Private Krankenversicherung für Referendare
Vergleich der PKV-Tarife im Referendariat

Referendare profitieren von günstigen PKV-Beiträgen

Preiswerte Anwärtertarife im Lehramt Referendariat

Günstige Tarife mithilfe des PKV-Rechners finden

Das Wichtigste in Kürze

  • Meist ist die private Krankenversicherung für Referendare günstiger als die GKV, da sie aufgrund des Beihilfeanspruchs nur die Restkosten absichern müssen.
  • Beamte auf Widerruf können zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
  • Für das Lehramt Referendariat bietet die private Krankenversicherung preiswerte Anwärtertarife.

Die private Krankenversicherung für das Referendariat

Referendare werden in den meisten Fällen verbeamtet. Sie sind damit Beamte auf Widerruf, was etwa einer Probezeit gleicht. Abhängig vom Bundesland gilt dieser Beamtenstatus für zwei bis fünf Jahre. Anschließend erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Bereits als Referendare haben sie somit Anspruch auf staatliche Beihilfe. Das bedeutet, der Bund oder das Bundesland übernimmt einen Teil ihrer anfallenden Krankheitskosten. Die meisten Referendare erhalten 50 Prozent Beihilfe. Haben sie zwei oder mehr Kinder, übernimmt ihr Dienstherr 70 Prozent ihrer Krankheitskosten. Sogar die Kinder sind beihilfeberechtigt. Solange für den Nachwuchs Anspruch auf Kindergeld besteht, trägt der Bund 80 Prozent ihrer Krankheitskosten.

Die private Krankenversicherung für Referendare

Referendare im Angestelltenverhältnis unterliegen im Regelfall der Versicherungspflicht. Das bedeutet, sie können nicht wählen und müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein. Beamte auf Widerruf hingegen können sich sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichern. Da sie von ihrem Dienstherrn Beihilfe beziehen, ist in vielen Fällen die PKV preiswerter für sie. Denn Beamte müssen keine Krankenvollversicherung abschließen, sondern eine Restkostenversicherung (siehe PKV für Beamte). Damit sichern sie die restlichen Kosten ab, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.

Beispiel:

Ein Referendar erhält als Beamter auf Widerruf 50 Prozent Beihilfe. Somit übernimmt der Dienstherr im Krankheitsfall die Hälfte der Kosten. Die restlichen 50 Prozent werden über eine private Krankenversicherung für Referendare beziehungsweise Beamte abgedeckt.

Betragen die gesamten Krankheitskosten 700 Euro, teilt sich der Betrag wie folgt auf:

350 Euro übernimmt der Dienstherr, 350 Euro trägt die private Krankenversicherung.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung im Referendariat

Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. So ist der Leistungsumfang in der PKV (abhängig vom gewählten Tarif) meist besser, als die Leistungen der Krankenkassen. Zudem genießen Privatpatienten Vorzüge wie eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Auch können sie Zusatzbausteine für Leistungen einschließen, die in der GKV nicht vorgesehen sind. Zum Beispiel höhere Erstattungssätze bei Zahnersatz oder stationäre Wahlleistungen.

Für Referendare besteht ein weiterer, elementarer Unterschied: Die gesetzliche Krankenversicherung sieht im Gegensatz zur PKV keine speziellen Tarife für Beamte vor. Auch entfällt der Anspruch auf Beihilfe, wenn sich Beamte gesetzlich krankenversichern. Da sie von ihrem Dienstherrn keine Zuschüsse zur Krankenabsicherung erhalten, müssen die Referendare als freiwillig gesetzlich Versicherte den vollen Beitrag für die GKV selbst bezahlen.

In diesem Fall ist die private Krankenversicherung die bessere Wahl

Für die meisten Referendare stellt die private Krankenversicherung die bessere Absicherung dar. Denn der Anspruch auf Beihilfe bleibt erhalten. Und eine Restkostenversicherung ist deutlich preiswerter als eine Krankenvollversicherung für Angestellte oder Selbstständige.

Darüber hinaus bietet die private Krankenversicherung für den Referendar einen umfangreicheren Versicherungsschutz als die GKV. Denn die Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich definiert und entsprechen einer medizinisch notwendigen Versorgung. In der PKV hingegen lässt sich der Versicherungsschutz erweitern. Auch kann der Referendar über die private Krankenversicherung Leistungen absichern, die von der Beihilfe nicht bezahlt werden.

Nur wenige Bundesländer beteiligen sich bei Krankenhausaufenthalten an den Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Auch Heilpraktikerbehandlungen, Heilkuren etc. sind nicht zwangsweise über die Beihilfe abgedeckt. Leistungen, die in der Beihilfeverordnung nicht aufgeführt sind, können Referendare über die private Krankenversicherung in vollem Umfang absichern.

In diesem Fall ist die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl

In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Beamte keine finanzielle Unterstützung von ihrem Dienstherrn. Allerdings lassen sich Familienmitglieder kostenlos über die Familienversicherung mitversichern. Dazu gehören kindergeldberechtigte Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr und Ehepartner mit keinem oder einem geringen Einkommen. In der privaten Krankenversicherung müsste für jedes Kind ein eigener Vertrag mit einem eigenständigen Beitrag abgeschlossen werden. Somit kann die GKV in manchen Fällen die preiswertere Absicherung darstellen.

Gesundheitsprüfung als Risikofaktor

Ein weiterer Aspekt, der für die gesetzliche Krankenkasse sprechen kann, ist der Gesundheitszustand. So müssen die privaten Versicherer den Antrag für eine Restkostenversicherung nicht annehmen. Bei einer negativen Gesundheitsprüfung darf die Gesellschaft den Antragsteller ablehnen. Oder sie vereinbart teure Risikozuschläge oder schließt Leistungen aus. Damit stellt für einige Referendare die private Krankenversicherung keine Option dar und es bleibt ihnen nur die GKV.

Personen mit Vorerkrankungen können nach ihrer Verbeamtung von der Öffnungsklausel Gebrauch machen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, dass angehende Beamte zu erleichterten Bedingungen in die PKV eintreten können. Allerdings müssen sie dabei eine bestimmte Frist beachten. Außerdem dürfen die Anbieter dennoch einen Risikozuschlag verlangen. Allerdings nur bis maximal 30 Prozent.

Ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung ratsam ist, muss immer individuell betrachtet werden. Denn pauschal lässt sich nicht sagen, welche Variante die bessere Absicherung darstellt. So müssen nicht nur die aktuellen Lebensumstände, sondern auch die zukünftigen Ziele der Referendare Berücksichtigung finden.

Vorteile: Das spricht für eine PKV als Referendar

Beim Abschluss einer PKV bleibt der Anspruch auf Beihilfe erhalten. Die Referendare benötigen somit nur einen Beihilfeergänzungstarif.

Für Beamtenanwärter bietet die PKV spezielle Anwärtertarife mit günstigen Beiträgen.

Im Regelfall ist der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung für Referendare als bei einer Absicherung in der GKV.

Referendare können ihre private Krankenversicherung aufstocken und Leistungen einschließen, die von der Beihilfe nicht gedeckt sind.

Privatversicherte können im Regelfall selbst entscheiden, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen. Auch haben sie die Möglichkeit, Privatärzte und Privatkliniken aufzusuchen.

Der Beitrag zur PKV ist nicht vom Einkommen abhängig. Bei einer hohen Besoldung nach dem Referendariat kann die private Absicherung daher preiswerter sein als sie GKV.

Nachteile: Das spricht gegen eine PKV als Referendar

Vor Vertragsabschluss sehen die Gesellschaften eine Gesundheitsprüfung vor. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Kinder und geringverdienende Ehepartner lassen sich in der PKV nicht kostenlos mitversichern. Für sie wird ein eigenständiger Beitrag erhoben.

Für die günstigen Anwärtertarife gilt eine Altersgrenze, die bei den meisten Anbietern 34 Jahre beträgt.

Die Beiträge zur PKV steigen im Alter häufig an. Vor allem dann, wenn nicht ausreichend Altersrückstellungen gebildet wurden.

Reduziert sich die Besoldung, beispielsweise durch Teilzeitarbeit, bleibt der Beitrag in derselben Höhe bestehen.

Anwärtertarife der privaten Krankenversicherung für das Lehramt Referendariat

Die private Krankenversicherung bietet spezielle Tarife für das Lehramt Referendariat. Diese sogenannten Anwärtertarife sehen denselben Leistungsumfang vor wie die klassische Restkostenversicherung. Doch ist der Beitrag günstiger. Denn während des Referendariats werden keine Altersrückstellungen gebildet.

Nach der Lehrerausbildung wird der Anwärtertarif dann automatisch auf einen vollwertigen Beihilfetarif umgestellt. Damit steigt auch der Beitrag, da nun Altersrückstellungen gebildet wurden. Bei der Umstellung ist keine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Sollten während der Zeit als Referendar Erkrankungen aufgetreten sein, haben diese keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Somit darf die Gesellschaft weder einen Risikozuschlag noch Leistungsausschlüsse vereinbaren.

Private Krankenversicherung im Referendariat: Der Vergleich

Wer eine private Krankenversicherung im Referendariat abschließen möchte, sollte auf einen Vergleich nicht verzichten. Denn es gibt eine Vielzahl an Anbieter auf dem Markt, die sich in puncto Preis-Leistung deutlich unterscheiden. So bietet der teuerste Tarif nicht zwangsweise den besten Versicherungsschutz. Denn eine private Krankenversicherung muss immer zu den eigenen Bedürfnissen passen.

Mit einem PKV Rechner lassen sich schnell und unkompliziert verschiedene Anbieter vergleichen. Auch können gezielt Leistungen abgesichert werden, die von der Beihilfe nicht oder nur begrenzt gedeckt sind. So findet jeder den passenden Tarif für seinen Bedarf.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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