Beihilfeversicherung
Alle Infos zu Kosten & Nutzen

Beihilfe für Beamte im Krankheitsfall

Beihilfeversicherung deckt Restkosten ab

Auch Familienmitglieder profitieren von der Beihilfe

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Beamten übernimmt der Dienstherr im Krankheitsfall einen Teil der medizinischen Kosten. Dafür zahlt er die sogenannte Beihilfe.
  • Beamte in der privaten Krankenversicherung benötigen keinen Volltarif. Mit einer Beihilfeversicherung decken sie die Restkosten, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden.
  • Auch Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder können beihilfeberechtigt sein und privat krankenversichert werden.

Was ist eine Beihilfeversicherung?

Beamte haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Dabei kann es sich um eine Gemeinde, ein Land oder auch den Bund handeln. Und dieser Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten eine besondere Fürsorgepflicht, der er in Form der Beihilfe nachkommt. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheits- und Gesundheitskosten seiner Beamten. Allerdings nicht in voller Höhe. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke – die sogenannten Restkosten.

Um Beamte vor finanziellen Engpässen zu schützen, indem im Krankheitsfall alle Krankheitskosten abgedeckt sind, gibt es die Beihilfeversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt. Seit dem 01. Januar 2009 besteht für Beihilfeempfänger sogar die Pflicht, diese Versicherung abzuschließen.

Die Beihilfeversicherung richtet sich speziell an Beamte und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen. Sie dient dazu, die Restkosten im Krankheitsfall zu decken. Dafür zahlt die Versicherung den Anteil, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist. Dadurch bleibt für die Versicherten kein Eigenanteil offen.

Ein Beispiel

Ein kinderloser Beamter erhält 50 Prozent Beihilfe. Nach einer medizinischen Behandlung beläuft sich die Rechnung auf 1.000 Euro. Sein Dienstherr übernimmt 50 Prozent der Kosten. Die restlichen 500 Euro werden von der Restkostenversicherung gedeckt.

Wie hoch ist die Beihilfe bei Beamten?

Der Beihilfeanspruch eines Einzelnen richtet sich nach dem Bundes- oder Landesrecht. Sie sind zudem von den dienstlichen und familiären Verhältnissen abhängig. In den meisten Fällen gelten folgende Sätze:

Für sich selbst Beihilfeberechtigte Ehegatten / Lebenspartner Beihilfeberechtigte Kinder
Aktive Beamte
mit keinem oder einem Kind 50 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
ab zwei Kindern 70 Prozent 70 Prozent 80 Prozent
Beamte im Ruhestand 70 Prozent
Waisen 80 Prozent

Was zahlt die Beihilfeversicherung?

Der Staat übernimmt bereits einen großen Teil der Krankheitskosten der Beamten und ihrer beihilfeberechtigten Angehörigen. Daher müssen diese nur noch die Restkosten versichern, die nicht von der Beihilfe gedeckt sind. Somit zahlt die Beihilfeversicherung in erster Linie die Restkosten. Auf diese Weise wird die Lücke zu einem vollständigen Versicherungsschutz geschlossen.

Die Beihilfeversicherung passt sich an den Beihilfeanspruch der Versicherten an. Steigt der Anspruch im Laufe der Dienstzeit, reduziert sich der Anteil der versicherten Restkosten. Beispielsweise müssen anstelle von 50 Prozent nur noch 30 Prozent abgesichert werden, wenn die Beamten zwei Kinder oder mehr haben.

Zusätzlich lassen sich mit der Restkostenversicherung Leistungen versichern, die nicht von der Beihilfe gedeckt sind. Zum Beispiel kommt nicht jedes Land für die Kosten bei einer Unterbringung im Einbettzimmer auf. Auch kann es Leistungslücken in Bezug auf die Erstattung bei Zahnersatz geben. In diesem Fall können die Beamten einen Ergänzungstarif abschließen. Dadurch werden Leistungsbausteine mitversichert, die nicht in der Beihilfeverordnung vorgesehen sind.

Vereinfachte Aufnahme: Die Öffnungsklausel für Beamte

Bei Beamten besteht für die private Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang. Somit müssen die Gesellschaften die Antragsteller versichern, auch wenn diese bereits an Vorerkrankungen leiden. Dabei gilt die sogenannte Öffnungsklausel. Diese sieht folgende Regelungen vor:

  • Die Versicherungsgesellschaft darf den ersten Antrag des Beamten nicht ablehnen, auch wenn dieser an nicht-versicherbaren Vorerkrankungen leidet.
  • Es darf kein Leistungsausschluss erfolgen, lediglich ein Risikozuschlag von maximal 30 Prozent.
  • Die Beamten müssen alle Vorerkrankungen offenlegen.
  • Versichert werden können nur die Leistungen der Beihilfe. Ergänzungstarife wie stationäre Wahlleistungen sind ausgeschlossen, wenn diese nicht in der Beihilfeverordnung vorgesehen sind.
  • Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden.

Die Öffnungsklausel der Beihilfeversicherung gilt auch für den Ehepartner und Kinder, wenn diese nicht in der GKV pflichtversichert sind.

Beihilfeversicherung Vergleich: Darauf gilt es zu achten

Eine private Krankenversicherung sollte eine Entscheidung für das Leben sein. Denn ein Wechsel des Anbieters ist meist mit Nachteilen verbunden. Bei einem Vergleich der Beihilfeversicherung sollten daher folgende Aspekte berücksichtigt werden, um einen passenden Versicherungsschutz zu finden:

  • Versicherungsumfang

Der Tarif muss mindestens die Restkosten absichern, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind. Zusätzlich gibt es Tarife, die weitere Leistungen vorsehen, die in der Beihilfeverordnung gar nicht erst enthalten sind.

  • Zuzahlungen und Selbstbehalte

Die PKV für Beamte sollte von Zuzahlungen und Selbstbehalten bestenfalls absehen. Allerdings lassen sich diese auch nutzen, um den Beitrag zu reduzieren. Wer einen Eigenanteil vereinbart, sollte darauf achten, dass dieser in einem angemessenen Verhältnis zur Kostenersparnis steht.

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl

Bei einem Vergleich der Beihilfeversicherung ist darauf zu achten, dass der Tarif freie Arzt- und Krankenhauswahl vorsieht. Zudem sollte nicht das Primärarztprinzip gelten. Sonst müssen die Versicherten immer zuerst einen Allgemeinmediziner aufsuchen, bevor sie zu einem Facharzt gehen können.

  • Alternative Heilmethoden

Nicht jedes Land sieht eine Kostenbeteiligung für Alternative Heilmethoden vor. Sind diese über die PKV abgesichert, können Beamte dennoch eine volle Kostenerstattung erhalten, wenn sie auf die Alternativmedizin zurückgreifen.

  • Vorsorge und Prävention

Gute PKV-Tarife übernehmen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung oder Reiseschutzimpfungen.

  • Erstattungsgrenzen

Bei einigen Leistungen, beispielsweise bei Präventionsmaßnahmen können Erstattungsgrenzen gelten. Diese sind bei einem Beihilfeversicherung Vergleich zu berücksichtigen, da jeder Versicherer andere Regelungen vorsieht.

Jede Person hat eigene, individuelle Ansprüche an ihren Versicherungsschutz. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, welche Bausteine im Tarif zwingend enthalten sein müssen. Wichtig ist, dass die Beihilfeversicherung für Beamte alle Leistungen abdeckt, die für relevant empfunden werden. Und das zu einem angemessenen Preis.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen