Versicherungspflichtgrenze 2023
Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze

Definition Versicherungspflichtgrenze: Ab wann in die PKV?

Aktuelle Einkommensgrenze der privaten Krankenversicherung

Bei Wechsel in die PKV langfristig Beiträge sparen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungspflichtgrenze definiert, ab wann Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung eintreten können.
  • 2023 müssen Angestellte ein Bruttoeinkommen von mindestens 66.600 Euro vorweisen, um in die PKV einzutreten.
  • Überschreiten Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden sie von ihrem Krankenversicherer darüber informiert. Dann müssen sie zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV und einer privaten Krankenversicherung wählen.

Versicherungspflichtgrenze: Definition

Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze definiert das Jahreseinkommen von Arbeitnehmern, ab dem sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden. Sobald sie die Versicherungspflichtgrenze nach Definition erreicht haben, können sie in die private Krankenversicherung wechseln oder freiwillig in der GKV bleiben. Denn in Deutschland sind Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, versicherungspflichtig und müssen in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sein. Doch sobald ihr Einkommen die jährliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sie selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich absichern.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. 2023 liegt sie bei 66.600 Euro brutto im Jahr, was einem monatlichen Einkommen von 5.550,00 Euro entspricht. Für das Jahreseinkommen werden das reguläre Bruttoeinkommen sowie Weihnachts-, Urlaubsgeld und sonstige Zuschläge wie Überstundenvergütung, Sachbezüge und Vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt.

Versicherungspflichtgrenze - Die Beitragsbemessung ist nur für Angestellte wichtig

Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer. Doch auch Studenten, Beamte und Selbstständige sind aufgrund ihrer Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit. Daher können sie zwischen der privaten und einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Allerdings unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Die Versicherungspflichtgrenze der letzten Jahre

Jahr Versicherungspflichtgrenze
2023 66.600,00 Euro
2022 64.350,00 Euro
2021 64.350,00 Euro
2020 62.550,00 Euro
2019 60.750,00 Euro
2018 59.400,00 Euro
2017 57.600,00 Euro
2016 56.250,00 Euro
2015 54.900,00 Euro

Die Grenze für die private Krankenversicherung wurde in den vergangenen Jahren beständig angehoben. Allerdings gelten Besonderheiten. So sieht der Gesetzgeber für Arbeitnehmer, die vor dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, eine abweichende Versicherungspflichtgrenze vor.

  • Die private Krankenversicherung Grenze für Arbeitnehmer, die vor 2003 bereits privat versichert waren, liegt 2023 bei 59.850,00 Euro. 2020 galt für sie eine Einkommensgrenze von 56.250 Euro im Jahr.

Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze werden häufig verwechselt. Allerdings unterscheiden sich ihre Definitionen deutlich voneinander. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge zur Sozialversicherung. Damit stellt sie den maximalen Wert als Bezugsgröße dar. Somit ist das darüber liegende Einkommen nicht mehr zu berücksichtigen. Wohingegen die Summe der Versicherungspflichtgrenze definiert, ab wann Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können.

Überschreiten der Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung

Überschreiten Arbeitnehmer die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung, werden sie von ihrer Krankenkasse darüber informiert. Früher war es üblich, dass die Versicherungspflicht innerhalb der letzten drei Jahre überschritten werden musste. Wohingegen es heute allerdings ausreicht, wenn die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten überschritten wird.

Sobald das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können Arbeitnehmer zwischen einer freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Der Wechsel in die PKV ist nach Eingang des Schreibens innerhalb von zwei Wochen umzusetzen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können Arbeitnehmer noch in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt weiterhin über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Allerdings müssen sie sich dann an eine Kündigungsfrist von zwei Monaten halten.

Einkommen liegt vorausschauend innerhalb der nächsten 12 Monate über der Versicherungspflichtgrenze Freiwillig gesetzlich Versicherte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze wollen in die PKV wechseln
Mitteilung der GKV zur Wechseloption Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitnehmer teilen der GKV mit, ob sie freiwillig gesetzlich krankenversichert werden oder innerhalb von zwei Wochen in die PKV wechseln Arbeitnehmer müssen sich an eine zweimonatige Kündigungsfrist halten

Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Unterschreiten Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt für sie die Versicherungspflicht wieder in Kraft. Somit müssen sie grundsätzlich von der PKV in die GKV zurückwechseln. Doch gilt diese Regelung nicht für Personen, die älter als 55 Jahre sind und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich privat versicherte Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in der PKV zu bleiben. Beispielsweise dann, wenn sie nicht aufgrund des Gehaltrückgangs unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, sondern weil diese angehoben wurde. Auch wer in Elternzeit war oder aufgrund der Pflege eines Familienmitglieds die Arbeitsstunden reduzieren musste, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nach § 8 SGB V unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Versicherungspflichtgrenze wurde angehoben und übersteigt deshalb das Einkommen
  • Privatversicherte arbeiten aufgrund von Elternzeit oder einer Berufsbildung maximal 30 Stunden wöchentlich
  • Die Betroffenen waren in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und erhalten Unterhalts- oder Arbeitslosengeld
  • Die Arbeitszeit wird aufgrund der Pflege eines Familienmitglieds reduziert
  • Die Versicherten waren in den letzten fünf Jahren von der Versicherungspflicht befreit und reduzieren ihre Arbeitszeit maximal um die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes

Arbeitnehmer, die versicherungspflichtig werden und voraussichtlich in die PKV zurückkehren, sollten eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Dadurch können sie in ihren bisherigen Tarif zurückkehren - ohne Gesundheitsprüfung. Bei einer großen Anwartschaftsversicherung sieht die Gesellschaft zusätzlich vor, dass die Versicherten wieder mit den ursprünglichen Bedingungen abgesichert werden.

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