Standardtarif der privaten Kranken­versicherung (PKV):Vergleich 2026

Der Standardtarif sichert langjährig Versicherten mit Altvertrag einen bezahlbaren Schutz auf GKV-Niveau.

Nur für AltverträgeGKV-nahe LeistungenBeitrag gedeckelt
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PKV-Standardtarif Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Standardtarif gilt nur für Verträge vor 2009.
  • Die Leistungen liegen auf GKV-Niveau.
  • Der Beitrag ist gedeckelt.
  • Für neuere Verträge gibt es den Basistarif.

Wer den Standardtarif nutzen kann

Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die ihren PKV-Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa ein Mindestalter und eine lange Versicherungsdauer oder ein begrenztes Einkommen. Er ist ein historisches Auffangnetz, das mit dem Basistarif für Neuverträge abgelöst wurde.

Leistungen im Standardtarif und der Beitrag im Standardtarif

Die Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Regelversorgung. Der Beitrag ist auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag begrenzt, bei Ehepaaren gelten besondere Obergrenzen. Damit bleibt der Schutz auch im Alter bezahlbar.

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Standardtarif nur für Altverträge

Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben und bestimmte Voraussetzungen (etwa 65 Jahre oder lange Versicherungsdauer) erfüllen. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Für alle neueren Verträge übernimmt der Basistarif diese Auffangfunktion.

Standardtarif oder Basistarif?

Der Unterschied ist vor allem der Zugang: Der Standardtarif gilt für Altverträge, der Basistarif für alle Privatversicherten unabhängig vom Abschlussdatum. Beide bieten gedeckelte Beiträge und GKV-nahe Leistungen. Welcher infrage kommt, hängt vom Abschlusszeitpunkt Ihres Vertrags ab.

Der Standardtarif der PKV: Abgrenzung zu Basis- und Notlagentarif

Der Standardtarif der PKV ist der älteste Sozialtarif der privaten Krankenversicherung. Wer sich im Standardtarif versichern möchte, muss seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben. Heute gibt es drei Sozialtarife: den Standardtarif für Altverträge, den Basistarif für alle und den Notlagentarif für säumige Beitragszahler. Standard- oder Basistarif – die Wahl hängt vom Abschlussdatum ab. Im Standardtarif versichert sind die Leistungen im Standardtarif auf dem Niveau der gesetzliche Krankenversicherung; übernommen werden ärztliche Behandlung, Krankenhaus und Arzneimittel. Jeder Versicherer muss den Standardtarif anbieten.

Warum steigen die Beiträge im Standardtarif?

Warum steigen die Beiträge im Standardtarif? Wie in jeder PKV steigen die Beiträge im Standardtarif mit den Gesundheitskosten und dem Alter der Versicherten. Zwar ist der Beitrag im Standardtarif auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, doch innerhalb dieser Grenze sind Erhöhungen möglich. Über Alterungsrückstellungen entsteht ein gewisser Puffer. Die Beiträge des Standardtarifs bleiben so im Alter bezahlbar, auch wenn man dauerhaft privat versichert bleibt – ein verlässlicher Versicherungsschutz für 2026 und darüber hinaus.

Wer in den Standardtarif wechseln darf: Voraussetzungen

Den Standardtarif können Versicherte mit einem Altvertrag nutzen, die mindestens 55 Jahre alt sind oder eine Rente aus der Rentenversicherung beziehen und deren Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (rund 69.750 Euro) liegt. Wer aus dem bisherigen Tarif wechselt, nimmt seine Alterungsrückstellungen mit, sodass nicht der vollen Beitrag fällig wird. Für Versicherte im Standardtarif gelten Unisex-Tarife – Männer und Frauen zahlen denselben Beitrag.

Leistungen im Detail: Behandlung, Arznei- und Heilmittel

Die Leistungen richten sich nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif. Ärzte rechnen über die Kassenärztlichen Vereinigung nach einer reduzierten Gebührenordnung für Ärzte ab. Erstattet werden ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie zahntechnische Leistungen auf GKV-Niveau. Der Verband der Privaten Krankenversicherung veröffentlicht den Höchstbeitrag, der im Jahr 2026 bei rund 900 Euro liegt; für Ehepaare gilt eine Grenze von etwa 1.306 Euro.

Häufige Fragen

Was ist der Standardtarif?
Ein Auffangtarif mit GKV-nahen Leistungen und gedeckeltem Beitrag für Altverträge vor 2009.
Wer kann den Standardtarif nutzen?
Langjährig Versicherte mit einem Vertrag aus der Zeit vor 2009, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Maximal so hoch wie der durchschnittliche GKV-Höchstbeitrag, mit Sonderregeln für Ehepaare.
Was ist der Unterschied zum Basistarif?
Der Standardtarif gilt für Altverträge, der Basistarif für alle Privatversicherten.
Welche Leistungen bietet er?
Leistungen weitgehend auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer kann in den Standardtarif wechseln?
Nur Versicherte mit einem Vertrag von vor 2009, die weitere Voraussetzungen erfüllen. Für jüngere Verträge gilt stattdessen der Basistarif.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.