Beitragsrückerstattung in der PKV
Infos zur Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung

Rückzahlung eines Teils der Beiträge an die Versicherten bei Leistungsfreiheit

Differenzierung zwischen garantierten und erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen

Wichtiges (aber nicht wichtigstes) Kriterium bei der Tarifwahl

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Rückerstattung zahlt die private Krankenversicherung einen Teil der Beiträge an die Kunden zurück, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen beansprucht haben.
  • Die Gesellschaften unterscheiden dabei zwischen einer garantierten Beitragsrückgewähr und einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, die nur bei ausreichend Überschüssen ausbezahlt wird.
  • Bei der Wahl eines geeigneten PKV-Tarifs sollte nicht die Beitragsrückerstattung als ausschlaggebendes Kriterium gelten. Entscheidend sind immer die Leistungen des Versicherers.

Die Rückerstattung der privaten Krankenversicherung

Wer keine Leistungen der privaten Krankenversicherung beansprucht kann sich grundsätzlich glücklich schätzen. Denn das bedeutet, die Versicherten sind gesund. Doch die steigenden und in einigen Fällen auch relativ hohen Beiträge der Krankenversicherung können dann umso ärgerlicher sein. Doch es gibt eine Möglichkeit, von der guten Gesundheit zu profitieren. Nämlich mit der PKV Rückerstattung. Dann erhalten die Versicherten einen Teil ihrer Beiträge erstattet, wenn sie innerhalb des Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen.

Das ist die Beitragsrückerstattung der PKV

Die PKV Rückerstattung sieht vor, dass die Versicherungsnehmer Geld zurückbekommen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. So zahlt der Versicherer seinen Kunden einen Teil ihrer Beiträge zurück, wenn sie innerhalb des Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht haben. In welcher Höhe die Rückerstattung der privaten Krankenversicherung erfolgt, ist von den tariflichen Vereinbarungen abhängig. Wichtig ist zudem zu unterscheiden, welche Variante der Beitragsrückerstattung vereinbart ist.

Die garantierte Beitragsrückgewähr

Dieses Modell ist simpel: Das Unternehmen garantiert dem Versicherten einen Teil seiner einbezahlten Beiträge zu erstatten, wenn dieser innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen eingereicht hat. Dabei spielt der Erfolg der Gesellschaft keine Rolle. Die Voraussetzung ist lediglich, dass der Versicherer keine Leistungen erbringen musste.

Die erfolgsabhängige Beitragsrückgewähr

Bei dieser Variante ist der Erfolg des Unternehmens entscheidend. Denn eine Beitragsrückerstattung erhalten die Kunden nur dann, wenn das Unternehmen innerhalb des Kalenderjahres ausreichend Überschüsse erwirtschaften konnte. Wie hoch diese sein müssen, ist im Regelfall in den Tarifbedingungen festgelegt. Zudem haben die Kunden keinen Anspruch auf diese Rückerstattung, da die Gesellschaft die Zahlung freiwillig leistet.

Bei einer Beitragsrückerstattung können bestimmte Leistungen von der Rückgewähr ausgeschlossen sein. Beispielsweise übernimmt der Versicherer die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen wie Schutzimpfungen und erstattet dennoch einen Teil der Beiträge. Dies ist individuell und vom Vertrag abhängig zu prüfen.

So funktioniert die Rückerstattung der privaten Krankenversicherung

Sind die Aufwendungen einer privaten Krankenversicherung niedriger als ihre Einnahmen, erwirtschaftet das Unternehmen sogenannte Überschüsse. Einen Teil davon zahlt die Gesellschaft in die „Rückstellungen für Beitragsentlastungen“. Das Geld in diesem Topf kann der Versicherer frei verwenden. So kann er es nutzen, um notwendige Beitragserhöhungen abzufedern, Altersrückstellungen aufzufüllen oder um den Kunden einen Teil der Beiträge zurückzubezahlen.

Für die Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bei einer Barauszahlung erstattet die Gesellschaft einen Teil der Monatsbeiträge. Meist zwischen einem und sechs Monate, je nach Tarifbedingungen.
  • Anstelle der Auszahlung von Monatsbeiträgen ist zudem möglich, dass die Gesellschaft eine prozentuale Erstattung Beispielsweise zehn Prozent des Jahresbeitrags.

Im Regelfall erfolgt die Beitragsrückerstattung der PKV im Folgejahr. Für Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen, dass die Gesellschaft auch den Arbeitgeberanteil erstattet. Davon profitiert auch nur der Arbeitnehmer, nicht das Unternehmen.

Die Beitragsrückerstattung ist nur in den klassischen PKV-Tarifen vorgesehen. Weder der Basis- noch der Standardtarif sieht einer Erstattung der Beiträge vor.

Ist die Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Die Beitragsrückerstattung der PKV bietet einige Vorteile. Denn Kunden, die keine Leistungen beansprucht haben, erhalten dafür eine finanzielle Belohnung. Und wenn mehr als zwei oder drei Monatsbeiträge erstattet werden, kann auch eine ordentliche Summe zusammenkommen. Profitabel ist das vor allem für Arbeitnehmer. Denn auch der Arbeitgeberanteil wird bei der Rückerstattung von der PKV ausbezahlt. Und dieser fließt nur an die Versicherten, nicht an das Unternehmen.

Rentabel kann die Rückerstattung auch dann sein, wenn ein hoher Selbstbehalt vereinbart ist. Müssen die Kunden sowieso mehrere Hundert Euro selbst tragen, kann es sinnvoll sein, keine Rechnungen einzureichen und stattdessen einen Teil der Beiträge ausbezahlen zu lassen.

Das spricht gegen die Beitragsrückerstattung

Nachteilig bei der Beitragsrückerstattung ist, wenn Versicherte deshalb keinen Arzt aufsuchen. Denn im Krankheitsfall sollte die Aussicht auf eine Rückzahlung keine Rolle spielen. Außerdem ist nicht jede Erstattung garantiert. Erwirtschaftet das Unternehmen keine Überschüsse, erfolgt auch keine Auszahlung. Das kann nachteilig sein für Kunden, die aufgrund der Aussicht auf eine Beitragsrückerstattung Rechnungen selbst bezahlt haben.

Hinzukommt, dass Tarife mit einer Beitragsrückgewähr im Regelfall teurer sind. Daher ist zu überprüfen, ob sich der finanzielle Mehraufwand auch tatsächlich lohnt. Verbraucher sollten sich aus diesem Grund immer ein Angebot mit und ohne Beitragsrückerstattung aushändigen lassen. So können sie prüfen, ob der Mehraufwand in einem angemessenen Verhältnis zu der möglichen Erstattung steht.

Steuerminderung durch Erstattungen

Berufstätige können die Aufwendungen für ihre Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Nämlich als sogenannte Sonderausgaben, die sich steuermindernd auswirken. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt nur Ausgaben, die auch tatsächlich geleistet wurden. Das bedeutet, dass eine Beitragsrückerstattung entsprechend mit den Aufwendungen verrechnet werden muss. Dadurch reduziert sich der steuermindernde Beitrag.

Das sollten Privatversicherte beachten

  • Vorteile prüfen

Für Privatversicherte kann es, wenn möglich, ratsam sein, mit dem Einreichen der Rechnungen zu warten. So können sie zunächst einmal prüfen, ob eine Erstattung der medizinischen Kosten oder eine Beitragsrückerstattung profitabler ist.

  • Steuernachteile berücksichtigen

Durch die Erstattung der PKV-Beiträge reduziert sich die Summe der absetzbaren Sonderausgaben. Vor allem Selbstständige sollten daher prüfen, ob die Steuernachteile im Verhältnis zur Höhe der Erstattung überwiegen. In einigen Fällen schafft die reduzierte Aufwendung der PKV Spielraum für andere Sonderausgaben. Dadurch kann die Erstattung steuerneutral ausfallen. Dies muss jedoch durch einen Steuerberater überprüft werden.

  • Staffelung der Beitragsrückerstattung

Einige Versicherer sehen eine Staffelung der PKV Rückerstattung vor. Demzufolge erhalten die Versicherten mit jedem Jahr, in dem sie leistungsfrei sind, eine höhere Summe ausbezahlt. Es kann sich somit lohnen, die Arztrechnungen länger als nur für ein Jahr selbst zu tragen.

Der vereinbarte Selbstbehalt kann einen maßgeblichen Einfluss auf die Rückerstattung haben. Denn dieser ist von den gesammelten Arztrechnungen abzuziehen. Wenn die Summe aller Rechnungen abzüglich der Selbstbeteiligung geringer ist als die mögliche Beitragsrückerstattung, ist es meist sinnvoller, die medizinischen Kosten komplett selbst zu übernehmen.

  • Ausnahmeregelungen prüfen

Es gibt einige Leistungen, die von der Rückerstattung durch die private Krankenversicherung ausgenommen sind. So gefährden bei vielen Anbietern Präventionsmaßnahmen wie Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen nicht die mögliche Erstattung. Dies kann den jeweiligen Bedingungen entnommen werden.

  • Leistungen entscheidend

Eine Beitragsrückerstattung ist von vielen Faktoren abhängig. Im Wesentlichen von den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens und der Gesundheit der Versicherten. Letzteres steht dabei immer im Vordergrund. Daher sollte eine Beitragsrückerstattung kein entscheidendes Kriterium für oder gegen einen Tarif sein. Denn wichtiger sind immer die Leistungen, die der Vertrag bietet. Bei einem PKV-Vergleich ist also zuerst auf den Versicherungsschutz und dann auf weitere Faktoren wie die Beitragsrückerstattung zu achten.

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