Private Krankenversicherung wechseln
Das sollten Sie bei einem Wechsel beachten

Infos zum Tarifwechsel innerhalb der PKV

Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Wechsel zurück in die GKV in einigen Fällen möglich

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt drei Optionen, die private Krankenversicherung zu wechseln: Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse oder umgekehrt, sowie ein Wechsel innerhalb der PKV.
  • Um als Krankenkassen-Mitglied in die PKV eintreten zu können, müssen Verbraucher von der Versicherungspflicht befreit sein.
  • Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist ab 55 Jahren nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Wechseloptionen der Krankenversicherung

Welche Optionen zum Wechsel der privaten Krankenversicherung bestehen, hängt davon ab, welche Art des Wechsels vorgesehen ist. Denn grundsätzlich kommen drei Möglichkeiten infrage:

Je nachdem, welchen Wechsel Verbraucher anstreben, unterscheiden sich ihre Möglichkeiten und Fristen. Daher gilt es hierbei zu differenzieren.

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

In die private Krankenversicherung zu wechseln verspricht viele Vorteile. In erster Linie sind die Leistungen im Regelfall deutlich besser. Denn Versicherte können ihren Leistungsumfang selbst festlegen. Für einige Personen, darunter für Gutverdiener und Beamte, ist die PKV meist sogar günstiger als eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Doch ist es nicht jeder Person möglich, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn die PKV steht nur für Personengruppen offen, die von der Versicherungspflicht befreit sind.

Wer kann sich privat krankenversichern?

  • Angestellte mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (550 Euro, Stand 2020)
  • Beamte
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Studenten

Fristen und Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Wechsel in die private Krankenversicherung

Für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Die Kündigungsfrist beträgt dafür zwei Monate, zum Ende des übernächsten Monats. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten verkürzte Kündigungsfristen:

  • Arbeitnehmer deren Bruttogehalt vorausschauend in den nächsten 12 Monaten über der Versicherungspflichtgrenze liegt, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung von ihrer Krankenkasse. Sie können nach Eingang des Schreibens innerhalb von zwei Wochen in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Selbstständige können zu dem Zeitpunkt wechseln, zudem sie (überwiegend) selbstständig tätig
  • Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Diese Frist gilt auch dann, wenn ihre Familienversicherung endet.
  • Beamte können mit ihrer Verbeamtung und dem Beginn des Beihilfeanspruchs in die private Krankenversicherung wechseln. Bleiben sie vorerst freiwillig gesetzlich versichert und wechseln zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV, gilt die reguläre Frist von zwei Monaten.

Lohnt es sich, in die private Krankenversicherung zu wechseln?

Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal beantworten, ob der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sinnvoll ist. Denn dies muss immer individuell entschieden werden. Für einige Personen, darunter Gutverdiener oder Doppelverdiener lohnt es sich in vielen Fällen. Auch Beamte profitieren von der PKV. Denn sie müssen lediglich die Restkosten absichern, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind. Daher sind diese Tarife besonders günstig.

Allerdings ist die private Krankenversicherung auch mit Nachteilen verbunden. So müssen Kinder separat abgesichert werden und lassen sich nicht wie in der Familienversicherung der GKV kostenlos mitversichern. Auch ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Zudem können bestehende Vorerkrankungen dazu führen, dass der gewünschte Tarif nicht abgeschlossen werden kann. Bei schweren Erkrankungen bleibt meist nur der Basistarif, dessen Leistungsumfang wiederum den Leistungen der Krankenkassen entspricht. Aus diesen Gründen sollte die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel in die private Krankenversicherung immer von der derzeitigen Lebenssituation wie auch von den Zukunftsplänen abhängig sein.

Das spricht für einen Wechsel in die PKV Das spricht gegen einen Wechsel in die PKV
Leistungsumfang der PKV lässt sich bedarfsgerecht festlegen Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss ist erforderlich
Beitrag ist einkommensunabhängig, daher kann die PKV für junge Gutverdiener günstiger sein Der Beitrag bemisst sich anhand personenbezogener und tariflicher Merkmale. Sinkt das Gehalt, bleibt die Beitragshöhe bestehen
Der Beitrag kann durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung oder den Ausschluss von Leistungen individuell reduziert werden Kinder müssen separat und mit einem eigenen Beitrag abgesichert werden
Preiswerte Tarife für einige Berufs- und Personengruppen Erschwerte Rückkehr in die GKV, vor allem ab dem 55. Lebensjahr
Privatpatienten erhalten in der Regel schneller Termine bei Ärzten Privatpatienten müssen beim Arzt häufig in Vorkasse gehen und die Kostenerstattung anschließend bei der PKV beantragen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind garantiert und können nicht gekürzt werden Beitrag steigt im Alter, sofern nicht ausreichend Altersrückstellungen gebildet wurden

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Viele Privatversicherte streben den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung meist dann an, wenn ihre Absicherung zu teuer wird. Oder weil sie ihre Kinder kostenlos über die Familienversicherung absichern möchten. Auch ein sinkendes Einkommen oder die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit sind mögliche Gründe für einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche.

Doch sollte ein Wechsel von der PKV in die GKV gut durchdacht sein. Denn in vielen Fällen ist der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung deutlich besser als der Grundschutz der Krankenkassen. Auch kann der Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV teurer sein, vor allem für Gutverdiener. Hierbei gilt es zunächst zu prüfen, ob sich der Wechsel tatsächlich lohnt oder ob eine Leistungsreduzierung sinnvoller ist. Zudem müssen die Privatversicherten einige Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können. Besonders schwierig wird es für Personen über 55 Jahren.

Wer kann von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

  • Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können Personen, deren Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Dies betrifft in erster Linie Angestellte. Sobald sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr erreichen, werden sie versicherungspflichtig und kehren in die GKV zurück.
  • Schwieriger ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche für selbstständig tätige Personen. Sie können im Regelfall nur dann in die GKV zurückkehren, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Und auch dann muss das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Allerdings können sie weiterhin selbstständig tätig sein. Doch nur nebenberuflich.
  • Studenten, die während des Studiums privat versichert waren, wechseln im Regelfall nach dem Studium in die GKV. Eine Ausnahme besteht, wenn sie verbeamtet werden oder als Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Privat versicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in der PKV bleiben. Dafür müssen sie einen Befreiungsantrag stellen. Möglich ist dies zum Beispiel dann, wenn es sich um eine nur vorübergehende Reduzierung des Einkommens handelt.

Für Personen unter 55 Jahren bestehen weitere Möglichkeiten, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Beispielsweise wenn sie sich arbeitslos melden. Denn bei Bezug von Arbeitslosengeldes I ist die Rückkehr in die GKV möglich. Eine weitere Option stellt ein Auslandsaufenthalt dar. Wer mindestens 12 Monate in einem europäischen Land mit Krankenversicherungspflicht versichert war, kann nach der Rückkehr nach Deutschland in die Krankenkasse eintreten.

Fristen für den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Wer von der PKV in die GKV wechseln möchte, macht im Regelfall von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, sobald die Versicherungspflicht eintritt. Also dann, wenn das Einkommen von Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt oder Selbstständige ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten nach Eintritt der gesetzlichen Pflichtversicherung.

Besonderheit: Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche über 55 Jahren

Besonders schwierig ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche für Personen über 55 Jahren. Denn der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Verbraucher in jungen Jahren die besseren Leistungen der PKV beanspruchen und im Alter dann in die kostengünstigere GKV wechseln. Daher können Personen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, nur unter besonderen Bedingungen in die Krankenkasse zurückkehren.

Ein Wechsel ist möglich, wenn sie über ihren Ehepartner in die Familienversicherung aufgenommen werden. Dafür muss das Einkommen der bisher Privatversicherten unter 425 Euro im Monat beziehungsweise 450 Euro bei einem Minijob liegen.

Lohnt es sich, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?

Die private Krankenversicherung bietet in der Regel einen besseren Leistungsumfang als die Krankenkassen. Außerdem kann der Versicherungsschutz individuell angepasst werden. Auch ist die PKV für manche Personengruppen preiswerter. Und dennoch gibt es auch Gründe, die für einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung sprechen. Beispielsweise dann, wenn die Beiträge zu stark gestiegen sind und für finanzielle Schwierigkeiten sorgen. Oder wenn die Absicherung von Kindern über die Familienversicherung der GKV preiswerter ist. Grundsätzlich muss also individuell entschieden werden, ob sich der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung lohnt.

Wer aus finanziellen Gründen von der PKV in die GKV wechseln möchte, sollte zuerst einen Tarifwechsel oder eine Leistungsanpassung überprüfen. Denn auch durch die Reduzierung von Leistungen, den Einschluss eines Selbstbehalts oder die Inanspruchnahme eines günstigeren Tarifs lässt sich der Beitrag senken.

Das spricht für einen Wechsel in die GKV

  1. Möglicherweise günstigere Beiträge, vor allem im Alter
  2. Kostenlose Mitversicherung von Kindern über die Familienversicherung
  3. Keine Vorkasse mehr bei Arztbesuchen und Behandlungen, da eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt
  4. Keine Leistungsreduzierung aufgrund von bestehenden Vorerkrankungen
  5. Keine Selbstbehalte (mehr), mit Ausnahme von gesetzlich geregelten Zuzahlungen

Das spricht gegen einen Wechsel in die GKV

  1. Die meist besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung entfallen
  2. Beitrag kann unter Umständen teurer sein oder etwa gleich, bei reduzierten Leistungen
  3. Vorteile eines Privatpatienten wie schnellere Terminvergabe entfallen
  4. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht keine Leistungsgarantie vor, somit können zukünftig Leistungen gekürzt werden

Ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung

Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung spielt es keine Rolle, wie lange die Verbraucher bereits privat versichert waren. Denn hierbei wechseln sie zu einem anderen Anbieter oder nehmen einen Tarifwechsel innerhalb ihrer bisherigen Gesellschaft vor. Letzteres stellt für viele Privatversicherte die beste Option dar, um beispielsweise auf Beitragserhöhungen zu reagieren. Denn ein Anbieterwechsel ist fast immer mit erheblichen Nachteilen verbunden und nur für wenige Personen sinnvoll.

Anbieterwechsel

Bei einem Anbieterwechsel kündigen Verbraucher ihre bestehende Krankenversicherung und versichern sich bei einem anderen Anbieter neu. Dabei ist zu berücksichtigen, dass als Neukunde eine Gesundheitsprüfung vorgesehen ist. So können zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen zu einem Risikozuschlag, zu Leistungsausschlüssen oder sogar einer Ablehnung führen.

Außerdem sehen die Gesellschaften vor, dass ihre Versicherten Altersrückstellungen bilden. Dieser Sparbetrag wird dazu genutzt, den Beitrag im Alter stabil zu halten. Bei einem Anbieterwechsel geht ein Großteil der Altersrückstellungen verloren. Wer also im vorangeschrittenen Alter wechselt, riskiert, im Alter einen hohen Beitrag zahlen zu müssen. Aus diesem Grund ist ein Anbieterwechsel nur für Personen sinnvoll, die jung und gesund sind. Bestenfalls sind sie auch noch nicht lange bei ihrem derzeitigen Anbieter versichert. So bleiben die Verluste bei einem Wechsel der PKV minimal.

Das spricht für einen Anbieterwechsel

  1. Möglicherweise günstigere Beiträge
  2. Unter Umständen bessere Leistungen

Das spricht gegen einen Anbieterwechsel

  1. Erneute Gesundheitsprüfung notwendig
  2. Bereits gebildete Altersrückstellungen entfallen Großteils

Der Tarifwechsel

In den meisten Fällen stellt der Tarifwechsel die beste Option dar, um auf eine Beitragserhöhung zu reagieren oder die Prämie aus persönlichen Gründen zu reduzieren. Denn nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes hat jede privat versicherte Person das Recht zu vereinfachten Bedingungen innerhalb der bestehenden Gesellschaft den Tarif zu wechseln. Und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Allerdings nur dann, wenn der neue Tarif gleichwertige oder geringere Leistungen vorsieht. Doch der Vorteil dabei ist nicht nur, dass keine erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen ist. Sondern auch, dass die bestehenden Altersrückstellungen übertragen werden.

Das spricht für einen internen Tarifwechsel

  1. Möglicherweise günstigere Beiträge
  2. Keine Kündigung, daher auch keine Kündigungsfristen
  3. Vereinfachter Wechsel ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen (bei Wechsel nach § 204 VVG)
  4. Altersrückstellungen bleiben erhalten

Das spricht gegen einen Tarifwechsel

  1. Maximal gleichwertige oder geringere Leistungen bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG
  2. Gesundheitsprüfung und möglicherweise Wartezeiten Inanspruchnahme eines höherwertigeren Tarifs

Leistungen vergleichen und Möglichkeiten prüfen

Ein PKV-Wechsel ist immer mit Vor- und Nachteilen verbunden. Jeder Aspekt muss daher individuell, personenbezogen und von den eignen Zukunftsplänen abhängig betrachtet werden. Auch ist zu bedenken, dass eine Entscheidung für die private Krankenversicherung langfristig ist. Denn von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Stolperfallen zu vermeiden, gilt es daher, die Anbieter und Tarife vor Vertragsabschluss genau zu prüfen. Dabei kann ein Rechner für die private Krankenversicherung hilfreich sein. Denn damit können Nutzer verschiedene Angebote vergleichen und herausfinden, welche Gesellschaft einen passenden Tarif bereithält. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich kostenlos und unverbindlich durch einen Versicherungsexperten beraten zu lassen.

Vom Privatpatienten zum Kassenmitglied

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, kann einen GKV Rechner nutzen. Damit lässt sich beispielsweise der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen vergleichen. Zusätzlich kann es ratsam sein, sich über die Möglichkeiten einer privaten Krankenzusatzversicherung zu informieren. Mit dieser Zusatzabsicherung lässt sich die Leistung des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers ergänzen und einige der Vorzüge des Privatversicherten beibehalten.

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