Private Krankenversicherung verlassen
Zurück in die GKV: Tipps für die Rückkehr

Tipps für die Rückkehr in die GKV

Es ist nicht immer einfach, zurück in die GKV zu wechseln

Ein Verlassen der PKV sollte gut überlegt sein

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte können die private Krankenversicherung verlassen, wenn ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.
  • Für Selbstständige ist es schwieriger, zurück in die GKV zu gelangen, da sie nicht der Versicherungspflichtgrenze unterliegen.
  • Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in der GKV nur über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners möglich.

Die private Krankenversicherung verlassen: Rückkehr in die Gesetzliche

Die Entscheidung für eine private Krankenabsicherung sollte eine Entscheidung für das Leben sein. Denn wer die private Krankenversicherung verlassen möchte, hat es schwer. Der Gesetzgeber sieht strenge Richtlinien vor, um wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Und besonders schwer haben es Privatversicherte, die das 55. Lebensjahr erreicht haben. Für sie scheint es gar unmöglich, dass sie die private Krankenversicherung verlassen und zurück in die GKV gelangen. Doch gänzlich aussichtslos ist diese Situation nicht. Denn es gibt einige wenige Möglichkeiten, von der PKV in die Krankenkasse zu wechseln. Ob diese Optionen infrage kommen und vor allem auch, ob sich der Wechsel tatsächlich lohnt, muss allerdings individuell betrachtet werden.

Zunehmend mehr Menschen möchten zurück in die GKV

Bis in das Jahr 2002 erlebte die private Krankenversicherung geradezu ein Hoch. Doch im Laufe der Jahre sank die Nachfrage nach der PKV, bis 2012 erstmalig mehr Menschen in die gesetzliche als in die private Krankenversicherung wechseln wollten. Die Gründe dafür sind verschieden, doch führt ein Großteil der Wechsler die zum Teil erheblichen Beitragserhöhungen an.

Zurück in die GKV: Wechseloptionen kurz nach Vertragsabschluss

Wer erst kürzlich der PKV beigetreten und in die Gesetzliche zurückkehren möchte, hat gute Chancen. Denn in diesem Fall können Verbraucher von ihrem 14-Tägigen-Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, nachdem sie den Versicherungsschein erhalten haben, können sie ihren Antrag widerrufen. Dafür reicht es grundsätzlich aus, wenn sie ihren Widerruf innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Schreibens per E-Mail mitteilen. Allerdings ist es ratsam, einen Nachweis zur Hand zu haben. Daher empfiehlt es sich, den Widerruf als Einschreiben oder per Fax mit Faxprotokoll zu versenden.

Als Angestellter die private Krankenversicherung verlassen: Diese Möglichkeiten bestehen

Wer schon länger in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist, kann nicht so einfach zurück in die GKV gelangen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Angestellte haben allerdings den Vorteil, dass sie relativ schnell wieder versicherungspflichtig werden können, wodurch sogar die Rückkehr in die GKV vorgesehen ist. Nämlich dann, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Das Gehalt fällt unter die Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflicht- oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze definiert die Höhe des Einkommens für Angestellte, um sich privat krankenversichern zu können. Dabei wird die Grenze jedes Jahr entsprechend der Wirtschaftslage angepasst. Wessen Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird versicherungspflichtig, erhält eine Mitteilung von der Krankenversicherung und kann zurück in die GKV wechseln.

  • 2024 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro brutto im Jahr
  • Für Personen, die vor 2002 privat versichert waren, gilt eine Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro

Sollte das Einkommen als gesetzlich Versicherter wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können die Betroffenen dennoch in der GKV bleiben. Sie müssen sich dann freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Private Krankenversicherung verlassen: Tricks für Arbeitnehmer

Um die private Krankenversicherung zu verlassen, helfen einige Tricks Arbeitnehmern dabei, wieder versicherungspflichtig zu werden. Folgende Möglichkeiten bestehen, um das Gehalt zu reduzieren und in die GKV zurückkehren zu können:

Einkommen reduzieren

Das Einkommen muss auf zwölf Monate hochgerechnet unter der derzeitigen Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Reduzierung von Arbeitsstunden oder Teilzeitarbeit ist eine Möglichkeit, um das Einkommen zu senken. Für einige Angestellte besteht die Option, Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht in Anspruch zu nehmen. Dabei reduzieren sie vorübergehend ihre Arbeitsstunden und haben Anspruch darauf, zu ihrer bisherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Doch Vorsicht: Nicht jeder Arbeitgeber bietet Brückenteilzeit an.

Entgeltumwandlung

Profitabler als Teilzeitarbeit kann die Entgeltumwandlung sein. Dieses Vorgehen empfiehlt sich auch für Angestellte, deren Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung nicht zustimmt. Denn jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Teil seines Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. 2023 können 3.504 Euro im Jahr in eine bAV investiert werden. Dieses Vorgehen verspricht weitere Vorteile. Denn die Arbeitnehmer sorgen für das Alter vor und die Sozialabgaben reduzieren sich, wodurch die Nettobelastung deutlich geringer ist. Auch lässt sich der notwendige Beitrag für eine betriebliche Altersvorsorge um versicherungspflichtig zu werden, leicht errechnen:

Jahresbruttoeinkommen - Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro, Stand 2024) = Jahresbeitrag zur bAV

Arbeitszeitkonto

Bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Arbeitszeitkontos, können Angestellte ihre Überstunden freinehmen, anstatt diese ausbezahlen zu lassen. Auch können Arbeitnehmer teilweise auf die Auszahlung ihrer Arbeitszeit oder von Urlaubstagen verzichten, wodurch sich ihr Gehalt verringert.

Diese Tricks helfen nur dabei, in die GKV zurückkehren zu können, wenn die Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Denn für ältere Personen gelten abweichende Voraussetzungen.

Rückkehr in die GKV für Selbstständige

Für Selbstständige gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht, weshalb eine Einkommensreduzierung keine Option darstellt, um die private Krankenversicherung verlassen zu können. Für sie besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren, wenn sie versicherungspflichtig werden. Dafür müssen sie nicht zwangsweise ihre Selbstständigkeit aufgeben. Sie können ihrer bisherigen Tätigkeit auch im Nebenerwerb nachgehen.

Private Krankenversicherung verlassen: Tricks für Selbstständige

Hauptberuflich als Arbeitnehmer

Selbstständige, die im Haupterwerb angestellt sind, können in die GKV zurückkehren. Vorausgesetzt, ihr Einkommen liegt unter der Versicherungspflichtgrenze und sie verdienen mehr als 450 Euro im Monat. Dafür müssen sie ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben. Denn dieser können sie im Nebenerwerb weiterhin nachgehen. Doch Vorsicht: Die Festanstellung muss den Hauptteil der Einnahmen und der Arbeitszeit ausmachen. Sonst gilt die selbstständige Tätigkeit weiterhin als Haupterwerb.

Als Faustregel gilt: Der Gewinn aus der Selbstständigkeit sollte nicht mehr als 20 Prozent über den Einnahmen des Angestelltenverhältnisses liegen. Auch sollte das monatliche Bruttoeinkommen im Angestelltenverhältnis über der Hälfte der Bezugsgröße für die Sozialversicherung liegen (1.697,5 Euro, Stand 2023). Dies wird von den Krankenkassen geprüft.

Absicherung über die Familienversicherung

Eine weitere Möglichkeit, um als Selbstständiger die private Krankenversicherung verlassen zu können, stellt die Absicherung über die Familienversicherung dar. Dafür muss der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner Mitglied in der GKV sein. Außerdem muss das Einkommen unter der dafür vorgesehenen Einkommensgrenze liegen. So dürfen die zuvor Selbstständigen maximal 485 Euro verdienen (Stand 2023) oder 520 Euro bei einem Minijob.

Für den Notfall: Weitere Tricks, um die private Krankenversicherung zu verlassen

Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Wer Arbeitslosengeld I bezieht und nicht älter als 55 Jahre ist, wird automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dabei übernimmt das Arbeitsamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Auslandsaufenthalt

Wer sich für mindestens 12 Monate in einem EU-Land aufhält, indem eine Krankenversicherungspflicht besteht, kann vorübergehend in die jeweilige Krankenversicherung eintreten. Bei Rückkehr nach Deutschland können die Betroffenen dann auch in die GKV zurückkehren, wenn sie vorweisen, dass sie im Ausland bei einem ähnlichen Versicherungsträger abgesichert waren.

Altersgrenze 55: Wechselmöglichkeiten für die Rückkehr in die GKV

Für Personen über 55 Jahren sieht der Gesetzgeber kaum Wechselmöglichkeiten vor. Denn er möchte verhindern, dass Verbraucher in jungen Jahren die leistungsstarke PKV beanspruchen und im Alter dann in die günstigere GKV zurückwechseln. Doch gänzlich aussichtslos ist der Wechsel auch für ältere Personen nicht. Unter folgenden Voraussetzungen können Personen ab 55 Jahren die private Krankenversicherung verlassen und in die GKV zurückkehren:

Bestandene Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren Wer nachweisen kann, dass in den letzten fünf Jahren eine Versicherungspflicht bestand, kann grundsätzlich in die GKV zurückkehren. Allerdings nur dann, wenn die betroffene Person mehr als die Hälfte dieser Zeit versicherungspflichtig war.
Absicherung über die Familienversicherung Wer älter als 55 Jahre ist, kann über die Familienversicherung in die GKV zurückkehren. Auch hier gilt, dass das Einkommen die Grenze von 485 Euro im Monat beziehungsweise 520 Euro bei einem Minijob nicht überschreiten darf (Stand 2023).

Auch wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, stellt dies keine Garantie für den Wechsel dar. Denn die Krankenkassen nehmen häufig keine Mitglieder über 55 Jahren mehr auf. Daher sollte dies geprüft werden, bevor die PKV gekündigt wird.

Ausnahmeregelung für Schwerbehinderte

Als schwerbehindert nach § 2 SGB IX gilt, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt und die psychische oder physische Fähigkeit für mindestens sechs Monate vom Normalzustand abweicht, was eine Teilnahme am sozialen Geschehen beeinträchtigt. Ist dies gegeben, können die Betroffenen die private Krankenversicherung verlassen und in die GKV zurückkehren. Dies gilt auch für Ehegatten oder Elternteile. Doch auch in diesem Fall ist eine Vorversicherungspflicht von mindestens drei Jahren gesetzlicher Krankenversicherung innerhalb der letzten fünf Jahre zu erfüllen.

Ist der Wechsel in die GKV ratsam?

Pauschal lässt sich nicht beantworten, ob der Wechsel in die GKV ratsam ist. Denn dies muss immer individuell betrachtet werden. So sollte sich jede Person über die Vor- und Nachteile bewusst sein, die das Verlassen der privaten Krankenversicherung mit sich bringt. Diese sind dann personenbezogen abzuwägen.

So sprechen für die gesetzliche Krankenversicherung die günstigeren und einkommensabhängigen Beiträge. Sinkt das Gehalt, reduziert sich auch der Beitrag. Doch kann die private Krankenversicherung auch günstiger sein als eine freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Meist für Gut- und Doppelverdiener. Allerdings ist wiederum zu berücksichtigen, dass in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag bezahlt werden muss. Die GKV hingegen bietet die kostenlose Familienversicherung an.

Für die private Krankenversicherung spricht, dass die vereinbarten Leistungen garantiert sind. Diese dürfen nicht gekürzt werden. Bei der Krankenkasse besteht keine Leistungsgarantie. Die Kassen können ihren Leistungsumfang grundsätzlich herabsetzen, was für alle Versicherten gleichermaßen gilt. Jedoch können gesetzlich Versicherte ihre GKV-Leistungen mit einer Krankenzusatzversicherung aufstocken. So genießen sie weiterhin einige Vorteile eines Privatversicherten.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt die Rückkehr in die GKV für Personen, die im Alter nur eine geringe Rente erwarten. Denn wer mit beispielsweise 35 Jahren in die private Krankenversicherung eintritt, muss bis zum Rentenbeginn mit einer Verdreifachung des Beitrags rechnen. Daher kann sich der Wechsel zur Krankenkasse in diesem Fall lohnen.

Quelle: Verbraucherzentrale

Alternativen prüfen

Die private Krankenversicherung zu verlassen ist nicht immer sinnvoll. Daher ist es ratsam, vor dem Wechsel mögliche Alternativen zu prüfen. Denn im Gegensatz zur GKV lässt sich die private Krankenversicherung anpassen. Da die Leistungen nicht einheitlich, sondern individuell sind, können Versicherte beispielsweise ihre Tarife reduzieren, um die Kosten zu senken. Diese Optionen sollten vor allem dann geprüft werden, wenn Verbraucher die PKV aus finanziellen Gründen verlassen möchten. Sie können auch in Betracht gezogen werden, wenn es den Betroffenen nicht möglich ist, zurück in die GKV zu gelangen.

Interner Tarifwechsel Anbieterwechsel Basistarif
Privatversicherte können intern einen Tarifwechsel ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen durchführen, wenn sie gleichwertige oder geringere Leistungen beanspruchen. Somit können sie in einen kostengünstigeren Tarif wechseln, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Auch bereits gebildete Altersrückstellungen bleiben erhalten. In diesem Fall kündigen die Privatversicherten ihre PKV und wechseln zu einem anderen Anbieter. Allerdings müssen sie mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Außerdem gehen bereits gebildete Altersrückstellungen großteils verloren, weshalb dieses Vorgehen selten ratsam ist. Den Basistarif muss jede Versicherungsgesellschaft anbieten. Dabei handelt es sich um einen Tarif, dessen Leistungsumfang den Leistungen der GKV entspricht. Auch ist die Prämie auf den Höchstbeitrag der Krankenkassen gedeckelt. Eine Alternative zum Basistarif kann der Standardtarif der Gesellschaft sein.
Geeignet für Privatversicherten, die ihre Kosten senken oder Leistungen reduzieren möchten. Geeignet für junge und gesunde Personen, die noch nicht lange bei ihrem Anbieter versichert sind. Geeignet für Personen, die ihre Prämie senken möchten und dabei eine erhebliche Leistungsreduzierung in Kauf nehmen können.

Beitragsentlastungtarif für das Alter

Wer sich vor zu hohen Kosten im Alter fürchtet, kann einen Beitragsentlastungstarif abschließen oder die Zahlung heraufsetzen. Dabei zahlen die Versicherten in jungen Jahren einen Mehrbeitrag, der dafür sorgt, dass die Prämie im Alter stabil bleibt. Der Beitragsentlastungstarif ist eine Ergänzung zu den obligatorisch vorgesehenen Altersrückstellungen.

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