Das Wichtigste in Kürze
- Die Rentenversicherung zahlt einen Beitragszuschuss.
- Er ersetzt im Alter den Arbeitgeberanteil.
- Die Höhe richtet sich nach der Rente.
- Der Zuschuss muss beantragt werden.

Der Beitragszuschuss der Rentenversicherung
Wer als Rentner privat versichert ist, erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss. Er tritt an die Stelle des im Berufsleben gezahlten Arbeitgeberanteils und entlastet den Beitrag im Ruhestand spürbar.
Wie hoch der Zuschuss ist
Der Zuschuss beträgt einen festen Prozentsatz der gesetzlichen Rente, höchstens jedoch die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags. Damit ist sichergestellt, dass der Zuschuss den Beitrag nicht übersteigt, ihn aber deutlich reduziert.
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So funktioniert der Rentenversicherungs-Zuschuss
Privat versicherte Rentner erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss: Sie zahlt – analog zum früheren Arbeitgeber – einen Anteil zur Krankenversicherung, höchstens jedoch die Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags für die Basisabsicherung. Den Zuschuss müssen Sie beantragen, meist mit dem Rentenantrag und einer Beitragsbescheinigung. Details auf der Seite zum Zuschuss für Rentner.
Antrag und Voraussetzungen
Voraussetzung ist der Bezug einer gesetzlichen Rente. Den Zuschuss müssen Sie bei der Rentenversicherung beantragen – er wird nicht automatisch gezahlt. Gemeinsam mit den Alterungsrückstellungen hält er die PKV auch im Ruhestand bezahlbar.
Häufige Fragen
Zahlt die Rentenversicherung zur PKV dazu?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Muss ich den Zuschuss beantragen?
Ersetzt der Zuschuss den Arbeitgeberanteil?
Was hält die PKV im Alter noch bezahlbar?
Zahlt die Rentenversicherung zur PKV dazu?
Weiterlesen: Krankenversicherung.
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