Das Wichtigste in Kürze
- Der Notlagentarif greift bei Beitragsrückständen.
- Der Beitrag ist stark reduziert.
- Versichert sind nur Akut- und Schmerzbehandlung.
- Nach Ausgleich der Schulden geht es zurück in den alten Tarif.
Wann der Notlagentarif greift
Geraten Privatversicherte mit ihren Beiträgen in Rückstand und reagieren nicht auf Mahnungen, werden sie automatisch in den Notlagentarif umgestellt. Er soll verhindern, dass die Schulden weiter wachsen, und hält gleichzeitig einen Mindestschutz aufrecht.
Welche Leistungen der Notlagentarif bietet
Im Notlagentarif ist der Beitrag stark reduziert, dafür sind nur Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft versichert. Reguläre Vorsorge und Komfortleistungen entfallen, bis die Rückstände beglichen sind.
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Notlagentarif bei Beitragsschulden
Wer mit Beiträgen in Verzug gerät, landet nach dem Mahnverfahren automatisch im Notlagentarif. Der Beitrag sinkt stark (oft rund 100 bis 125 € im Monat), die Leistungen sind aber auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Schwangerschaft begrenzt. Sind die Schulden beglichen, kehren Sie in den ursprünglichen Tarif zurück.
Zurück in den regulären Tarif
Sobald die offenen Beiträge ausgeglichen sind, kehren Sie automatisch in Ihren vorherigen Tarif zurück. Wer dauerhaft Schwierigkeiten mit dem Beitrag hat, sollte stattdessen über den Basistarif oder einen Tarifwechsel nachdenken.
Beitrag im Notlagentarif: stark reduzierter Monatsbeitrag
Der Beitrag im Notlagentarif ist stark reduziert: Statt mehrerer Hundert Euro zahlen Versicherte oft nur rund 100 bis 125 Euro im Monat. Diesen niedrigen Monatsbeitrag kalkuliert der Versicherer so, dass keine neuen Schulden entstehen. Im Gegenzug sind die Leistungen stark eingeschränkt – der reguläre Versicherungsschutz ruhen faktisch, bis auf die Akutversorgung. Im Notlagentarif versichert zu sein bedeutet also Mindestschutz.
Wie es zum Notlagentarif kommt: Mahnverfahren und Säumniszuschläge
Der Weg in den Notlagentarif führt über das Mahnverfahren: Bleibt der Beitrag aus, mahnt der Versicherer; spätestens nach der zweite Mahnung und einem Beitragsrückstand ruht der Vertrag. Es fallen Säumniszuschläge auf die offenen Beiträge an. Erst wenn Sie die Rückstände samt Zuschlägen begleichen, endet der Notlagentarif.
Notlagentarif, Basistarif oder Normaltarif? Der Ausweg
Der Notlagentarif ist nur eine Notlösung, kein Dauerzustand. Wer dauerhaft Probleme mit dem Beitrag hat, fährt mit dem Basistarif der PKV besser: Er bietet volle Leistungen auf GKV-Niveau zum gedeckelten Beitrag. Nach Ausgleich der Schulden geht es zurück in den alten Tarif (Normaltarif); alternativ ist der dauerhafte Wechsel in den Basistarif möglich. So bietet der Notlagentarif nur eine Brücke, bis Ihre Finanzen wieder stabil sind.
Wann die Umstufung in den Notlagentarif erfolgt
Die Umstufung in den Notlagentarif umgestuft erfolgt automatisch: Wer trotz Mahnung mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist, wird zum ersten Tag des übernächsten Monats in den Notlagentarif umgestuft – diese Umstellung in den Notlagentarif erfolgt kraft Gesetzes zum übernächsten Monatsersten. Der einheitlichen Beitrag für den Notlagentarif ist monatlich sehr niedrig – dass der Beitrag so beitrag sehr niedrig ausfällt, liegt daran, dass keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Hinzu kommen Säumniszuschläge und Mahnkosten auf die offenen Beiträge.
Welche Leistungen im Notlagentarif erstattet werden
Im Notlagentarif gibt es nur stark eingeschränkte Leistungen (eingeschränkte Leistungen): Erstattet werden die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche fallen auch im Notlagentarif Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen unter den Schutz. Die übrigen Leistungen sind ausgesetzt; Versicherte erhalten oft nur rund 25 Prozent der sonst üblichen Erstattung.
Notlagentarif und Hilfebedürftigkeit: Halbierung bei SGB II oder SGB XII
Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist – also Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht – zahlt einen halbierten Beitrag; die Differenz dürfen aus den Alterungsrückstellungen finanziert werden. So bleibt der Schutz auch bei vorübergehender Hilfebedürftigkeit bezahlbar. Die genauen Versicherungsbedingungen für den Notlagentarif sind gesetzlich einheitlich geregelt.
Häufige Fragen zum Notlagentarif der privaten Krankenversicherung
Was ist der Notlagentarif?
Wann werde ich in den Notlagentarif umgestellt?
Welche Leistungen habe ich noch?
Wie komme ich wieder heraus?
Gibt es eine bessere Lösung bei Geldproblemen?
Was leistet der Notlagentarif?
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