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Private Krankenversicherung kündigen - So geht's
Die private Krankenversicherung zu kündigen sollte gut überlegt sein. Denn bei einem Anbieterwechsel besteht die Gefahr, dass das bisher gebildete Kapitel zu den Altersrückstellungen nicht oder nur begrenzt mitgenommen werden kann. Privatversicherte, die in die GKV zurückkehren möchten, müssen zudem prüfen, ob sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Schritt 1: Kündigungsfristen beachten
Eine ordentliche Kündigung ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Diese beträgt im Regelfall zwischen zwölf Monaten und drei Jahren. Gemäß §205 Versicherungsvertragsgesetz können Versicherungsnehmer ihre PKV mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Wenn beispielsweise das Versicherungsjahr dem Ende des Kalenderjahres entspricht, muss die schriftliche Kündigung spätestens zum 30. September bei der Gesellschaft vorliegen.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht oder Leistungen ausschließt beziehungsweise kürzt. Diese Änderungen muss der Versicherer seinen Kunden schriftlich in Form einer Änderungsmitteilung mitteilen. Mit dem Eingang des Schreibens können die Versicherten ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung Inkrafttreten würde.
Das Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn die Versicherten die Voraussetzungen für einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfüllen. Die Betroffenen können den Vertrag rückwirkend bis zu drei Monate zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem sie versicherungspflichtig wurden. Außerhalb dieser Frist können Verbraucher eine Kündigung der PKV zum Ende des Monats aussprechen.
Schritt 2: Kündigung verfassen und einreichen
Die private Krankenversicherung muss schriftlich und ordentlich gekündigt werden. Das bedeutet, die Versicherungsnehmer müssen ein Schreiben aufsetzen, indem sie explizit ihren Wunsch zur Kündigung äußern. Darüber hinaus sollte das Schreiben Informationen über den Versicherungsvertrag (Vertrags- und Kundenummer), den Zeitpunkt der Kündigung und zur Person (Name, Anschrift) enthalten. Das Kündigungsschreiben muss zudem Ort und Datum sowie die Unterschrift der versicherten Person aufweisen. Sind mehrere Personen in einem Vertrag versichert, müssen auch diese in der Kündigung erwähnt werden, sofern auch ihre Tarife entfallen sollen.
Eine Kündigung muss innerhalb der vom Versicherer festgesetzten Kündigungsfrist bei der Gesellschaft eingehen. Ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendeprotokoll ermöglicht den Nachweis des Versands.
Schritt 3: Weiterversicherung nachweisen
Der Nachweis zur Weiterversicherung muss zwei Monate nach der Kündigung spätestens zum Ablauf des Vertrages beim bisherigen Versicherer eingehen. Verbraucher können die Absicherung bei einer neuen Gesellschaft mit einer Kopie des Versicherungsscheins nachweisen. Schließt der neue Versicherungsschutz nicht lückenlos an den bisherigen Vertrag an oder wird nicht fristgerecht nachgewiesen, gilt die Kündigung als unwirksam. In diesem Fall muss der neue Versicherer den Vertrag aufheben.
Was sind die Folgen einer Kündigung der PKV?
Der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung kann für die Kunden von Nachteil sein. Sie müssen sich bei der neuen Versicherungsgesellschaft einer Gesundheitsprüfung unterziehen, was unter Umständen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen kann. Vor allem mit Vorerkrankungen kann die Suche nach einem neuen Anbieter erschwert sein, denn die Gesellschaften dürfen im Gegensatz zu den Krankenkassen Antragsteller ablehnen.
Des Weiteren geht ein Wechsel der PKV mit dem anteiligen Verlust der Altersrückstellungen einher. Denn die Versicherungsgesellschaften müssen das gebildete Kapital lediglich in dem Umfang übertragen, der dem Basistarif entspricht. Wer also beispielsweise von einem Komfortschutz erneut in einen Volltarif wechselt, verliert einen erheblichen Anteil der Altersrückstellungen. Entsprechend müssen die Versicherungsnehmer höheren Kosten im Alter rechnen, auch wenn sie zunächst aufgrund eines günstigeren Angebots sparen.
Tipp: Privatversicherte, die von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, verlieren ihre Altersrückstellungen, da diese von den Krankenkassen nicht vorgesehen sind. Schließen die Betroffenen allerdings einen Krankenzusatztarif bei ihrem bisherigen Anbieter ab, beispielsweise für stationäre Wahlleistungen, können sie ihre gebildeten Altersrückstellungen auf den neuen Vertrag anrechnen lassen.
Private Krankenversicherung aufrechterhalten mit einer Anwartschaft
Nicht nur Beitragserhöhungen oder ein Wechsel des Anbieters kann ausschlaggebend dafür sein, dass Versicherte ihre PKV kündigen. Unter Umständen müssen sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, da sie der Versicherungspflicht unterliegen. Wenn die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt erneut in die private Krankenversicherung zurückkehren möchten, können sie ihren Anspruch mit einer Anwartschaft sichern.
Mit einer Anwartschaft erwerben die Versicherten das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Bedingungen in die PKV zurückzukehren. Die Anwartschaft ist also keine Absicherung gegen Krankheit, sondern lediglich eine Option. Dabei unterscheidet sich die Anwartschaftsversicherung in zwei Formen:
- Die kleine Anwartschaft sichert Verbrauchern das Recht zu, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren bisherigen Tarif zurückzukehren. Sollten sie zwischenzeitlich Erkranken, darf die Gesellschaft keine Risikozuschläge verlangen oder die Anwärter ablehnen.
- Die große Anwartschaft ermöglicht es nicht nur, ohne Gesundheitsprüfung in den alten Tarif zurückzukehren, sondern auch den Vertrag mit dem ursprünglichen Eintrittsalter fortzuführen. Dies wirkt sich maßgeblich auf die Höhe des Beitrags aus.