Das Wichtigste in Kürze
- Der Basisbeitrag ist steuerlich absetzbar.
- Das gilt auch für mitversicherte Angehörige.
- Komfortleistungen sind nicht absetzbar.
- Eine Vorauszahlung von Beiträgen kann Steuern sparen.

Welche Beiträge absetzbar sind
Die Beiträge zur Basisabsicherung – also dem Teil, der einer Versorgung auf GKV-Niveau entspricht – sind in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Anteile für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer sowie das Krankentagegeld bleiben dagegen außen vor. Der Versicherer weist den absetzbaren Anteil jährlich aus.
Beiträge für Angehörige
Auch die Basisbeiträge für mitversicherte Kinder und den Ehepartner zählen mit, wenn Sie diese tragen. Das erhöht den absetzbaren Betrag und senkt die Steuerlast spürbar – ein wichtiger, oft unterschätzter Vorteil der PKV.
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PKV-Beiträge von der Steuer absetzen
Beiträge zur PKV sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar: Der Anteil für die Basisabsicherung (Leistungen auf GKV-Niveau) ist unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar, Anteile für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer dagegen nicht. Wer Beiträge im Voraus zahlt, kann zusätzliche Spielräume nutzen. Das Finanzamt erhält die Daten direkt vom Versicherer.
Beiträge vorauszahlen
Wer absehbar in einem Jahr hohe Vorsorgeaufwendungen hat, kann Basisbeiträge für künftige Jahre im Voraus zahlen und im Zahlungsjahr absetzen. So lässt sich der Steuervorteil bündeln. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab – hier hilft der Steuerberater.
PKV-Beiträge in der Steuererklärung absetzen
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand absetzbar – der Teil für die Basisabsicherung (Leistungen auf GKV-Niveau) sogar zu 100 Prozent. Eintragen können Sie die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand; als Nachweis dient die Bescheinigung Ihres Versicherers.
Was nicht absetzbar ist
Beiträge für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Auslandsreiseschutz lassen sich nicht absetzen, ebenso wenig der über die Beihilfe abgedeckte Anteil. Ein Steuertipp: Wer Beiträge im Voraus zahlt, kann den Sonderausgabenabzug in einem Jahr bündeln und so mehr von anderen Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Bescheinigung einreichen
Reichen Sie die Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers mit der Anlage Vorsorgeaufwand ein – nur so erkennt das Finanzamt die Beiträge an.
Häufige Fragen
Sind PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?
Sind Komfortleistungen absetzbar?
Kann ich Beiträge für meine Kinder absetzen?
Was bringt die Vorauszahlung?
Wo finde ich den absetzbaren Betrag?
Kann ich PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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