Private Krankenversicherung für Beamte
Kosten und Leistungen im Vergleich

Beamte benötigen keine PKV im Volltarif

PKV sieht für Beamte eine Restkostenversicherung vor

Beitragskosten durch Versicherungswechsel reduzieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte erhalten durch die Beihilfe einen Zuschuss zur Deckung von Gesundheitskosten von ihrem Dienstherrn. Sie benötigen somit keine Krankenversicherung im Volltarif.
  • Für Beamte sieht die PKV eine Restkostenversicherung vor, mit der die Differenz zwischen den Gesundheitskosten und den Beihilfeansprüchen gedeckt wird.
  • Durch einen Vergleich der Anbieter können Beamte eine private Krankenversicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis finden.

Die private Krankenversicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung für Beamte ist im Regelfall deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Denn Beamte und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe, wenn sie privat versichert sind. Das bedeutet, ihr Dienstherr beteiligt sich an den Gesundheitskosten. Dabei übernehmen Bund, Land und Kommunen mindestens 50 Prozent der Kosten für medizinisch notwendige Aufwendungen. Abhängig von Dienstgrad und den persönlichen Verhältnissen auch bis zu 70 Prozent. Der prozentuale Anteil orientiert sich dabei an den Kosten für notwendige Behandlungen und Medikamente.

  • Ein Beamter ohne Kinder hat Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe. Nach einer Behandlung belaufen sich die Kosten auf 1.200 Euro. Sein Dienstherr übernimmt die Hälfte der Kosten, also 600 Euro. Die andere Hälfte wird durch eine Beihilfeversicherung abgedeckt.

Einen Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, die privat krankenversichert sind. Sind die Beamten gesetzlich krankenversichert, entfällt die Beihilfe. Eine Ausnahme besteht nur für Maßnahmen, für die die Krankenkassen keine Leistungen vorsehen.

Wie hoch die Beihilfe ausfällt, wird unter der Beihilfeverordnung definiert. Allerdings können in einigen Ländern, darunter Hessen, Baden-Württemberg und Bremen, abweichende Bemessungssätze gelten. Außerdem erhalten nicht nur die Beamten Beihilfe. Sondern auch berücksichtigungsfähige Ehegatten und beihilfeberechtigte Kinder.

Die Mehrzahl aller Länder sieht folgende Beihilfesätze vor:

Beamte selbst Ehegatte Kinder
Beamte ohne Kinder 50 Prozent 70 Prozent -
Beamte mit einem Kind 50 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beamte mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beamte im Ruhestand 70 Prozent 70 Prozent 70 Prozent
Witwe/r - 70 Prozent -
Waisen - - 80 Prozent

Quelle: Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, § 46 Bemessung der Beihilfe

Versorgungslücken schließen mit der Beihilfeversicherung

Beamte in der privaten Krankenversicherung müssen keinen Volltarif abschließen. Denn sie benötigen lediglich eine sogenannte „Restkostenversicherung“ oder auch „Beihilfeversicherung“. Mit dieser schließen sie die Differenz, zwischen der Beihilfe des Dienstherrn und den Krankheitskosten. Somit übernimmt die Restkostenversicherung den Betrag, den die Beamten theoretisch selbst tragen müssten. Hinzukommt, dass mit der privaten Krankenversicherung für Beamte Leistungen versichert werden können, die nicht von der Beihilfe bezahlt werden. So leistet beispielsweise nicht jedes Land für die Chefarztbehandlung bei stationären Aufenthalten. Daher ist die Restkostenversicherung immer individuell und lässt sich auf den jeweiligen Bedarf der Beamten anpassen.

Bedarf berechnen

Der persönliche Bedarf ergibt sich aus dem jeweiligen Beihilfeanspruch. So sollen mit der privaten Krankenversicherung für Beamte die medizinischen Kosten zu 100 Prozent gedeckt werden.

Beihilfeanspruch Versorgungsbedarf
50 Prozent 50 Prozent
70 Prozent 30 Prozent
80 Prozent 20 Prozent

Der Beihilfesatz verändert sich im Laufe der Dienstzeit. So steigt er, wenn das zweite Kind geboren wird und die Beamten in den Ruhestand gehen. Gleichermaßen kann der Anspruch auch sinken, wenn Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. In allen Fällen muss der Versorgungsbedarf der PKV entsprechend angepasst werden.

Für Beamte in der Ausbildung, beispielsweise Referendare, gibt es spezielle Anwärtertarife (siehe PKV für Referendare). Denn diese Personengruppen haben häufig nur knappe finanzielle Mittel. Die Anwärtertarife gelten als besonders günstig, da sie keine Altersrückstellungen bilden. Nach der Ausbildung und der anschließenden Verbeamtung lassen sich diese Tarife dann an die neuen Gegebenheiten anpassen. Und zwar ohne Gesundheitsfragen.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamte: Der Vergleich

Rund dreiviertel aller Beamten sind privat krankenversichert. Denn die PKV ist in vielen Fällen nicht nur günstiger, sie bietet auch bessere Leistungen als die Krankenkassen. Dennoch kann sich auch die GKV in manchen Fällen für Beihilfeempfänger lohnen. Nämlich dann, wenn diese mehrere Kinder haben, für die in der privaten Krankenversicherung je einen eigenen Beitrag erhoben wird. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet über die Familienversicherung die Möglichkeit, Kinder kostenlos mitzuversichern.

Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
Leistungen Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung für Beamte lässt sich individuell festlegen. In erster Linie sollen die Restkosten abgedeckt werden. Optional lassen sich weitere Leistungen einschließen. Die Leistungen der GKV sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind für jeden Versicherten gleich. Zusätzlich können gesetzlich Versicherte eine Krankenzusatzversicherung abschließen.
Kosten Beamte müssen keinen Volltarif abschließen, sondern lediglich die Restkosten absichern. Daher ist die PKV für Beihilfeempfänger besonders günstig. Die Kosten für eine PKV bemessen sich anhand des Eintrittsalters, des Versicherungsumfangs und möglichen Risikoerhöhungen (Vorerkrankungen bspw.) Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich anhand des Einkommens. Bei einer hohen Besoldung können die Kosten für die GKV sehr teuer sein. Zudem zahlen Beamte den Beitrag in voller Höhe selbst, da sie keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil haben.
Mitversicherung von Kindern Kinder sind beihilfeberechtigt und benötigen daher eine eigene PKV. Somit fällt für jedes Kind ein eigener Beitrag an, der allerdings vergleichsweise gering ausfällt. Kinder können mindestens bis zu ihrem 18. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos über die Familienversicherung abgesichert werden.

Beamte sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Sie können somit zwischen der PKV und der GKV wählen. Entscheiden sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, gelten sie als freiwillig versichert.

Die private Krankenversicherung für Beamte im Test

Stiftung Warentest und Co. führen regelmäßig einen Test für die private Krankenversicherung für Beamte durch. Die Testergebnisse können als Orientierung und für einen ersten Überblick über die Anbieter auf dem Markt genutzt werden. Doch ist der Bedarf jeder Person immer individuell. Daher muss auch die PKV stets bedarfsgerecht und von den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abhängig gewählt werden.

  • Stiftung Warentest führte im Oktober 2019 den „Private Krankenversicherung für Beamte Test durch“. Dabei wurden 26 Angebote für einen 35-jährigen, kinderlosen Beamten verglichen. Der Fokus lag dabei auf dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Als Testsieger gingen Tarife der Concordia und der LVM Tarife der Debeka, DKV und der Alten Oldenburger wurden mit „gut“ ausgezeichnet.

Die private Krankenversicherung für Beamte im Vergleich: Darauf müssen Sie achten

Um eine gute Absicherung zu finden, empfiehlt sich die Nutzung eines PKV-Vergleichsrechners. Denn durch den Vergleich der privaten Krankenversicherung können Beamte nicht nur einen Überblick über die Angebote auf dem Markt erhalten. Sie sehen auch, mit welchen Kosten sie für die PKV rechnen müssen und welche Leistungen die einzelnen Anbieter hervorheben. Zudem können sie auf eine kostenlose Beratung durch einen Versicherungsexperten zurückgreifen.

Bei der Wahl eines geeigneten Anbieters sollten Verbraucher vor allem auf die Leistungen achten. Dabei empfiehlt Stiftung Warentest, nicht am Leistungsumfang zu sparen. Denn im Nachhinein lassen sich die Tarife nur mit einer entsprechenden Gesundheitsprüfung erhöhen. Auch übernimmt die private Krankenversicherung für Beamte nicht nur die Restkosten. Zusätzlich kann sie auch weitere Leistungen enthalten, die von dem Beihilfeanspruch ausgenommen sind. Beispielsweise die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bei stationären Aufenthalten. Sofern keine weiteren Leistungen obligatorisch vorgesehen sind, bieten viele Gesellschaften optionale Ergänzungstarife an.

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