Hausratversicherung Steuer
In Steuererklärung korrekt angeben

Hausratversicherung nicht immer steuerlich absetzbar

Bei beruflich genutzten Arbeitszimmern möglich

Einige Studenten und Azubis können davon profitieren

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Fakten auf einen Blick

  • Die Hausratversicherung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Die Prämie ist anteilig absetzbar, wenn ein überwiegend beruflich genutztes Arbeitszimmer in der Wohnung vorhanden ist.
  • Studenten und Auszubildende können die Hausratversicherung absetzen, wenn sie den Raum hauptsächlich zum Lernen nutzen.

Die Hausratversicherung zum Schutz des persönlichen Eigentums

Die Hausratversicherung gehört für viele Menschen zu den unverzichtbaren Absicherungen. Denn sie schützt das eigene Hab und Gut vor einer Vielzahl an Schäden. Beispielsweise bei Feuer, einem Leitungswasserschaden oder bei einem Einbruchdiebstahl. Jeder Vertrag lässt sich individuell gestalten und auf den eigenen Bedarf anpassen. So kann sogar das Fahrrad oder Glasbruch mitversichert werden. Oder es wird ein zusätzlicher Schutz gegen Elementargefahren wie Erdbeben und Überschwemmungen eingeschlossen. Was in der Hausrat mitversichert ist, kann jede Person bedarfsgerecht entscheiden.

Eine Absicherung für kleine Wohnungen ist bereits für einen geringen Beitrag erhältlich. Auch die Prämie für eine Hausratversicherung für eine WG beziehungsweise ein WG-Zimmer ist verhältnismäßig niedrig. Bei einer großen Wohnfläche oder besonders hochwertigem Inventar fallen die Kosten für die Hausrat hingegen deutlich höher aus. Um die finanzielle Belastung etwas zu senken, fragen sich viele Verbraucher, ob ihre Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist.

Ist eine Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Nach dem Deutschen Steuergesetz sind einige Versicherungen absetzbar. Das bedeutet, die Steuerzahler erhalten einen Teil der einbezahlten Beiträge zurückerstattet. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Versicherungen. Nämlich für die Absicherungen, die zu Vorsorgezwecken dienen.

Obwohl die Hausratversicherung das eigen Hab und Gut absichert, lässt sie sich nicht in der Steuererklärung geltend machen. Denn zur Vorsorge gehören nur die Versicherungen, die dem Sichern der Gesundheit und des Vermögens dienen. Das private Eigentum wird in diesem Sinne nicht als Vermögen betrachtet. Auch dann nicht, wenn die Hausrat Wertgegenstände mitversichert.

Die Kfz-Versicherung lässt sich grundsätzlich mit den privaten Versicherungen vergleichen. Denn die Privathaftpflicht ist im Vergleich zur Hausratversicherung steuerlich absetzbar. Selbiges gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoabsicherung hingegen kann wie auch die Hausratversicherung nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Denn beide Absicherungen zählen nicht als Vermögensschutz.

Ausnahmefälle: Wann lässt sich eine Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend machen?

Wer zu Hause im Homeoffice arbeitet oder ein Arbeitszimmer besitzt, kann die Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben. Denn in diesem Fall besteht die Police aus beruflichen Gründen. Allerdings ist die Hausratversicherung nicht als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar, sondern als Werbungskosten. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, welche die berufliche Existenz sichern.

Voraussetzungen um die Hausratversicherung absetzen zu können:

  • In der Wohnung befindet sich ein Büro oder Arbeitszimmer
  • Die Nutzung des Raumes dient überwiegend zu beruflichen Zwecken
  • Das Arbeitszimmer ist räumlich vom Rest der Wohnung getrennt

Steuerliche Vorteile für Auszubildende, Studenten und Lehrer

Studenten haben die Möglichkeit, die Kosten für ihre Hausratversicherung steuerlich abzusetzen. Sie können den Beitrag als Sonderausgaben geltend machen, wenn sie nachweisen, dass sie ihr Arbeitszimmer hauptsächlich zum Lernen nutzen.

Auch Lehrer können ein Arbeitszimmer absetzen. Als Voraussetzung gilt, dass sie Arbeiten wie Korrekturen und Unterrichtsvorbereitung zu Hause erledigen. Meist müssen sie nachweisen, dass in der Schule nicht die geeigneten Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stehen.

Auszubildende können wie Studenten ein Arbeitszimmer beim Finanzamt geltend machen. Auch sie müssen in der Lage sein, nachzuweisen, dass sie den Raum hauptsächlich zum Lernen nutzen.

Personen, die Wohneigentum vermieten, können ein Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend machen. Obwohl sie ihre Tätigkeit überwiegend zu Hause ausführen und beispielsweise Mietverträge im Büro erstellen. Denn das Vermieten von Wohnungen zählt hierbei nicht als berufliche Tätigkeit. Da die Einnahmen nicht aus der Arbeit im Büro generiert werden, sondern von den vermieteten Wohneinheiten stammen.

So lässt sich eine Hausratversicherung über die Steuererklärung absetzen

Abhängig von der Art der Einkünfte wird die Haushaltsversicherung unterschiedlich in der Steuererklärung angegeben:

  • Arbeitnehmer können ihr Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen
  • Selbstständigen und Freiberuflern wird das Homeoffice als Betriebsausgaben angerechnet
  • Bei Studenten und Auszubildenden erfolgt die Anrechnung als Sonderausgaben

In welcher Höhe lässt sich die Versicherung absetzen?

Wer ein Büro oder ein Arbeitszimmer besitzt, kann dennoch nicht den gesamten Beitrag für die Hausratversicherung steuerlich absetzen. In der Steuererklärung ist nur ein anteiliger Betrag anzugeben. Dieser bemisst sich prozentual im Verhältnis der Größe des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche. Ein Beispiel:

Die Gesamtwohnfläche beträgt 100 Quadratmeter. Das Arbeitszimmer hat eine Fläche von 20 Quadratmeter. Dies entspricht 20 Prozent der Fläche. In diesem Fall lassen sich 20 Prozent der jährlichen Prämie für die Hausratversicherung in der Steuererklärung angegeben.

Diese Unterlagen sind dem Finanzamt vorzulegen

Um die Beiträge zur Hausratversicherung absetzen zu können, sind entsprechende Unterlagen und Belege vorzulegen. Verbraucher, die steuerlich beraten werden, reichen diese bei ihrem Steuerberater ein. Da die Abgabe der Steuererklärung ausschließlich elektronisch erfolgt, fordert das Finanzamt die Belege im Regelfall gesondert an.

  • Nachweis der Versicherung (Beitragsbescheid)
  • Kontoauszüge
  • Aufführung der Wohnfläche, beispielsweise Mietvertrag
  • Berechnung zur Ermittlung des absetzbaren Beitrags
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Hinweis: Versicherungsschutz bei gewerblichen Räumen prüfen

Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler, die in ihrem Wohnhaus tätig sind, ist anzuraten, ihren Versicherungsschutz zu prüfen. Wenn ein Raum ausschließlich gewerblich genutzt wird, ist dieser unter Umständen nicht mehr über die Hausrat versichert. Denn diese bietet Versicherungsschutz für privat genutzte Räume und Nebengebäude. Es gibt allerdings Anbieter, die auch gewerblich genutzte Räumlichkeiten mitversichern. Dafür kann es verschiedene Voraussetzungen geben. Beispielsweise ein maximaler Flächenanteil. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Betroffene ihre Tarifbedingungen dahingehend prüfen.

Besteht kein Versicherungsschutz über die Hausrat, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, eine Inhaltsversicherung für die gewerblichen Räume abzuschließen. Diese ähnelt im Leistungsumfang der Hausratversicherung, bezieht sich allerdings auf das Gewerbe. Diese Absicherung kann als Ergänzung zur Hausratversicherung sinnvoll sein, wenn sich teures Inventar in den Räumlichkeiten befindet.

Eine andere Möglichkeit ist, einen neuen Anbieter zu suchen, der die beruflich genutzten Räume mitversichert. Um eine gute Gesellschaft zu finden, empfiehlt sich ein Blick in den Hausratversicherung Test. Dort werden die Testsieger verschiedener Verbraucherportale vorgestellt. Auch ein Hausratversicherung Rechner unterstützt Verbraucher dabei, einen geeigneten Anbieter mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.