Private Krankenversicherung für Kinder
Kosten & Leistungen, wenn das Kind mitversichert wird

Keine kostenlose Mitversicherung von Kindern bei der PKV

PKV Kosten für Kinder verhältnismäßig günstig

Beitragskosten durch Versicherungsvergleich sparen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Krankenversicherung für Kinder ist verhältnismäßig günstig, da die Beiträge geringer sind und keine Altersrückstellungen gebildet werden.
  • Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern gibt es in der PKV nicht.
  • Ob ein Kind privat oder kostenlos gesetzlich krankenversichert werden kann, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab.

Die private Krankenversicherung für Kinder

In der privaten Krankenversicherung muss jedes Kind separat versichert werden. Das bedeutet, eine kostenlose Mitversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich. Für große Familien oder Alleinverdiener kann ein privater Gesundheitsschutz daher ziemlich teuer sein.

Doch bietet die private Krankenversicherung meist ein weitaus besseres Leistungsniveau als die gesetzlichen Krankenkassen. Und die Beiträge für Kinder sind deutlich günstiger als für Erwachsene. So kann der Nachwuchs in der PKV zu einem geringen Beitrag umfangreich abgesichert werden.

Gesetzlich oder privat: Wie kann ich mein Kind versichern?

Ob ein Kind gesetzlich oder privat krankenversichert wird, hängt von dem Versicherungsstatus der Eltern und ihrem Einkommen ab. Sind beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung, muss auch das Kind in der PKV abgesichert werden. Sind sie hingegen Mitglieder der GKV, kommt nur die kostenlose Familienversicherung der Krankenkasse infrage.

Komplizierter wird es, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist. In diesem Fall ist das Einkommen entscheidend. Verdient der Privatversicherte mehr als sein gesetzlich versicherter Partner und das Einkommen liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro (Stand 2020), wird das Kind meist privat versichert. Denn der Nachwuchs kann zwar in der Krankenkasse abgesichert werden, doch nur als freiwilliges Mitglied. Daher ist eine kostenlose Mitversicherung nicht möglich und es fällt ein Beitrag an.

Eine beitragsfreie Familienversicherung über die GKV ist möglich, wenn der gesetzlich versicherte Partner mehr verdient beziehungsweise das Einkommen des Privatversicherten nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt für das Kind im Regelfall derselbe Versicherungsstatus wie für die Mutter.

Versicherungsstatus der Eltern Krankenversicherung des Kindes
Beide Elternteile sind privat versichert Private Krankenversicherung
Beide Elternteile sind gesetzlich versichert Beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung möglich
Ein Elternteil ist privat versichert, verdient mehr und hat ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenzt Private Krankenversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft in der GKV mit eigenem Beitrag
Ein Elternteil ist privat versichert, verdient weniger oder hat ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze Beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung möglich oder private Krankenversicherung
Die Eltern sind nicht verheiratet Versicherungsstatus der Mutter gilt

Die kostenlose Familienversicherung der GKV

Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Dafür sieht die GKV die sogenannte Familienversicherung vor. Damit sind Kinder grundsätzlich bis zu ihrem 18. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Der Anspruch auf die Familienversicherung kann bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn die Kinder studieren oder sich in der Erstausbildung befinden. Ist der Nachwuchs erwerbslos, gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft bis zum 23. Lebensjahr.

Für Kinder mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung ist die Familienversicherung ohne zeitliche Begrenzung möglich. Vorausgesetzt, sie können nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen.

Kindertarife in der PKV

Eltern müssen in der privaten Krankenversicherung für ihr Kind zwar einen eigenständigen Beitrag bezahlen, doch sehen die Gesellschaften spezielle Tarife für ihre jüngsten Versicherten vor. Diese sind deutlich preiswerter als Erwachsenentarife und bereits ab 100 Euro im Monat erhältlich. Denn Kinder gelten als günstige Versicherte, da sie nur wenige Kosten verursachen. Außerdem sieht die PKV bis zum 21. Lebensjahr keine Bildung von Altersrückstellungen vor.

In den meisten Fällen wird in der privaten Krankenversicherung das Kind bei einem Elternteil mitversichert. Somit ist der Kindertarif an den Vertrag des Erwachsenen angebunden. Allerdings muss das Kind nicht zwangsweise über die private Krankenversicherung seiner Eltern mitversichert werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, den Nachwuchs bei einem anderen Anbieter abzusichern. Daher ist es auch bei Kindern ratsam, vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter und ihre Angebote zu vergleichen.

Umfangreicher Versicherungsschutz für Kinder

Kinder lassen sich in der privaten Krankenversicherung umfangreich absichern. Denn der Versicherungsschutz geht weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. So garantieren die meisten Tarife eine freie Krankenhaus- und Arztwahl. Auch kann die Erstattung von Zahnarztbehandlungen deutlich höher sein. Wichtig ist das bei Kindern vor allem bei Kieferorthopädie. Denn die gesetzlichen Kassen leisten erst bei einer schweren Kieferfehlstellung. Die PKV hingegen kann abhängig vom Tarif auch schon bei einer leichten Fehlstellung der Zähne eine Leistung vorsehen.

Sinnvoll ist zudem, wenn der Tarif eine Kostenübernahme bei Rooming-in vorsieht, unabhängig von der Notwendigkeit. Möchte ein Elternteil das Kind im Krankenhaus begleiten, leistet die GKV erst bei einer Notwendigkeit. Also dann, wenn die Behandlung des Kindes ohne Anwesenheit des Elternteils nicht möglich ist. Die Notwendigkeit ist häufig jedoch nur bis zum 9. Lebensjahr gegeben (Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V.) Liegt für eine Begleitperson keine Bescheinigung vor, müssen die Eltern die Kosten selbst tragen. In der PKV können dieselben Regelungen gelten. Doch gibt es Tarife, die unabhängig von der Notwendigkeit auch über das 9. Lebensjahr hinaus zahlen.

Die Kosten für das Rooming-in sind verschieden und von der jeweiligen Einrichtung abhängig. Grundsätzlich können Eltern allerdings mit mindestens 50 Euro pro Tag für eine Begleitperson rechnen.

Umstellung auf Jugendlichen- und Erwachsenentarif

Kindertarife sehen zwei Tarifsprünge vor. Abhängig vom Anbieter wird zwischen dem 11. und dem 16. Lebensjahr der Kindertarif auf einen Jugendlichentarif umgestellt. Dadurch steigt der Beitrag an. Auch können Leistungen entfallen, die vor allem für Kinder vorgesehen sind. Beispielsweise das Rooming-in.

Der zweite Alterssprung findet dann im Erwachsenenalter statt. Zwischen 18 bis 20 Jahren nimmt die Gesellschaft eine Umstellung auf einen Erwachsenentarif vor. Der Beitrag steigt dann erneut, auch können wieder Leistungen entfallen. Außerdem werden spätestens ab dem 21. Lebensjahr Altersrückstellungen gebildet. Allerdings ist der Erwachsenentarif noch immer preiswert. Denn nach wie vor gilt das niedrige Eintrittsalter.

Nimmt die Gesellschaft eine altersbedingte Tarifumstellung vor, wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt

Vereinfachte Aufnahme für Neugeborene in der PKV

Die die private Krankenversicherung sieht für ein Baby besondere Bedingungen vor. So lässt sich ein Neugeborenes, wenn es über die PKV eines Elternteils versichert wird, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichern. Selbst Behinderungen oder bereits bestehende Krankheiten dürfen weder zur Ablehnung, noch zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.

Soll ein Baby in die private Krankenversicherung zu vereinfachten Bedingungen aufgenommen werden, gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Baby wird über die private Krankenversicherung eines Elternteils abgesichert, der seit mindestens drei Monaten bei dieser Gesellschaft versichert ist.
  • Der Antrag wird innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt

Das Neugeborene erhält denselben Versicherungsumfang wie der versicherte Elternteil. Soll das Kind einen besseren Versicherungsschutz erhalten, ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Auch können Wartezeiten gelten.

Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Kinder

Die private Krankenversicherung bietet für Kinder abhängig vom Tarif eine umfangreichere Absicherung als die GKV. Auch lässt sich der Versicherungsschutz individuell auf den Bedarf anpassen.

Kinder können bis zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Dadurch lassen sich auch Neugeborene absichern, die an einer Behinderung oder einer Erkrankung leiden.

Die vereinbarten Leistungen der PKV sind garantiert. Sie dürfen nicht gekürzt werden.

Für Kinder sehen die Anbieter besonders preiswerte Tarife vor. Sie lassen sich somit zu einem überschaubaren Beitrag mitversichern.

Führt der Nachwuchs die PKV im Erwachsenenalter fort, ist der Tarif aufgrund des niedrigen Eintrittsalters besonders günstig.

Nachteile einer privaten Krankenversicherung für Kinder

Während Kinder in der GKV kostenlos mitversichert werden können, erhebt die private Krankenversicherung einen separaten Beitrag.

Können Eltern nicht von der vereinfachten Aufnahme von Neugeborenen Gebrauch machen oder soll das Kind einen besseren Versicherungsschutz erhalten, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Auch können Wartezeiten anfallen.

Die private Krankenversicherung kann jährlich die Beiträge ihrer Tarife anpassen. Das kann auch die Kindertarife betreffen.

Ist eine private Krankenversicherung mit Kind sinnvoll?

Ob sich eine private Krankenversicherung mit Kind lohnt, müssen Eltern selbst entscheiden. Doch sollten sie diese Entscheidung nicht nur auf die Kosten stützen. Zwar bietet die GKV die Möglichkeit, Kinder kostenlos mitzuversichern, doch sind die Leistungen der Krankenkassen auch geringer. Außerdem ist das Leistungsniveau der Kassen nicht garantiert. Denn der Gesetzgeber kann zukünftig Leistungen kürzen.

Bei der PKV zahlen Eltern einen separaten Beitrag für jedes Kind. Doch ist der Versicherungsumfang im Regelfall auch besser. Außerdem können sie den Leistungsumfang selbst zusammenschnüren. Im Verhältnis zum Versicherungsschutz, den das Kind erhalten kann, ist der Beitrag für die PKV meist angemessen. Daher kann sich die private Krankenversicherung für ein Kind durchaus lohnen. Denn Eltern müssen bei medizinischen Behandlungen wie Kieferorthopädie nicht auf die Kosten achten, sondern können ihrem Nachwuchs die bestmögliche Versorgung zuteilwerden lassen.

  • Eltern, die ihr Kind kostenlos in der GKV absichern können, entscheiden sich häufig für die Familienversicherung. Muss der Nachwuchs allerdings als freiwilliges Mitglied versichert werden, ist die PKV meist lohnenswerter. Denn die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse ist in vielen Fällen teurer als ein PKV-Kindertarif.

Das kostet die PKV für Kinder

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Anbietern für die private Krankenversicherung für ein Kind. Daher können sich die Kosten spürbar unterscheiden. Auch ist der Beitrag abhängig von den gewählten Leistungen sowie einigen persönlichen und vertragsspezifischen Faktoren.

Nicht jede Gesellschaft versichert Kinder alleine. Doch muss der Anbieter eines Elternteils den Nachwuchs aufnehmen. Dennoch kann es lohnenswert sein, verschiedene Gesellschaften und ihre Tarife zu überprüfen.

Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung lässt sich der Beitrag reduzieren (siehe auch: Selbstbeteiligung in der PKV). Ob sich das allerdings lohnt, muss individuell entschieden werden. Daher kann es sinnvoll sein, sich ein Angebot mit und ohne Selbstbehalt aushändigen zu lassen.

Beispiel Kosten: Das kostet die private Krankenversicherung für ein Kind

  • Umfangreicher Premium-Tarif ohne Selbstbehalt. Mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie 80 Prozent Kostenerstattung bei Kieferorthopädie: Ab 150 Euro im Monat
  • Komfort-Tarif mit 450 Euro Selbstbehalt, Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie 80 Prozent Kostenerstattung bei Kieferorthopädie bis zu 20. Lebensjahr: Ab 100 Euro im Monat

Beispiele für ein Neugeborenes unter einem Jahr

Zum Vergleich: Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

Lässt sich ein Kind nicht beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV absichern, muss es freiwillig gesetzlich versichert werden. Somit fällt auch in diesem Fall ein eigenständiger Beitrag an. Dabei berechnet die Krankenkasse den Beitrag anhand der gesetzlichen Mindestgrenze (1.061,67 Euro, Stand 2020). Bei Kindern gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent. Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell erheben kann.

  • 148,63 Euro im Monat für die Kranken- und Pflegeversicherung zuzüglich Zusatzbeitrag (10,62 Euro bei einem Prozent)

Kosten senken: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung für ein Kind beantragen

Der Arbeitgeber gewährt seinen privatversicherten Mitarbeitern einen Zuschuss für ihre Krankenversicherung. Dieser ist auf den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung eines gesetzlich Versicherten begrenzt. Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen.

Der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung kann auch für ein Kind beantragt werden. Dieser Zuschuss gilt für Familienangehörige, die über die gesetzliche Krankenversicherung familienversichert wären. Allerdings ist die Höhe aller Zuschüsse auf den maximalen Arbeitgeberanteil für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer gedeckelt (367,97 Euro, Stand 2020). Von dem Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung für das Kind profitieren also nur Arbeitnehmer, die mit ihrer eigenen PKV den Zuschuss noch nicht voll ausgeschöpft haben.

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