Brandversicherung Vergleich
Kosten für Haus & Hof im Check

Ist die Brandversicherung von Häusern Pflicht?

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Fakten auf einen Blick

  • Die Brandversicherung ist im Regelfall ein Bestandteil der Wohngebäude- und der Hausratabsicherung.
  • Die Versicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn das Eigenheim oder der Hausrat durch Feuer beschädigt oder zerstört wird.
  • Eine Brandversicherung Pflicht besteht grundsätzlich nicht, dennoch wird Verbrauchern zu einer entsprechenden Absicherung geraten.

Finanzieller Schutz bei einem Wohnungsbrand

Die häufigste Ursache für einen Brand stellt die Elektrizität dar. Sie kann tief verborgen in den Wänden liegen oder einen Kurzschluss an einem Gerät auslösen, das Feuer fängt. Doch auch menschliches Fehlverhalten, beispielsweise durch eine Kerze oder eine vergessene Herdplatte sind für die meisten Brände in Deutschland verantwortlich. Unabhängig von der Ursache geht von einem Brand immer eine große Gefahr aus.

Feuer kann die gesamte Existenz bedrohen und sogar das eigene Leben. Um sich zumindest finanziell vor dieser Gefahr zu schützen, gibt es die Brandversicherung. Diese leistet, wenn das eigene Hab und Gut oder das Eigenheim aufgrund eines Feuers beschädigt oder zerstört wird.

Die häufigsten Brandursachen in Deutschland

In diesem Diagramm ist die Aufteilung der Brandursachen in den Jahren 2002 bis 2017 zu erkennen. Als Basis dienten über 1500 Brandursachenermittlungen pro Jahr in Deutschland. Die Daten stammen vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer.

  • Elektrizität

    0%
  • Menschliches Fehlverhalten

    0%
  • Überhitzung

    0%
  • Brandstiftung

    0%
  • Feuergefährliche Arbeiten

    0%
  • Offenes Feuer

    0%
  • Selbstentzündung

    0%
  • Explosion

    0%
  • Blitzschlag

    0%
  • Sonstiges & Unbekannt

    0%

Quelle: Statista.com

Mit einer Brandversicherung Eigenheim und Inventar absichern

Eine Absicherung gegen Brandschäden ist grundsätzlich in zwei verschiedenen Formen erhältlich: Im Rahmen der Hausratversicherung leistet sie, wenn das Inventar durch ein Feuer beschädigt oder zerstört wird. Über die Wohngebäudeversicherung hingegen sind das Wohnhaus sowie dessen Bestandteile abgesichert.

Brandversicherung für das Haus

Eine Brandversicherung für das Haus kann prinzipiell als Einzelvertrag abgeschlossen werden. Gängiger jedoch ist der Abschluss einer Immobilienversicherung, die zusätzlich die Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel, Vandalismus und wahlweise Elementarschäden absichert.

Über die Wohngebäudeabsicherung sind Schäden am Haus sowie an mit dem Gebäude verbundenen Teilen versichert. Auch können Nebengebäude wie Carports und Garagen eingeschlossen sein. Bei einem Brand kommt die Versicherung für die Reparatur- und Wiederaufbaukosten auf.

Brandversicherung für das Inventar

Die Hausrat bietet Versicherungsschutz, wenn das eigene Hab und Gut innerhalb der Wohnung durch ein Feuer zerstört wird. Darüber hinaus leisten gute Tarife bei weiteren Gefahren. Dazu gehören Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Wahlweise lässt sich der Versicherungsschutz um eine Elementarversicherung erweitern.

Die Versicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen. Dazu gehören beispielsweise Computer, Möbel, Kleidung und Werkzeuge.

Das leistet eine Brandversicherung

Die Brand- oder auch Feuerversicherung leistet, wenn ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder sich aus eigener Kraft ausbreitet. Im Falle eines versicherten Schadens übernimmt die Versicherung im Regelfall folgende Kosten:

  • Reparatur- und Wiederherstellungskosten
  • Wertminderungskosten
  • Kosten für Abriss und Wiederaufbau (bei Gebäuden)
  • Schäden durch Löscharbeiten
  • Sicherungskosten
  • Gutachterkosten

Gute Tarife sehen zudem weitere Leistungen vor. Dazu gehören:

  • Unterbringung im Hotel bei Unbewohnbarkeit
  • Kosten für Schäden durch Rauch und Ruß
  • Kosten für Schäden durch Explosion und Implosion sowie Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen, seiner Teile oder Ladung
  • Folgeschäden von Löscharbeiten

Bei Vertragsabschluss gehen die Versicherungsnehmer eine sogenannte Schadensminderungspflicht ein. Das bedeutet, im Schadensfall müssen sie, sofern ihnen möglich, zur Minimierung des Schadens beitragen. Gute Tarife übernehmen auch die Kosten, die dabei entstehen. Beispielsweise für die Nutzung von Feuerlöschern.

Die Höhe der Leistung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Zusätzlich können für bestimmte Kosten oder Schäden weitere tariflich bedingte Summenbegrenzungen gelten. Diese sind jedoch bei jeder Gesellschaft verschieden.

Über die Brandversicherung lassen sich in der Regel auch Schäden durch Blitzschlag absichern. Dabei besteht nicht nur bei Feuer Versicherungsschutz, sondern auch bei Überspannungsschäden. Vor allem bei der Hausratabsicherung sollten Verbraucher darauf achten, bis zu welcher Höhe diese Schäden versichert sind. Häufig sehen die Gesellschaften bei Überspannungsschäden Leistungsbegrenzungen vor.

Die Höhe der Versicherungssumme

Verbraucher können bei Vertragsabschluss entscheiden, ob sie die Höhe der Versicherungssumme selbst festlegen oder anhand einer Standartrechnung (pauschale Wertermittlung) bemessen lassen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die pauschale Wertermittlung zu wählen. Denn die meisten Gesellschaften setzen dies voraus, um einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Besteht kein Verzicht auf die Einrede bei Unterversicherung, würde die Gesellschaft die Leistung im Schadensfall kürzen, wenn die Versicherungssumme niedriger ist, als der tatsächliche Wert des Hauses oder des Hausrats.

  • Bei der Hausrat wird für die pauschale Ermittlung der Versicherungssumme die Wohnfläche, abhängig von der Gesellschaft, mit einem Wert zwischen 650 und 850 Euro multipliziert.

Brandversicherung nach Wert 1914

Bei der Wohngebäudeabsicherung erfolgt die Ermittlung der Versicherungssumme für die Brandversicherung nach dem Wert 1914 oder anhand der Wohnfläche. Bei einer Summenermittlung nach 1914 berücksichtigt die Gesellschaft verschiedene bauliche und nutzungsspezifische Merkmale, die für die Absicherung relevant sind. Dazu gehören mitunter Bauartklasse, Anzahl der Stockwerke, Unterkellerung und ein Dachausbau. Anhand dieser Faktoren kann die Versicherung den Neubauwert der Immobilie fiktiv für das Jahr 1914 ermitteln. Wird dieser Wert nun mit dem aktuell gültigen Baupreisindex multipliziert, ergibt sich der Neubauwert für das jeweilige Jahr. Dieser entspricht der Summe, die bei einem Komplettschaden bezahlt werden würde. Der Vorteil dabei ist, dass sich die Versicherungssumme somit immer an Entwicklung der Hausbaukosten anpasst.

Ein Brand kann zur Zerstörung des gesamten Inventars beziehungsweise Gebäudes führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Versicherungssummen stets aktuell zu halten. Vor Vertragsabschluss sollten Verbraucher eine Inventarliste erstellen, um zu prüfen, ob die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert entspricht. Ratsam ist zudem, eine höhere Summe festzulegen, um neue Anschaffungen zu berücksichtigen. Bei einer Gebäudebrandversicherung sollte die Versicherungssumme bei Um- oder Anbauten sowie nach Sanierungs- und Renovierungsarbeiten aktualisiert werden.

Mit einem Brandversicherung Vergleich den passenden Tarif finden

Eine Feuerversicherung wird im Regelfall als Kombi-Tarif abgeschlossen. Demzufolge besteht Versicherungsschutz nicht nur bei Bränden, sondern auch bei weiteren Gefahren wie Leitungswasser und Sturm.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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Mit einem Brandversicherung Vergleich beziehungsweise einem Vergleichsrechner für eine Hausrat- oder Wohngebäudeabsicherung können Verbraucher innerhalb weniger Sekunden verschiedene Anbieter vergleichen. So erhalten sie nicht nur einen guten Überblick über die auf dem Markt angebotenen Tarife. Sie können mithilfe eines Vergleichs auch eine Brandversicherung finden, die ihren Bedarf optimal abdeckt und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis vorsieht.

Bei einem Vergleich sollten Verbraucher stets darauf achten, welche Leistungen der Tarif beinhaltet. Denn die teuerste Absicherung muss nicht zwangsweise den besten Versicherungsumfang bieten. Und auch ist ein preiswerter Tarif nicht grundlegend unzureichend. Daher lohnt es sich, einen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen. Diese geben Aufschluss darüber, welche Einschränkungen und Ausschlüsse die Gesellschaft vorsieht. Auch ist darauf zu achten, ob ein Selbstbehalt vereinbart ist und dass die Versicherungssummen dem eigenen Bedarf entsprechen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen