Das Wichtigste in Kürze
- Die Entschädigung ist der Betrag, den die Versicherung im Schadenfall auszahlt.
- Je nach Vertrag richtet sie sich nach dem Neuwert, dem Zeitwert oder dem Wiederbeschaffungswert.
- Hausrat- und Kaskoversicherung ersetzen meist den Neuwert, die Haftpflicht den Zeitwert.
- Durch das Bereicherungsverbot sollen Sie durch die Entschädigung nicht besser gestellt werden als vorher.
Was ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist die Geldleistung, die eine Versicherung im Schadenfall an den Versicherten zahlt, um einen entstandenen Schaden auszugleichen. Ein Schadenfall liegt vor, wenn versicherte Sachen beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt vom vereinbarten Ersatzmaßstab ab – also davon, ob die Versicherung den Neuwert, den Zeitwert oder den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Grundlage jeder Entschädigung ist das Bereicherungsverbot: Der Versicherte soll durch die Zahlung nicht bessergestellt werden, als er vor dem Schaden stand. Die genaue Höhe und die Bedingungen der Entschädigung stehen in den Versicherungsbedingungen.
Welcher Wert der Entschädigung zugrunde gelegt wird, hängt vom Vertrag ab: In der Hausratversicherung sind Neuwert und Wiederbeschaffungswert meist gleich, sodass ein versicherter Gegenstand im Falle des Schadens zum Preis eines gleichwertigen Stücks in neuwertigem Zustand ersetzt wird; beim Zeitwert wird dagegen der Wert berechnet, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte.
Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
Drei Begriffe bestimmen, wie hoch die Entschädigung ausfällt. Der Unterschied ist im Schadenfall bares Geld wert:
| Wert | Was er ersetzt |
|---|---|
| Neuwert | Kosten für einen neuen Gegenstand gleicher Art und Güte |
| Zeitwert | Neuwert minus Wertminderung für Alter und Abnutzung |
| Wiederbeschaffungswert | Kosten für einen gleichwertigen Ersatz in gleicher Art und Güte |
Leistet die Versicherung zum Neuwert, erhalten Sie den vollen Preis für eine gleichwertige Neuanschaffung. Beim Zeitwert wird für Alter und Gebrauch ein Abschlag vom Neuwert abgezogen – Sie bekommen also weniger. Bei Hausrat sind Neuwert und Wiederbeschaffungswert meist gleichbedeutend.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Für die Entschädigung ermittelt der Versicherer zunächst den Wert des beschädigten Gegenstands nach dem vereinbarten Maßstab. Bei Reparaturschäden ersetzt er die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Diebstahl den Wert des Gegenstands. Ein Beispiel: Wird ein fünf Jahre alter Fernseher mit 2.000 Euro Neupreis zerstört, zahlt eine Neuwertversicherung die Kosten für ein neues, gleichwertiges Gerät. Eine Zeitwertentschädigung ersetzt dagegen nur den heutigen Wert von vielleicht 600 Euro.
Entschädigung je nach Versicherung
Welchen Wert die Versicherung ersetzt, hängt von der Sparte ab:
- Hausratversicherung: erstattet in der Regel den Neuwert der versicherten Sachen.
- Wohngebäudeversicherung: arbeitet meist mit dem gleitenden Neuwert.
- Kfz-Kaskoversicherung: ersetzt meist den Wiederbeschaffungswert, bei Neuwagen zeitweise den Neuwert.
- Private Haftpflichtversicherung: ersetzt Schäden an fremden Sachen zum Zeitwert.
Gut zu wissen
Die volle Entschädigung erhalten Sie nur, wenn Sie nicht unterversichert sind. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, kürzt der Versicherer die Entschädigung anteilig – auch bei kleinen Schäden.
Entschädigung an Beispielen
Ein paar Beispiele zeigen, wie die Entschädigung im Schadenfall berechnet wird. Bei technischen Geräten macht der Ersatzmaßstab den größten Unterschied: Wird ein drei Jahre alter Laptop gestohlen, zahlt eine Neuwertversicherung ein gleichartiges neues Gerät, während eine Zeitwertregelung nur den tatsächlichen Wert des versicherten Geräts ersetzt. Bei Möbeln, Kleidung und Hausrat gilt dasselbe – hier ist der Wiederbeschaffungswert meist gleich dem Neuwert.
Wichtig ist auch, wie Sie den Schaden nachweisen: Bewahren Sie Kaufbelege und Fotos auf, damit der Versicherer den Wert der versicherten Sachen zügig anerkennt. Je besser der Nachweis, desto reibungsloser läuft die Entschädigung.
Unterversicherung kürzt die Entschädigung
Ein häufiger Grund für eine gekürzte Entschädigung ist die Unterversicherung. Sie entsteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats. Ein Beispiel: Ihr Hausrat ist 60.000 Euro wert, versichert sind aber nur 40.000 Euro. Dann ersetzt der Versicherer in der Regel nur zwei Drittel jedes Schadens, selbst bei kleinen Beträgen. Bei einem Wasserschaden von 6.000 Euro erhalten Sie so nur 4.000 Euro Entschädigung.
In der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung lässt sich das vermeiden, indem Sie die Versicherungssumme korrekt ansetzen. Viele Verträge enthalten einen Unterversicherungsverzicht: Dann verzichtet der Versicherer auf die Kürzung, wenn die Summe nach einer festen Regel ermittelt wurde. So bleibt die volle Entschädigung erhalten.
So läuft die Auszahlung ab
Nach einem Schaden sollten Sie den Vorfall dem Versicherer möglichst schnell melden. In vielen Verträgen gilt eine Meldefrist von wenigen Tagen. Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos und einer Liste der betroffenen Gegenstände. Bei Einbruch oder Diebstahl gehört zusätzlich die polizeiliche Anzeige dazu. Der Versicherer prüft die Unterlagen, beauftragt bei größeren Fällen einen Gutachter und legt anschließend die Höhe der Leistung fest.
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Umfang ab. Kleine Fälle sind oft in ein bis zwei Wochen erledigt, komplexe Gebäudeschäden können Monate brauchen. Bewahren Sie alle Belege gut auf und reichen Sie fehlende Unterlagen zügig nach. Das beschleunigt die Bearbeitung spürbar. Bei Streit über die Höhe können Sie einen neutralen Gutachter oder die Schlichtungsstelle einschalten.
Entschädigung bei Hausrat und Gebäude
Wie die Leistung berechnet wird, unterscheidet sich je nach Vertrag. Die Hausratversicherung erstattet Möbel, Kleidung und Geräte in der Regel zum Neuwert, also ohne Abzug einer Wertminderung. Die Wohngebäudeversicherung arbeitet mit dem gleitenden Neuwert und bringt das Gebäude nach einem Schaden in den Zustand vor dem Ereignis zurück. Nur bei sehr alten oder stark abgenutzten Sachen zieht der Versicherer eine Wertminderung ab und berechnet die Leistung nach dem Zeitwert. In der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung sichert ein Unterversicherungsverzicht zusätzlich die volle Leistung.
Häufige Fragen zur Entschädigung
Was ist eine Entschädigung?
Zahlt die Versicherung Neuwert oder Zeitwert?
Was bedeutet das Bereicherungsverbot?
Warum ist die Entschädigung manchmal geringer?
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