Basistarif der privaten Kranken­versicherung (PKV):Vergleich 2026

Der Basistarif bietet jedem Privatversicherten einen Schutz auf GKV-Niveau mit gedeckeltem Beitrag.

AufnahmegarantieLeistungen wie GKVBeitrag gedeckelt
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PKV-Basistarif Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Privatversicherte hat eine Aufnahmegarantie.
  • Die Leistungen liegen auf GKV-Niveau.
  • Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt.
  • Es gilt ein Kontrahierungszwang für die Versicherer.

Aufnahme ohne Risikozuschlag

Der Basistarif unterliegt einem Kontrahierungszwang: Jeder Privatversicherte hat einen Anspruch auf Aufnahme, ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss. Damit ist er ein wichtiges soziales Auffangnetz innerhalb der PKV.

Leistungen und Beitrag im Basistarif

Die Leistungen entsprechen weitgehend denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist nach oben begrenzt und übersteigt den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann er zusätzlich halbiert werden.

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Basistarif: Aufnahmepflicht und GKV-Niveau

Den Basistarif muss jeder private Krankenversicherer anbieten und jeden Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag aufnehmen (Kontrahierungszwang). Die Leistungen entsprechen dem GKV-Niveau, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt und wird bei Hilfebedürftigkeit halbiert. Er ist der Auffangtarif der PKV.

Für wen sich der Basistarif der PKV eignet

Der Basistarif richtet sich an Privatversicherte, die ihren regulären Beitrag nicht mehr tragen können oder einen bezahlbaren Mindestschutz suchen. Er bietet weniger Komfort als ein regulärer Tarif, sichert aber die Grundversorgung zuverlässig. Vor dem Wechsel lohnt der Vergleich mit einem regulären Tarifwechsel.

Der Basistarif der PKV: seit 2009 und die Abgrenzung zum Standardtarif

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung wurde im Januar 2009 mit der Gesundheitsreform eingeführt. Er löste den älteren Standardtarif teilweise ab: Der Standardtarif steht nur Bestandskunden offen, die vor 2009 privat krankenversichert waren, der Basistarif dagegen jedem. Standard- und Basistarif bieten beide Leistungen auf GKV-Niveau zu einem gedeckelten Beitrag. Wer sich im Basistarif der PKV versichern möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf – geregelt im SGB und im Versicherungsvertragsgesetz.

Beitrag im Basistarif: Deckelung und Halbierung bei Hilfebedürftigkeit

Der Beitrag im Basistarif ist auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Würde dieser Beitrag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB auslösen, halbiert sich der Beitrag; reicht das nicht, beteiligt sich der Sozialhilfeträger. So bleibt niemand ohne Krankenversicherungsschutz. Anders als gedacht bildet auch der Basistarif Alterungsrückstellungen, die einen Tarifwechsel innerhalb der PKV erleichtern.

Wer sich im Basistarif versichern kann

Im Basistarif versichern können sich freiwillig gesetzlich Versicherte, Selbstständige, Beamte und alle, die bereits privat versichert sind. Wer über 55 Jahre alt ist und aus der PKV kommt, wird in den Basistarif aufgenommen, ohne in die GKV zurückzukönnen – so ist man im Basistarif versichert. Über den Basistarif abgedeckt sind ambulante und stationäre Behandlungen sowie Arzneimittel auf GKV-Niveau.

Basistarif wechseln und in der PKV bleiben

Wer den Basistarif wechseln will, kann innerhalb desselben Versicherers in einen leistungsstärkeren Tarif gehen und nimmt die Alterungsrückstellungen mit. Ein kompletter PKV wechseln zu einem anderen Anbieter ist möglich, doch ein Teil der Rückstellungen geht verloren. Die Leistungen des Basistarifs sind bewusst einfach gehalten – wer mehr Komfort möchte, sollte rechtzeitig in einen regulären Tarif wechseln, statt dauerhaft im Basistarif zu bleiben.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Basistarif

Die Versicherung im Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte im Basistarif rechnen wie GKV-Mitglieder über die Kassenärztliche Vereinigung ab; die versicherte Person erhält die gleiche medizinische Grundversorgung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, schränkt aber die Erstattung ein. Wer eine private Zusatzversicherung abschließt, kann den einfachen Basistarif gezielt aufwerten und sich für mehr Komfort versichern.

Wer in den Basistarif wechseln darf

Jedes Versicherungsunternehmen muss Antragsteller aufnehmen. Wer sich privat versichern möchte und mindestens 55 Jahre alt ist oder eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann jederzeit in den Basistarif wechseln. Wer seinen PKV-Vertrag nach 2009 abgeschlossen hat, darf innerhalb von zwei Jahren in den Basistarif desselben Anbieters. Wird der gedeckelte Beitrag (rund 900 oder 1.200 Euro je nach Jahr) zur Last und ist man hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts, halbiert er sich. So gibt es praktisch keinen, der nicht in diesem Tarif versichern darf – jeder privat Versicherte kann sich im Basistarif versichern.

Abrechnung und Behandlung im Basistarif

Die Behandlung von Versicherten im Basistarif erfolgt zu besonderen Konditionen: Ärzte rechnen über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach einer reduzierten Gebührenordnung für Ärzte ab, ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen im Basistarif und die Versicherungsbedingungen für den Basistarif sind gesetzlich vorgegeben und bei jedem Versicherungsunternehmen gleich. Der Höchstbeitrag für den Basistarif entspricht dem durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag. So bietet der PKV Basistarif einen einheitlichen, bezahlbaren Schutz der privaten Krankenversicherung.

Halbierung des Beitrags bei Hilfebedürftigkeit

Führt der Beitrag in die Hilfebedürftigkeit in den Basistarif, greift die Halbierung des Beitrags. Das Jobcenter oder Sozialamt bzw. die Bundesagentur für Arbeit prüft den Anspruch und beteiligt sich, falls nötig. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und versicherungspflichtig wird, muss sich innerhalb von drei Monaten entscheiden, wo er sich versichern will. Für Beamte gibt es zusätzlich einen beihilfekonformen Basistarif – einen Tarif der privaten Krankenversicherung, der den Beihilfeanteil berücksichtigt; bei Bedarf hilft die kassenärztlichen Stelle weiter.

Basistarif und Standardtarif: zwei soziale Auffangtarife der PKV

Der Verband der Privaten Krankenversicherung kennt zwei soziale Auffangtarife: Wer eine Krankenversicherung vor 2009 abgeschlossen hat, kann den Standardtarif wählen; der Standardtarif bietet ähnliche Leistungen wie der Basistarif. Beide sind mit der gesetzliche Krankenversicherung vergleichbar – ihre Leistungen sind der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Den Basistarif der privaten Krankenversicherung gibt es als Variante mit oder ohne Selbstbehalt; ein Basistarif ohne Selbstbehalt hat einen höheren Beitrag. In finanziellen Notlagen müssen Versicherte im Basistarif zahlen, was sie können – den Rest trägt die Solidargemeinschaft, ergänzt um den beihilfekonformen Basistarif für Beamte; dieser beihilfekonformer Basistarif berücksichtigt den Beihilfeanteil.

Vorteile und Grenzen des Basistarifs

Der größte Vorteil ist die garantierte Aufnahme: Niemand wird abgelehnt, niemand zahlt einen Risikozuschlag, niemand erhält einen Leistungsausschluss. Damit schützt der Basistarif vor dem Verlust des Krankenversicherungsschutzes, etwa nach einer Selbstständigkeit mit Beitragsschulden. Die Kehrseite: Die Leistungen sind auf das Niveau der gesetzliche Krankenversicherung begrenzt. Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder eine bessere Erstattung bei Zahnersatz fehlen. Auch die Arztwahl ist eingeschränkt, weil die Abrechnung über die kassenärztlichen Vereinigungen läuft. Wer dauerhaft mehr Leistung möchte, sollte den Basistarif nur als Übergangslösung sehen und sobald wie möglich in einen regulären Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln, sobald die finanzielle Lage es zulässt.

Basistarif oder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Häufig stellt sich die Frage, ob statt des Basistarifs eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Für Versicherte über 55 Jahre ist der Weg zurück in die GKV in der Regel versperrt – hier bleibt der Basistarif oft die einzige bezahlbare Option innerhalb der privaten Krankenversicherung. Jüngere, die wieder versicherungspflichtig angestellt werden, können dagegen in die gesetzliche Kasse zurückkehren. Wer sich unsicher ist, sollte vor jeder Entscheidung Beiträge, Leistungen und die mitgenommenen Alterungsrückstellungen vergleichen. So findet jeder den passenden Weg, sich langfristig richtig zu versichern – ob im Basistarif, in einem regulären Tarif oder gesetzlich.

Häufige Fragen

Was ist der Basistarif?
Ein PKV-Tarif mit Aufnahmegarantie, Leistungen auf GKV-Niveau und gedeckeltem Beitrag.
Wer kann in den Basistarif?
Jeder Privatversicherte – es besteht ein Kontrahierungszwang ohne Risikozuschlag.
Wie hoch ist der Beitrag?
Maximal so hoch wie der durchschnittliche GKV-Höchstbeitrag, bei Bedürftigkeit halbierbar.
Welche Leistungen bietet der Basistarif?
Leistungen weitgehend auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ist der Basistarif eine gute Dauerlösung?
Als Auffangnetz ja; für mehr Komfort ist oft ein regulärer Tarif sinnvoller.
Muss mich die PKV in den Basistarif aufnehmen?
Ja, es besteht Kontrahierungszwang – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.