Private Krankenversicherung für Lehrer
Kosten und Leistungen im Vergleich

Individuelle Regelung je nach Beschäftigungsart (angestellt, selbstständig, verbeamtet)

Wechsel in die PKV sollte gut überlegt sein

Durch Versicherungsvergleich können Beitragskosten reduziert werden

Das Wichtigste in Kürze

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Lehrer?

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Davon sind auch Lehrer nicht ausgenommen, wenn sie verbeamtet werden und Beihilfe (siehe auch Beihilfeversicherung) beziehen. Allerdings ergibt sich dadurch eine Besonderheit. Denn ihr Dienstherr hat gegenüber den Beamten eine Fürsorgepflicht. Und dieser kommt er nach, indem er einen Teil ihrer Krankheits- und Gesundheitskosten übernimmt. Dadurch müssen verbeamtete Lehrer keine Krankenvollversicherung abschließen, sondern benötigen lediglich eine Restkostenversicherung, die den Anteil bezahlt, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist.

Während Beihilfeempfänger somit von der Versicherungspflicht befreit sind und eine private Krankenversicherung abschließen können, gilt dies nicht für Lehrer in einem Angestelltenverhältnis. Werden sie nicht verbeamtet, können sie sich nur in der PKV versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Hingegen können sich selbstständig tätige Lehrer unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.

Private Krankenversicherung möglich Gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen
  • Verbeamtete Lehrer
  • Selbstständige Lehrer
  • Angestellte Lehrer, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt
  • Angestellte Lehrer, deren Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt

Die private Krankenversicherung für Lehrer mit Beihilfeanspruch

Verbeamtete Lehrer erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu ihren Gesundheitskosten. So übernimmt dieser in Form der Beihilfe mindestens 50 Prozent der Aufwendungen im Krankheitsfall. In einigen Ländern wird die Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen (siehe Heilpraktikerversicherung) oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei Klinikaufenthalten (siehe Krankenhauszusatzversicherung) bezahlt. Für welche Leistungen die Beihilfe vorgesehen ist, lässt sich der jeweiligen Beihilfeverordnung entnehmen.

Trotz des Beihilfeanspruchs müssen die Beamten eine Krankenversicherung abschließen. In den meisten Fällen empfiehlt sich dafür die private Krankenversicherung (siehe auch: PKV für Beamte). Denn die Beihilfeberechtigten benötigen keinen Krankenvolltarif, sondern lediglich eine Restkostenversicherung. Damit übernimmt die PKV den Anteil der Kosten, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist. Darüber hinaus kann die Restkostenversicherung auch Leistungen vorsehen, die gar nicht erst von der Beihilfe bezahlt werden. Zum Beispiel Zusatzleistungen im Krankenhaus.

  • Ein verbeamteter Lehrer erhält 50 Prozent Beihilfe. Nach einem Krankenhausaufenthalt belaufen sich die Behandlungskosten auf 1.200 Euro. Der Dienstherr übernimmt 60 Euro davon. Die restlichen 50 Prozent werden durch die Restkostenversicherung abgedeckt.

Kein Beihilfeanspruch bei Absicherung in der GKV

Verzichten die verbeamteten Lehrer auf die private Krankenversicherung und werden freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, entfällt ihr Beihilfeanspruch. Denn die GKV sieht keine gesonderten Tarife für Beamte vor. Daher ist die PKV in den meisten Fällen auch günstiger, da die Restkostenversicherung vergleichsweise preiswert ist. Außerdem beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Kosten für die gesetzliche Krankenabsicherung. Die Beamten müssen somit in voller Höhe selbst für die Beiträge aufkommen.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So kann die gesetzliche Absicherung die bessere Alternative darstellen, wenn die Lehrer eine große Familie haben oder planen. Denn in der PKV müssen sie für jede mitversicherte Person einen Vertrag mit einem eigenen Beitrag abschließen. Die Krankenkassen hingegen bieten die Möglichkeit, kindergeldberechtigte Kinder und erwerbslose Ehegatten kostenlos in der Familienversicherung abzusichern. In diesem Fall muss individuell geprüft werden, ob die gesetzliche Krankenversicherung die empfehlenswertere Absicherung darstellt.

Pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte

2020 bieten die Länder Hamburg, Bremen, Brandenburg und Tübingen für gesetzlich versicherte Beamte die sogenannte „Pauschale Beihilfe“. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienstherr übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, maximal die Hälfte des Höchstbeitrags. Die Pauschale Beihilfe wird derzeit nicht von allen Ländern angeboten.

Die PKV für selbstständige Lehrer

Selbstständige sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit. Sie können, unabhängig von ihrem Einkommen, entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat absichern. Bleiben sie in der GKV, gelten sie als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied. In diesem Fall bemessen sich die Kosten für ihre Krankenabsicherung an ihrem Einkommen und sie erhalten die gesetzlich festgelegten Leistungen.

In der privaten Krankenversicherung hingegen können Lehrer ihren Leistungsumfang selbst festlegen. Das betrifft sowohl allgemeine Leistungen bei ambulanten Behandlungen als auch die Kostenübernahme von Hilfsmitteln wie Brillen, Hörgeräten und Prothesen. Zudem lassen sich zusätzliche Bausteine wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung bei Krankenhausaufenthalten, alternative Heilmethoden und höhere Erstattungssätze beispielsweise bei Zahnersatz vereinbaren. Um die Kosten zu senken, haben Privatversicherte außerdem die Option einen Selbstbehalt (siehe Selbstbeteiligung in der PKV) zu vereinbaren oder eine Beitragsrückerstattung zu beziehen, wenn sie keine Leistungen beansprucht haben.

Die Beiträge für die private Krankenversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Bei privat versicherten Lehrern sind als Sonderausgaben alle Aufwendungen absetzbar, die einem Basisschutz entsprechen. 2020 können Selbstständige bis zu 2.800 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Lehrer im Angestelltenverhältnis: Privat oder gesetzlich?

Lehrer im Angestelltenverhältnis erhalten keine Beihilfe und unterliegen der Versicherungspflicht. Das bedeutet, sie müssen sich in erster Linie gesetzlich krankenversichern und haben keine Entscheidungsfreiheit. Sie können lediglich festlegen, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied sind. Unabhängig davon, bemisst sich der Beitrag anhand ihres Einkommens. Dabei übernimmt ihr Arbeitgeber die Hälfte der Sozialleistungen.

Dennoch können auch Lehrer im Angestelltenverhältnis in die private Krankenversicherung wechseln. Und zwar dann, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dafür müssen sie 2020 mehr als 62.550 Euro im Jahr verdienen. Ist die Pflichtgrenze erreicht, können sich die Angestellten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ihr Arbeitgeber trägt weiterhin die Hälfte des Beitrags, doch maximal in Höhe der Hälfte des Höchstbeitrags zur GKV.

Gesetzlich versicherte Lehrer können die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Krankenzusatzversicherung schließen. Dadurch genießen sie dieselben Vorteile wie ein Privatpatient.

Studenten und Lehramtsanwärter

Während des Studiums können sich Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall haben sie die Möglichkeit, sich relativ preiswert privat kranken zu versichern. Allerdings ist die GKV für Studierende besonders günstig. Denn die meisten Studenten können sich bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die kostenlose Familienversicherung der Eltern absichern. In diesem Fall ist kein Beitrag fällig.

Mit dem Referendariat erfolgt im Regelfall die Verbeamtung als Beamter auf Probe oder auf Widerruf. Ab diesem Zeitpunkt können die Lehramtsanwärter eine Restkostenversicherung beziehungsweise einen kostengünstigen Anwärtertarif abschließen. Da sie einen Anspruch auf Beihilfe haben, ist die private Krankenversicherung für die meisten Referendare die günstigste und leistungsstärkste Option.

Die Anwartschaftsversicherung bei einer Anstellung nach dem Studium

Nicht alle angehenden Lehrer können nach dem Studium oder Referendariat eine Beamtenstelle antreten. In einigen Fällen werden sie zunächst ein Angestelltenverhältnis eingehen. Sofern das Einkommen dann nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen sich die Betroffenen gesetzlich krankenversichern.

Wer ein Angestelltenverhältnis eingeht und damit rechnet, in der Zukunft verbeamtet zu werden oder sich selbstständig zu machen und sich dabei privat krankenversichern möchte, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen.  Dabei werden der Gesundheitszustand und wahlweise auch das Eintrittsalter der Versicherten eingefroren. Dafür zahlen sie einen Beitrag an die Versicherung.

Sobald die Versicherten die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllen, können die dann verbeamteten oder selbstständigen Lehrer in die PKV zurückkehren. Und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Und sofern eine große Anwartschaft abgeschlossen wurde, sogar mit demselben Eintrittsalter wie zu Beginn.

Kosten: Das kostet die private Krankenversicherung für Lehrer

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Lehrer sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie davon, ob sie beihilfeberechtigt sind oder als Selbstständige beziehungsweise Angestellte in die PKV eintreten. Denn als Beihilfeempfänger benötigen sie lediglich eine Restkostenversicherung, die deutlich preiswerter ist als ein Krankenvolltarif.

Die privaten Krankenversicherer kalkulieren den Beitrag anhand verschiedener Faktoren. So sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand der Versicherten relevant. Außerdem der Leistungsumfang sowie die individuellen Kalkulationsfaktoren der Gesellschaft.

Beispiel: Das sind die Kosten für eine private Krankenversicherung für Lehrer

  • 27-jähriger Beamtenanwärter mit 50 Prozent Beihilfeanspruch. Der Beitrag für eine Restkostenversicherung mit Unterbringung im Einbettzimmer sowie Chefarztbehandlung bei Klinikaufenthalten beläuft sich auf 65 Euro im Monat. Der Tarif verzichtet bis zu Verbeamtung auf Lebenszeit auf Altersrückstellungen.
  • Ein 30-jähriger selbstständiger Lehrer wünscht eine Absicherung mit 500 Euro Selbstbehalt, Unterbringung im Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, 80 Prozent Erstattung für Zahnersatz sowie 100 Prozent für alternative Heilmethoden. Dafür zahlt er einen monatlichen Beitrag von 560 Euro.

Zum Vergleich: In der GKV gelten Mindest- und Höchstbeiträge. 2020 zahlen die freiwillig gesetzlich versicherten Lehrer mindestens 148,68 Euro und maximal 656,25 Euro monatlich – ohne Krankengeldanspruch.

Ist die private Krankenversicherung für Lehrer sinnvoll?

Die private Krankenversicherung bietet vor allem für Beihilfeempfänger viele Vorteile. So gibt es spezielle, kostengünstige Anwärtertarife, die auf die Bildung von Altersrückstellungen verzichten, bis die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt. Und auch danach ist die Restkostenversicherung im Vergleich zu den Krankenvolltarifen sehr preiswert. Dadurch können sich verbeamtete Lehrer in der privaten Krankenversicherung besonders günstig und umfangreich absichern. Dem entgegen steht allerdings, dass in der PKV für jede versicherte Person ein separater Beitrag vorgesehen ist. Bei mehreren Kindern kann daher die gesetzliche Krankenversicherung mit der kostenlosen Familienversicherung durchaus günstiger sein. Auch wenn das Land keinen Zuschuss zur GKV vorsieht.

Selbstständige und Angestellte Lehrer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Bei ihnen muss die Situation individuell betrachtet werden. So kann die PKV für junge Menschen und vor allem für Gutverdiener durchaus die bessere Absicherung darstellen. Allerdings gilt auch hier, dass die gesetzliche Krankenversicherung für große Familien und Lehrer mit einem geringen oder unsicheren Einkommen häufig die günstigere Option ist. Hinzukommt, dass Selbstständige und Angestellte nicht von der Öffnungsklause Gebrauch machen können. Das bedeutet, sie müssen in jedem Fall bei Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten. Abhängig von ihrem Gesundheitszustand kann das zu Ausschlüssen. Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen. Daher muss die Frage, ob die private oder gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer besser geeignet ist, immer personenbezogen beantwortet werden und lässt sich nicht verallgemeinern.

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