Das Wichtigste in Kürze
- Verbeamtete Lehrer sichern sich über Beihilfe und einen privaten Restkostentarif meist sehr günstig ab.
- Die Beihilfe übernimmt im aktiven Dienst 50 Prozent, der private Tarif deckt den Rest.
- Angestellte Lehrer wählen je nach Einkommen zwischen GKV und PKV.
- Einige Bundesländer bieten als Alternative die pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte.
Verbeamtete und angestellte Lehrer
Wie Lehrer sich am besten krankenversichern, hängt vom Status ab. Verbeamtete Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe und ergänzen diese privat. Angestellte Lehrer sind wie andere Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert, solange ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
| Status | Krankenversicherung |
|---|---|
| verbeamteter Lehrer | Beihilfe (50 %) + privater Restkostentarif |
| angestellter Lehrer unter der Pflichtgrenze | gesetzliche Krankenversicherung |
| angestellter Lehrer über der Pflichtgrenze | Wahl zwischen GKV und PKV |

Beihilfe und Restkostentarif
Im aktiven Dienst übernimmt die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, mit mehreren Kindern oder in der Pension 70 Prozent. Der private Restkostentarif schließt genau die verbleibende Lücke. Dadurch ist die PKV für verbeamtete Lehrer oft deutlich günstiger als ein voller gesetzlicher Beitrag.
Pauschale Beihilfe als Alternative
Mehrere Bundesländer zahlen inzwischen eine pauschale Beihilfe: Lehrer, die sich freiwillig gesetzlich versichern, erhalten einen Zuschuss in Höhe des halben GKV-Beitrags. Das kann bei Vorerkrankungen oder größerer Familie interessant sein.
Früh entscheiden lohnt sich
Gerade junge, gesunde Lehrer fahren mit der PKV plus Beihilfe sehr günstig. Prüfen Sie aber die pauschale Beihilfe Ihres Bundeslandes, bevor Sie sich festlegen – ein späterer Wechsel ist schwer.
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Beihilfesätze und der Dienstherr
Bei der klassischen, individuellen Beihilfe erstattet der Dienstherr einen festen Anteil der Krankheitskosten nach den geltenden Beihilfesätzen. Beihilfeberechtigte sind die Lehrkraft selbst sowie in der Regel Ehepartner und Kinder:
| Beihilfeberechtigte | Beihilfesatz |
|---|---|
| Lehrkraft (aktiv) | 50 % |
| Ehepartner | 70 % |
| Pensionär | 70 % |
| je Kind | 80 % |
Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr: Für Lehrkräfte des Bundes gilt die Bundesbeihilfeverordnung, in den Ländern eigene Verordnungen. Der private Restkostentarif des gewählten Anbieters muss exakt zum Beihilfesatz passen.
Pauschale Beihilfe als Alternative
Mehrere Bundesländer bieten inzwischen die pauschale Beihilfe: Statt der individuellen Erstattung übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags – ähnlich dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten. Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrkräfte bezahlbar. Möglich ist das in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Entscheidung ist endgültig
Die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe ist unwiderruflich – ein späterer Wechsel ist nicht möglich. Für junge, gesunde Lehrkräfte ist die PKV mit individueller Beihilfe meist günstiger, bei Vorerkrankungen oder größerer Familie kann die pauschale Beihilfe interessant sein.
Häufige Fragen
Wie versichern sich verbeamtete Lehrer?
Müssen angestellte Lehrer in die GKV?
Was ist die pauschale Beihilfe?
Warum ist die PKV für Lehrer oft günstig?
Was gilt im Referendariat?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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