Standardtarif der privaten Krankenversicherung
Kosten und Leistungen im PKV Standardtarif

PKV Standardtarif nur für eingeschränkte Personengruppe

Ähnlicher Leistungsumfang wie bei der GKV

Standardtarif der privaten Krankenversicherung = Notlösung

Das Wichtigste in Kürze

Die private Krankenversicherung und der Standardtarif

Die private Krankenversicherung betrachtet den Standardtarif als Rettungsanker für Versicherte, die sich die Beiträge nicht mehr leisten können. Denn dieser Tarif bietet im Vergleich zu umfangreichen Tarifen einen deutlich reduzierten Versicherungsschutz. Doch ist auch der Beitrag im Regelfall geringer. Und sogar auf einen Höchstbeitrag gedeckelt.

Der Standardtarif der PKV steht für langjährige Versicherte offen. Alle anderen können sich im Basistarif versichern.

Das sind die Leistungen des Standardtarifs der PKV

Die Leistungen des PKV Standardtarifs sind an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Damit sind die Versicherten den Mitgliedern der Krankenkassen gleichgestellt. Mit einer Ausnahme: Privatversicherte können nach wie vor Privatärzte und -kliniken aufsuchen. Allerdings wird nur der 1,8-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte sowie der 2,0-fache Satz für Zahnärzte erstattet. Zudem haben die Versicherten bei stationären Aufenthalten den Status eines Kassenpatienten. Ein Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung sind nicht vorgesehen.

In einigen Bereichen sieht der Standardtarif der PKV sogar geringere Leistungen als der Gesetzgeber vor. So kann ein Selbstbehalt vereinbart sein. Auch zahlt der Tarif nicht bei Heilpraktikerbehandlungen, Kuren, Rehamaßnahmen, Haushaltshilfe und Soziotherapie. Psychotherapeutische Behandlungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung übernommen.

Die Gesellschaften können die Leistungen des Standardtarifs grundsätzlich selbst festlegen. Daher kann es zu Abweichungen beim Versicherungsschutz kommen.

Der Standardtarif der PKV sieht einen entscheidenden Nachteil vor: Er lässt sich nicht mit einer privaten Zusatzversicherung kombinieren. Somit können die Versicherten keine zusätzlichen Leistungen vereinbaren. Eine Ausnahme besteht nur für die Auslandskrankenversicherung und das Krankentagegeld.

Selbstbehalte

Versicherte im Standardtarif der privaten Krankenversicherung müssen eine Selbstbeteiligung leisten. Diese gilt für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent der Kosten, maximal 306 Euro im Jahr.

Zusätzlich müssen die Versicherungsnehmer für Mehrkosten aufkommen. Beispielsweise wenn ein Arzt anstelle des 1,8-fachen mit einem höheren Satz abrechnet.

Beiträge: Wie hoch ist der Standardtarif in der PKV?

Wie hoch der Standardtarif in der PKV ausfällt, ist mitunter vom Alter und der Vorversicherungszeit abhängig. Doch ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Dieser bemisst sich anhand der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenabsicherung aus dem Vorjahr. 2023 liegt der Höchstbeitrag für den Standardtarif bei 728,18 Euro im Monat.

In der Praxis ist der Standardtarif meist günstiger. So zahlen knapp ein Prozent der Versicherten tatsächlich den Höchstbeitrag. Hinzukommt, dass der Beitrag bei Ehepaaren ebenfalls gedeckelt ist. Sie bezahlen maximal das 1,5-fache des Höchstsatzes. Doch nur, wenn ihr Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (59.850 Euro im Jahr, Stand 2023).

Wer kann sich im Standardtarif versichern?

Die private Krankenversicherung sieht den Standardtarif für langjährige Versicherte vor. Somit können nur Versicherungsnehmer eintreten, welche vor dem 1. Januar 2009 der PKV angehörten und bereits 10 Jahre privat krankenversichert sind. Zusätzlich muss einer der folgenden Punkte zutreffen:

  • Die Versicherten sind mindestens 55 Jahre alt und ihr Einkommen liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze (59.850 Euro, Stand 2023),
  • sie sind mindestens 65 Jahre alt,
  • oder sie beziehen eine gesetzliche Rente (auch Erwerbsminderungsrente) und ihr Einkommen liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze.

Wer vor 2009 eine PKV abgeschlossen hat, ist in einem Bisex-Tarif versichert. Diese Tarife sind nach Geschlechtern getrennt. Heute gibt es jedoch nur noch geschlechtsneutrale Unisex-Tarife. Der Standardtarif sieht weiterhin Bisex-Tarife vor. Wer also zwischenzeitlich in einen Unisex-Tarif gewechselt ist, kann meist nicht mehr in den Standardtarif eintreten. Dann bleibt nur der Basistarif.

Das sind die Vorteile des Standardtarifs

Der Standardtarif der PKV ist auf einen Höchstbeitrag gedeckelt. Zudem erreichen nur wenige Versicherte den maximalen Beitrag.

Eheleute mit einem gemeinsamen Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze zahlen maximal 150 Prozent des Beitrags.

Versicherte im Standardtarif können sich weiterhin von Privatärzten behandeln lassen. Doch verlangen diese häufig höhere Sätze, was zu Mehrkosten führt.

Vorerkrankungen spielen beim Standardtarif keine Rolle. Somit gibt es weder Ausschlüsse noch Ablehnungen.

Dieser Tarif ist für Personen geeignet, die aufgrund ihres Alters nicht mehr in die GKV zurückkehren können. Denn er stellt eine preiswerte Alternative dar.

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Das sind die Nachteile des Standardtarifs

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Nur Personen, die vor 2009 bereits 10 Jahre privat krankenversichert waren können den Standardtarif der PKV beanspruchen.

Die Leistungen entsprechen maximal dem Leistungsumfang der GKV. Sie können daher nicht mit einem umfangreichen Volltarif mithalten.

Kürzt der Gesetzgeber den Leistungsumfang der GKV, können die privaten Gesellschaften den Versicherungsschutz des Standardtarifs anpassen.

Die Leistungen des Standardtarifs sind von der PKV vordefiniert. Sie lassen sich nicht verändern oder durch Zusatzversicherungen aufstocken.

Für wen ist dieser Tarif sinnvoll?

Der Wechsel in den Standardtarif ist interessant für Privatversicherte, die den Beitrag zur PKV nicht mehr tragen können.

In vielen Fällen ist der PKV Standardtarif für Rentner sinnvoll. Denn sie können häufig nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Übersteigt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ihre finanziellen Mittel, kann der Standardtarif der PKV infrage kommen. Doch auch Rentner sollten prüfen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis angemessen ist. Denn die Leistungen des Tarifs sind stark begrenzt. Meist ist auch für langjährige Versicherte der Basistarif die bessere Option. Denn dieser lässt sich durch Zusatzversicherungen ergänzen.

Der PKV Standardtarif kann nicht nur für Rentner von Vorteil sein. Sondern auch für Ehepaare. Liegt ihr gemeinsames Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen sie maximal 150 Prozent des Beitrags. Damit bietet dieser Tarif eine preiswerte Absicherung für beide.

Alternativen zum Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung bietet einige Vorteile. Doch gehen mit dieser Absicherung auch Nachteile einher. Die begrenzten Leistungen sind dabei elementar. Aus diesem Grund sollten Privatversicherte zuerst Alternativen prüfen. Nur wenn keine andere Option infrage kommt, sollte der Standardtarif in Betracht gezogen werden.

Wechsel in einen günstigeren Tarif

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede Person einen internen Tarifwechsel durchführen darf. Dabei wechselt sie innerhalb ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif. Und das sogar zu erleichterten Bedingungen. Wenn der neue Tarif gleichwertige oder geringere Leistungen vorsieht, sind keine Gesundheitsfragen vorgesehen. Somit können sogar ältere Personen und Versicherte mit Vorerkrankungen intern den Tarif wechseln.

Basistarif

Der Basistarif ähnelt dem Standardtarif der PKV. Doch ist dieser Tarif auch für Personen geöffnet, die sich nach 2009 privat versichert haben. Außerdem ermöglicht er es, den Versicherungsschutz mit Zusatzversicherungen zu ergänzen. Daher kann der Basistarif in einigen Fällen eine sinnvolle Alternative zum Standardtarif darstellen.

Leistungen reduzieren

Durch das Reduzieren der Leistungen lässt sich der Beitrag senken. Doch sollten nur Bausteine ausgeschlossen oder verringert werden, die nicht zwingend notwendig sind. Beispielsweise die Wahlleistungen bei stationären Aufenthalten. Wer zukünftig im Krankenhaus auf das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung verzichtet, kann die Prämie spürbar senken.

Selbstbehalt einschließen

Die meisten Gesellschaften bieten Selbstbehalte von 300, 600, 900 und 1.200 Euro an. Und durch den Einschluss des Selbstbehalts reduziert sich die Prämie. Doch ist zu bedenken, dass der Eigenanteil erheblich steigt. Wer 500 Euro im Jahr weniger Beitrag zahlt, aber 900 Euro selbst bezahlen muss, hat nicht gespart. Daher lohnen sich Selbstbehalte nur für Personen, die nie oder selten krank sind. Und doch können auch sie erkranken.

Deshalb ist beim Einschluss einer PKV Selbstbeteiligung immer der Kosten-Nutzen-Faktor zu berücksichtigen.

Der Wechsel in den Standardtarif kann finanziell interessant sein. Doch sollte es sich nur um eine Notlösung handeln. In erster Linie empfiehlt sich für Verbraucher immer, zuerst einen internen Tarifwechsel in Betracht zu ziehen.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen