Versicherungspflichtgrenze 2026:ab wann in die PKV?

Ab welchem Einkommen Angestellte in die PKV wechseln können und wie sich die Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet.

Schwelle für die PKVJährlich angepasstFür Angestellte relevant
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) entscheidet, ob Angestellte in die PKV dürfen.
  • Erst ein Einkommen oberhalb der Grenze öffnet den Weg in die private Krankenversicherung.
  • Die Grenze wird jährlich angepasst; 2025 lag sie bei 73.800 Euro brutto im Jahr.
  • Sie ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln.

Check: Können Sie in die PKV wechseln?

Angestellte Person prüft am Laptop ihre Gehaltsunterlagen
Erst wer mit dem Bruttoeinkommen dauerhaft über der Pflichtgrenze liegt, darf in die PKV.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze – offiziell Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – ist die Einkommensschwelle, ab der Angestellte nicht mehr in der GKV pflichtversichert sind. Wer mit seinem Bruttojahreseinkommen darüber liegt, kann sich privat versichern oder freiwillig in der GKV bleiben. Im Jahr 2025 lag die Grenze bei 73.800 Euro brutto im Jahr (6.150 Euro im Monat).

Wie wechselt man in die PKV?

Maßgeblich ist, dass das regelmäßige Jahreseinkommen die Grenze übersteigt. In der Regel muss das Einkommen die jeweils geltende Grenze überschreiten, damit die Versicherungspflicht in der GKV endet und der Wechsel in die PKV möglich wird. Wer knapp darüber liegt, sollte beachten, dass eine spätere Gehaltssenkung wieder zur Pflichtversicherung führen kann.

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Versicherungspflichtgrenze vs. Beitragsbemessungsgrenze

Beide Grenzen werden oft verwechselt: Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob Sie sich privat versichern dürfen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen in der GKV Beiträge erhoben werden. Beide Werte sind unterschiedlich hoch und werden jährlich angepasst.

Warum es auf das dauerhafte Einkommen ankommt

Für den Wechsel zählt nicht ein einmaliger Bonus, sondern das regelmäßige, dauerhafte Jahreseinkommen. Schwankt Ihr Verdienst um die Grenze, kann die Versicherungspflicht bei einem Rückgang wieder aufleben. Wer den Wechsel in die PKV plant, sollte daher sicher und stabil über der Grenze liegen und die langfristige Einkommensentwicklung realistisch einschätzen, um nicht ungewollt wieder in die GKV zu fallen.

Sonderfälle bei der Pflichtgrenze

Es gibt Konstellationen mit eigenen Regeln: Wer bereits vor Einführung der heutigen Grenzen privat versichert war, kann anderen Schwellenwerten unterliegen. Auch bei Teilzeit, Elternzeit oder einem Jobwechsel ist die Einkommensbetrachtung sorgfältig zu prüfen. Im Zweifel klärt eine Beratung, ob und ab wann der Wechsel in die private Krankenversicherung tatsächlich möglich ist.

Jährliche Anpassung

Die Grenze wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst und steigt in der Regel leicht. Wer einen Wechsel in die PKV plant, sollte daher den aktuellen Wert prüfen – und bedenken, dass das Einkommen die Grenze dauerhaft, nicht nur einmalig, überschreiten sollte.

Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) liegt 2025 bei 73.800 € im Jahr (6.150 € im Monat). Erst wenn Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen sie dauerhaft übersteigt, dürfen Sie in die PKV. Davon zu unterscheiden ist die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der GKV Beiträge erhoben werden. Für den PKV-Zugang ist allein die JAEG maßgeblich.

Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2026

Grenze 2026 Wert
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat)
Beitragsbemessungsgrenze GKV 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat)
besondere JAEG (vor 2003 privat versichert) 69.750 € im Jahr

Auf das dauerhafte Einkommen kommt es an

Sie dürfen erst in die PKV wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich dauerhaft überschreitet. Eine einmalige Sonderzahlung reicht nicht; entscheidend ist das regelmäßige Entgelt.

Dennis Becker, Versicherungsexperte

Dennis Becker · Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Grenze nicht knapp planen

Liegt Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze, kann ein Jahr mit weniger Gehalt Sie wieder versicherungspflichtig machen. Wer in die PKV wechselt, sollte einen stabilen Abstand zur Pflichtgrenze haben.

Was die Grenze für Arbeitnehmer bedeutet

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob ein Arbeitnehmer Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist oder die Wahl hat. Wer mit seinem Bruttoeinkommen unter der Grenze liegt, ist Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung; wer dauerhaft darüber liegt, wird versicherungsfrei und darf in die PKV wechseln oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Der Arbeitgeber zahlt in beiden Fällen seinen Anteil.

Berechnung des Einkommens und Befreiung

Für die Berechnung zählt das regelmäßige Jahresbruttoentgelt einschließlich fester Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Schwankende Zulagen bleiben außen vor. Übersteigt das Entgelt die Grenze voraussichtlich dauerhaft, endet die Versicherungspflicht zum Jahresende. Wer dann in die PKV wechselt, muss die Befreiung von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen; diese Entscheidung ist bindend.

Höchstbeitrag der GKV

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026 69.750 Euro im Jahr) erhoben. Wer mehr verdient, zahlt darüber keine weiteren Beiträge – ein wichtiger Punkt beim Vergleich mit der PKV.

Häufige Fragen zur Versicherungspflichtgrenze

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2025?
Sie liegt bei 73.800 € im Jahr bzw. 6.150 € im Monat. Erst oberhalb dieser Grenze ist der Wechsel in die PKV möglich.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Einkommensschwelle, ab der Angestellte nicht mehr in der GKV pflichtversichert sind und in die PKV wechseln können. Sie heißt offiziell Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze?
Sie wird jährlich angepasst. 2025 lag sie bei 73.800 Euro brutto im Jahr, also 6.150 Euro im Monat.
Ab wann darf ich in die PKV?
Wenn Ihr regelmäßiges Bruttojahreseinkommen die jeweils geltende Grenze überschreitet. Dann endet die Versicherungspflicht in der GKV.
Was ist der Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über den Zugang zur PKV, die Beitragsbemessungsgrenze über die Höhe des GKV-Beitrags. Beide Werte sind unterschiedlich.
Was passiert, wenn mein Gehalt wieder sinkt?
Fällt das Einkommen unter die Grenze, können Sie wieder versicherungspflichtig werden und müssen unter Umständen in die GKV zurück.
Gilt die Grenze auch für Selbstständige?
Nein. Selbstständige sind unabhängig vom Einkommen frei in der Wahl zwischen GKV und PKV.
Reicht ein einmaliger Bonus, um über die Grenze zu kommen?
Nein. Maßgeblich ist das regelmäßige, dauerhafte Jahreseinkommen, nicht eine einmalige Sonderzahlung.
Was passiert, wenn mein Einkommen wieder unter die Grenze fällt?
Dann können Sie wieder versicherungspflichtig werden und unter Umständen in die GKV zurückkehren müssen.

Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.