Das Wichtigste in Kürze
- Die private Hausratversicherung ist in der Regel nicht von der Steuer absetzbar.
- Absetzbar ist nur der Teil, der auf ein häusliches Arbeitszimmer oder berufliche Nutzung entfällt.
- Dann zählt der anteilige Beitrag als Werbungskosten oder Betriebsausgabe.
- Bewahren Sie Police und Beitragsnachweis für das Finanzamt auf.
Hausratversicherung in der Steuererklärung
Die Hausratversicherung schützt privates Vermögen und gehört damit zu den Sachversicherungen, die das Finanzamt grundsätzlich nicht anerkennt. Anders als bei Haftpflicht- oder bestimmten Personenversicherungen lässt sich der Beitrag nicht als Vorsorgeaufwand abziehen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme.
Ausnahme: berufliche Nutzung
Wer ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer nutzt, kann den auf diese Fläche entfallenden Anteil des Beitrags als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgabe (Selbstständige) absetzen. Maßgeblich ist der Flächenanteil des Arbeitszimmers an der Wohnung.

Belege und Nachweise
Damit das Finanzamt den anteiligen Beitrag anerkennt, sollten Sie diese Unterlagen bereithalten:
- die Versicherungspolice mit Jahresbeitrag,
- den Beitragsnachweis (Kontoauszug oder Rechnung),
- die Berechnung des Flächenanteils des Arbeitszimmers,
- Nachweise zur beruflichen Nutzung des Raums.
| Nutzung | Absetzbar? |
|---|---|
| Rein privater Haushalt | Nein |
| Anteil häusliches Arbeitszimmer | Ja, anteilig |
| Selbstständige Tätigkeit zu Hause | Ja, anteilig als Betriebsausgabe |
Welche Versicherungen absetzbar sind
Damit klar wird, warum die Hausratversicherung außen vor bleibt, hilft die Abgrenzung: Absetzbar sind vor allem Versicherungen, die Personen oder die Erwerbsfähigkeit schützen, sowie Haftpflichtversicherungen.
| Versicherung | Steuerlich |
|---|---|
| Hausratversicherung (privat) | nicht absetzbar |
| Privathaftpflicht | als Vorsorgeaufwand absetzbar |
| Berufsunfähigkeit | als Vorsorgeaufwand absetzbar |
| Hausrat mit Arbeitszimmer | anteilig absetzbar |
Ein Rechenbeispiel: Nutzt ein Arbeitszimmer 12 Prozent der Wohnfläche, lassen sich 12 Prozent des Jahresbeitrags als Werbungskosten ansetzen. Die Höhe richtet sich also streng nach dem beruflich genutzten Flächenanteil.
Vermietung und Homeoffice
So rechnen Sie den absetzbaren Anteil beim häuslichen Arbeitszimmer aus: Maßgeblich ist der Flächenanteil an der Wohnung. Beispiel: Wohnung 100 m², anerkanntes Arbeitszimmer 12 m² = 12 Prozent. Bei 120 Euro Jahresbeitrag für die Hausratversicherung sind also 14,40 Euro als Werbungskosten absetzbar (Anlage N; Selbstständige: Betriebsausgaben). Wer eine möblierte Wohnung vermietet, setzt die Hausratversicherung für das vermietete Inventar sogar in voller Höhe ab – in der Anlage V als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
Über das häusliche Arbeitszimmer hinaus gibt es weitere Fälle mit beruflichem Bezug. Wer Teile der Wohnung nachweislich beruflich nutzt oder als Selbstständiger von zu Hause arbeitet, kann den anteiligen Beitrag steuerlich geltend machen. Maßgeblich bleibt immer der Flächenanteil der beruflichen Nutzung.
Für den rein privaten Hausrat bleibt es dabei: Der Versicherer schützt zwar Ihr Vermögen, das Finanzamt erkennt den Beitrag aber nicht an. Bewahren Sie die Police und den Zahlungsnachweis trotzdem auf – schon, um die Höhe des Versicherungsschutzes und die Beitragszahlung jederzeit belegen zu können.
Hausratversicherung Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich stark. Ein Hausratversicherung Vergleich zeigt, welcher Versicherer bei gutem Versicherungsschutz günstig ist.

Achten Sie beim Hausratversicherung Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Unterversicherungsverzicht | volle Leistung trotz knapper Summe |
| Grobe Fahrlässigkeit | Leistung auch bei eigenem Verschulden |
| Elementarschäden | Schutz vor Überschwemmung & Starkregen |
| Fahrraddiebstahl | Mitversicherung wählen, oft mit Nachtklausel |
| Versicherungssumme | an den Wert des Hausrats angepasst |
Wichtig ist beim Hausratversicherung Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket und die Bedingungen zu betrachten.
Auf die Bedingungen achten
Der günstigste Tarif nützt nichts, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Elementarschäden fehlen. Prüfen Sie beim Vergleich die Leistungen, nicht nur den Preis – im Schadenfall zählt jede Klausel.
Tarife vergleichen
Vergleichen Sie Leistungen, Bedingungen und Beitrag.
Häufige Fragen
Kann ich die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
Wie wird der Anteil berechnet?
Wo trage ich das ein?
Welche Belege brauche ich?
Ist die private Hausratversicherung Vorsorgeaufwand?
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