Was können Sie von uns erwarten?

Bei uns finden Sie sorgfĂ€ltig recherchierte Informationen zu vielen Versicherungsthemen sowie aktuelle Versicherungsvergleiche zahlreicherer Versicherer, die uns von unseren Partnern zur VerfĂŒgung gestellt werden.
Das könnte Sie auch interessieren!
Möchten Sie wissen, welche Hausratversicherung das beste Preis-Leistungs-VerhÀltnis hat?
Fakten auf einen Blick
- Bei einer Hausratversicherung sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und VerbrauchsgegenstÀnde versichert.
- Der Versicherungsschutz lÀsst sich individuell und bedarfsgerecht durch den Einschluss von zusÀtzlichen Klauseln erweitern.
- Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder beschÀdigten Gegenstands, maximal bis zur Versicherungssumme.
Hausratversicherung: Was ist versichert?
Bei einer Hausratversicherung ist der sogenannte âbewegliche Besitzâ versichert. Also grob gesagt, die GegenstĂ€nde, die bei einem Umzug mitgenommen werden wĂŒrden. Dazu gehören elektronische GerĂ€te, Möbel und GegenstĂ€nde des tĂ€glichen Lebens.
- EinrichtungsgegenstÀnde: Möbel, Teppiche, Bilder usw.
- GebrauchsgegenstĂ€nde: HaushaltsgerĂ€te, Kleidung, BĂŒcher, Notebooks usw.
- VerbrauchsgegenstÀnde: Lebensmittel, Genussmittel usw.
DarĂŒber hinaus sind auch Wertsachen ĂŒber eine Hausrat mitversichert. Dabei handelt es sich mitunter um Bargeld, Schmuck, AntiquitĂ€ten, Wertpapiere oder Briefmarkensammlungen. Allerdings gelten fĂŒr WertgegenstĂ€nde andere Bedingungen als fĂŒr den restlichen Hausrat. Im Regelfall sind diese GegenstĂ€nde nur bis 10 oder 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Allerdings lĂ€sst sich die EntschĂ€digungssumme gegen einen Mehrbeitrag erhöhen.
Geliehene und gemietet GegenstÀnde
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung erstreckt sich auch auf geliehen und gemietet GegenstĂ€nde. Also Dinge, die vorĂŒbergehend im Besitz des Versicherungsnehmers sind. Beispielsweise eine fremde Jacke. Auch bei diesen SchĂ€den gelten besondere Bedingungen. So sind meist GegenstĂ€nde ausgeschlossen, die sich lĂ€nger als drei Monate im Besitz des Versicherten befinden. AuĂerdem gibt es Gesellschaften, die SchĂ€den an geliehenen elektronischen GerĂ€ten wie Handys ausschlieĂen.
EinbaugegenstÀnde
FĂŒr GegenstĂ€nde, die fest mit dem GebĂ€ude verbunden sind, besteht grundsĂ€tzlich kein Versicherungsschutz ĂŒber die Haushaltsversicherung. Dazu gehören SanitĂ€ranlagen und auch KĂŒchen. Dennoch gibt es eine Ausnahme: GegenstĂ€nde, die vom Mieter eingebracht wurde, sind in einer Mietwohnung ĂŒber die Hausrat mitversichert. Vorausgesetzt, diese könnten wieder entfernt werden. So können Verbraucher beispielsweise eine EinbaukĂŒche oder einen Boden mitversichern.
Welche SchÀden und Ereignisse sind versichert?

Feuer
Die Hausratversicherung kommt fĂŒr SchĂ€den am Hausrat auf, die durch einen selbst verschuldeten Brand entstanden sind.
Leitungswasser
Die Hausratversicherung zahlt fĂŒr sĂ€mtliche SchĂ€den, die durch Leitungswasser entstanden sind.
Leitungswasser
Die Hausratversicherung zahlt fĂŒr sĂ€mtliche SchĂ€den, die durch Leitungswasser entstanden sind.
Sturm & Hagel
Die Hausratversicherung haftet fĂŒr SchĂ€den an Ihrem Hausrat, die durch Sturm und Hagel entstanden sind.
Einbruch & Vandalismus
Die Hausratversicherung kommt fĂŒr SchĂ€den auf, die durch Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstanden sind.
Explosion & Implosion
Durch Explosion oder Implosion entstandene SchĂ€den am Hausrat werden durch die Hausratversicherung ĂŒbernommen.
ElementarschÀden
ElementarschĂ€den, die bspw. durch Starkregen, Ăberschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen entstehen, können durch einen Zusatzschutz der Hausratversicherung abgedeckt werden.
Glasbruch
Ein vereinbarter Zusatzschutz einer Hausratversicherung kommt fĂŒr Glasbruch-SchĂ€den auf.
Fahrraddiebstahl
Fahrraddiebstahl gehört nicht zum Basisschutz, kann jedoch als Zusatzoption zur Hausratversicherung dazugekauft werden.
Das Versicherungsgesetz gibt vor, welche SchĂ€den durch eine Hausratversicherung abgedeckt werden mĂŒssen. Daran mĂŒssen sich auch Gesellschaften halten, die nur einen Basisschutz anbieten.
- Brand, Explosion und Implosion
- Blitz, Hagel und Sturm (ab WindstÀrke 8)
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Raub
GrundsĂ€tzlich ist es bei einer Hausratversicherung sinnvoll, den Versicherungsschutz zu erweitern. Einige dieser Klauseln sind in den sogenannten âKomfortâ, âPlusâ oder âTopâ Tarifen bereits enthalten. Bei anderen Gesellschaften sind sie gesondert einzuschlieĂen. Der Einschluss dieser Klauseln wirkt sich allerdings auf die Kosten der Hausratversicherung aus.
- SchÀden durch grobe FahrlÀssigkeit
- ĂberspannungsschĂ€tzen durch Blitzschlag
- ElementarschĂ€den wie Erdbeben. Ăberschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck oder RĂŒckstau
- Wasseraustritt aus Aquarien
- SengschÀden (SchÀden, die nicht durch ein offenes Feuer entstehen)
- Rauch- und RuĂschĂ€den
- Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, RollstĂŒhlen, GartengerĂ€te, Kinderwagen und WĂ€sche an Leinen
- Mitversicherung von teils gewerblich genutzten Arbeitszimmern
- Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
Fahrraddiebstahl
FahrrĂ€der lassen sich ĂŒber die Hausratversicherung absichern. Bei einigen Gesellschaften besteht der Schutz obligatorisch, bei anderen ist das Rad gesondert einzuschlieĂen. AbhĂ€ngig vom Anbieter gelten auch hier besondere Bedingungen. So ist die Höhe der Leistung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. ZusĂ€tzlich können EinschrĂ€nkungen bestehen. Zum Beispiel besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad nachts auf offener StraĂe geklaut wird. Auch muss das Rad stets abgeschlossen sein.
Glasbruch
Bei einigen Gesellschaften ist die Glasversicherung bereits in der Hausrat enthalten. Dadurch besteht auch Versicherungsschutz bei Glasbruch an GebĂ€ude- und Mobiliarverglasung. Hohlkörper wie TrinkglĂ€ser und GlĂŒhbirnen sind nicht mitversichert.
Im Rahmen der Glasversicherung besteht bei manchen Gesellschaften auch Versicherungsschutz fĂŒr das Keramikkochfeld. Von Vorteil ist, dass dabei auch die Elektronik mitversichert sein kann.
AuĂenversicherung: Was ist in der Hausrat auĂerhalb der Wohnung versichert?
In der Regel besteht in der Hausrat eine sogenannte AuĂenversicherung. Diese greift bei SchĂ€den, die auĂerhalb des vertraglich vereinbarten Versicherungsortes eintreten. Zum Beispiel in Hotelzimmern.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, also auch bei vorĂŒbergehenden Auslandsaufenthalten. Als vorĂŒbergehend gelten allerdings nur ZeitrĂ€ume von bis zu drei Monaten. AuĂerdem ist die Leistung im Regelfall begrenzt.
FĂŒr wen besteht Versicherungsschutz?
Bei einer Hausratversicherung lassen sich mehrere Personen gleichzeitig versichern. Das hat den Vorteil, dass fĂŒr eine Wohnung nicht mehrere Versicherungen notwendig sind. Allerdings muss die Versicherungssumme entsprechend dem Eigentumwert angepasst werden.
Paare, die zusammenziehen, sollten einige Dinge beachten. Wenn beide bereits eine Hausrat besitzen, besteht eine Doppelversicherung. Daher können sie eine Hausratversicherung kĂŒndigen, ohne Fristen einhalten zu mĂŒssen. DafĂŒr mĂŒssen sie ihre Versicherer umgehend informieren. Bestehen bleibt die Ă€ltere Police. Diese muss jedoch an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Was leistet die Hausratversicherung?
Im Falle eines versicherten Schadens kommt die Hausrat fĂŒr den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder beschĂ€digten Gegenstands auf. Das bedeutet, die Versicherten können das Inventar im gleichen Umfang ersetzen.
Allerdings leistet die Hausratversicherung nur bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Selbiges gilt auch dann, wenn die Tarifbedingungen Summenbegrenzungen vorsehen. Dies ist mitunter bei FahrrĂ€dern und Wertsachen der Fall. Wichtig ist auĂerdem, dass keine Unterversicherung besteht. Sollte sich bei einem Schaden herausstellen, dass der tatsĂ€chliche Wert höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist, kĂŒrzt die Gesellschaft ihre Leistung.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Gesellschaften sehen die sogenannte Klausel âVerzicht auf LeistungskĂŒrzung bei Unterversicherungâ vor, wenn die Ermittlung der Versicherungssumme nach einem Richtwert erfolgt. Dabei wird die WohnflĂ€che mit einem Wert multipliziert. Beispielsweise mit 650 oder 850 Euro. Daraus ergibt sich dann die empfohlene Versicherungssumme.
- Bei einer Wohnung mit einer WohnflĂ€che von 100 Quadratmetern wĂŒrde die Mindestversicherungssumme nach Richtwert 65.000 Euro betragen (650 ⏠x 100 qm)