Standardtarif vs. Basistarif
Unterschied zwischen diesen PKV-Tarifen

Unterschiede zwischen Basistarif und Standardtarif im Leistungsumfang

Beide PKV-Tarif sind Sozialtarife

Detaillierter Vergleich der beiden Tarife auf dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Krankenversicherung bietet drei Sozialtarife. Darunter den Basistarif und den Standardtarif.
  • Der Standardtarif steht nur langjährig Versicherten offen, die bereits vor 2009 privat krankenversichert waren.
  • Der Unterschied zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif zeigt sich vor allem im Hinblick auf die Leistungen.

Basistarif vs. Standardtarif: Der Vergleich

Die private Krankenversicherung bietet ihren Kunden drei Sozialtarife: Den Standardtarif, den Basistarif und den Notlagentarif. Letzteres kommt erst zum Tragen, wenn die Versicherten mit ihren Beiträgen rückständig sind. Wer jedoch im Voraus Zahlungsschwierigkeiten vermeiden möchte, kann zwischen dem Standard- und dem Basistarif wählen. Beide Tarife bieten nur begrenzte Leistungen, doch können sie die Versicherten finanziell spürbar entlasten. Denn die Beiträge sind auf einen Höchstbeitrag gedeckelt.

Sowohl der Basistarif als auch der Standardtarif lehnen sich in Bezug auf die Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung an. Und doch bestehen deutliche Unterschiede zwischen beiden Tarifen.

Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif

Auf den ersten Blick gibt es kaum einen Unterschied zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif. Denn beide Tarife orientieren sich an dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch während der Standardtarif lediglich die Leistungen der GKV vorsieht und teilweise darunter liegt, ist das Leistungsniveau des Basistarifs etwas besser. So sieht zwar auch dieser grundsätzlich den Versicherungsumfang der Krankenkassen vor. Doch gibt es einige verbesserte Leistungen, wie ein Kurtagegeld und ein Krankentagegeld. Außerdem lässt sich der Basistarif mit Krankenzusatzversicherungen kombinieren. Beim Standardtarif ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen. Somit zeigt sich der erste Unterschied zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif anhand des Leistungsumfangs.

Leistungsumfang des Basistarifs Leistungsumfang des Standardtarifs
  • Versicherungsumfang ist in Art und Höhe weitestgehend mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar
  • Freie Arztwahl nur bei Ärzten mit Kassenzulassung
  • Zuzahlungen in selber Höhe wie gesetzlich Versicherte (10 Prozent für Arznei, Heil- und Hilfsmittel - mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro)
  • Erstattung eines Höchstsatzes des 1,2-fachen für Ärzte beziehungsweise 2,0-fachen bei zahnärztlicher Behandlung
  • Versicherungsschutz orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Freie Arztwahl bei Privat- und Kassenärzten
  • Zuzahlung von 20 Prozent für Arznei, Heil- und Hilfsmittel (maximal 306 Euro im Jahr)
  • Keine Behandlung durch Heilpraktiker und Psychotherapie nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
  • Erstattung eines Höchstsatzes des 1,8-fachen für Ärzte beziehungsweise 2,0-fachen bei zahnärztlicher Behandlung
  • Kostenübernahme für Zahnersatz maximal 65 Prozent

Weitere Unterschiede zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif der PKV: Der Beitrag

Weiterhin unterscheiden sich die beiden Tarife in Bezug auf den Beitrag. Zwar gilt für beide der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, doch gibt es Abweichungen. So ist der Beitrag für den Basistarif auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags gedeckelt. 2023 liegt dieser bei 807 Euro im Monat. Mit maximal 728,18 Euro monatlich ist der Standardtarif günstiger.

Bei diesen Summen handelt es sich um Höchstbeiträge. Die Prämie wird allerdings anhand verschiedener Faktoren bemessen. Darunter das Alter und die Risikokalkulation der Gesellschaft. Daher kann der Beitrag auch deutlich geringer ausfallen. Außerdem werden die Kosten für den Basis- und den Standardtarif zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Rentner können zudem einen Zuschuss von der Rentenkasse erhalten.

Besonderheiten im Basistarif: Ausnahmeregelung bei Hilfsbedürftigkeit

Für Personen, die im Sinne des Gesetzes als hilfsbedürftig gelten, wird ein reduzierter Beitrag erhoben. Dieser ist auf die Hälfte des Höchstbeitrags begrenzt und bemisst 2023 403,50 Euro monatlich.

Besonderheiten im Standardtarif: Ermäßigung für Ehepaare

Ehepaare, deren gemeinsames Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze (62.100 Euro im Jahr, Stand 2023) nicht übersteigt, zahlen weniger. Denn für sie ist der Beitrag auf das 1,5-fache begrenzt. Dementsprechend zahlen Ehepaare maximal 150 Prozent des Höchstbeitrages für den Standardtarif.

Aufnahmekriterien: Wer kann sich versichern?

Der Standardtarif wurde bereits 1994 eingeführt. Den Basistarif hingegen gibt es erst seit 2009. Auf Dauer betrachtet, soll dieser den Standardtarif ersetzen. Doch können ältere Versicherte nach wie vor in den Standardtarif wechseln. Allerdings bleibt er nur ihnen vorbehalten. Wer noch nicht so lange privat krankenversichert ist, kann nur in den Basistarif wechseln.

Diese Personen können sich im Standardtarif versichern

Der Standardtarif steht Personen offen, die ihre PKV vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben und seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind. Zudem muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Die Versicherungsnehmer sind mindestens 65 Jahre alt oder
  • sie sind mindestens 55 Jahre alt und ihr Einkommen liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze (59.850 Euro, Stand 2023) oder
  • sie beziehen eine gesetzliche Rente und haben ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze.

Diese Personen können sich im Basistarif versichern

Alle Versicherte, die ihre PKV nach 2009 abgeschlossen haben, können den Basistarif beanspruchen. Wer bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert war, muss mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:

  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt oder
  • sie sind hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts (Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung) oder
  • beziehen eine gesetzliche Rente wie die Altersrente oder die Erwerbsminderungsrente.

Der Notlagentarif ist eine Lösung in Ausnahmefällen. Daher verzeichnete der Tarif 2018 auch „nur“ 102.200 Versicherte. Zum Vergleich: Ende 2018 waren rund 8,7 Millionen Menschen privat krankenversichert.

Zusammenfassung: Basistarif vs Standardtarif

Basistarif Standardtarif
Leistungen
  • Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und verbesserte Leistungen wie Kurtagegeld
  • Ergänzung durch Krankenzusatzversicherung möglich
  • Ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung, doch mit deutlichen Einschränkungen
  • Ergänzung durch Krankenzusatzversicherung nicht möglich
Beitrag
  • Maximal 808 Euro im Monat (Stand 2023)
  • Hilfsbedürftige zahlen die Hälfte des Beitrags
  • Maximal 728,18 Euro im Monat (Stand 2023)
  • Ehepaare mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze zahlen lediglich das 1,5-fache
Wer kann sich versichern?
  • Alle Personen, die nach 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben
  • Vor 2009, wer mindestens 55 Jahre alt ist oder eine gesetzliche Rente bezieht oder als Hilfebedürftig gilt
  • Wer vor 2009 privat krankenversichert war und mindestens 65 Jahre alt ist oder das 55. Lebensjahr erreicht hat und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient oder eine gesetzliche Rente bezieht und ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze hat

Fazit

Ob nun der Standardtarif oder der Basistarif der privaten Krankenversicherung gewählt werden sollte, lässt sich nicht leicht beantworten. Denn beide Tarife haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile. So ist der Leistungsumfang im Basistarif zwar meist besser, doch ist der Standardtarif der PKV in vielen Fällen günstiger. Denn nicht zuletzt muss auch die Kostenfrage berücksichtigt werden. Schließlich wechseln viele Versicherte aus finanziellen Gründen in diese Tarife.

Grundsätzlich sollten Verbraucher zunächst andere Tarife der Krankenvollversicherung in Betracht ziehen. Sie können bei ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft immer einen internen Tarifwechsel durchführen. Und zwar ohne Gesundheitsfragen, wenn der neue Tarif gleichwertige oder geringere Leistungen vorsieht. Denn in den meisten Fällen sind die klassischen Volltarife deutlich umfangreicher in Bezug auf den Versicherungsschutz.

Wenn der interne Tarifwechsel keine Option darstellt

Nur wenn der interne Tarifwechsel nicht die gewünschte finanzielle Entlastung bringt, sollte über den PKV Basistarif oder Standardtarif nachgedacht werden. Grundsätzlich bieten beide Tarife eine Entlastung. Der Standardtarif vor allem für Ehepaare. Wer nach Sozialversicherungsrecht als hilfebedürftig gilt, profitiert eher vom Basistarif. Daher müssen langjährige Versicherte die Entscheidung, ob Basistarif oder Standardtarif, immer individuell und von ihrer persönlichen Situation abhängig treffen. Wer die PKV hingegen erst nach 2009 abgeschlossen hat, kann nicht zwischen den Tarifen wählen. In diesem Fall ist nur eine Absicherung im Basistarif möglich.

In jedem Fall geht der Wechsel in den Basis- oder Standardtarif mit einem Leistungsverzicht einher. Daher sollte immer zuerst ein interner Tarifwechsel in einen klassischen Volltarif mit möglicherweise leicht verringerten Leistungen geprüft werden. Sollte dies keine ausreichend finanzielle Entlastung bieten, können langjährig Versicherte zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif wählen. Für alle anderen kommt nur der Basistarif infrage. Doch beide Tarife bieten eine ausreichend medizinische Versorgung, denn sie müssen die Mindestansprüche erfüllen.

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