Das Wichtigste in Kürze
- Bei Arbeitslosigkeit mit ALG I werden die meisten Versicherten wieder gesetzlich pflichtversichert.
- Wer lange privat versichert oder über 55 ist, kann in der PKV bleiben – die Agentur zahlt einen Zuschuss.
- Eine Anwartschaftsversicherung hält den PKV-Schutz während einer Pause günstig offen.
- Bei Bürgergeld gelten gesonderte Regeln zum Zuschuss für die Krankenversicherung.
Krankenversicherung bei ALG I
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird grundsätzlich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Privat Versicherte, die mindestens fünf Jahre in der PKV waren oder über 55 Jahre alt sind, können sich jedoch von der Pflicht befreien lassen und in der PKV bleiben. Die Agentur für Arbeit zahlt dann einen Zuschuss.

Zuschuss bei ALG I und Bürgergeld
| Situation | Regelung |
|---|---|
| ALG I, gesetzlich versichert | pflichtversichert, Beitrag trägt die Agentur |
| ALG I, in der PKV geblieben | Zuschuss bis zur Höhe des GKV-Beitrags |
| Bürgergeld, privat versichert | Zuschuss meist bis zur Höhe des Basistarifs |
Basistarif als Auffangnetz
Wird der PKV-Beitrag in finanzieller Not zu hoch, haben Sie Anspruch auf den Wechsel in den Basistarif. Dessen Beitrag ist gesetzlich gedeckelt und darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen.
Schutz mit der Anwartschaftsversicherung sichern
Wer vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, kann den PKV-Vertrag über eine Anwartschaftsversicherung günstig offenhalten. Sie sichert Alterungsrückstellungen und Gesundheitszustand, sodass Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung zurückkehren.
Fristen und Zuschuss klären
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist bindend. Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten und klären Sie den genauen Zuschuss mit der Agentur für Arbeit.
PKV-Tarife vergleichen
Lassen Sie Leistungen und Beiträge persönlich vergleichen.
ALG I: Versicherungspflicht und Befreiung
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I werden Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Wer jedoch in den letzten fünf Jahren nicht in der GKV pflichtversichert war (also durchgehend privat) oder das 55. Lebensjahr überschritten hat, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten beim Versicherer bzw. der Krankenkasse – die Entscheidung ist bindend.
Bürgergeld macht nicht pflichtversichert
Anders als bei ALG I bleiben Sie beim Bezug von Bürgergeld privat versichert. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss von höchstens der Hälfte des Basistarif-Beitrags – 2026 sind das bis zu 508,59 Euro im Monat.
Basistarif und Zuschuss in Zahlen
Wird der Beitrag in finanzieller Not zu hoch, haben Sie bereits Anspruch auf den Wechsel in den Basistarif. Dessen Leistungen sind mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und sein Beitrag ist gedeckelt: Er darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen, und für Hilfebedürftige halbiert er sich. So bleibt der Schutz auch in der Arbeitslosigkeit bezahlbar, ohne dass Sie erst den Versicherer wechseln müssen.
Anwartschaft sichert die Rückkehr
Wechseln Sie vorübergehend in die GKV, hält eine Anwartschaftsversicherung Ihren PKV-Vertrag günstig offen und sichert Alterungsrückstellungen und Gesundheitszustand für die spätere Rückkehr.
Häufige Fragen
Was passiert mit der PKV bei Arbeitslosigkeit?
Zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss?
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Was ist der Basistarif?
Kann ich in der PKV bleiben?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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