Zuschuss zur PKV für Rentner 2026:Höhe (8,55 %) & Antrag

Der Zuschuss zur PKV für Rentner entlastet den Beitrag im Ruhestand – bis zur Hälfte des tatsächlichen Beitrags.

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Zuschuss zur PKV für Rentner Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat versicherte Rentner erhalten von der Deutschen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.
  • Er beträgt rund 8,55 Prozent der Bruttorente – höchstens jedoch die Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags.
  • Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag (Formular R0820 nach § 106 SGB VI), am besten zusammen mit dem Rentenantrag.
  • Gesetzlich pflichtversicherte Rentner (KVdR) brauchen keinen Antrag – sie erhalten die Hälfte des Beitrags automatisch.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt

Privat versicherte Rentner erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe des halben allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) zuzüglich des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags (rund 1,25 Prozent). Zusammen sind das aktuell etwa 8,55 Prozent Ihrer Bruttorente. Begrenzt ist der Betrag auf die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags für die Basisabsicherung. Damit ersetzt der Zuschuss im Ruhestand den früheren Arbeitgeberanteil.

Ein Rechenbeispiel

Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro im Monat ergibt der Zuschuss rund 128 Euro – vorausgesetzt, das ist nicht mehr als die Hälfte Ihres PKV-Beitrags. Liegt Ihr Beitrag niedriger, zahlt die Rentenversicherung höchstens die Hälfte davon.

So beantragen Sie den Zuschuss

Der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt. Sie beantragen ihn bei der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Formular R0820 („Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung“ nach § 106 SGB VI), in der Regel zusammen mit dem Rentenantrag. Reichen Sie eine Bescheinigung Ihres privaten Krankenversicherers über die Höhe Ihres Beitrags ein. Der Zuschuss wird dann zusammen mit der Rente monatlich überwiesen.

Krankenversicherung der Rentner: KVdR, freiwillig oder privat

Wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind, entscheidet darüber, ob und welchen Zuschuss Sie bekommen. Es gibt drei Wege:

Status Beitrag Zuschuss
Pflichtversichert (KVdR) einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag auf die Rente die Hälfte automatisch, kein Antrag nötig
Freiwillig gesetzlich versichert Beitrag auch auf weitere Einkünfte (z. B. Miete, Kapital) halber Beitragssatz auf die Rente, auf Antrag
Privat krankenversichert einkommensunabhängiger PKV-Beitrag rund 8,55 % der Rente, max. halber PKV-Beitrag, auf Antrag

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte zahlen im Alter oft mehr, weil auch Miet- und Kapitaleinkünfte verbeitragt werden. Privat Versicherte zahlen einen festen Beitrag, dessen Leistungen vertraglich garantiert sind.

KVdR oder privat mit Zuschuss?

Wer die KVdR-Voraussetzungen (9/10-Regel: in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert) erfüllt, ist als Rentner gesetzlich pflichtversichert und zahlt einen einkommensabhängigen Beitrag. Wer sie nicht erfüllt, bleibt privat versichert und erhält stattdessen den Beitragszuschuss der Rentenversicherung. Ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Alter nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Gibt es auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?

Nein. Den Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung tragen Rentner in voller Höhe selbst – einen Zuschuss der Rentenversicherung gibt es nur zur Krankenversicherung, nicht zur Pflege. Planen Sie den Pflegebeitrag daher zusätzlich ein.

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PKV im Alter bezahlbar halten

Neben dem Zuschuss gibt es weitere Stellschrauben, um die PKV im Alter bezahlbar zu halten: Die Alterungsrückstellungen dämpfen den Beitrag, der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent fließt ab 65 in die Beitragsentlastung, und über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG lässt sich der Beitrag beim selben Versicherer ohne neue Gesundheitsprüfung senken. Im Notfall begrenzen Standard-, Basis- oder Notlagentarif den Beitrag.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Voraussetzung ist der Bezug einer gesetzlichen Rente und eine private Krankenvollversicherung, deren Leistungen mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Den Antrag stellen Sie als künftiger Rentner am besten frühzeitig, damit der Zuschuss vom Rentenbeginn an gezahlt wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss zur PKV für Rentner?
Rund 8,55 Prozent der Bruttorente (halber allgemeiner Beitragssatz plus halber Zusatzbeitrag), höchstens die Hälfte Ihres PKV-Beitrags.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Mit dem Formular R0820 bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten zusammen mit dem Rentenantrag und einer Beitragsbescheinigung.
Wird der Zuschuss automatisch gezahlt?
Für privat Versicherte nicht – Sie müssen ihn beantragen. Pflichtversicherte in der KVdR erhalten die Hälfte des Beitrags automatisch.
Gibt es einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?
Nein, der Zuschuss gilt nur für die Krankenversicherung. Den Pflegebeitrag zahlen Rentner selbst.
Was ist der Unterschied zwischen KVdR und dem Zuschuss?
Wer die 9/10-Regel erfüllt, ist in der KVdR gesetzlich versichert. Wer sie nicht erfüllt, bleibt privat und erhält den Beitragszuschuss der Rentenversicherung.
Bekomme ich den Zuschuss auch als freiwillig Versicherter?
Ja, freiwillig gesetzlich Krankenversicherte erhalten auf Antrag den halben Beitragssatz auf ihre Rente.
Was entlastet den Beitrag im Alter noch?
Alterungsrückstellungen, der ab 65 frei werdende gesetzliche Zuschlag und ein Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Mehr zum Thema: Krankenversicherung.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.