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Fakten auf einen Blick
- Bei einer Hausratversicherung sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände versichert.
- Der Versicherungsschutz lässt sich individuell und bedarfsgerecht durch den Einschluss von zusätzlichen Klauseln erweitern.
- Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder beschädigten Gegenstands, maximal bis zur Versicherungssumme.
Hausratversicherung: Was ist versichert?
Bei einer Hausratversicherung ist der sogenannte „bewegliche Besitz“ versichert. Also grob gesagt, die Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden würden. Dazu gehören elektronische Geräte, Möbel und Gegenstände des täglichen Lebens.
- Einrichtungsgegenstände: Möbel, Teppiche, Bilder usw.
- Gebrauchsgegenstände: Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher, Notebooks usw.
- Verbrauchsgegenstände: Lebensmittel, Genussmittel usw.
Darüber hinaus sind auch Wertsachen über eine Hausrat mitversichert. Dabei handelt es sich mitunter um Bargeld, Schmuck (siehe auch Schmuckversicherung), Antiquitäten, Wertpapiere oder Briefmarkensammlungen. Allerdings gelten für Wertgegenstände andere Bedingungen als für den restlichen Hausrat. Im Regelfall sind diese Gegenstände nur bis 10 oder 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Allerdings lässt sich die Entschädigungssumme gegen einen Mehrbeitrag erhöhen.
Geliehene und gemietet Gegenstände
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung erstreckt sich auch auf geliehen und gemietet Gegenstände. Also Dinge, die vorübergehend im Besitz des Versicherungsnehmers sind. Beispielsweise eine fremde Jacke. Auch bei diesen Schäden gelten besondere Bedingungen. So sind meist Gegenstände ausgeschlossen, die sich länger als drei Monate im Besitz des Versicherten befinden. Außerdem gibt es Gesellschaften, die Schäden an geliehenen elektronischen Geräten wie Handys ausschließen.
Einbaugegenstände
Für Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz über die Haushaltsversicherung. Dazu gehören Sanitäranlagen und auch Küchen. Dennoch gibt es eine Ausnahme: Gegenstände, die vom Mieter eingebracht wurde, sind in einer Mietwohnung über die Hausrat mitversichert. Vorausgesetzt, diese könnten wieder entfernt werden. So können Verbraucher beispielsweise eine Einbauküche oder einen Boden mitversichern.
Welche Schäden und Ereignisse sind versichert?
Feuer
Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, die durch einen selbst verschuldeten Brand entstanden sind.
Leitungswasser
Die Hausratversicherung zahlt für sämtliche Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind.
Leitungswasser
Die Hausratversicherung zahlt für sämtliche Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind.
Sturm & Hagel
Die Hausratversicherung haftet für Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Sturm und Hagel entstanden sind.
Einbruch & Vandalismus
Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstanden sind.
Explosion & Implosion
Durch Explosion oder Implosion entstandene Schäden am Hausrat werden durch die Hausratversicherung übernommen.
Elementarschäden, die bspw. durch Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen entstehen, können durch einen Zusatzschutz der Hausratversicherung abgedeckt werden.
Glasbruch
Ein vereinbarter Zusatzschutz einer Hausratversicherung kommt für Glasbruch-Schäden auf.
Fahrraddiebstahl
Fahrraddiebstahl gehört nicht zum Basisschutz, kann jedoch als Zusatzoption zur Hausratversicherung dazugekauft werden.
Das Versicherungsgesetz gibt vor, welche Schäden durch eine Hausratversicherung abgedeckt werden müssen. Daran müssen sich auch Gesellschaften halten, die nur einen Basisschutz anbieten.
- Brand, Explosion und Implosion
- Blitz, Hagel und Sturm (ab Windstärke 8)
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Raub
Grundsätzlich ist es bei einer Hausratversicherung sinnvoll, den Versicherungsschutz zu erweitern. Einige dieser Klauseln sind in den sogenannten „Komfort“, „Plus“ oder „Top“ Tarifen bereits enthalten. Bei anderen Gesellschaften sind sie gesondert einzuschließen. Der Einschluss dieser Klauseln wirkt sich allerdings auf die Kosten der Hausratversicherung aus.
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- Überspannungsschätzen durch Blitzschlag
- Elementarschäden wie Erdbeben. Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck oder Rückstau
- Wasseraustritt aus Aquarien
- Sengschäden (Schäden, die nicht durch ein offenes Feuer entstehen)
- Rauch- und Rußschäden
- Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Rollstühlen, Gartengeräte, Kinderwagen und Wäsche an Leinen
- Mitversicherung von teils gewerblich genutzten Arbeitszimmern
- Einbruchdiebstahl aus dem Kfz
Fahrraddiebstahl
Fahrräder lassen sich über die Hausratversicherung absichern. Bei einigen Gesellschaften besteht der Schutz obligatorisch, bei anderen ist das Rad gesondert einzuschließen. Abhängig vom Anbieter gelten auch hier besondere Bedingungen. So ist die Höhe der Leistung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Zusätzlich können Einschränkungen bestehen. Zum Beispiel besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad nachts auf offener Straße geklaut wird. Auch muss das Rad stets abgeschlossen sein.
Glasbruch
Bei einigen Gesellschaften ist die Glasversicherung bereits in der Hausrat enthalten. Dadurch besteht auch Versicherungsschutz bei Glasbruch an Gebäude- und Mobiliarverglasung. Hohlkörper wie Trinkgläser und Glühbirnen sind nicht mitversichert.
Im Rahmen der Glasversicherung besteht bei manchen Gesellschaften auch Versicherungsschutz für das Keramikkochfeld. Von Vorteil ist, dass dabei auch die Elektronik mitversichert sein kann.
Außenversicherung: Was ist in der Hausrat außerhalb der Wohnung versichert?
In der Regel besteht in der Hausrat eine sogenannte Außenversicherung. Diese greift bei Schäden, die außerhalb des vertraglich vereinbarten Versicherungsortes eintreten. Zum Beispiel in Hotelzimmern.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, also auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Als vorübergehend gelten allerdings nur Zeiträume von bis zu drei Monaten. Außerdem ist die Leistung im Regelfall begrenzt.
Für wen besteht Versicherungsschutz?
Bei einer Hausratversicherung lassen sich mehrere Personen gleichzeitig versichern. Das hat den Vorteil, dass für eine Wohnung nicht mehrere Versicherungen notwendig sind. Allerdings muss die Versicherungssumme entsprechend dem Eigentumwert angepasst werden.
Paare, die zusammenziehen, sollten einige Dinge beachten. Wenn beide bereits eine Hausrat besitzen, besteht eine Doppelversicherung. Daher können sie eine Hausratversicherung kündigen, ohne Fristen einhalten zu müssen. Dafür müssen sie ihre Versicherer umgehend informieren. Bestehen bleibt die ältere Police. Diese muss jedoch an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Was leistet die Hausratversicherung?
Im Falle eines versicherten Schadens kommt die Hausrat für den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder beschädigten Gegenstands auf. Das bedeutet, die Versicherten können das Inventar im gleichen Umfang ersetzen.
Allerdings leistet die Hausratversicherung nur bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Selbiges gilt auch dann, wenn die Tarifbedingungen Summenbegrenzungen vorsehen. Dies ist mitunter bei Fahrrädern und Wertsachen der Fall. Wichtig ist außerdem, dass keine Unterversicherung besteht. Sollte sich bei einem Schaden herausstellen, dass der tatsächliche Wert höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist, kürzt die Gesellschaft ihre Leistung.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Gesellschaften sehen die sogenannte Klausel „Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung“ vor, wenn die Ermittlung der Versicherungssumme nach einem Richtwert erfolgt. Dabei wird die Wohnfläche mit einem Wert multipliziert. Beispielsweise mit 650 oder 850 Euro. Daraus ergibt sich dann die empfohlene Versicherungssumme.
- Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern würde die Mindestversicherungssumme nach Richtwert 65.000 Euro betragen (650 € x 100 qm)