürbaren Folgen im Schadenfall.
Wichtig zu verstehen: Bei einer Unterversicherung geht es nicht um die Höhe des einzelnen Schadens, sondern um das Verhältnis von Versicherungssumme zum Gesamtwert des Hausrats.
Folgen der Unterversicherung: anteilige Kürzung
Liegt eine Unterversicherung vor, ersetzt der Versicherer einen Schaden nur anteilig – auch dann, wenn der Schaden kleiner ist als die Versicherungssumme. Die Kürzung erfolgt im Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats. Diese anteilige Erstattung ist in § 75 VVG geregelt.
Beträgt die Versicherungssumme also nur die Hälfte des wahren Werts, ersetzt der Versicherer auch jeden Schaden nur zur Hälfte. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Er bleibt trotz bestehender Versicherung auf einem großen Teil des Schadens sitzen.
Rechenbeispiel zur Unterversicherung
Ein Beispiel macht die Unterversicherung deutlich: Im Vertrag ist eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Tatsächlich ist der Hausrat aber 100.000 Euro wert – also doppelt so viel. Nun läuft die Waschmaschine aus und verursacht einen Schaden von 20.000 Euro.
| Größe | Betrag |
|---|---|
| Versicherungssumme | 50.000 Euro |
| tatsächlicher Wert des Hausrats | 100.000 Euro |
| Schaden | 20.000 Euro |
| Erstattung (nur 50 %) | 10.000 Euro |
Weil die Versicherungssumme nur die Hälfte des wahren Werts beträgt, ersetzt der Versicherer auch nur die Hälfte des Schadens – also 10.000 statt 20.000 Euro. Die restlichen 10.000 Euro trägt der Versicherungsnehmer selbst, obwohl der Schaden unter der Versicherungssumme lag.
Unterversicherung vermeiden
Es gibt mehrere Wege, eine Unterversicherung zu vermeiden:
- Richtige Versicherungssumme: Setzen Sie die Versicherungssumme so hoch an, dass sie dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entspricht.
- Faustregel nutzen: Rund 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gelten als Richtwert für die passende Versicherungssumme.
- Regelmäßig prüfen: Passen Sie die Versicherungssumme nach größeren Anschaffungen oder einem Umzug an.
Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung
Nicht nur beim Hausrat, auch beim Wohngebäude droht eine Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Wiederaufbaukosten, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig. Deshalb arbeiten Wohngebäudeversicherungen meist mit dem gleitenden Neuwert: Ein Baupreisindex passt die Versicherungssumme automatisch an die steigenden Baukosten an und schützt so vor einer Unterversicherung. Wer sein Gebäude umbaut oder erweitert, sollte die Versicherungssumme trotzdem prüfen.
Wie stellt der Versicherer eine Unterversicherung fest?
Ob eine Unterversicherung vorliegt, prüft der Versicherer erst im Schadenfall. Er ermittelt den tatsächlichen Wert des Hausrats zum Schadenzeitpunkt und vergleicht ihn mit der Versicherungssumme. Liegt der Wert höher, kürzt er die Erstattung anteilig. Für den Versicherungsnehmer ist das ärgerlich, weil die Unterversicherung oft erst im Ernstfall auffällt. Genau davor schützt der Unterversicherungsverzicht.
Unterversicherung über den Hausrat hinaus
Eine Unterversicherung kann überall dort entstehen, wo eine Versicherungssumme mit einem Wert verglichen wird. Neben Hausrat und Wohngebäude betrifft das etwa Betriebs- oder Inhaltsversicherungen von Unternehmen. Auch hier gilt: Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig. Wer wertvolle Einzelstücke besitzt, sollte diese gesondert prüfen, damit die Versicherungssumme den vollen Wert abdeckt und keine Unterversicherung entsteht.
Der Unterversicherungsverzicht
Der wichtigste Schutz vor einer Unterversicherung ist der Unterversicherungsverzicht. Mit dieser Klausel verzichtet der Versicherer im Schadenfall darauf zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt. Er ersetzt den Schaden dann in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme – ohne anteilige Kürzung.
Voraussetzung ist meist, dass Sie die Versicherungssumme nach der 650-Euro-Regel bilden. Viele Hausrattarife enthalten den Unterversicherungsverzicht bereits standardmäßig. Achten Sie beim Abschluss darauf: Ein Vertrag mit Unterversicherungsverzicht nimmt Ihnen das Risiko, im Ernstfall nur einen Teil des Schadens erstattet zu bekommen.
Gut zu wissen
Der Unterversicherungsverzicht kostet in der Regel keinen oder nur einen geringen Aufpreis, schützt aber zuverlässig vor der anteiligen Kürzung. Für den Hausrat ist er praktisch immer empfehlenswert.
Häufige Fragen zur „Unterversicherung“
Was bedeutet Unterversicherung?
Was sind die Folgen einer Unterversicherung?
Wie vermeide ich eine Unterversicherung?
Was ist der Unterversicherungsverzicht?
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