Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorsorgeversicherung sorgt dafür, dass neue Risiken in der Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert sind.
- Sie ist kein eigener Versicherungszweig, sondern Teil der bestehenden Haftpflicht.
- Geregelt ist sie in Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB).
- Einige Risiken wie die Kfz-Haftpflicht sind ausdrücklich ausgenommen.
Was ist die Vorsorgeversicherung?
Die Vorsorgeversicherung ist kein eigenständiger Versicherungszweig. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass das versicherte Risiko in der Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht dauerhaft gleich bleibt. Nach dem Abschluss des Vertrags kommen zu den bekannten Risiken neue hinzu, bestehende erweitern sich oder fallen weg. Damit Sie in dieser Zeit nicht ohne Schutz dastehen, gelten neu entstehende Risiken über die Vorsorgeversicherung automatisch als mitversichert. Anders als ein Hund, der eine eigene Tierhalterhaftpflicht braucht, sind weder angemeldete noch sofort bezahlte neue Risiken nötig: Der Versicherungsschutz für das neue Risiko besteht sofort und wird nach Aufforderung des Versicherers innerhalb einiger Monate über die Beitragsrechnung entsprechend berücksichtigt.
Ein Beispiel: Wird der Versicherungsnehmer in einem neuen Bereich tätig oder kommt ein neues Risiko hinzu, ist das damit verbundene Haftpflichtrisiko für ihn und die mitversicherten Personen zunächst über die Vorsorgeversicherung gedeckt – ohne dass der Versicherungsnehmer es sofort einzeln anzuzeigen hat. Erst im nächsten Schritt fordert der Versicherer den Versicherungsnehmer auf, das hinzugekommene Risiko anzuzeigen.
Regelung nach Ziffer 4 AHB
Grundlage ist Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Danach sind neu hinzukommende Haftpflichtrisiken ohne besondere Anzeige mitversichert. Voraussetzung ist, dass Sie das neue Risiko nach Aufforderung durch den Versicherer im Rahmen der Beitragsregulierung anzeigen und sich beide Seiten über die dafür fällige Prämie einigen. Bis dahin besteht der Schutz vorläufig – oft begrenzt auf eine niedrigere Deckungssumme.
Welche Risiken ausgenommen sind
Nicht jedes neue Risiko fällt unter die Vorsorgeversicherung. Ausgenommen sind unter anderem:
- Risiken aus dem Besitz, Betrieb oder Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflicht) und Bahnen,
- Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen und deshalb über einen kurzfristigen Vertrag zu versichern sind.
Gut zu wissen
Melden Sie ein neues Risiko trotzdem aktiv Ihrem Versicherer, sobald der Schutz dauerhaft gelten soll. Die Vorsorgeversicherung überbrückt nur die Zeit bis zur endgültigen Vereinbarung – meist mit einer begrenzten Deckungssumme.
Umfang und Ende des Schutzes
Der Umfang der Vorsorgeversicherung ist begrenzt. In der Privathaftpflichtversicherung sind neue Risiken zwar sofort mitversichert, aber oft nur bis zu einer niedrigeren Deckungssumme und für eine Übergangszeit. Der Versicherungsnehmer muss das neue Risiko erst anzeigen, wenn der Versicherer dazu auffordert; bis dahin besteht für neue Risiken in der Privathaftpflichtversicherung bereits Versicherungsschutz. Zeigt der Versicherungsnehmer das Risiko dann nicht an, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend. Der vorläufige Schutz ist zunächst beitragsfrei; erst mit der endgültigen Vereinbarung wird eine Prämie fällig. Ausgeschlossen bleiben die Risiken, die schon bei Abschluss bekannt und ausdrücklich nicht versichert waren.
Häufige Fragen zur Vorsorgeversicherung
Was ist eine Vorsorgeversicherung?
Wo ist die Vorsorgeversicherung geregelt?
Welche Risiken sind ausgenommen?
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