Standardtarif und Basistarif der PKV:Vergleich 2026

Standard- und Basistarif sind gesetzliche Auffangtarife – der Unterschied liegt vor allem im Zugang.

Beide mit gedeckeltem BeitragStandard nur AltverträgeBasis für alle
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Standardtarif und Basistarif im Vergleich Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Beide bieten GKV-nahe Leistungen und gedeckelte Beiträge.
  • Der Standardtarif gilt nur für Altverträge.
  • Der Basistarif steht allen Privatversicherten offen.
  • Beide dienen als soziales Auffangnetz.

Was beide Tarife gemeinsam haben

Standard- und Basistarif verfolgen dasselbe Ziel: einen bezahlbaren Mindestschutz innerhalb der PKV. Beide bieten Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und begrenzen den Beitrag auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag. Niemand soll wegen unbezahlbarer Beiträge seinen Schutz verlieren.

Der entscheidende Unterschied: der Zugang

Der wichtigste Unterschied ist, wer den Tarif nutzen darf. Der Standardtarif steht nur Versicherten mit einem Altvertrag aus der Zeit vor 2009 offen. Der Basistarif wurde als Nachfolger eingeführt und gilt für alle Privatversicherten – unabhängig vom Abschlussdatum, mit Aufnahmegarantie.

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Standardtarif oder Basistarif?

Beide deckeln den Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag, unterscheiden sich aber im Zugang: Der Standardtarif ist nur für Altverträge vor 2009 da, der Basistarif steht allen Privatversicherten offen und nimmt sogar Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung auf. Der Standardtarif ist für Berechtigte oft günstiger, der Basistarif dafür universell verfügbar.

Basis- oder Standardtarif: Welcher Tarif für Sie infrage kommt

Welcher Tarif relevant ist, hängt allein vom Abschlusszeitpunkt Ihres Vertrags ab: Altvertrag vor 2009 → Standardtarif, neuerer Vertrag → Basistarif. Beide sind als Notlösung gedacht. Bevor Sie wechseln, prüfen Sie, ob ein regulärer Tarifwechsel mehr Leistung zum ähnlichen Preis bietet.

Der Standardtarif der PKV: nur für Altverträge vor 2009

Der Standardtarif der PKV ist der älteste Sozialtarif der private Krankenversicherung. Im Standardtarif versichert sind nur Versicherte mit einem Vertrag aus der Zeit vor dem Januar 2009, die zusätzlich ein Mindestalter von 55 Jahren, eine lange Versicherungsdauer oder ein begrenztes Einkommen nachweisen. Die Leistungen liegen auf GKV-Niveau; übernommen werden ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel sowie Zahnersatz im gesetzlichen Rahmen. Jeder Versicherer muss den Standardtarif anbieten, und es gelten Unisex-Beiträge. Manche Varianten sehen einen Selbstbehalt vor.

Der Basistarif in der PKV: Aufnahmegarantie für alle

Der Basistarif in der PKV löste den Standardtarif 2009 ab und steht seither allen Privatversicherten offen. Es gilt ein Kontrahierungszwang: Jeder Versicherer muss jeden Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag aufnehmen. Wer im Basistarif versichert ist, erhält Leistungen auf GKV-Niveau zum gedeckelten Beitrag. Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag halbiert. Auch hier ist je nach Variante eine Selbstbeteiligung wählbar, die den monatlichen Beitrag senkt.

Basistarif und Notlagentarif: bei Beitragsschulden

Neben Standard- und Basistarif gibt es den Notlagentarif. Diesen Zusammenhang aus Basistarif und Notlagentarif sollten Versicherte kennen: Wer mit Beiträgen in Rückstand gerät, wird vorübergehend in den Notlagentarif umgestuft. Dort sind nur Akut- und Schmerzbehandlung sowie Schwangerschaft versichert, dafür ist der monatliche Beitrag sehr niedrig. Sind die Schulden beglichen, kehren Versicherte in ihren vorherigen Tarif – Standard- oder Basistarif – zurück. So bilden die drei Tarife gemeinsam das soziale Auffangnetz der PKV im Jahr 2026.

Beitrag, Selbstbehalt und Hilfebedürftigkeit im Vergleich

Alle drei Tarife deckeln den Beitrag, doch die Höhe unterscheidet sich. Standard- und Basistarif begrenzen ihn auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag; bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts wird er halbiert. Ein gewählter Selbstbehalt oder eine Selbstbeteiligung senkt den monatlichen Beitrag weiter. Im Notlagentarif ist der Beitrag am niedrigsten, dafür sind die Leistungen stark eingeschränkt. So bleibt jeder Privatversicherte – ob jung oder als Rentner – bezahlbar versichert.

Für Rentner und beim günstigen Wechsel

Gerade für Rentner mit einem Altvertrag ist der Standardtarif oft günstiger als ein regulärer PKV-Tarif. Jüngere Versicherte ohne Altvertrag nutzen stattdessen den Basistarif. Bevor Sie wechseln, sollten Sie prüfen, ob ein interner Tarifwechsel mehr Leistung zum ähnlichen Preis bietet und ob Sie weiterhin privat versichert bleiben möchten. Eine unabhängige Beratung hilft, den passenden Sozialtarif der private Krankenversicherung zu finden.

Zugangsvoraussetzungen: Wer in Standard- oder Basistarif wechseln darf

Die drei Sozialtarife der PKV haben unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. In den Standardtarif wechseln dürfen nur langjährig Versicherte mit einem Altvertrag, die mindestens 55 Jahre alt sind oder eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Versicherte im Standardtarif sind also ein begrenzter Kreis. In den Basistarif wechseln kann dagegen jeder Privatversicherte – der Wechsel in den Basistarif steht allen offen. So unterscheiden sich Basis- und Standardtarif vor allem im Zugang, während beide denselben sozialen Zweck erfüllen.

Leistungen und Abrechnung: GKV-Niveau in allen Sozialtarifen

Der Leistungsumfang von Standard- und Basistarif entspricht weitgehend denen der gesetzlichen Krankenversicherung: ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Die Abrechnung der Ärzte erfolgt über eine reduzierte Gebührenordnung für Ärzte. Ein Krankentagegeld ist nicht enthalten. Im Notlagentarif versichert sind dagegen nur die Behandlung von akuten Erkrankungen – also akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen – sowie Schwangerschaft. Damit ist jeder dieser Tarif in der privaten Krankenversicherung ein Mindestschutz, kein Komforttarif.

PKV-Verband und gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage der Sozialtarife bildet das Versicherungsvertragsgesetz; die Beitragshalbierung knüpft an die Hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII an. Der PKV-Verband, der Verband der Privaten Krankenversicherung, koordiniert die Tarife; jeder Versicherer ist zur Aufnahme verpflichtet. So stellt die Branche sicher, dass niemand seinen Schutz verliert – unabhängig davon, bei welchem Versicherer er versichert ist und welchen Versicherer er wählt.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Standard- und Basistarif?
Vor allem der Zugang: Der Standardtarif gilt für Altverträge vor 2009, der Basistarif für alle Privatversicherten.
Welche Leistungen bieten beide?
Leistungen weitgehend auf GKV-Niveau mit gedeckeltem Beitrag.
Welcher Tarif gilt für meinen Vertrag?
Ein Altvertrag vor 2009 berechtigt zum Standardtarif, neuere Verträge zum Basistarif.
Sind beide gute Dauerlösungen?
Als Auffangnetz ja; für mehr Komfort ist oft ein regulärer Tarif sinnvoller.
Gibt es eine Aufnahmegarantie?
Im Basistarif ja, für jeden Privatversicherten.
Was ist besser – Standard- oder Basistarif?
Für Berechtigte mit Altvertrag ist der Standardtarif oft günstiger. Der Basistarif steht dagegen allen offen und nimmt ohne Gesundheitsprüfung auf.

Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.