Das Wichtigste in Kürze
- Sondertarife sind gesetzlich geregelt.
- Sie bieten Leistungen auf oder nahe GKV-Niveau.
- Der Beitrag ist gedeckelt.
- Sie dienen als Auffangnetz.

Welche Sondertarife es gibt
Drei Tarife sind gesetzlich definiert: der Standardtarif für langjährig Versicherte mit Altvertrag, der Basistarif mit Aufnahmegarantie für alle Privatversicherten und der Notlagentarif für Versicherte mit Beitragsrückständen.
Wozu die Sondertarife dienen
Die Sondertarife sind ein soziales Auffangnetz: Sie stellen sicher, dass niemand seinen Krankenversicherungsschutz verliert oder von unbezahlbaren Beiträgen erdrückt wird. Die Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Regelversorgung, der Beitrag ist nach oben begrenzt.
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Standard-, Basis- und Notlagentarif
Drei Sozialtarife begrenzen den Beitrag in besonderen Lagen: der Standardtarif (nur für Altverträge vor 2009), der Basistarif (für alle, Leistung auf GKV-Niveau) und der Notlagentarif (bei Beitragsschulden). Alle drei deckeln den Beitrag, schränken aber die Leistungen ein.
Wechsel in einen Sondertarif
In den Basistarif können Sie als Privatversicherter jederzeit wechseln – der Versicherer muss Sie aufnehmen. Der Standardtarif steht nur Altverträgen offen, der Notlagentarif greift automatisch bei längeren Beitragsrückständen. Vor einem Wechsel sollten Sie prüfen, ob ein regulärer Tarifwechsel die bessere Lösung ist.
Die Sozialtarife der PKV im Überblick
Neben den regulären Tarifen gibt es in der privaten Krankenversicherung drei brancheneinheitliche Sozial- bzw. Sondertarife, die Versicherte vor zu hohen Beiträgen schützen sollen:
| Tarif | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Standardtarif | GKV-ähnliche Leistungen, nur für vor 2009 Versicherte |
| Basistarif | fast wie die GKV, Beitrag gedeckelt, halbiert bei Hilfebedürftigkeit |
| Notlagentarif | nur Akutversorgung, automatisch bei Beitragsschulden |
Wer welchen Tarif nutzen kann
Den Standardtarif können Versicherte nutzen, die vor 2009 privat vollversichert waren, seit mindestens zehn Jahren in der PKV und mindestens 55 Jahre alt sind (oder eine Rente beziehen). Den Basistarif (2026 höchstens 1.017,18 Euro im Monat) kann jeder mit Vertrag ab 2009 jederzeit wählen. Der Notlagentarif greift automatisch, wenn Beitragsschulden auflaufen, und bietet nur eine minimale Versorgung.
Erst Tarifwechsel prüfen
Bevor Sie in einen Sozialtarif wechseln, prüfen Sie den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG – er erhält Leistungen und Alterungsrückstellungen.
Häufige Fragen
Welche PKV-Sondertarife gibt es?
Wozu dienen die Sondertarife?
Kann jeder in den Basistarif?
Wer bekommt den Standardtarif?
Wann greift der Notlagentarif?
Welche Sozialtarife gibt es in der PKV?
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