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Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung: Wo eintragen?
Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung lassen sich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Der Gesetzgeber unterstützt die Verbraucher auf diese Weise dabei, mögliche Risiken in ihrem Leben abzusichern.
Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung wird in der Anlage „Vorsorgeaufwände“ in die Einkommenssteuererklärung eingetragen. Bestehen mehrere Haftpflichtversicherungen, werden die Summen der Beiträge addiert. Privatpersonen können jede beitragspflichtige Haftpflicht geltend machen.
Neben den Haftpflichtversicherungen lassen sich weitere Versicherungen von der Steuer absetzen:
- Altersvorsorge und Risiko-Lebensversicherungen
- Kranken- und Pflegeversicherungen
- Unfallversicherungen
- Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
- Arbeitslosenversicherungen