PKV in der Steuererklärung 2026:Beiträge absetzen

Die Beiträge zur privaten Basisabsicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig.

Basisbeitrag absetzbarAuch für AngehörigeVorauszahlung möglich
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PKV in der Steuererklärung Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Basisbeitrag ist steuerlich absetzbar.
  • Das gilt auch für mitversicherte Angehörige.
  • Komfortleistungen sind nicht absetzbar.
  • Eine Vorauszahlung von Beiträgen kann Steuern sparen.
Person rechnet mit Steuerunterlagen am Schreibtisch
Person rechnet mit Steuerunterlagen am Schreibtisch.

Welche Beiträge absetzbar sind

Die Beiträge zur Basisabsicherung – also dem Teil, der einer Versorgung auf GKV-Niveau entspricht – sind in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Anteile für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer sowie das Krankentagegeld bleiben dagegen außen vor. Der Versicherer weist den absetzbaren Anteil jährlich aus.

Beiträge für Angehörige

Auch die Basisbeiträge für mitversicherte Kinder und den Ehepartner zählen mit, wenn Sie diese tragen. Das erhöht den absetzbaren Betrag und senkt die Steuerlast spürbar – ein wichtiger, oft unterschätzter Vorteil der PKV.

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PKV-Beiträge von der Steuer absetzen

Beiträge zur PKV sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar: Der Anteil für die Basisabsicherung (Leistungen auf GKV-Niveau) ist unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar, Anteile für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer dagegen nicht. Wer Beiträge im Voraus zahlt, kann zusätzliche Spielräume nutzen. Das Finanzamt erhält die Daten direkt vom Versicherer.

Beiträge vorauszahlen

Wer absehbar in einem Jahr hohe Vorsorgeaufwendungen hat, kann Basisbeiträge für künftige Jahre im Voraus zahlen und im Zahlungsjahr absetzen. So lässt sich der Steuervorteil bündeln. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – hier hilft der Steuerberater.

PKV-Beiträge in der Steuererklärung absetzen

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand absetzbar – der Teil für die Basisabsicherung (Leistungen auf GKV-Niveau) sogar zu 100 Prozent. Eintragen können Sie die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand; als Nachweis dient die Bescheinigung Ihres Versicherers.

Was nicht absetzbar ist

Beiträge für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Auslandsreiseschutz lassen sich nicht absetzen, ebenso wenig der über die Beihilfe abgedeckte Anteil. Ein Steuertipp: Wer Beiträge im Voraus zahlt, kann den Sonderausgabenabzug in einem Jahr bündeln und so mehr von anderen Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Bescheinigung einreichen

Reichen Sie die Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers mit der Anlage Vorsorgeaufwand ein – nur so erkennt das Finanzamt die Beiträge an.

Häufige Fragen

Sind PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, der Anteil für die Basisabsicherung ist als Vorsorgeaufwendung in voller Höhe abzugsfähig.
Sind Komfortleistungen absetzbar?
Nein, Anteile für Wahlleistungen und das Krankentagegeld bleiben außen vor.
Kann ich Beiträge für meine Kinder absetzen?
Ja, wenn Sie die Basisbeiträge für mitversicherte Angehörige tragen.
Was bringt die Vorauszahlung?
Sie bündelt den Steuervorteil, indem Sie künftige Basisbeiträge im Voraus zahlen und absetzen.
Wo finde ich den absetzbaren Betrag?
Ihr Versicherer weist den absetzbaren Anteil jährlich in einer Bescheinigung aus.
Kann ich PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, den Anteil für die Basisabsicherung unbegrenzt als Sonderausgabe. Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer sind nicht absetzbar.

Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.