Das Wichtigste in Kürze
- Eine bestehende Schwangerschaft verteuert die PKV nicht.
- Privat Versicherte erhalten oft umfangreiche Leistungen.
- Das Baby wird ohne Gesundheitsprüfung nachversichert.
- Der Abschluss vor der Schwangerschaft ist einfacher.

Schwangerschaft ist kein Risikozuschlag
Eine Schwangerschaft gilt nicht als Vorerkrankung. Wer bereits privat versichert ist, erhält die Leistungen ohne Beitragszuschlag. Auch bei einem geplanten Abschluss führt eine bestehende Schwangerschaft nicht automatisch zu Mehrkosten – die normalen Gesundheitsfragen bleiben aber zu beantworten.
Leistungen rund um die Geburt
Je nach Tarif übernimmt die PKV Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenleistungen, die Entbindung und – bei entsprechendem Krankenhaustarif – die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Damit liegt die Versorgung oft über dem gesetzlichen Niveau.
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Geburt, Mutterschaft und Kindernachversicherung
Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind im Tarif ohne gesonderte Wartezeit enthalten. Wichtig ist die rechtzeitige Kindernachversicherung: Wird das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Planen Sie den Schutz fürs Kind daher schon vor der Geburt.
Das Baby richtig absichern
Über die Kindernachversicherung wird das Neugeborene ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag aufgenommen, wenn ein Elternteil privat versichert ist und der Antrag rechtzeitig nach der Geburt gestellt wird. So ist auch ein Kind mit angeborener Erkrankung abgesichert.
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
Die private Krankenversicherung übernimmt bei Schwangerschaft und Geburt die im Tarif vereinbarten Leistungen: Vorsorgeuntersuchungen, Hebamme, Entbindung und gegebenenfalls Wahlleistungen im Krankenhaus. Eine Wartezeit gibt es für bereits Versicherte nicht – der Schutz greift sofort.
Das Kind rechtzeitig absichern
Das Neugeborene kommt über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung in die PKV, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Kümmern Sie sich also schon vor der Geburt um die Unterlagen, damit der Schutz lückenlos beginnt.
Früh planen
Klären Sie rechtzeitig, welche Leistungen Ihr Tarif rund um die Geburt abdeckt und wie Sie Ihr Kind am günstigsten mitversichern.
Häufige Fragen
Wird die PKV wegen einer Schwangerschaft teurer?
Welche Leistungen bietet die PKV bei der Geburt?
Wie versichere ich mein Baby?
Sollte ich vor der Schwangerschaft abschließen?
Zahlt die PKV die Hebamme?
Sind Schwangerschaft und Geburt in der PKV abgedeckt?
Mehr zum Thema: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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