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Die private Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
In Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten – für viele Menschen in Grenzgebieten eine willkommene Situation. Denn in der Schweiz sind die Löhne in den meisten Fällen deutlich höher, was für bessere Berufs- und Verdienstaussichten sorgt. Außerdem können auch Grenzgänger von den Sozialleistungen des Nachbarlandes profitieren. Beispielsweise von der gesetzlichen Unfallversicherung, die im Vergleich zu Deutschland auch bei Freizeitunfällen leistet. Wie aber werden Grenzgänger in der Schweiz krankenversichert?
So können sich Grenzgänger krankenversichern
Für Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, gibt es drei Möglichkeiten zur Krankenabsicherung: Die schweizerische Krankenversicherung (KVG), eine freiwillig gesetzliche Absicherung in Deutschland oder eine private Krankenversicherung im Heimatland.
Grundsätzlich sind Grenzgänger in der Schweiz versicherungspflichtig. Das bedeutet, sie sind in der KVG abgesichert. Allerdings können sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Dann müssen sie aber eine Krankenabsicherung in Deutschland vorweisen.
Von der Versicherungspflicht befreien lassen
Wer sich als Grenzgänger von der Versicherungspflicht befreien lässt, nutzt das sogenannte Optionsrecht. Somit müssen die Grenzgänger einen „Antrag auf das neue Optionsrecht“ stellen. Dadurch sind sie von der Versicherungspflicht befreit und können in Deutschland eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig der GKV beitreten.
Den Antrag auf Optionsrecht stellen
Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wird der regional zuständigen Krankenkassenkontrollstelle das Befreiungsgesuch zugesandt. Welche Stelle zuständig ist, ist vom Sitz des Arbeitgebers abhängig. Dem Befreiungsgesuch sind die folgenden Unterlagen beizulegen:
- Formular G
- Kopie der Grenzgänger- und Aufenthaltsbewilligung
- Für gesetzlich Versicherte: Kopie des aktuellen Versicherungsnachweises
- Für Privatversicherte: Aktueller Versicherungsnachweis und Stempel sowie Unterschrift des Versicherers auf Formular G
Fristen für den Befreiungsantrag
Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, müssen Grenzgänger eine Frist einhalten. So ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in der Schweiz zu stellen. Die Entscheidung ist dann bindend und gilt für die gesamte Tätigkeitsdauer.
Ist eine private Krankenversicherung für Grenzgänger sinnvoll?
Ob eine private Krankenversicherung für Grenzgänger sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn dabei ist entscheidend, worauf die Betroffenen Wert legen und wie ihre familiären Verhältnisse sind. Denn die PKV kann für große Familien teuer sein. Hierbei bietet die schweizerische Krankenversicherung günstigere Absicherungsmöglichkeiten. Allerdings lässt die private Krankenversicherung den Grenzgängern mehr Gestaltungsfreiraum. Denn sie können einen Versicherungsschutz abhängig von ihren Bedürfnissen wählen. Aus diesem Grund ist individuell, bedarfsabhängig und mit Blick auf die zukünftigen Ziele der Grenzgänger zu entscheiden, ob eine PKV für sie ratsam ist.
Die private Krankenversicherung für Grenzgänger: Angebote einholen und vergleichen
Eine private Krankenversicherung sollte eine langfristige Entscheidung sein. Denn ein Wechsel des Anbieters ist immer mit Nachteilen verbunden. Daher ist es besonders wichtig, bereits bei Vertragsabschluss den passenden Anbieter zu wählen.
Um eine gute PKV zu finden, ist es hilfreich, Anbieter zu vergleichen und verschiedene Angebote einzuholen. Dabei ist ein Rechner für die private Krankenversicherung hilfreich. Mit diesem lassen sich mit wenigen Klicks eine Vielzahl an Anbietern auf dem Markt und ihre Tarife vergleichen. Zudem steht den Nutzern auf Wunsch auch ein Versicherungsexperte zur Verfügung, der sie bei der Wahl eines geeigneten Tarifs unterstützt.