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Die private Krankenversicherung und der Basistarif
Der PKV Basistarif richtet sich an Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können. Sowie an Personen, die über einen längeren Zeitraum keine Krankenabsicherung hatten und sich nun privat versichern müssen. Er kann auch für Verbraucher infrage kommen, die der privaten Krankenversicherung beitreten (müssen) und wegen Vorerkrankungen keinen anderen Tarif erhalten. Denn im Basistarif dürfen die Versicherer weder Antragsteller ablehnen, noch Risikozuschläge erheben.
Die Leistungen des Basistarifs
Die Leistungen des Basistarifs sind gesetzlich definiert. Sie müssen nach Art, Höhe und Umfang dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Somit sieht dieser Tarif Leistungen, die über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinausgehen, im Regelfall nicht vor. Etwa ein Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten oder Chefarztbehandlung. Auch ist zu beachten, dass der Leistungsumfang des Basistarifs nicht garantiert ist. Kürzt die GKV ihren Leistungskatalog, können die privaten Krankenversicherer nachziehen.
Der Basistarif der PKV muss im Leistungsumfang mindestens der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Daher unterscheidet sich dieser Tarif beträchtlich von einem umfangreichen PKV-Tarif. Dementsprechend müssen Privatversicherte im Basistarif auf einige erhebliche Leistungen einer guten privaten Krankenversicherung verzichten.
Wer kann sich im Basistarif der PKV versichern?
Die private Krankenversicherung sieht für den Basistarif einen Kontrahierungszwang vor. Das bedeutet, die Gesellschaft muss alle Antragsteller aufnehmen. Unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Somit steht dieser Tarif auch für Personen offen, die an Vorerkrankungen leiden.
Wer sich nach dem 01. Januar 2009 privat krankenversichert hat, kann jederzeit in den Basistarif wechseln. Wer seine PKV vor 2009 abgeschlossen hat, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen diesen Tarif beanspruchen:
- Die Versicherungsnehmer sind mindestens 55 Jahre alt oder
- Sie sind hilfebedürftig nach sozialhilferechtlichen Vorschriften (Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung) oder
- sie beziehen eine gesetzliche Rente / eine Beamtenpension.
Hinweis: Gesundheitsprüfung
Obwohl die Gesellschaften im Basistarif der PKV keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen vereinbaren dürfen, führen sie eine Gesundheitsprüfung durch. Dies tun sie, damit sie das Risiko kalkulieren können. Denn bei einer Person mit Vorerkrankungen reichen die Beiträge kalkulatorisch nicht aus, um ihre Krankheitskosten zu decken. Um den fehlenden Risikozuschlag auszugleichen, erheben die Versicherer einen gesetzlich vorgeschriebenen Risikoausgleich. Dieser wird auf alle Versicherungsnehmer des Tarifs gleichmäßig verteilt.
Was kostet der Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Anders als in der GKV sind die Beiträge für den Basistarif nicht einkommensabhängig. Stattdessen spielen wie für die private Krankenversicherung üblich Leistungsumfang und Eintrittsalter eine Rolle. Allerdings nicht der Gesundheitszustand des einzelnen Versicherungsnehmers.
Eine Besonderheit des Basistarifs ist, dass der Beitrag gedeckelt ist. Er darf maximal dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Kassen entsprechen. 2020 liegt dieser bei 736 Euro im Monat. Der Höchstbeitrag wird anhand der Beitragsbemessungsgrenze errechnet. Erhöht sich diese, steigt der Höchstsatz und damit auch die maximale Prämie für den Basistarif.
Ausnahmeregelung: Besonderheiten für Hilfsbedürftige
Wer als hilfsbedürftig gilt, kann von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen. In diesem Fall reduziert sich die maximale Prämie um die Hälfte des Höchstbeitrags. In Härtefällen würde das bedeuten, 2020 müssten die Versicherten 368 Euro für ihre Krankenversicherung bezahlen.
Das sind die Vorteile dieser Absicherung
Zwar findet eine Gesundheitsprüfung statt, doch hat diese keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz und die Prämie.
Die Versicherungsgesellschaft stellt mit dem Basistarif eine Art Grundversorgung zur Verfügung. Daher darf sie Versicherte in diesem Tarif nicht kündigen.
Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt.
Hilfsbedürftige Personen müssen lediglich die Hälfte des Höchstbeitrags der GKV für ihre Krankenversicherung bezahlen.
Ab dem 55. Lebensjahr können Privatversicherte nur erschwert in die GKV zurückkehren. Der Basistarif bietet ihnen eine Alternative, sich günstiger krankenversichern zu können.
Das sind die Nachteile dieser Absicherung
Die private Krankenversicherung bietet in der Regel bessere Leistungen als die GKV. Der Basistarif hingegen geht kaum über den Versicherungsschutz der Krankenkassen hinaus.
Da der Leistungsumfang an die gesetzlichen Vorgaben gekoppelt ist, besteht keine Leistungsgarantie. Reduziert der Gesetzgeber die gesetzlichen Leistungen, kann auch der Basistarif Bestandteile ausschließen oder reduzieren.
Nicht jeder Privatarzt behandelt Patienten, die im Basistarif versichert sind.
Der Versicherungsschutz des Basistarifs ist vordefiniert. Der Umfang kann somit nicht individuell angepasst werden.
Für wen ist der Basistarif sinnvoll?
Die Praxis zeigt, dass der PKV Basistarif von Verbrauchern weitaus weniger genutzt wird, als bei dessen Einführung angenommen. So rechneten die Versicherer mit einem Anteil von rund 3,5 Prozent der Krankenversicherten im Basistarif. Die Zahl liegt allerdings deutlich darunter. Dies macht klar, dass dieser Tarif für viele Menschen als Notlagentarif betrachtet wird. Was er aufgrund seiner geringen Leistungen auch durchaus ist.
Der Basistarif eignet sich für Privatversicherte, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Dabei handelt es sich meist um ältere Personen, für die der Beitrag zur PKV zur finanziellen Belastung wird. Daher können sie im Basistarif eine sinnvolle Alternative finden. Doch müssen sie dabei auch berücksichtigen, dass die Leistungen sehr begrenzt sind.
In den meisten Fällen ist es ratsamer, zunächst weitere Optionen zu prüfen. Um die Kosten zu reduzieren, können auch ein interner Tarifwechsel, der Einschluss einer Selbstbeteiligung oder eine Leistungsreduzierung in Betracht gezogen werden. Wer beispielsweise die Wahlleistungen bei stationären Aufenthalten wie Chefarztbehandlung ausschließt, kann mit seinem aktuellen Tarif noch immer besser versichert sein als im Basistarif.