Das Wichtigste in Kürze
- Wegen der Versicherungspflicht ist ein lückenloser Anschlussschutz nötig.
- Es gibt eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende.
- Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Oft ist ein interner Tarifwechsel besser als die Kündigung.

Welche Kündigungsfristen gelten?
Die ordentliche Kündigung ist meist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich. Wichtig: Da eine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen Sie den Abschluss einer neuen Versicherung nachweisen. Ohne diesen Nachweis wird die Kündigung nicht wirksam.
Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. Auch hier gilt: Der neue Schutz muss lückenlos anschließen. Prüfen Sie vor jeder Kündigung, ob ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist.
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Kündigungsfristen und Nachweispflicht
Die PKV-Vollversicherung können Sie ordentlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen; nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie eine Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 VVG) – ein Schutz gegen unbeabsichtigte Versicherungslücken.
Tarifwechsel statt Kündigung
Häufig ist die Kündigung gar nicht der beste Weg. Mit einem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG sparen Sie Beitrag, ohne Ihre Alterungsrückstellungen zu verlieren. Beim Anbieterwechsel verfällt dagegen ein Teil der Rückstellungen – das lohnt sich vor allem für jüngere Versicherte.
Anschlussversicherung ist Pflicht
Anders als bei Sachversicherungen können Sie eine private Krankenvollversicherung nicht einfach beenden. Wegen der gesetzlichen Versicherungspflicht verlangt der Versicherer nach § 205 VVG den Nachweis einer Anschlussversicherung – sei es ein neuer PKV-Vertrag oder die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Ohne diesen Nachweis wird die Kündigung nicht wirksam. Planen Sie den Wechsel daher frühzeitig und lassen Sie den neuen Schutz nahtlos beginnen.
Kündigungsfristen im Überblick
| Kündigungsart | Frist |
|---|---|
| Ordentlich zum Ablauf | spätestens 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres |
| Nach einer Beitragserhöhung | innerhalb von 2 Monaten ab Wirksamwerden |
| Wechsel in die gesetzliche Pflicht | mit Nachweis der neuen Versicherung |
Tarifwechsel statt Kündigung prüfen
Wer nur Beiträge sparen will, fährt mit einem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG meist besser als mit einer Kündigung – die Alterungsrückstellungen bleiben erhalten, und es droht keine erneute Gesundheitsprüfung.
Nie ohne Anschluss kündigen
Kündigen Sie eine PKV-Vollversicherung niemals ohne gesicherten Anschluss. Sonst riskieren Sie eine Versicherungslücke und im schlimmsten Fall deutlich höhere Beiträge oder Leistungsausschlüsse beim neuen Vertrag.
Anschlussschutz und Gesundheitsprüfung
Wer den Anbieter wechseln möchte, sollte zuerst die Zusage des neuen Versicherers einholen. Bei Vorerkrankungen kann der neue Anbieter einen Risikozuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ganz ablehnen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Beitrag, sondern vor allem die Leistungen – ein günstiger Tarif mit Lücken ist im Ernstfall teuer. In Deutschland besteht Versicherungspflicht, daher endet die alte Police erst, wenn der lückenlose Anschluss nachgewiesen ist.
Falsche Angaben beim Vertragsabschluss vermeiden
Beim Vertragsabschluss müssen Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Wurden falsche Angaben gemacht, kann der Versicherer auch Jahre später vom Vertrag zurücktreten und Leistungen zurückfordern. Wer unsicher ist, sollte eine anonyme Risikovoranfrage stellen und sich vor der Kündigung beraten lassen, statt vorschnell zu wechseln.
Sonderfall Rückkehr in die GKV
Werden Sie wieder versicherungspflichtig (etwa durch eine Anstellung unter der Pflichtgrenze), können Sie die PKV zum Eintritt der Pflicht kündigen – rückwirkend innerhalb von drei Monaten möglich.
Häufige Fragen
Kann ich meine PKV einfach kündigen?
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Verliere ich beim Wechsel meine Rückstellungen?
Wann sollte ich nicht kündigen?
Was passiert ohne Anschlussversicherung?
Kann ich meine PKV einfach kündigen?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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