PKV während der Schwangerschaft
Vor- & Nachteile für werdende Mütter

Leistungsvorteile in der PKV für Schwangere

Wechsel in die PKV während der Schwangerschaft schwierig

Beitragskosten durch Versicherungswechsel reduzieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Krankenversicherung sieht während der Schwangerschaft im Regelfall bessere Leistungen vor als die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft ist ein Wechsel in die PKV selten ratsam, da Wartezeiten und ein Ablehnungsrisiko bestehen.
  • Neugeborene lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung nachversichern.

Die private Krankenversicherung während und nach der Schwangerschaft

Wenn der Teststreifen ein positives Ergebnis anzeigt, beginnt für die werdenden Eltern eine aufregende Zeit. Und neben all den vielen Veränderungen stehen für Mutter und Kind auch so einige Vorsorgeuntersuchungen an. Dabei wünschen sich die werdenden Mütter die bestmögliche medizinische Versorgung, um sich und ihr Kind in guten Händen zu wissen. Für Privatversicherte ein entscheidender Vorteil. Denn die PKV bietet bekanntlich mehr Leistungen, als gesetzlich Versicherten zustehen. Doch ist die private Krankenversicherung auch während der Schwangerschaft eine gute Wahl?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung während der Schwangerschaft

Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung ist immer von dem gewählten Tarif abhängig. Dennoch ist der Versicherungsschutz in der Regel umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. So zahlen viele Privatversicherer mehr Ultraschalluntersuchungen als in der GKV vorgesehen. Auch das 3D-Ultraschallscreening ist bei vielen Gesellschaften mitversichert, wohingegen nicht jede Kasse die Kosten dafür trägt. Ein weiterer Pluspunkt besteht darin, dass die werdenden Mütter, je nach Tarif, auch auf alternative Heilmethoden zurückgreifen und bei der Entbindung ein Komfortzimmer beanspruchen können.

Abhängig vom Tarif kann die PKV folgende Leistungen während der Schwangerschaft übernehmen:

  • Ultraschalluntersuchungen und 3-D-Ultraschall
  • Laboruntersuchungen wie Frühgeburtsrisiko und Schwangerschafts-Glukose-Toleranztest
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Erstuntersuchung
  • Verlaufskontrolle
  • Pränatale Diagnostik
  • Entbindungsleistungen (abhängig vom Tarif, mindestens den GKV-Leistungen entsprechend)

Mögliche PKV-Leistungen nach der Entbindung (tarifabhängig)

  • Rückbildungsgymnastik
  • Babyschwimmen
  • Wochenbettbetreuung
  • Automatische Mitversicherung von Neugeborenen bis zu einem bestimmten Lebensmonat
  • Nachversicherungsgarantie für Neugeborene
  • Beitragsfreistellung während der Elternzeit

Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz beginnt im Regelfall sechs Wochen vor der Geburt und dauert bis zu acht Wochen nach der Entbindung an. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen haben für diesen Zeitraum Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag. Auch die private Krankenversicherung zahlt im Regelfall ein Mutterschaftsgeld. Und zwar in Form einer einmaligen Zahlung von 210 Euro. Privatversicherte Arbeitnehmerinnen müssen die Zahlung bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamt beantragen.

Krankentagegeld

Werdende Mütter, die sich dazu entschließen, während des Mutterschutzes nicht zu arbeiten, haben Anspruch auf Krankentagegeld. Denn der Verdienstausfall während dieses Zeitraums gilt in der PKV als Leistungsfall. Wichtig ist das vor allem für Selbstständige, da sie keine Lohnfortzahlung haben. Selbstständig tätige Frauen, die einen Kinderwunsch hegen, sollten also darauf achten, dass sie ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe mitversichert haben.

Obwohl die Leistungspflicht der Versicherer zur Zahlung des Krankentagegeldes während des Mutterschutzes gesetzlich festgelegt wurde (§ 192, Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz), erkennen noch nicht alle Gesellschaften diese Leistung an. In diesem Fall ist Betroffenen angeraten, den Versicherer schriftlich auf den entsprechenden Paragrafen aufmerksam zu machen.

Vorteile einer PKV während der Schwangerschaft

Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung ist während und nach der Schwangerschaft im Regelfall umfangreicher als der Versicherungsschutz der GKV.

Das Neugeborene kann innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat abgesichert werden. Vorausgesetzt, der Versicherungsschutz ist nicht höher als der des privatversicherten Elternteils.

Arbeitnehmerinnen erhalten eine Lohnfortzahlung, wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt. Zudem erhalten sie während des Mutterschutzes einen Arbeitgeberzuschuss. Bei Selbstständigen entfällt diese Absicherung. Sie können jedoch ein Krankentagegeld beziehen.

Nachteile einer PKV während der Schwangerschaft

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten 13 Euro Mutterschaftsgeld am Tag und der Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, sodass sie ihren Nettolohn erreichen. Privatversicherte hingegen erhalten ein reduziertes Mutterschaftsgeld als Einmalzahlung.

Während der Elternzeit entfällt der Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV. Privatversicherte Arbeitnehmer müssen die Beiträge dann selbst bezahlen, wenn sie keinen Arbeitgeberzuschuss über ihren Partner beziehen können.

Wechsel in die private Krankenversicherung während der Schwangerschaft

Aufgrund der verbesserten Leistungen, kann ein Wechsel in die PKV für werdende Mütter sinnvoll erscheinen. In den meisten Fällen wir davon allerdings aus zwei Gründen abgeraten:

  • Wartezeiten: Die private Krankenversicherung sieht für einige Leistungen Wartezeiten vor. Daher kann es passieren, dass während der Schwangerschaft oder bei der Geburt nicht der volle Leistungsanspruch besteht.
  • Ablehnungsrisiko: Zwar stellt eine Schwangerschaft keine Krankheit dar, doch besteht dennoch ein hohes Risiko, dass die Gesellschaft den Antrag ablehnt. Denn mit einer Schwangerschaft ist ein höheres Kostenrisiko verbunden, sodass der Versicherer möglicherweise den Antrag zunächst zurückstellen wird.

Grundsätzlich können Schwangere in die PKV wechseln. Allerdings mit dem Risiko, lediglich im Basistarif abgesichert zu werden. Dabei handelt es sich um einen Tarif, dessen Leistungen dem Leistungsumfang der GKV entsprechen.

Ob es sinnvoll ist, bei einer bestehenden Schwangerschaft in die private Krankenversicherung zu wechseln, muss individuell entschieden werden. Denn auch die Annahmerichtlinien der Gesellschaften variieren stark. Daher sollte in jedem Fall individuell geprüft werden.

Den gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen mit einer privaten Zusatzversicherung

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben muss oder möchte, muss dennoch nicht auf die Vorzüge eines Privatpatienten verzichten. Denn die Versicherer bieten für GKV-Mitglieder die Möglichkeit, die gesetzlichen Leistungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufzustocken. Dadurch lassen sich Leistungslücken bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen schließen.

Wichtig: Auch die Zusatzversicherung sieht eine Wartezeit vor, die zwischen drei und acht Monaten andauern kann. Gesetzlich Versicherte sollten daher schon vor der Schwangerschaft eine entsprechende Absicherung abschließen. Zu beachten ist außerdem, dass auch in diesem Fall eine Gesundheitsprüfung vorgesehen ist.

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Anbieter für die private Krankenzusatzversicherung, deren Leistungen sich erheblich unterscheiden. Daher empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter und ihre Tarife zu vergleichen. So lässt sich ein Angebot finden, das den eigenen Bedarf zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis absichert.

So versichern Sie Ihr Neugeborenes

Privatversicherte können ihr Kind ohne Schwierigkeiten in der PKV absichern. Dann müssen sie allerdings zeitnah nach der Entbindung reagieren. Bestenfalls kümmern sie sich noch vor der Geburt des Kindes um dessen Versicherungsschutz.

Die private Krankenversicherung sieht für Neugeborene eine Besonderheit vor. Sie können innerhalb von zwei Monaten nach der Entbindung ohne Gesundheitsprüfung abgesichert werden. Neben der Frist gilt als weitere Voraussetzung, dass der privat versicherte Elternteil seit mindestens acht Monaten bei der Gesellschaft versichert ist. Zudem darf der Versicherungsschutz des Kindes nicht umfangreicher sein als der des Elternteils.

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