Das Wichtigste in Kürze
- Beim Wechsel in der PKV gibt es drei Wege: den internen Tarifwechsel, den Anbieterwechsel und die Rückkehr in die GKV.
- Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG erhält Ihre Alterungsrückstellungen.
- Beim Anbieterwechsel gehen Alterungsrückstellungen teilweise verloren.
- Die Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Der einfachste und meist beste Weg ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG: Sie wechseln innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif – etwa um Beitrag zu sparen oder Leistungen anzupassen. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, und ein Anspruch auf gleichwertige Tarife besteht ohne erneute volle Gesundheitsprüfung.
Wechsel zu einem anderen Versicherer
Ein Wechsel des Versicherers ist möglich, aber gut zu überlegen: Sie durchlaufen eine neue Gesundheitsprüfung, und ein erheblicher Teil der Alterungsrückstellungen verfällt oder wird nur begrenzt übertragen. Für jüngere Versicherte kann sich der Schritt lohnen, für ältere ist er oft nachteilig.
Den passenden Tarif finden
Vergleichen Sie Tarife, bevor Sie wechseln oder kündigen.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Der Weg zurück in die GKV ist an Bedingungen geknüpft. Möglich ist er etwa, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird – allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren. Danach ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen.
Typische Fehler beim Wechsel
Der häufigste Fehler ist die vorschnelle Kündigung, bevor ein neuer Schutz steht – wegen der Versicherungspflicht ein riskanter Schritt. Ebenso problematisch ist der Anbieterwechsel allein wegen eines günstigeren Beitrags, ohne den Verlust der Alterungsrückstellungen einzurechnen. Prüfen Sie zuerst den internen Tarifwechsel, holen Sie ein verbindliches Angebot ein und kündigen Sie erst, wenn der Anschlussschutz schriftlich bestätigt ist.
Warum sich persönliche Beratung lohnt
Die Krankenversicherung begleitet Sie ein Leben lang, und viele Entscheidungen sind nur schwer rückgängig zu machen. Eine persönliche Beratung hilft, Tarife objektiv zu vergleichen, Leistungslücken zu erkennen und Fehler zu vermeiden, die später teuer werden. Achten Sie darauf, dass die Beratung Ihre persönliche Situation – Einkommen, Familie, Gesundheit und Berufsplanung – in den Mittelpunkt stellt und nicht einzelne Produkte. So treffen Sie eine Entscheidung, die langfristig zu Ihnen passt.
Fristen und Vorgehen
Für den internen Tarifwechsel gibt es keine starre Frist – Sie können jederzeit einen Antrag stellen. Beim Kündigen des Vertrags gelten die vertraglichen Fristen, und ein nahtloser Anschlussschutz ist wegen der Versicherungspflicht zwingend. Lassen Sie sich vor jedem Wechsel persönlich beraten, um teure Fehler zu vermeiden.
Tarifwechsel nach § 204 VVG und Anbieterwechsel
Beim Wechsel gibt es zwei Wege: Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG beim selben Versicherer behält die Alterungsrückstellungen vollständig – ideal, um Beiträge zu senken, ohne Schutz zu verlieren. Beim Anbieterwechsel geht nur der Übertragungswert (Basistarif-Niveau) mit, und es droht eine neue Gesundheitsprüfung. Ab 55 ist eine Rückkehr in die GKV kaum noch möglich.
Die drei Wechselwege im Überblick
| Wechselweg | Das passiert |
|---|---|
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) | Alterungsrückstellungen bleiben voll erhalten, keine neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen |
| Wechsel zu einem anderen Versicherer | neue Gesundheitsprüfung, ein Teil der Alterungsrückstellungen geht verloren |
| Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung | nur unter engen Voraussetzungen, in der Regel vor dem 55. Lebensjahr |
Alterungsrückstellungen sichern
Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG ist fast immer die günstigste Lösung: Ihre über Jahre angesparten Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten und senken den Beitrag. Lassen Sie sich vom Versicherer alle passenden Tarife nennen – darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
Erst intern wechseln
Bevor Sie den Versicherer wechseln, prüfen Sie den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Oft gibt es einen leistungsgleichen, günstigeren Tarif beim eigenen Anbieter – ganz ohne den Verlust von Alterungsrückstellungen.
Warum die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen
Anders als oft angenommen steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht willkürlich. Treiber sind der medizinische Fortschritt, die steigende Lebenserwartung und das anhaltend niedrige Zinsniveau, das die Erträge auf die Alterungsrückstellungen schmälert. Aktuell kündigte der Verband für 2026 bei rund 60 Prozent der Versicherten Beitragsanpassungen von durchschnittlich etwa 13 Prozent an. Wer die Beiträge der privaten Krankenversicherung senken will, sollte deshalb zuerst den internen Tarifwechsel prüfen, bevor er über einen Anbieterwechsel oder gar die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nachdenkt.
Basistarif und Standardtarif als Auffanglösung
Wird der Beitrag trotz Tarifwechsel zu hoch, gibt es gesetzliche Auffangtarife. Der Basistarif ist in den Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und sein Beitrag ist gedeckelt: Er darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Die Aufnahme erfolgt ohne Risikozuschlag und ohne Ablehnung. Der ältere Standardtarif steht langjährig Versicherten offen. Beide Tarife reduzieren die Leistungen gegenüber dem Komforttarif, sichern aber einen bezahlbaren Schutz, wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung aktuell zu stark steigen.
Tarifwechsel hat Vorrang
Bevor Sie den Anbieter wechseln oder in den Basistarif gehen, lassen Sie sich nach § 204 VVG alle günstigeren Tarife Ihres Versicherers nennen. So bleiben Leistung und Alterungsrückstellungen meist erhalten.
Häufige Fragen zum PKV-Wechsel
Wie wechsle ich günstiger in der PKV?
Kann ich innerhalb meiner PKV den Tarif wechseln?
Verliere ich beim Anbieterwechsel meine Rückstellungen?
Wann kann ich zurück in die GKV?
Sollte ich den Tarif wechseln, um zu sparen?
Brauche ich beim internen Wechsel eine Gesundheitsprüfung?
Was muss ich beim Kündigen beachten?
Was ist der häufigste Fehler beim Wechsel?
Ist der interne Tarifwechsel besser als der Anbieterwechsel?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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