Das Wichtigste in Kürze
- Kinder lassen sich in der PKV über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung absichern.
- Dafür gilt eine Frist von zwei Monaten ab der Geburt, wenn ein Elternteil bereits privat versichert ist.
- Jedes Kind zahlt einen eigenen Beitrag – Kindertarife sind aber deutlich günstiger als für Erwachsene.
- Bei Beamten übernimmt die Beihilfe für Kinder meist 80 Prozent der Kosten.
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Neugeborene können ohne Risikozuschlag und ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten privat versichert ist und die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt. Das Kind erhält dann denselben Schutz wie der Elternteil, ohne Ausschlüsse.

Was die Kinder-PKV kostet
Anders als in der gesetzlichen Familienversicherung zahlt in der PKV jedes Kind einen eigenen Beitrag. Kindertarife sind jedoch günstig, weil keine Alterungsrückstellungen für das hohe Alter einkalkuliert werden:
| Konstellation | Beitrag fürs Kind |
|---|---|
| Eltern privat versichert | eigener Kindertarif, meist 100–180 € im Monat |
| Beamtenkind mit Beihilfe | nur der Restkostenanteil (Beihilfe 80 %), sehr günstig |
| ein Elternteil in der GKV | oft Familienversicherung in der GKV möglich |
PKV oder GKV für das Kind?
Ob die PKV fürs Kind sinnvoll ist, hängt von den Eltern ab. Sind beide privat oder ist der besserverdienende Elternteil privat versichert, ist die private Absicherung naheliegend. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind oft beitragsfrei in der GKV familienversichert werden.
Frist nicht verpassen
Melden Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, damit die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung gelingt. Danach ist eine normale Risikoprüfung fällig.
Beihilfe macht Kinder günstig
Für Beamtenkinder ist die PKV oft die klar günstigere Lösung, weil die Beihilfe 80 Prozent übernimmt und nur ein kleiner Restkostentarif nötig ist.
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Anspruch ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung
Die Kindernachversicherung gibt Neugeborenen einen Anspruch auf Aufnahme ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung – vorausgesetzt, ein Elternteil ist seit mindestens drei Monaten privat versichert und der Antrag wird innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt. In diesen Fällen wird das Kind rückwirkend zum Geburtstag versichert, ganz ohne Risikozuschlag.
Diese Möglichkeit nicht verpassen
Versäumen Sie die Zwei-Monats-Frist, ist die Aufnahme nur noch mit normaler Gesundheitsprüfung möglich. Gerade bei Kindern mit Vorerkrankungen ist die fristgerechte Anmeldung besonders wichtig.
PKV oder GKV fürs Kind – wann was?
Ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern, hängt vom Status der Eltern ab. Sind beide Elternteile privat versichert, muss in der Regel auch das Kind in die PKV. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, haben Sie die Möglichkeit, das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung unterzubringen – das ist besonders günstig, wenn das gesetzlich versicherte Elternteil das geringere Einkommen hat.
| Eltern | Kind |
|---|---|
| beide privat versichert | in der Regel privat (eigener Beitrag) |
| ein Elternteil gesetzlich | privat oder gesetzlich familienversichert |
| ein Elternteil Beamter | privat mit Beihilfe (80 %), sehr günstig |
Häufige Fragen
Wie wird mein Kind privat versichert?
Welche Frist gilt nach der Geburt?
Was kostet die PKV für ein Kind?
Gibt es eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV?
Wann ist die GKV fürs Kind besser?
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