Zuschuss zur PKV für Rentner
Kosten und Leistungen im Vergleich

Zuschuss für die PKV von der Rentenkasse

Beitragszuschuss für Rentner bei der PKV unter der Lupe

Beitragskosten durch Versicherungswechsel reduzieren

Das Wichtigste in Kürze

Rentner in der privaten Krankenversicherung

Im Alter steigen bei vielen Menschen die Kosten für die private Krankenversicherung an. Dies liegt allerdings nicht an ihrem zunehmenden Alter. Sondern daran, dass die Kosten des Gesundheitssystems stetig steigen. Denn die Versicherten werden älter und der technologische Fortschritt lässt neue, aber auch teure Behandlungsmethoden aufkommen. Hinzu kommt, dass auch die Krankenversicherer von den niedrigen Zinsen betroffen sind und die Beiträge ihrer Versicherten kaum mehr rentabel anlegen können.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung passt die PKV die Beiträge nicht an das Einkommen der Versicherungsnehmer an. Sinkt ihr Einkommen beim Rentenbeginn, bleibt die monatliche Prämie gleich. Zudem entfällt der Arbeitgeberanteil, sodass die Privatversicherten die Kosten für ihre Krankenversicherung selbst tragen müssen. Doch bietet die Rentenkasse eine finanzielle Entlastung. Denn diese sieht einen Beitragszuschuss für Rentner bei der PKV vor.

Einen Beitragszuschuss können Rentner nur für die private Krankenversicherung erhalten. Nicht für die Pflegeversicherung. Den Beitrag für die Pflegeabsicherung müssen sie somit in voller Höhe selbst aufbringen.

Beitragszuschuss für Rentner bei der PKV

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, kann einen Zuschuss für die private Krankenversicherung erhalten. Und zwar in Höhe des Anteils, den der Arbeitgeber zuvor übernommen hat. Das bedeutet, die Rentenkasse trägt den Arbeitgeberanteil eines gesetzlich Versicherten. 2023 entspricht dies 7,3 Prozent der Altersrente. Zusätzlich übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Dadurch kommen 2023 weitere 0,8 Prozent hinzu. Allerdings ist der Zuschuss für Rentner für die private Krankenversicherung auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags gedeckelt.

Ein Beispiel:

Monatliche Rente: 1.800 Euro PKV-Beitrag: 250 Euro (1/2 = 125 €) Beitragszuschuss: 145,80 Euro (7,3 % + 0,8 % von 1.800 €) Monatliche Rente: 1.800 Euro PKV-Beitrag: 350 Euro (1/2 = 175 €) Beitragszuschuss: 145,80 Euro (7,3 % + 0,8 % von 1.800 €)
Die Rentenkasse zahlt einen Zuschuss von 125 Euro monatlich, da sie maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrags übernimmt Die Rentenkasse zahlt den maximalen Zuschuss von 145,80 Euro. Der Rentner muss 204,20 Euro monatlich für seine PKV aufbringen.

Die Rentenkasse gewährt immer nur einen Zuschuss in Höhe des maximalen Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent zzgl. durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Kassen), höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Entsprechen 50 Prozent des Beitrags weniger als dem höchstmöglichen Zuschuss, erhalten die Rentner auch nur die Hälfte des Beitrags. Deckt der Zuschuss nicht 50 Prozent der Kosten, müssen die Rentner entsprechend mehr bezahlen.

Der Zuschuss für die private Krankenversicherung wird zusammen mit der Rente ausbezahlt. Er gilt allerdings nur für Rentner, die innerhalb der EU leben. Zudem muss die Krankenversicherung der deutschen Aufsicht oder einer Aufsicht eines EU-Mitgliedsstaates unterliegen. Geregelt wird der PKV-Zuschuss unter § 106 des Sozialgesetzbuches:

„Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Dies gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in einer in- oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind“

Den Beitragszuschuss für Rentner bei der PKV gibt es nicht automatisch. Diesen müssen die Rentenbezieher bei ihrem Versicherungsträger beantragen.

Als Rentner für die private Krankenversicherung einen Zuschuss beantragen

Um als Rentner für die private Krankenversicherung einen Zuschuss beantragen zu können, müssen sich Verbraucher an die Rentenkasse wenden. Diese stellt online ein Formular zur Verfügung (Formular Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI *LINK*). In dieses sind einige persönliche Informationen und Angaben zum bestehenden Versicherungsschutz einzutragen. Zusätzlich ist dem Antragsformular der Vordruck R0821 *LINK* beizulegen. Dabei handelt es sich um ein Formular, das der Krankenversicherungsträger ausfüllen muss. Bestenfalls sollten beide Dokumente dem Rentenantrag beigefügt sein. Sie lassen sich jedoch auch nachträglich einreichen.

Beziehen die Privatversicherten mehrere Renten, beispielsweise eine Alters- und Witwenrente, wird der Zuschuss aus der Summe aller Rentenbezüge errechnet. Möglicherweise erfolgt auch eine anteilige Auszahlung, sofern verschiedene Versicherungsträger bestehen. Renten aus dem Ausland finden allerdings keine Berücksichtigung.

Wie verändert sich der PKV-Beitrag im Alter?

Allgemein gilt die Annahme, die PKV wird im Alter teurer. Grundsätzlich ist das allerdings nicht korrekt. Denn die steigenden Kosten haben nichts mit dem fortschreitenden Alter eines Einzelnen zu tun, sondern dass die Versicherten im Gesamten älter werden als früher. Dadurch und aufgrund der zunehmenden Gesundheitskosten und des niedrigen Zinses steigen die Kosten für die Krankenversicherer. Sie führen daher immer wieder Beitragsanpassungen durch, um die Prämien den tatsächlichen Aufwendungen anzupassen. Und vergleicht man nun den Beitrag für eine PKV bei Vertragsabschluss in jungen Jahren und nach 30 Jahren Versicherungsdauer, sind die Kosten in den meisten Fällen deutlich gestiegen.

In der Theorie müsste die PKV im Alter günstiger sein. Denn Versicherungsnehmer zahlen einen Teil ihrer Beiträge für Altersrückstellungen. Diese werden ab dem 65. Lebensjahr genutzt, um die Beiträge zu stabilisieren. Die Rückstellungen sind im Regelfall bis zum 60. Lebensjahr zu bezahlen. Somit sinkt die Prämie mit 60 Jahren, da keine Altersrückstellungen mehr gebildet werden. Hinzukommt, dass mit Rentenbeginn das Krankentagegeld entfällt. Dadurch reduziert sich die Prämie um diesen Kostenpunkt erneut.

Sofern die Versicherten einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen haben, sinkt die Prämie weiter. Wann die Beitragsentlastung allerdings zum Tragen kommt, hängt vom vertraglich vereinbarten Termin ab.

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